Q4 Assistenzpaket advanced nachrüsten
Hallo,
als ich meinen Q4 bestellt habe, gab es nur das Assistenzpaket plus. In Österreich war das Assistenzpaket advanced erst zu einem Zeitpunkt bestellbar, als der Händler die Bestellung nicht mehr ändern konnte. Ich denke, dass das bei einigen von euch auch (in Deutschland) so passiert ist.
Ich hätte sehr gerne das Assistenzpaket advanced nachgerüstet. Mir fehlt der Spurführungsassistent mit dem prädiktiven Effizienzassistent und der Notfallassistent.
Kann man das Assistenzpaket advanced bei vorhandenem Assistenzpaket plus und (hardwareseitiger) Vollausstattung nachcodieren bzw. freischalten lassen? Kennt ihr eine Firma, die das macht?
Von meinem Freundlichen bekam ich dazu nur eine negative Antwort.
Hat jemand von euch schon diesbezügliche Erfahrungen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
77 Antworten
Zitat:
@carlcharly schrieb am 19. Januar 2022 um 13:05:52 Uhr:
Zitat:
@Davey schrieb am 18. Januar 2022 um 18:56:35 Uhr:
Das ist doch kein Hacker-Angriff! Es werden nur Features mittels Parametern freigeschalten und kein eigener Code aufgespielt. Audi hat die Funktionen implementiert und deaktiviert, mehr nicht. Es ist ja nicht so, dass Audi für unterschiedliche Ausstattungen unterschiedliche Software ausrollt.Nur für deine Aussagen, benötige man ein spezielles Gerät, welches selbst keine Audi-Werkstätten (Auskunft meiner Werkstatt) besitzen.
Wird der Wagen in die Werkstatt gebracht, erkennen die Diagnosegeräte den Eingriff und dieser wird wieder von dem System selbst rückgängig gemacht. Das Diagnosesystem erkenn den Eingriff als Fehler, Fehlermeldung. Lt. meiner Werkstatt kann die Werkstatt den Vorgang nicht beeinflussen, heißt händig eingreifen.
Als Beispiel: Ich wollte bei meinem Tiguan eine automatische Heckklappe einbauen. Hatte alle Teile bereits zusammen. Für 50 Euro wollte ein Bekannter in das Steuergerät die Funktion aktivieren. Nur bei einer späteren Diagnose in der Werkstatt, würde die Funktion wieder gelöscht. Die Werkstatt sagte mir, es ist für jedes Fahrzeug eine Konfiguration auf dem VW Server hinterlegt, die über die Fahrgestellnummer abgerufen wird. Stimmen die Daten nicht überein, wird der "hinterlegte" Zustand hergestellt.
Den Werkstattleiter kenne ich seit 35 Jahren, wir sind per Du, warum soll er mir was Falsches sagen?
Damit hast du Recht. Wenn ich beim Q4 was zusätzlich freischalten würde (ja, könnte ich) würde es online übermittelt und beim nächsten Werkstattaufenthalt bzw Update zurückgesetzt....
Wenn man weder in die Werkstatt fährt noch Updates installiert behält seine Änderung....
Nur warum?
Umfeldkameras könnte man nachrüsten und über GEKO über Audi freischalten lassen.....
Nur derzeit nicht machbar.
Ein Update von Plus auf Advanced ist möglich, dazu muss ein SW Update erfolgen und dann die Möglichkeit über On Demand. Sofern Audi dies ausrollt.
Wer selbst kodiert und Garantie verlieren will bei nem neuen Auto muss dies selbst wissen. Ist wid mit denen die illegal tunen.
Von daher....Jeder wie er will...
carlcharly, dein Wissen über gängige Praxis ist leider sehr lückenhaft, sorry.
Es stimmt nicht, dass bspw. eine Änderung des Komfortblinkers von 3 mal blinken auf 4 mal blinken in der Audi-Werkstatt als "Fehler" abgelegt ist und bei jedem Werkstattbesuch zwangsläufig ein SVM-Abgleich, also ein Werksabgleich mit der Konfiguration auf dem Audi-Server für deine Fahrgestellnummer gemacht wird.
Es stimmt, dass man aber damit rechnen muss, wenn es bspw. Updates oder Rückrufe gibt, dann muss Audi entlang dem Update-Protokoll einen SVM-Abgleich machen, sodass es sein kann (nicht muss!), dass meine Änderung für den Komfortblinker wieder auf "Werkseinstellung" (3 mal blinken) gesetzt ist.
Fall Tiguan: Auch hier gilt, es stimmt nicht, dass bei einem Werkstattbesuch zwangsläufig die Werkskonfiguration aufgespielt wird weil Änderungen als Fehler erkannt werden.
Ich hab eine Frage an dich.
Schau mal hier.
https://www.k-electronic-shop.de/AUDI/Q4/Q4-e-tron/
Sind das alles kriminelle? Die Nachrüstpakete sind keine offiziellen Audi Nachrüstpakete, und für deren Aktivierung/Freischaltung muss umcodiert werden. Wie funktioniert denn dieses Geschäftsgebahren und Handwerk seit vielen Jahren, wenn man damit in keine Werkstatt fahren dürfte oder sollte? Nach deiner Aussage wären die Freischaltungen zwangsläufig wieder weg nach einem Service-Termin. Das stimmt einfach nicht. Ich bin seit Jahren in diesem Bereich tätig. Es tut mir sehr leid.
Jeder kann ergänzend bei einem Service-Termin zu seinem Service-Berater sagen "Ich habe eine Rückfahrkamera nachgerüstet, bitte keinen Werksabgleich machen". Mein Service-Berater schreibt das auf den Auftrag und fertig.
Es gibt tatsächlich auch OFFIZIELLE Nachrüstungen, diese werden über einen sog. SVM-Code bei Audi selbst freigeschaltet und somit auf die Fahrgestellnummer rückdokumentiert. Diese Zusatzausstattung ist dann integraler Bestandteil deines Wagens, als wäre er damit ausgeliefert worden. Aber das Angebot derer ist leider seeeeeehr.....klein.
Don't feed the trolls.
@Der-Abrechner What am I? A troll, a supernatural being that lives in inaccessible nature, usually hidden in caves or deep in the forest. If only I could unlock this offer! Please give me the unlock code.
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@hadez16 Ich kann wissentlich nur weitergeben, was auch die Audi-Werkstattleitung sagt. Warum soll ich dies infrage stellen. Mag ja sein, dass es inzwischen gesellschaftlich fein ist, auch Grenzbereiche zu begehen und Lücken zu besetzen. Wo kein Kläger, auch kein Angeklagter. Aber ich glaube, bei Eingriffen mit Codiergeräten erfolgt eine Aufhebung der Betriebserlaubnis. Warum soll Audi die tausendfache Umgehung nachgehen. Wenn es zu Problemen kommt, die nachweisbar sind, sagt AUDI einfach "keine Gewährleistung". Und nun?
Deine Info kenne ich und kostet 399,-Euro für eine Umfeldkamera. Ich frage mich nur, warum Audi dies nicht im update einsetzt, für 350,-Euro? Einen einfacheren Verdienst gibt es nicht!
Zitat:
@hadez16 schrieb am 19. Januar 2022 um 14:11:35 Uhr:
carlcharly, dein Wissen über gängige Praxis ist leider sehr lückenhaft, sorry.Es stimmt nicht, dass bspw. eine Änderung des Komfortblinkers von 3 mal blinken auf 4 mal blinken in der Audi-Werkstatt als "Fehler" abgelegt ist und bei jedem Werkstattbesuch zwangsläufig ein SVM-Abgleich, also ein Werksabgleich mit der Konfiguration auf dem Audi-Server für deine Fahrgestellnummer gemacht wird.
Es stimmt, dass man aber damit rechnen muss, wenn es bspw. Updates oder Rückrufe gibt, dann muss Audi entlang dem Update-Protokoll einen SVM-Abgleich machen, sodass es sein kann (nicht muss!), dass meine Änderung für den Komfortblinker wieder auf "Werkseinstellung" (3 mal blinken) gesetzt ist.
Fall Tiguan: Auch hier gilt, es stimmt nicht, dass bei einem Werkstattbesuch zwangsläufig die Werkskonfiguration aufgespielt wird weil Änderungen als Fehler erkannt werden.
Ich hab eine Frage an dich.
Schau mal hier.
https://www.k-electronic-shop.de/AUDI/Q4/Q4-e-tron/Sind das alles kriminelle? Die Nachrüstpakete sind keine offiziellen Audi Nachrüstpakete, und für deren Aktivierung/Freischaltung muss umcodiert werden. Wie funktioniert denn dieses Geschäftsgebahren und Handwerk seit vielen Jahren, wenn man damit in keine Werkstatt fahren dürfte oder sollte? Nach deiner Aussage wären die Freischaltungen zwangsläufig wieder weg nach einem Service-Termin. Das stimmt einfach nicht. Ich bin seit Jahren in diesem Bereich tätig. Es tut mir sehr leid.
Jeder kann ergänzend bei einem Service-Termin zu seinem Service-Berater sagen "Ich habe eine Rückfahrkamera nachgerüstet, bitte keinen Werksabgleich machen". Mein Service-Berater schreibt das auf den Auftrag und fertig.
Es gibt tatsächlich auch OFFIZIELLE Nachrüstungen, diese werden über einen sog. SVM-Code bei Audi selbst freigeschaltet und somit auf die Fahrgestellnummer rückdokumentiert. Diese Zusatzausstattung ist dann integraler Bestandteil deines Wagens, als wäre er damit ausgeliefert worden. Aber das Angebot derer ist leider seeeeeehr.....klein.
Um mal grundsätzlich was zu klären:
Beim Codieren werden Änderungen am Auto vorgenommen. Ob die Codierung legal ist hängt von der Frage ab ob die vorgenommene Änderung legal ist.
Die Änderung kann damit (Wenn die Änderung illegal ist) gegen Strafrecht, Verwaltungsrecht oder Vertragsrecht verstoßen.
Die Codierung kann auch einen Verstoß gegen das Versicherungsrecht darstellen.
Eine Codierung zur Freischaltung der Rückfahrkamera wäre legal da man im Eigrntum sic! des Fahrzeuges ist wenn man es vollständig, umfänglich übernommen und bezahlt hat. Bei einem Leasingfahrzeug oder finanzierten Fahrzeug wäre es illegal da man das Fahrzeug nicht im Eigentum hat. Das ist auch vertraglich nicht erlaubt.
Eine Änderung der Beleuchtung durch Umcodierung wiederum ist grundsätzlich nicht erlaubt. Genauso wie das Freischalten der AHK. Eine Tachoänderung ist auch unrechtmäßig, nicht wahr. Während der Garantiezeit kann es zu Problemen kommen wenn der Händler nachweisen kann das die Codierung zum Nachteil geführt hat. Während der Gewährleistung hat nach Beweisumkehr der Eigentümer nachzuweisen das die Codierung nicht ursächlich war.
Firmen wie k-electronic etc ist es egal was der Fahrzeugführer bei ihm kauft. Rechtlich ist nämlich der Fahrzeughalter verantwortlich. Es gibt auch Radarwarner. Alle frei verkäuflich. Die Nutzung ist aber illegal. Wenn man bei k-electronic sich den nachrüstsatz für die Rückfahrkamera kauft ist dies solange kein Problem wenn man Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn aber nach dem Einbau z.b. ein Kurzschluss passiert und auf den Einbau zurückzuführen ist wird die Garantie und auch Gewährleistung wohl aberkannt.
Wer glaubt ein Leasingfahrzeug Codieren zu dürfen liegt schief. Das ist ein Verstoß gegen Vertrags- und Verwaltungsrecht.
Und die Fahrzeughersteller bauen inzwischen zusätzliche Sicherheiten ein um Codierung zu verhindern.
Also Codieren ist weder grundsätzlich legal wie auch nicht grundsätzlich illegal.
Man muss sich immer die Fragen stellen
1. Bin ich nicht Eigentümer der Sache?
2. Verstösst die Änderung gegen geltendes Recht?
3. Greift die Änderung in die Sicherheit ein?
4. Wird am Fahrzeug der bestimmungsgemäße
Gebrauch verändert?
5. Ist im Kaufvertrag eine Ausschlussklausel
vorhanden?
6. Verstoße ich (bei SW Freischaltung) gegen das
Urheberrecht?
Bei einem Ja -?Finger weg.
Alles auf eigene Gefahr. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
@ thinksimple
Wau, das hat gesessen. Ich versuchte es mit anderen Worten zu beschreiben, bin aber wie Don Quijote argumentativ gegen Windmülen gelaufen (wahrscheinlich schon zu alt, oder mein Pferd wollte nicht mehr).
Aber so eine Klarheit und Darstellung, alle Hochachtung, deswegen gab es auch volle Punktzahlen. Danke
Zitat:
Eine Änderung der Beleuchtung durch Umcodierung wiederum ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ich nehme mal diesen Satz als Sinnbild deines ganzen Beitrags, um dem zu 95% zu widersprechen.
Audi-Werkstätten haben mittlerweile Informationen in deren System, wenn der Kunde mit bestimmten Codier-Wünschen vorfährt. Ein Beispiel ist das Einschalten des Rücklichts, wenn es hell ist und vorne nur das Tagfahrlicht leuchtet. Das haben nur sehr wenige Wagen im Konzern ab Werk, bspw. mein Audi A3.
Da leuchtet das Rücklicht ab Werk hinten mit, immer!
Audi hat offizielle Erlaubnis, so mein Kenntnisstand, diese Änderung auch bei bspw. Audi A4 oder A6 durchzuführen, wenn es der Kunde wünscht. Ist das etwa verwerflich, wenn es die Sicherheit erhöht? Entlang der StVo ist das jedenfalls erlaubt.
Was du schreibst, eine Freischaltung einer Anhängerkupplung sei nicht erlaubt, ist doch wirklich totaler Unsinn.
Du sitzt wohl in deiner Glaskugel und verschließt die Augen vor gängiger Praxis. Es klingt so, als wären da draußen nur kiminelle unterwegs.
Die Nachrüstung von Anhängerkupplungen ist doch gängige Praxis, meine Güte.
Das 5% Quäntchen Wahrheit in deinem Beitrag:
Zitat:
Während der Garantiezeit kann es zu Problemen kommen wenn der Händler nachweisen kann das die Codierung zum Nachteil geführt hat.
Theoretisch wäre das so. Garantie verliert man auf eine Baugruppe, nicht auf das gesamte Fahrzeug. Wenn ich bspw. den Startbildschirm in meinem Infotainment ändere, und das Bild bleibt schwarz, könnte Audi proaktiv danach suchen und feststellen, dass eine Umcodierung stattfand. Nun könnte Audi zum Kunden sagen "Sie bezahlen mal einen neuen Navi-Rechner für 2500 Euro selbst, da wurde ein Bit geändert". Das macht man aber nicht. Für Audi ist es leichter auf den Button "SVM-Abgleich" zu drücken um die Werkskonfiguration wieder aufzuspielen, was im Sinne der Fehlersuche auch sehr ratsam ist. Dann ist alles wieder heile. Diese Arbeit kann man dem Kunden ja dann gerne in Rechnung stellen.
Ich weiß nicht recht was es hier manchen bringt sich hinter Theoretika und Paragraphen zu verstecken.
@hadez16 Wenn Du entdeckst, dass Du ein „totes Pferd reitest“, dann steig ab!”
Na dann können wir ja hier alle Beiträge dicht machen, die sich mit Nachrüstungen oder Freischaltungen befassen, oder?
Shame on you, Motor-Talk, sowas offen zu lassen 😉
Zitat:
@hadez16 schrieb am 20. Januar 2022 um 08:59:52 Uhr:
Zitat:
Eine Änderung der Beleuchtung durch Umcodierung wiederum ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Ich nehme mal diesen Satz als Sinnbild deines ganzen Beitrags, um dem zu 95% zu widersprechen.
Audi-Werkstätten haben mittlerweile Informationen in deren System, wenn der Kunde mit bestimmten Codier-Wünschen vorfährt. Ein Beispiel ist das Einschalten des Rücklichts, wenn es hell ist und vorne nur das Tagfahrlicht leuchtet. Das haben nur sehr wenige Wagen im Konzern ab Werk, bspw. mein Audi A3.
Da leuchtet das Rücklicht ab Werk hinten mit, immer!
Audi hat offizielle Erlaubnis, so mein Kenntnisstand, diese Änderung auch bei bspw. Audi A4 oder A6 durchzuführen, wenn es der Kunde wünscht. Ist das etwa verwerflich, wenn es die Sicherheit erhöht? Entlang der StVo ist das jedenfalls erlaubt.
Was du schreibst, eine Freischaltung einer Anhängerkupplung sei nicht erlaubt, ist doch wirklich totaler Unsinn.
Du sitzt wohl in deiner Glaskugel und verschließt die Augen vor gängiger Praxis. Es klingt so, als wären da draußen nur kiminelle unterwegs.Die Nachrüstung von Anhängerkupplungen ist doch gängige Praxis, meine Güte.
Das 5% Quäntchen Wahrheit in deinem Beitrag:
Zitat:
@hadez16 schrieb am 20. Januar 2022 um 08:59:52 Uhr:
Zitat:
Während der Garantiezeit kann es zu Problemen kommen wenn der Händler nachweisen kann das die Codierung zum Nachteil geführt hat.
Theoretisch wäre das so. Garantie verliert man auf eine Baugruppe, nicht auf das gesamte Fahrzeug. Wenn ich bspw. den Startbildschirm in meinem Infotainment ändere, und das Bild bleibt schwarz, könnte Audi proaktiv danach suchen und feststellen, dass eine Umcodierung stattfand. Nun könnte Audi zum Kunden sagen "Sie bezahlen mal einen neuen Navi-Rechner für 2500 Euro selbst, da wurde ein Bit geändert". Das macht man aber nicht. Für Audi ist es leichter auf den Button "SVM-Abgleich" zu drücken um die Werkskonfiguration wieder aufzuspielen, was im Sinne der Fehlersuche auch sehr ratsam ist. Dann ist alles wieder heile. Diese Arbeit kann man dem Kunden ja dann gerne in Rechnung stellen.
Ich weiß nicht recht was es hier manchen bringt sich hinter Theoretika und Paragraphen zu verstecken.
DU solltest evtl. nochmal lesen und verstehen.
Hier geht es nicht um die Nachrüstung einer AHK durch den Fachbetrieb mit ABE usw sondern um das umcodieren durch einen selbst.....
Genauso wie bei der Beleuchtung....
Und eine Freischaltung durch Audi ist was anderes als durch den um die Ecke mit nem VCDS.....
Wer natürlich gerne damit rumspielt hat da möglicherweise eine andere Ansicht....
Deine scheint die zu sein das alles erlaubt sei...
Wenn du der Ansicht bist ist das vollkommen ok.
Du solltest hier nur nicht grundsätzlich verlautbaren das umcodieren nie ein Problem wäre...
Zitat:
Hier geht es nicht um die Nachrüstung einer AHK durch den Fachbetrieb mit ABE usw sondern um das umcodieren durch einen selbst.....
Definiere bitte "Fachbetrieb".
Freie gut ausgestattete Werkstätten haben Bosch oder Gutmann Diagnose-Geräte, die viel Geld kosten, und viele Hersteller und Modelle abdecken.
Diese Werkstatt rüstet dir jetzt eine Anhängerkupplung nach, fachgerecht.
Bei den Nachrüst-Anleitungen von Jäger oder Westfalia etc. sind dann die Codier-Schritte in den Anleitungen enthalten, die du abarbeiten musst. Teure Diagnose-Tester haben auch einen Knopf "Anhängerkupplung freischalten".
Was glaubst du was dieses Gerät dann macht? Es fährt eine Sequenz ab, diese und jene Bits in diesen und jenen Steuergeräten zu ändern, damit alle Interna des Wagens von der AHK wissen.
Das ist nichts anderes als das, was ich mit VCDS mache, wenn jemand mit einer nachgerüsteten AHK zu mir kommt.
Wo machst du denn da den Unterschied? Es ist leider tatsächlich sogar so, dass die großen Gutmann-Tester sogar hier und da Fehler machen, da man keinen Einblick in die fertigen Sequenzen hat.
@hadez16 Ich möchte nicht mehr!
Mit dir redet ja gerade keiner.
@hadez16 Genauso stell ich mir dich vor! Ich meine, die Sache ist gegessen. Unterschiede sind von anderen gundsätzlich dargelegt worden. Was legal und und illegal ist und dass jeder selbst entscheiden muss was er umsetzen will. Jeder trägt die Verantwortung für sein Handeln. Es wird in den Ansichten zu keiner Übereinstimmung kommen, da können wir Sonne, Himmel und Gott einschalten. Wir haben doch deine Argumente verstanden. Aber da reitest du immer noch das tote Pferd. Warum? Laß uns Frieden schließen!