punkte
mon wüsste nich wo ich das sonst schreiben sollte und zwar haben mich die polizisten in zeven (vw-treffen) angehalten und meinten das meine felgen und reifen nicht eingetragen sind stimmte auch zu diesem zeitpunkt. das auto läuft auf mudders namen kann das sein das die die punke bekommt ?
der tüv magger hat mir das so erklärt und zwar dürfen die polizisten nur punkte verteilen wenn eine gefährdung vorliegt, durch 7x15 mit 195/50R15 liegt aber keine gefährdung vor... oder ?
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von vw-süchtiger
cool find ich es nicht... hatte nur die felgen erst donnerstag bekommen und hatte keine zeit die einzutragen, ja ich weiss dann hät ich die lieber nicht draufziehen sollen. naja als fachman zitier ich meinen kumpel nicht der tüv prüfer war nen anderer...
Daß du die Felgen erst am Donnerstag bekommen hast ist doch keine Ausrede. Du hättest sie dann noch am Donnerstag oder am Freitag eintragen lassen können. Wenn die ordnungsgemäß befestigt sind und sie nicht schleifen, dann dauert das doch nicht lange. Bei meinem Bruder hat die Abnahme 1 Minute gedauert.
also es ist definitiv so, dass du und deine mutter 3 punkte dafür bekommen und 50 euro musst du glaube ich noch berappen.
und wenn du keine zeit hast die einzutragen, wo haste dann die zeit genommen, die aufzuziehen? das dauert viel länger
Auch wenn die Felgen für das Fahrzeug sind, bist du mir erloschener betriebserlaubnis gefahren, und da wird dich auch nen Anwalt nicht rausholen!
Aktuelle Rechtsprechung
Ich bin kein Jurist, habe aber erst neulich gelesen, dass wer mit nicht eingetragenen Reifen (und Felgen) unterwegs ist, nicht pauschal bestraft werden darf. Ein Gericht hatte entschieden, dass es nicht entscheident ist ob die Felgen eingetragen sind oder nicht, sondern ob eine Gefährung vorliegt oder nicht.
Im entschiedenen Fall, sollte ein Autofahrer ohne eingetragene Rad-Reifen-Kombi für einen Unfall haftbar gemacht werden.
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danke hansge darauf wollte ich hinaus... das hat der tüv zu mir nämlich auch gesagt... naja ich wat erstmal ab... weiste zufällig noch wo du das gelesen/gehört hast ?
hast du irgendwas unterschreiben müssen? wenn ja dann gibts punkte weils ne OWI wird. Wenn nicht, dann wird auch nix mehr kommen! Den Brief bekommt in der Regel deine Mutter als Halter, sofern zum Zeitpunkt der Tat deine Personalien festgehalten wurden(was ich doch sehr vermute). sollte deine Mutter trotzdem den Brief bekommen, hast du drei möglichkeiten: deine Mutter gibt dich an, damit ist die Sache klar. Deine Mutter nimmt deine Schuld auf ihre Schulter. Dritte Möglickeit, deine Mutter gibt dummerweise oder nicht wissend deinen Bruder an. Daraufhin bekommt der ein schreiben, er gibt natrülich brav alles zu. Erinnert sich später aber als er den Bußgelbescheid bekommen das er es wohl doch nicht war. Im normalfall sind dann schon drei Monate um und das ganze ist gegen dich verjährt.
normal sollte dir aber ein Mängelschein austellt worden sein. Das is die gängig Methode und auch die warscheinlich rechtlich einwandfreie. den man kann nicht verlangen das du die Felgen am Donnerstag abend draufbaust, und am freitag arbeiten musst und dann noch schnell zum TüV huschen ganz zu schweigen vom Samstag dann! Darum schätze hättest du mit Anwalt auch so gute Chancen da so rauszukommen.
Mal ne etwas andere Frage zu dem Thema. Wobei gilt Fahrer != Halter:
Fahrzeug hat beispielsweise eine MSD-Attrappe. Der Fahrer sagt, er habe von nichts gewusst - was bei einer Attrappe auch glaubhaft ist. Schützt das schon vor Strafe? Denn man kann ein fremdes Auto nicht jedesmal einer TÜV Prüfung unterziehen wenn man damit fahren will. Oder wie wird das genau gehandhabt?
Ciao
Und das bei der freundlichen Polizei die heutzutage auf unseren Straßen rumcruist schon gar nicht!
Lord
ihr bekommt dev. beide 3 punkte, und 75 - 80€ geldbuße, jeweils!
aus fehlern lernt man...
machs nicht wieder...
Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht! Also wenn man mit einem KfZ angehalten wird das nicht der StVO entspricht bekommt der Fahrer sowie Halter jeweils 3 Punkte.
Wenn man keine Zeit hat die Felgen einzutragen dann muss man sie halt runter machen. Mit Teilen die nicht eingetragen sind darf man nur zum TÜV fahren, wenn man dort einen Termin vorweisen kann. (Weiss ich weils bei nem Kollegen mal so war).
Wie es jetzt allerdings aussieht wenn man etwas angbaut hat was ohne Probleme eintgertagen werden kann wie in deinem Fall weiss ich nicht.
Bei mir ist es allerdeings ähnlich *schäm* hab ein Teilgutachten über meine Fahrwerk und einen Bericht von der Dekra das es ordnugsgemäß eingebaut ist, aber das muss noch in den Brief und Schein eingetragen werden!
es muss bei der nächsten möglichkeit (sprich HU) eingetragen werden. Ich hab für meine Felgen auch einen Schein vom TÜV, dass die sachgemäß eingebaut sind und das Fahrzeug somit wieder den Vorschriften entspricht, das reicht allerdings für ne Polizeikontrolle usw. vollkommen aus.
und dazu:
[QUOTE=golf16vau]
den man kann nicht verlangen das du die Felgen am Donnerstag abend draufbaust, und am freitag arbeiten musst und dann noch schnell zum TüV huschen ganz zu schweigen vom Samstag dann! Darum schätze hättest du mit Anwalt auch so gute Chancen da so rauszukommen.und ob man das von dir verlangen kann. Man kann auch von dir verlangen, dass du mit dem Fahrzeug gar nicht fährst, bis du alle Vorkehrungen zur Eintragung getroffen hast und auch die Zeit dazu hast. unabhängig davon, ob eine offensichtliche Gefahr vorliegt, oder nicht, denn ein Polizist kann nicht immer direkt eine Gefahr entdecken.
Wenn man nen Fahrwerk eintragen will, braucht man ne bescheinigung, dass es ordnungsgemäß eingebaut ist???
Grüße
Lord
Wenn man ein Teilgutachten hat, muss man immer damit zum TÜV oder zur Dekra und sich abnehmen lassen, dass das Teil ordnungsgemäß angebaut wurde und und und.. Danach bekommt man dann halt ne Bescheinigung dafür!
Aso, und mit der Bescheinigung, bekommt man beim STVAmt dann die Eintragung?
Der TÜVler hat bei meinen Rädern gesagt ich brauch keinen neuer Fahrzeugschein! Sie sind abgenommen, aber nicht eingetragen!!!
Lord