Q4 Assistenzpaket advanced nachrüsten

Audi Q4 FZ

Hallo,
als ich meinen Q4 bestellt habe, gab es nur das Assistenzpaket plus. In Österreich war das Assistenzpaket advanced erst zu einem Zeitpunkt bestellbar, als der Händler die Bestellung nicht mehr ändern konnte. Ich denke, dass das bei einigen von euch auch (in Deutschland) so passiert ist.
Ich hätte sehr gerne das Assistenzpaket advanced nachgerüstet. Mir fehlt der Spurführungsassistent mit dem prädiktiven Effizienzassistent und der Notfallassistent.
Kann man das Assistenzpaket advanced bei vorhandenem Assistenzpaket plus und (hardwareseitiger) Vollausstattung nachcodieren bzw. freischalten lassen? Kennt ihr eine Firma, die das macht?
Von meinem Freundlichen bekam ich dazu nur eine negative Antwort.
Hat jemand von euch schon diesbezügliche Erfahrungen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

77 Antworten

Die rechtliche Lage verbietet auch das "unnütze Umherfahren".
( https://de.wikipedia.org/wiki/Unn%C3%BCtzes_Hin-_und_Herfahren )

Daher eine sehr deutsche Diskussion, die nicht produktiv ist, und niemandem etwas bringt.
Januar 2022 im Q4 Unterforum werden Codierungen nicht als illegal aus der Welt vertrieben werden 😉

Es ist kein Hacker-Angriff.
Man bedient sich den Parametern, die die Steuergeräte-Software bereits hergibt.
Auf nicht gesetzte Haken im Konfigurator kommt es dabei nicht mehr an, das interessiert niemanden.

Hi hadez16,
du bist ein Genie, wirklich, ich bewundere dich zu soviel interne Kenntnisse. Aber wenn ich ein Gerät manipoliere ist dies einem Hackerangriff gleichzusetzen. Du veränders eine vorhandene Konfiguration, die Eigentum von Audi ist. Die Gewährleistung wird damit außer Kraft gesetzt. Für das Fahrzeug gibt es eiine Zulassung vom Kraffahrt-Bundesamt und diese Funktion wurde dort nicht aufgeführt.

Für manipulierte Folgen kommt der Fahrzeughalter auf, und/oder der der diese Manupulation vorgenommen hat. Man, das ist doch eine Straftat (unerlaubter Eingriff) und kein Lutscheressen!

Unabhängig davon ist doch egal, ob meine Ome bereits vor 20 Jahren einen VW frisierte und dies nie eintragen ließ und der Wagen bereits heute die Presse und den Hochofen gesehen hat. Es ist und war eine Straftat, gebe zu die Verjährt ist.

Hi Hadez16,

Um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu führen, ist sie unerlässlich – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass das Fahrzeug selbst sowie seine Teile den gesetzlichen nationalen Vorschriften entsprechen und wird im Normalfall vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt.

ie Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.

Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.

§ 69a StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Ihr habt ja vielleicht alle recht, wenn man sich anmaßt anzunehmen, im Steuergerät den Komfortblinker von 3 auf 4 zu erhöhen, hebe das Fahrzeug aus der Typzulassung und der Betriebserlaubnis.

Wenn ihr so durchs Leben geht, stelle ich mir das sehr anstrengend vor.

Ich jedenfalls fahre auch mal 60, wo 50 ist.

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Das ist doch kein Hacker-Angriff! Es werden nur Features mittels Parametern freigeschalten und kein eigener Code aufgespielt. Audi hat die Funktionen implementiert und deaktiviert, mehr nicht. Es ist ja nicht so, dass Audi für unterschiedliche Ausstattungen unterschiedliche Software ausrollt.

Die Aussage betreffend Hackerangriff halte ich für groben Unfug, denn die betroffenen Steuergeräte werden nicht ausserhalb ihrer vorgesehenen Spezifikation betrieben, sondern die Betriebsparameter werden im Rahmen der Vorgesehenen Wirkungsweise kundenspezifisch angepasst - das Umlegen eines virtuellen Schalters in den freigegebenen Menus des Fahrzeugs tut nichts anderes, ansonsten wäre z.B. die Einstellungsänderung, ob eine Assistenzfunktion automatisch ein- oder ausgeschaltet werden soll, ebenfalls ein "Hackerangriff".

Weiterhin halte ich auch die Aussage, dass man damit Geräte "angreife", deren Eigentümer die Audi AG sei, für falsch. Die Audi AG bezieht von Drittherstellern (Bosch etc.) Geräte, passt je nach Konfiguration des Kunden die Einstellungen dieser Geräte an, verbaut diese im Fahrzeug und verkauft das Fahrzeug danach an den Kunden. Auf diesem ausgelieferten Fahrzeug übernimmt die Audi AG eine Garantie bzw. eine Gewährleistung, die Eigentumsrechte an den verbauten Komponenten werden aber mit der Schlüsselübergabe ebenfalls übergeben. Wenn nun der Kunde Anpassungen an den Einstellungen vornimmt, manipuliert er also Einstellungen an Geräten, die sich in seinem Eigentum befinden. Verändert er dabei Einstellungswerte und dadurch wird eine Fehlfunktion an den von Audi zugesicherten Leistungen erwirkt, so haftet die Audi AG selbstverständlich für diese Fehlfunktion nicht. Wird aber z.B. das Blinkerintervall von 3 auf 4 Blinkzyklen angepasst und später fliesst Wasser durch das undichte Schiebedach ins Fahrzeug, ist die Audi AG von ihren Leistungen bestimmt nicht entbunden.

Und noch abschliessend, insbesondere an Carlcharly - der inflationäre Einsatz von Satzzeichen wie "?" oder "!" bewirkt nicht automatisch, dass eine unsinnige Aussage dadurch plötzlich korrekt würde oder kurz: Einmal reicht!

@Suchlicht Diese Diskussion wird jetzt unsachlich. Dann auch noch oberlehrerhaft jemanden auf seinen vielleicht nicht korrekten Gebrauch von Satzzeichen hinzuweisen, fördert auch nicht das gute Miteinander. Vielleicht kann er es nicht besser, Toleranz dürfte wohl auch hier angebracht sein.

Sicherlich ist das Wort "Hacker" nichtzutreffend aber im technischen Sinne stimmt es ja. Es geht hier mittlerweile nicht um das Codieren von Parametern (wie in deinem Beispiel mit den Wischern), sondern um das Erschleichen von nicht gekauften Funktionen. Ein hervorragendes Beispiel ist doch der Dongle, der hier auch diskutiert wird, der die Umgebungskameras freischaltet. Fakt ist, wenn ich eine Leistung nicht bezahlt habe, wird sie nicht deswegen mein Eigentum, nur weil Audi einen virtuellen Schalter eingebaut hat, der so eine Leistung aktiviert. Frei nach dem Motto "Wenn Audi zu blöd dazu ist, die Freischaltung durch Dritte zu verhindern, dann kann ich machen was ich will". Hier gibt es eine allgemeine Ignoranz von lizenzrechtlichen Sachlagen und diese Diskussion dann als "Typisch Deutsch" abzuhaken, ist noch weniger zielführend.

Und ich entschuldige mich jetzt schon mal vorab für eventuelle überflüssige Satzzeichen und Rächschraibfeler.

@AndyQ mag ja alles stimmen, aber es ist ja nicht so dass wir Funktionen nicht gekauft haben weil wir Geld sparen wollten, sondern Audi hat die uns vorenthalten und wir konnten die schlicht nicht erwerben. Und deswegen glaube ich auch dass da Hardware fehlt und eine reine Softwarelösung sowieso nicht funktioniert.
Ich finde mich nun damit ab dass ich "nur" das Assistenzpaket Plus habe und "nur" die Rückfahrkamera.
Die wichtigen Funktionen wie Abstand Tempomat, und Spurverlasswarner mit aktivem zurücklenken sind ja mit dem Plus gegeben.

Zitat:

@P4trick schrieb am 19. Januar 2022 um 09:15:24 Uhr:


...Und deswegen glaube ich auch dass da Hardware fehlt und eine reine Softwarelösung sowieso nicht funktioniert...

Doch, ich hab die Tage die überbestückten Umfeldkameras erfolgreich, nur mit einer Sicherung die fehlte, und Codierung, freischalten können. Die ersten Q4 hatten diese einfach verbaut...obwohl nicht mitbestellt.

Da werde ich jawohl paar Bits ändern dürfen damit man Rundum-Sicht hat 😉

Hallo Suchlicht,
wenn ein Eingriff ohne Zusatzgeräte möglich ist, um eine Funktion zu ändern, ist es eine vom Hersteller mögliche Option. Aber wenn ich hierzu ein Spezialgerät benötige um eine Codierung zu verändern oder zu ermöglichen ist dies ein unzulässiger Eingriff. Auch wenn die Box von Bosch produziert wurde, ist es ein Eigentum von Audi, Bosch ist nur der legale Zulieferer und nicht Eigner! Schau, selbst die Werkstatt hat nicht die Möglichkeit einen solchen Eingriff mit Gerätschaften von Audi vorzunehmen.

Google:
Hacker sind technisch versierte Personen im Hard- und Softwareumfeld. Sie finden Schwachstellen von Systemen, um auf sie aufmerksam zu machen oder sie für bestimmte eigene Zwecke wie unbefugtes Eindringen und/oder zur Veränderung von Funktionen zu nutzen.

Hallo Suchlicht!!!!?????
wie und was ich schreibe unterliegt meiner rein persönlichen Art, dies lasse ich mir auch nicht von mir "Anonymen" nehmen; verstanden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich werde mich auch nicht von Dir diesbezüglich an die Wand stellen lassen. Ich versuche nur nach besten Kennntnis- und Sachverstand mich mit anderen auszutauschen. Wenn ich etwas "FALSCHES" schreibe und man beweist mir, dass meine Aussage nicht stimmt, dann freue ich mich, etwas gelernt zu haben; bin sofort bereit dies zu korregieren!

Verstanden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bleibt mal locker. Seid froh, dass wir hier unsere Fragen und Probleme besprechen können. Die gibt es beim Q4 derzeit noch zur Genüge.

Zitat:

@Zeppes schrieb am 19. Januar 2022 um 12:33:19 Uhr:


Bleibt mal locker. Seid froh, dass wir hier unsere Fragen und Probleme besprechen können. Die gibt es beim Q4 derzeit noch zur Genüge.

Ich bin mehr als locker, man muss nur denen, die sich "anmaßen" auch etwas sagen dürfen. Wir sind wohl alle hier gemeldet/erfasst, aber dennoch "Anonym". Wir im Rheinland sagen "Arsch hoch", heißt wir stehen für gutes Miteinander und gegen Ausgrenzung!

Zitat:

@Davey schrieb am 18. Januar 2022 um 18:56:35 Uhr:


Das ist doch kein Hacker-Angriff! Es werden nur Features mittels Parametern freigeschalten und kein eigener Code aufgespielt. Audi hat die Funktionen implementiert und deaktiviert, mehr nicht. Es ist ja nicht so, dass Audi für unterschiedliche Ausstattungen unterschiedliche Software ausrollt.

Nur für deine Aussagen, benötige man ein spezielles Gerät, welches selbst keine Audi-Werkstätten (Auskunft meiner Werkstatt) besitzen.

Wird der Wagen in die Werkstatt gebracht, erkennen die Diagnosegeräte den Eingriff und dieser wird wieder von dem System selbst rückgängig gemacht. Das Diagnosesystem erkenn den Eingriff als Fehler, Fehlermeldung. Lt. meiner Werkstatt kann die Werkstatt den Vorgang nicht beeinflussen, heißt händig eingreifen.

Als Beispiel: Ich wollte bei meinem Tiguan eine automatische Heckklappe einbauen. Hatte alle Teile bereits zusammen. Für 50 Euro wollte ein Bekannter in das Steuergerät die Funktion aktivieren. Nur bei einer späteren Diagnose in der Werkstatt, würde die Funktion wieder gelöscht. Die Werkstatt sagte mir, es ist für jedes Fahrzeug eine Konfiguration auf dem VW Server hinterlegt, die über die Fahrgestellnummer abgerufen wird. Stimmen die Daten nicht überein, wird der "hinterlegte" Zustand hergestellt.

Den Werkstattleiter kenne ich seit 35 Jahren, wir sind per Du, warum soll er mir was Falsches sagen?

@carlcharly das ist richtig. Seitdem das online abgeglichen wird, kann die Änderung wieder zurückgesetzt werden. Deshalb macht sowas, wenn überhaupt, nur bei älteren Fahrzeugen Sinn, die nicht mehr in der Vertragswerkstatt gewartet werden.

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