Q5 Einkauf in UK oder USA (Unterschiede)

Audi Q5 8R

Hallo Freunde,

Ein Freund von mir hat sich seinen neuen A4 S-Line in UK bestellt (natürlich mit Lenkrad links) und hat ihn letzte Woche tatsächlich die AB mit Auslieferung in Ö bekommen: einziger Unterschied, dass das Auto aufgrund der £-Schwäche bei gleicher Ausstattung um ca. 25% biller ist als in Ö.

Habe mir das auch für meine neue Kuh angesehen. Naja, der 2.0 TFSI mit S-Tronic kommt in UK auf £27.700 (Liste inkl. 15% VAT, netto £24.090 = €26.763) statt wie in Ö auf € 35.930 netto, ohne Steuern, also -34%. Da gibt es sicher Ausstattungsunterschiede, aber die machen keine €9.000 aus. Schwarz perleffekt kostet zB £585, bei uns €1.040. Ohne Steuern sind das -27%. Kein Kommentar!

Ich lass mir ein Angebot schicken, inzwischen könng ihr ja unter www.audi.co.uk selber schmökern.

Gruß
Mike

PS: in UK heißt es übrigens auch: Vorsprung durch Technik

Beste Antwort im Thema

Hallo,
etwas verspätet, dafür umso länger 😁, mein Bericht zur Abholung des Q5 aus England.
Begonnen hatte alles damit, dass ich mich im Forum über den Q5 erkundigen wollte und dabei auf das Thema Kauf in UK gestoßen bin. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Forumsteilnehmer und –betreiber.
 

Ablauf der Abholung
Mittwoch: Am Abend angereist
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung, Kaufpreisüberweisung (Chaps Schnellüberweisung von einem britischen Konto), Besichtigung London
Freitag: Fahrzeugabholung, Besichtigung Windsor Castle
Samstag: Besichtigung Royal Pavilion Brighton, Hever Castle & Gärten, Brighton
Sonntag: Besichtigung der Steilküste Beachy Head, Rückreise
 

Audi Tax Free Korrespondenz
Die Korrespondenz wurde nahezu ausschließlich per E-Mail durchgeführt. Lediglich zu Begin telefonierte ich zweimal mit J.D. Der Auftrag (Vehicle order form) wurde per Telefax und das Dokument VAT 411 (New means of transport) per Briefpost versendet.
Um neuen Interessenten den zeitlichen Ablauf darzustellen, habe ich hier meine Korrespondenz entsprechend dargestellt. Zumindest J.D. ist übrigens sehr direkt, er kommt sofort in drei Worten (manchmal reicht auch eins) auf den Punkt und gut ist es. Wer lange E-Mails oder Gespräche erwartet ist bei ihm falsch 😉.
26.03.2009
Ich: Angebotsabfrage mit einer Auflistung der Konfiguration (Q5 3.0 TDI, S line, Monza Silber, Leder/Alcantara mit silberner Naht). Erstellt anhand der Pricing and Specification Guide auf www.audi.co.uk.
J.D.: Erhalt eines Angebotes mit Angabe der Höhe der Anzahlung (£15.000,00).
30.03.2009
Ich: Anpassung der Angebotsanfrage.
J.D.: Neues Angebot.
02.04.2009
Ich: Preisvorstellung genannt, Anzahlung £10.000,00.
J.D.: Verbessertes Angebot vorgelegt, Anzahlung £10.000,00.
06.04.2009
Ich: Annahme des Angebotes und die Bitte einen Vertrag fertigzustellen.
09.04.2009
Ich: Da auf die vorstehende E-Mail keine Antwort einging, noch einmal um die Zusendung des Vertrages gebeten.
10.04.2009
J.D.: Entschuldigung für die verspätete Reaktion. Zusendung des Auftrages (Excel-Tabelle Vehicle order form).
Ich: Zwei fehlende bzw. bei nicht Angabe möglicherweise zur Falschlieferung führende Punkte angemerkt.
13.04.2009
J.D.: Korrigierten Auftrag zugesendet.
14.04.2009
Ich: Auftrag unterschrieben und per Fax versendet
J.D.: Den durch mich unterschriebenen Auftrag ebenfalls unterschrieben und per Fax zurückgesendet
21.04.2009
J.D.: Bestätigung des Eingangs der Anzahlung (Anm.: Auf Nachfrage.).
09.06.2009
J.D.: Bekanntgabe der geplanten Produktionswoche ‚28‘(Anm.: Auf Nachfrage.).
30.06.2009
J.D.: Bestätigung der Produktionswoche ‚28‘ und des möglichen Abholungszeitraumes ‚early August‘ (Anm.: Auf Nachfrage.).
27.07.2009
J.D.: Mitteilung der Fahrgestellnummer (Anm.: Auf Nachfrage.).
-> Hiermit Anmeldung in MyAudi und die Konfiguration kontrolliert. – Alles in Ordnung.
29.07.2009
J.D.: Zusendung des Formulars VAT 411 (New means of transport).
30.07.2009
Ich: VAT 411 ausgefüllt und per Post an die angegebene Adresse gesendet (Anm.: E-Mail/Fax nicht möglich)
03.08.2009
Ich: Mitteilung des gewünschten Abholtermins.
05.08.2009
J.D.: Mitteilung des britischen Kennzeichens (Anm.: Auf Nachfrage.).
 

Ersparnis
Das beste Angebot in Deutschland kam von einem Online-Makler, wobei der Vertrag jedoch über einen regulären Audi-Händler geschlossen worden wäre. Der Rabatt auf den Listenpreis (ohne Gebühren) wurde mit 15% angegeben.
Ersparnis zu Listenpreis+Gebühren in D: 27,90%
Ersparnis zu Angebot Online-Makler in D: 15,28%

 
Fahrzeugabholung
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung mit J.D., ca. 30 min
Freitag: Fahrzeugabholung und ‚Papierkram‘ mit M.D., ca. 45 min
Ausgehändigt wurden folgende Dokumente und Schreiben:
After Sales Service: Verhalten bei Garantiefällen im dritten Jahr (Rechnung ist selbst zu zahlen und über Watford Audi einzureichen)
Registration Document VX302: Ausfuhrdokument mit Angabe von Fahrzeugdaten, Ausfuhrkennzeichen, nichtgezahlter britischer Steuer, spätestem Ausfuhrtag.
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung: COC
VAT 411: Steuerdokument
Daneben sind die Ausfuhrkennzeichen montiert und an der Windschutzscheibe ein Registrierungshinweis zu den Ausfuhrkennzeichen angebracht.

Versicherung
31.03.2009
Per E-Mail Versicherung um Versicherungsschutz für die Überführung gebeten. Telefonisch wurde mitgeteilt, das dies in diesem Fall nicht möglich sein (Anm.: Ich konnte eine große Unsicherheit heraushören.)
30.07.2009
Persönlich vor Ort bei meiner Versicherung (HUK) um Versicherungsschutz für die Überführung des Wagens aus England gebeten. Versicherungsschutz wurde anhand der Fahrgestellnummer für 5 Tage ab dem von mir genannten Abholtermin erteilt.
Bei der Abholung wurde bei Audi Tax Free der Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung verlangt. Der Nachweis erfolgte durch die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte).
 

Reisebuchung
Die Abholung wurde zu einem Kurzurlaub mit Familie.

Hotel
London-Watford Junction
Holiday Inn Express
19 Bridle Path
Watford, WD17 1UE
2 Nächte £118,00 (1 Double bed with sofa bed nonsmoking)

Flug
Dortmund nach London-Luton
easyJet
Kosten: 112,97€ inkl.1 Aufgabegepäckstück, Kindersitz kostenlos als Sperrgepäck

Taxi
London-Luton Airport zum Hotel
A2B Cars
Kosten: £28.00

Fähre
Dover nach Calais
P&O Ferries gebucht über Directferries
Auf der Web-Seite unter Sonderangebote Hin- und Rückfahrt P&O Ferries Calais – Dover ausgewählt. Hinfahrt Calais – Dover für 01:50 Uhr (tatsächlich aber nicht genutzt) und die Rückfahrt Dover – Calais für 15:15 Uhr gebucht.
Kosten: 35,88€
Check-In-Zeit in Dover ab Wartebereich direkt vor der Fähre 30 min. vor der Ablegezeit, nicht wie bei Directferries angegeben 90 min.
Ablauf: Einfahrt auf das Hafengelände und den Schildern Eastern Docks folgen, Einreihen in den Stau vor der französischen (!) Grenzstelle, Weiterfahrt zum Check-In von P&O Ferries und Einreihen in den dortigen Stau, Einchecken mittels P&O Ferries Referenznummer und Ausweisen/Pässen, da wir etwa zehn Minuten zu spät waren, mussten wir die nächste Fähre nehmen – ohne Extrakosten, Weiterfahrt zum angegebenen Parkbereich.
In der Nähe ist ein Gebäude mit Burger King, Cafe, Geschäft (Getränke, Zeitschriften, Souvenirs, etc.) und Toiletten. Die unten vorhandenen Sitzplätze weisen zum Parkplatz. Möchte man die Fähren sehen, so sollte man die hinten rechts liegende Treppe (auch Aufzug) nehmen und in die erste Etage gehen. Dort befindet sich ein Wartebereich innen und außen mit freier Sicht auf die Fähren.
Aber immer die Uhr im Auge behalten.
 

Sightseeing
London
Tageskarte zur Fahrt nach und in London und zurück nach Watford:
Adult Travelcard - Day Travelcard - Zones 1-9 + Watford Junction – Anytime £18,00 bzw. Off-Peak £13,50
Je nach Verbindung dauert es nach London bzw. zurück nach London ca. 35 min oder 2- bis 3-mal so lang.
Rundgang durch London … Tower Bridge, Tower, Bankenviertel, Leadenhall Market (Mittagessen in den Kellergewölben eines italienischen Restaurants), St. Paul’s Cathedral u.a., Regierungsviertel, London Eye, Piccadilly Circus, Trafalgar Square, Soho (Abendessen in einem chinesischen Restaurant). Wir haben es bei einer Besichtigung von Außen belassen, da sonst die Zeit nicht gereicht hätte. Das London Eye haben wir uns allerdings ‚gegönnt‘.

Windsor
Die erste Ausfahrt. MMI auf dem Hof von Audi Tax Free die Route nach Windsor Castle berechnen lassen und los ging es. Nach der Besichtigung MMI-geführt nach Brighton gefahren.

Brighton (2 Übernachtungen) und Hever
In Brighton das Royal Pavilion besichtigt und anschließend nach Hever gefahren. Dort Hever Castle & Gärten besichtigt, sowie die stattfindenden Ritterspiele angeschaut. Am Abend an den Strand von Brighton und den Kneipen und Restaurant Bereich besichtigt. In einem Pub/Restaurant gegessen.
Das MMI führte uns teilweise über Straßen nach Hever, die nicht viel breiter als der Q5, aber keine Einbahnstraßen sind. Dazu waren sie rundherum zugewachsen. Man hatte den Eindruck, durch einen grünen Tunnel zu fahren.
Auf der Rückfahrt von Hever durchfuhren wir geraden einen ‚grünen Tunnel‘ der auch für Gegenverkehr geeignet war, als ein ausgewachsener Hirsch mit Geweih unseren Weg von rechts nach links kreuzte – es dürfte weit weniger als eine Sekunde zwischen uns gelegen haben. – Glück gehabt.

Beachy Head
Auf dem Weg zur Fähre die Steilklippen besichtigt. Kinder und Lebensmüde sind an der Leine zu führen 😉.
 

Zulassung
Zur Zulassung hatte ich folgende Unterlagen dabei:
1. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
2. Registration Document VX302
3. VAT 411 (New means of transport)
4. Kaufvertrag (Vehicle order form)
5. Elektronische Versicherungsbestätigung
6. Personalausweis
Während von 1., 3. und 4. lediglich eine Kopie erstellt und einbehalten wurde, wurde 2. im Original einbehalten. Die Fahrgestellnummer wurde am Fahrzeug kontrolliert.
Folgende Gebühren kamen bei der Zulassung auf:
KBA-Gebühr: Briefvordruck ZB II 3,60 €
Neuzulassung eines KFZ, mit ABE/E: 41,60 €
Feinstaubplakette: 5,00 €
 

Umsatzsteuer für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Download des Formulars USt 1 B von der Seite des zuständigen Finanzamtes. Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzenfindet sich der Euro-Referenzkurs für den Monat der Fahrzeugauslieferung, der zur Berechnung der Steuerschuld notwendig ist. Diese auf das Konto des zuständigen Finanzamtes überwiesen. Das Formular mit dem Kaufvertrag beim Finanzamt abgegeben.

Das Auto
Das Auto macht bisher übrigens das was es soll, es fährt und macht Spaß. Probleme oder negative Auffälligkeiten gibt es keine.

Gruß
Kai

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Zitat:

Original geschrieben von AudifanRLP


Hallo,
John bietet mir einen Nachlass an für einen Q5 in Höhe von 5%. In Deutschland habe ich die Möglichkeit, durch den Kauf über einen Schwerbehindertenausweis einen hohen Nachlass zu erhalten. Bei 5% in England und einem Pfundkurs von 1.13 rechnet sich der Kauf nicht deutlich. Gibt es eine Möglichkeit, den Rabatt evtl. auf 7% hochzuhandeln? Für eine Antwort (gerne auch per PN) würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Peter

Mehr als 5% wirst Du nicht bekommen, das ist in Stein gemeisselt.

Aber selbst bei diesem Rabatt und dem aktuellen Wechselkurs zahlst Du 25% unter dt. Listenpreis, da sollte auch zum Schwerbehindertenrabatt kein deutlicher Unterschied sein???

Ausserdem wärst Du dann der Besitzer und nicht jemand anders😉

Moin,

übermorgen (am 4.05.) ist es so weit - um 9:00 Uhr in Watford wird 3.0 TDI in Weiss-Metallic abgeholt... 🙂
Das Auto wurde heute zugelassen - diesen "Sonderfall" (EU-Neufahrzeug, ohne den Wagen gesehen zu haben) durfte Abteilungsleiterin machen. 😉

Ich freue mich schon drauf. 😁

Zitat:

Original geschrieben von real_neo


Moin,

übermorgen (am 4.05.) ist es so weit - um 9:00 Uhr in Watford wird 3.0 TDI in Weiss-Metallic abgeholt... 🙂
Das Auto wurde heute zugelassen - diesen "Sonderfall" (EU-Neufahrzeug, ohne den Wagen gesehen zu haben) durfte Abteilungsleiterin machen. 😉

Ich freue mich schon drauf. 😁

Glückwunsch, gute Reise und allzeit gute Fahrt mit dem schönen Stück!

Gruß,
swancorner

P.S.: In welchem Bundesland ist es denn ein "Sonderfall"?

Hallo,

kann man nach der Bestellung seiner Q in UK nochmal die Farbe ändern? Die Bestellung ist jetzt ca. 1,5 Monate her. In Deutschland ist es ja möglich denn ich habe das Gefühl die wollen sich einfach die Arbeit sparen.

Gruß

Hub vom Ert

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Zitat:

Original geschrieben von Hub vom Ert


Hallo,

kann man nach der Bestellung seiner Q in UK nochmal die Farbe ändern? Die Bestellung ist jetzt ca. 1,5 Monate her. In Deutschland ist es ja möglich denn ich habe das Gefühl die wollen sich einfach die Arbeit sparen.

Gruß

Hub vom Ert

Ich würde es auf jeden Fall probieren, aber höchstwahrscheinlich ist die Antwort "nein". Versuch macht klug😉

Gruß
swancorner

Die Antwort war auch "nein" aber in Deutschland geht es ja deshalb die Frage.

Gruß

Hub vom Ert

Frage an die Käufer von UK Fahrzeugen mit Einlösung in D.

Wann muss die 19% Steuer getilgt werden, sofort bei Anmeldung (also ev. vor der Abholung) oder erste Tage oder Wochen später?

Mir geht es darum, ob ich ein Fahrzeug mit deutscher Anschrift kaufen kann und dies ev. ohne Zulassung mit Tagesschildern abholen könnte und gleichntags bis in die Schweiz fahren und dort verzollen und Anmelden.

Natürlich würde der Käufer aus Deutschland wieder eine neue Rechnung schreiben, was legal wäre!

Könnt ihr mir da helfen und dann stellt sich auch noch die Frage, ob dies Legal wäre?

Danke und Gruss

Jelo

zum thema "Autoimport durch Private" für die schweizer

http://www.ezv.admin.ch/.../index.html?...

Zitat:

Original geschrieben von ballaballa


zum thema "Autoimport durch Private" für die schweizer

http://www.ezv.admin.ch/.../index.html?...

Dieses Dokument hilft nicht viel weiter, da es den (direkten) 0-8-15-Import beschreibt.

@jelo69: wozu die fingierte "Zwischenstation" Deutschland?? Der Ablauf ist doch folgender:
1.) UK Ausfuhr: keine VAT in GB
2.) Durchfahrt durch D (keine MWST-Abgabe, da Fahrzeug nicht zum Verbleib in D eingeführt)
3.) Import Schweiz: Zollgebühren (keine gewichtsabh. Abgabe mit EU-Herkunftsbescheinigung), MWST 8%

Wenn durch den beabsichtigten "Zwischenhandel" ein Mehrwert entstehen würde, wäre dieser selbstverständlich in D zu versteuern. Wenn ich die Aktion aber richtig einschätze, geht es darum, eine tiefere Rechnung als die Tatsächliche aus D zu erhalten, um damit MWST-Abgaben in der Schweiz zu sparen. Das wäre mit Sicherheit illegal, da es vorsätzlichem Betrug gleichkommt.

Zitat:

Original geschrieben von jelo69


Frage an die Käufer von UK Fahrzeugen mit Einlösung in D.

Wann muss die 19% Steuer getilgt werden, sofort bei Anmeldung (also ev. vor der Abholung) oder erste Tage oder Wochen später?

Mir geht es darum, ob ich ein Fahrzeug mit deutscher Anschrift kaufen kann und dies ev. ohne Zulassung mit Tagesschildern abholen könnte und gleichntags bis in die Schweiz fahren und dort verzollen und Anmelden.

Natürlich würde der Käufer aus Deutschland wieder eine neue Rechnung schreiben, was legal wäre!

Könnt ihr mir da helfen und dann stellt sich auch noch die Frage, ob dies Legal wäre?

Danke und Gruss

Jelo

Du bekommst von Audi Kurzzeitkennzeichen - die sind 2 Monate gültig und in dieser Zeit musst das Auto aus UK raus. Sollte also kein Problem sein.

Nach langem Hin und Her habe ich endlich eine Bestätigung von Mr Guiver erhalten. Ich war bzw. bin auch von den Lieferschwierigkeiten betroffen:

Following our telephone conversation earlier today I have great pleasure in informing you that the team at Audi AG/UK are able to retain your original colour choice of Daytona Grey and have allocated a potential build slot for week commencing 26th September, this will mean that collection would be sometime in November which is safely within your timaframe of needing to take delivery by the end of the year.

 

We will continue to monitor your order and inform you of any updates we receive, I hope this provides a satisfactory resolve for you, please do not hesitate to contact me for any further assistance.

Kind Regards,

Simon Guiver

Jetzt heisst es warten :->

Eine positive Nachricht für alle Direktimporteure in der Schweiz:

"Der Direktimport von neuen Personenwagen aus dem EU-Raum soll vereinfacht werden. Die heute obligatorische vereinfachte Fahrzeugprüfung soll unter gewissen Bedingungen entfallen. Die Strassenverkehrsämter kontrollieren beim Vorliegen einer europäischen Übereinstimmungsbescheinigung ("CoC"😉 nur mehr die Übereinstimmung von Fahrzeug und CoC und erheben die für die Ausstellung der Fahrzeugdokumente und die Besteuerung benötigten Daten."

(source: http://www.astra.admin.ch/00638/index.html?lang=de&msg-id=39241)

Noch kurz zu meiner Vorstellung: Ich werde sobald der neue A6 Avant also 2.0 TDI mit der multitronic erhältich ist, eine Bestellung bei Audi watford aufgeben. Könnte in diesem Kontext einige Fragen haben und entsprechend Hilfe benötigen:

1. Frage: Die Lösung welche einige Käufer umgesetzt haben, also das Fliegen nach England mit den nach der COC-Einreichung beim Kraftfahrzeugamt erhaltenen, richtigen Kennzeichen, scheint mir die eleganteste. Gibt es Käufer aus der Schweiz welche dies ebenfalss umgesetzt haben? Falls nein, welche Lösung betr. Kennzeichen scheint euch gegenwärtig am praktikabelsten?

Eigentlich ist das Vorführen ja keine grosse Sache und die knapp 90 Franken sollte man auch noch verkraften können oder entfallen da noch weitere Themen bei dieser neuen Verordnung?

Wegen der Einfuhr, ich hatte früher mal einen BMW mit Tagesschildern der Schweiz überführt, keine Probleme. Ich denke dies sollte heut auch noch gehen, sowoeso bei einer Innlanverzollung.

Wegen dem A6 Avant, auf der deutschen Hompage schon konfigurierbar, bei den UK's noch nicht mal die Limo!!!

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von jelo69


Frage an die Käufer von UK Fahrzeugen mit Einlösung in D.

Wann muss die 19% Steuer getilgt werden, sofort bei Anmeldung (also ev. vor der Abholung) oder erste Tage oder Wochen später?

Mir geht es darum, ob ich ein Fahrzeug mit deutscher Anschrift kaufen kann und dies ev. ohne Zulassung mit Tagesschildern abholen könnte und gleichntags bis in die Schweiz fahren und dort verzollen und Anmelden.

Natürlich würde der Käufer aus Deutschland wieder eine neue Rechnung schreiben, was legal wäre!

Könnt ihr mir da helfen und dann stellt sich auch noch die Frage, ob dies Legal wäre?

Danke und Gruss

Jelo

Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU sieht vor, dass von EU-Bürgern in anderen Mitgliedstaaten gekaufte Waren zu den Mehrwertsteuersätzen des Kauflandes versteuert werden sollen. Ausnahme u.a. Neufahrzeuge. Der Erwerber muss 14 Tage nach Lieferung eine Steueranmeldung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben (in deinem Beispiel in D) und den Steuersatz in Höhe von 19% entrichten. Eine Steuerbefreiung wegen einer "Durchfuhr" ist dem Gesetz fremd. Dein deutscher Helfer bliebe auf der Steuer sitzen. Wenn ich deinen Vortrag richtig verstanden habe, ist der Käufer - also du - außerhalb der Gemeinschaft ansässig. Der britische Händler tätigt also kein Binnengeschäft nach der Mehrwertsteuerrichtlinie, sondern eine steuerfreie Ausfuhr aus der Gemeinschaft nach Art. 161 Zollkodex. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Die zoll- und steuerrechtliche Bewertung richtet sich nach den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten; sie kann nicht durch konstituierende Handlungen -also Willenserklärungen /Anmeldungen - gestaltet werden. Wenn ich dir das mal so als schadensmindernden Hinweis mit auf den Weg geben darf. Bei der richtigen Abwicklung erreichst du ohne Mühe das von dir angestrebte wirtschaftliche Ergebnis.

@Jelo69

Tagesschilder haben folgendes Problem: "Tagesschilder dürfen aufgrund zwingender Rechtsvorschriften nicht für Fahrzeuge, welche ihren Standort im Ausland haben und in die Schweiz importiert werden sollen, ausgegeben werden."

(Quelle: http://www.baselland.ch/tagesausw-htm.288230.0.html)

Und betr. A6 stimmt deine Aussage so nicht. In UK ist die neue A6 Limo sowohl im Konfig und auch der entspr., Katalog ist downloadbar. Für den Avant sagt Pressemeldung von Audi UK, dass er ab Juni bestellbar ist.

(Quelle: http://www.expertreviews.co.uk/.../audi-unveils-new-a6-avant)

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