Q4 und staatliche Förderung/Umweltbonus

Audi Q4 FZ

Sehe ich das richtig, dass ich einen Q4 35, Q4 40 oder einen Q4 35 Sportback kaufen muss, um die maximale staatliche Förderung bekommen zu können?

Kaufe ich eine größere Variante, verschenke ich 1.500 Euro an staatlicher Förderung?

Wie ich die "kleinen" 3 dann ausstatte, ist aber komplett egal?

577 Antworten

Gelöscht

Zitat:

@stevoboy schrieb am 6. Januar 2023 um 20:53:08 Uhr:


Ok, bei mir ist es Leasing. Da sagt die Bafaseite, dass man Leasing Bestellung und Leasing Vertrag einreichen muss.
Angeblich soll man auch die Leasingkalkulation hochladen aber die habe ich nie erhalten.

Sofern du den Vertrag mit VW Leasing hast, hilft dir der Screenshot des diesbezüglichen Schreibens.

Bei Bedarf kann ich auch das Schreiben als PDF hochladen.

Nicht vergessen: Nach dem Hochladen der Dokumente und der Bestätigungsmail nochmals auf die Seite der BAFA „gehen“ und die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben zum Antrag einreichen.

Bild 1

@Dietmar F. Der Screenshot ist doch super. Ich hatte die Bafa angeschrieben und nach dem Vorgehen gefragt. Das Schreiben kann ich ja gleich mal hinschicken mit Referenz zu meiner Vorgangsnummer. Evtl. reicht ja dann das Dokument.

Bzgl. dieser wahrheitgemäßen Angaben - das habe ich auch irgendwo gelesen. Wo hast Du das denn hochgeladen, im Upload-Portal?
Einen Link zum Formular selbst bzw. die Aufforderung dieses auszufüllen und hochzuladen habe ich gar nicht bekommen. Ich musste nur ein Kreuz setzen.

2023-01-07-17h18

Zitat:

@TiWi92 schrieb am 6. Januar 2023 um 18:53:34 Uhr:



Zitat:

@Flauschi83 schrieb am 6. Januar 2023 um 18:30:25 Uhr:


zeitpunkt der zulassung…

Du musst aber schauen und Deinen Händler fragen, ob Deine Bestellung Preisschutz hat…wenn ja, dann solltest Du Dir keine sorgen machen…

ich warte auch jeden tag auf die offizielle Aufstellung (ich war 450 euro unter 60k)

Danke für die Antwort 🙂

Müsste dieser Preisschutz im Leasingvertrag bzw. den AGBs zu finden sein?

Die Antwort ist leider nicht richtig. Das Finanzamt interessiert nicht, ob du einen vertraglichen Preisschutz hast oder nicht. Genauso wenig interessiert das Finanzamt, wieviel dein Arbeitgeber tatsächlich zahlen muss ((Großkunden)-Rabatte etc.).

Es zählt allein der BLP am Erstzulassungstag. Was eure Buchhaltung oder der Steuerberater daraus macht, bleibt ihnen überlassen.

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dieser wird ja vom Händler an den Buchhalter gegeben …

und mit Preisschutz hatte ich nun ein MJ2022 obwohl im Nov 22 gebaut und somit hat sich der Bruttolistenpreis eben nicht erhöht…

das passiert aber nur mit Preisschutz.

Du bekommst irgendwann während der Lieferzeit ein Schreiben von Audi bzw. der Leasing, in welchem der BLP steht, Da steht aber auch, dass sich der BLP durch Preisänderungen noch ändern kann. Bei mir kam das Schreiben (mit „Preisschutz“) im Januar 2022 schon, obwohl Auslieferung erst im November war. Was deine Buchhaltung mit so einem veralteten Schreiben macht, ist natürlich was anderes. Und falls der Händler wirklich selbst den BLP so mitgeteilt hat, dann ist das falsch. Der Händler ist aber auch kein Steuerberater, der sich mit der 1%-Versteuerung auskennen muss.

Es hilft definitiv ein Blick ins Gesetz. BLP am Zulassungstag. Nicht mehr und nicht weniger.

Kleiner Nachtrag:
Auch wenn die Versteuerung jetzt anhand des falschen BLP erfolgt kann es passieren, dass ein Betriebsprüfer später genauer hinsieht und eine ordentliche Nachzahlung folgt.

nochmal.
Deine aussage ist korrekt. Zulassungstag ist wichtig.

Aber wie ist denn der BLP vom Vorjahresmodel wenn sich nur der Preis für das aktuelle Modeljahr erhöht hat?

Zitat:

@stevoboy schrieb am 7. Januar 2023 um 17:23:47 Uhr:


Bzgl. dieser wahrheitgemäßen Angaben - das habe ich auch irgendwo gelesen. Wo hast Du das denn hochgeladen, im Upload-Portal?
Einen Link zum Formular selbst bzw. die Aufforderung dieses auszufüllen und hochzuladen habe ich gar nicht bekommen. Ich musste nur ein Kreuz setzen.

Hier das Zitat der BAFA - der letzte Absatz (online-Ausweisfunktion) ist wichtig:

Zitat:

Schritt 2: Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
Nach Ausfüllen des Online-Formulars muss das PDF-Dokument geöffnet und gespeichert werden.
Das PDF-Dokument besteht aus dem ausgefüllten Antragsformular inklusive der zu unterzeichnenden Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben. Die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und für Schritt 3 aufbewahrt werden.

Die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ muss nur eingereicht werden, wenn Sie sich nicht über das „Nutzerkonto Bund“ und die Online-Ausweisfunktion bzw. das Elsterkonto authentifizieren.

Schritt 3 ist der Upload der Bestätigung

Mein Q4 ist noch nicht gebaut, aber einer Bekannten habe ich beim Förderantrag geholfen.
Sie wurde nach drei Tagen von der BAFA erinnert.

Bild 1

Zitat:

@Flauschi83 schrieb am 8. Januar 2023 um 09:04:07 Uhr:


nochmal.
Deine aussage ist korrekt. Zulassungstag ist wichtig.

Aber wie ist denn der BLP vom Vorjahresmodel wenn sich nur der Preis für das aktuelle Modeljahr erhöht hat?

Mein letzter Versuch:

Es ändert sich eben nicht der BLP „für das aktuelle Modelljahr“. Die Listenpreise für den Q4 haben sich geändert. Und wenn ein Q4 am 10.09.2024 zugelassen wird, gilt der Preis, der an diesem Tag für den Q4 in der Liste steht. Egal ob das Auto vor einer Woche oder vor 5 Jahren gebaut wurde.

Eine sehr unfaire Regelung wie ich finde, denn ich zahle ja nicht den akutellen Listenpreis, sondern den Preis, der nach dem alten Listenpreis berechnet wurde.

Es nervt, wenn man keine Planungssicherheit vom Gesetzgeber beim Autokauf bekommt.

Da wollen die, dass man E-Autos kauft.

Dann ist aber weder die Förderung bei Bestellung fix, noch die Versteuerung.

Man könnte alles viel einfacher und gerechter lösen, wenn man einfach das Bestelldatum als Stichtag nimmt.

Was kann der Staat dafür, dass die Autohersteller Autos verkaufen, die sie in vernünftiger Lieferfrist nicht liefern können.

Zitat:

@SvenBauduin schrieb am 24. Januar 2023 um 12:21:13 Uhr:


Eine sehr unfaire Regelung wie ich finde, denn ich zahle ja nicht den akutellen Listenpreis, sondern den Preis, der nach dem alten Listenpreis berechnet wurde.

Es nervt, wenn man keine Planungssicherheit vom Gesetzgeber beim Autokauf bekommt.

Da wollen die, dass man E-Autos kauft.

Dann ist aber weder die Förderung bei Bestellung fix, noch die Versteuerung.

Man könnte alles viel einfacher und gerechter lösen, wenn man einfach das Bestelldatum als Stichtag nimmt.

Keiner kann viel dafür.
Die Schuld liegt wohl einfach an der Pandemie.

Das ändert aber nichts daran, dass der Staat sehr einfach für Planungssicherheit sorgen könnte, wenn er die Stichtage auf das Bestelldatum ändert.

Es mag sicherlich ärgerlich sein (mich trifft es bei der Versteuerung leider auch) aber bzgl. der Versteuerung hat es schon seine Richtigkeit so. Es soll eben der Vorteil versteuert werden, den du als Arbeitnehmer bekommst. Und den Vorteil hast du eben erst ab Zulassung.

Andersrum könnten Fahrzeuge schon Jahre im Voraus vorbestellt werden, also schon die Nachfolger, um in paar Jahren den jetzigen BLP zu haben…

Ich setz mich hin und schaue mir an, wie sich welches Auto für mich rechnet.

Der Gesetzgeber will, dass ich ein Elektroauto kaufe und macht mir das Angebot:
Wenn du Elektroauto mit bestimmten Werten bestellst, dann kriegst du 6.000 Euro Förderung und 0,25% Versteuerung.

Ich vergleiche dass mit einem Benziner und komme zum Entschluss, dank der Förderungen, rechnet sich das Elektro Auto besser.

Da ist es natürlich ärgerlich, wenn bei Lieferung andere regeln gelten, als bei Bestellung.

Es ist ja nicht so, dass ich auf Vorrat bestelle.
Ich bestelle und sobald das Auto da ist, wird es auch angemeldet.

Da könnte man schon für Planungssicherheit sorgen.

Aktuell sieht die Rechnung für mich so aus:

1.500,- € weniger Förderung und 150,- € mehr Versteuerung pro Monat, was bei meinen 47% Grenzsteuersatz 70,50 Euro mehr an Steuerabgaben pro Monat macht.

Ich bin extra unter 60.000 beim bestellen geblieben, damit ich die 0,25% machen darf.
Das war mir der wichtigste Punkt.

Als privater? 47% steuern????

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