punkte
mon wüsste nich wo ich das sonst schreiben sollte und zwar haben mich die polizisten in zeven (vw-treffen) angehalten und meinten das meine felgen und reifen nicht eingetragen sind stimmte auch zu diesem zeitpunkt. das auto läuft auf mudders namen kann das sein das die die punke bekommt ?
der tüv magger hat mir das so erklärt und zwar dürfen die polizisten nur punkte verteilen wenn eine gefährdung vorliegt, durch 7x15 mit 195/50R15 liegt aber keine gefährdung vor... oder ?
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf16vau
Im normalfall sind dann schon drei Monate um und das ganze ist gegen dich verjährt.
Entweder will man des demnächst machen oder es wurde schon abgeschafft, diese 3 Monatsfrist
Hi,
dein Vergehen bedeutet 3 Punkte für den Halter, also Mama, UND 3 Punkte für den Fahrer, also dich. Dazu noch jeweils 50 EUR "Buße".
Nimms sportlich und machs nie wieder.
Gruß
ich frag mich gerade woher ihr das genau wisst das es sone strafen gibt... etwa auch schonmal angehalten worden? naja und dann mir vorwürfe machen... supa...
und diese erfunden strafen das beide punkte bekommen... neee glaub ich nicht das hätter der liebe nette arrogante polizist mir schon gesagt... zumal ich auch schon nachgefragt habe was es für eine strafe gibt... ich warts ab aber der sehr ausführliche text von golf2 16vau macht mir hoffnungen denn er hat jedenfalls begründet was er da schreibt...
Wem du glaubst bleibt dir überlassen...
Jeder schreibt das rein was er weiß und meint zu wissen. Im Endeffekt wirst es schon früh genug selber erfahren.
btw ich weiß auch so manches wurde aber noch nich bestraft, und ich weiß auch dass man ins gefängniss kommt wenn man jemanden umbringt, komisch oder...? Dabei hab ich noch nie jemanden umgebracht 🙄
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www.radarforum.de die helfen dir warscheinlich besser weiter, im gegensatz zu den heiligen in diesem Forum, die ja selbst sicher noch nie was illegales gemacht haben 🙄 (ich denk er hat schon draus gelernt, und so wie das die Pullen da gemacht haben war auch nicht in ordnung!) .
die Kurzzeitverjährung gibt es nachwie vor und wird auch nicht abgeschafft werden imho, weils zuviel arbeit wäre.
Und solange das in diesem Gutachten nicht absolut explizit drin steht das ich noch am selben tag zum TÜV muss, wirds da immer genügend ermessens spielraum geben! So ist es doch mit Tüv-Überziehen das gleiche. Wenn man überzogen hat bekommt man ne Verwarnung plus Mängelschein binnen meistens zwei Wochen den TÜV doch zu besuchen usw.!
Muss bei nem Auto, dass mit Kurzzeitkennzeichen(Überführungskennzeichen) gefahren wird auch alles eingetragen haben? Oder gilt das da nicht? Muss ja auch kein TÜV/AU haben soweit ich weiß..
Tach auch,
da das Statement von vw-süchtiger ja offensichtlich auch auf meinen Beitrag anspielt, möchte ich gerne sagen, wo ich meine Infos her habe.
ich beziehe mich auf einen Fernsehbeitrag, den ich in vor einiger zeit gesehen habe. Ein junger Mann aus Magdeburg wurde mit seinem getunten Golf 3 von der Polizei angehalten, "allgemeine Verkehrskontrolle". Der männliche Part des Polizistenduos, offensichtlich technisch einigermassen versiert (fährt selbst auch veredeltes Fahrzeug, Motorradfahrer usw. wie er später berichtete) erkannte sofort die nichteingetragene Rad-Reifen Kombination und den Luftfilterpilz. Natürlich weder Gutachten noch ABE dabei. Vor laufender Kamera eröffnete ihm der Polizist dann, daß auf ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zukommt, dies bedeutet 3 Punkte und 50 EUR und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs in 14 Tagen. Da das Fzg. aber der Freundin gehörte, würde die auch nochmal Post von der Zulassungsstelle bekommen, was dann dasselbe Ergebnis zur Folge haben wird. Der geistige Tiefflieger zettelte dann noch eine Diskussion an, in deren Höhepunkt dann das Wort A****loch fiel. Wie gesagt, alles vor laufender Kamera. So bescheuert muß man erst mal sein. Jetzt kriegt er auch noch ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung und die wird deutlich teurer.
Ich werde mal schauen ob ich das alles auch noch juristisch begründen kann.
Gruß
Nietnagel
naja also irgendwie sagt jeder was anderes... ich wart einfach mal an
@nietnagel... vielleicht ist das bei deinem fall so weil er für nix nen gutachten bzw abe hat... naja ich warts mal ab... bringt eh nix hier (nicht böse gemeint) weil jeder was anderes sagt
Ich hatte meiner Schwester meinen 2. Wagen für längere Zeit überlassen ( und das gute Stück dementsprechend längere Zeit nicht gesehen).
Sie wurde damit in nicht verkehrstüchtigem Zustand angehalten. Es gabe Anzeigen gegen
o Fahrerin (Schwester)
o Halter (MICH !!!)
Jeweils 3 Punkte und damals noch 100 DM ( + Gebühren).
Ich habe den Wagen wieder verkehrstüchtig gemacht und sie hat bezahlt. Bei den Punkten kannst Du nichts machen: die Halterpflicht gilt voll.
Ich war ne Zeit beim TÜV...
Bei erloschener Fahrzeug-BE IMMER 3 Punkte je für Fahrer und Halter sowie Geldbusse...
Was wahrscheinlich mehr wird, wennste übern Verkehrsrichter gehst...
Du darfst mit nicht abgenommenen/eingetragenen Teilen nur zum TÜV fahren (und wenn's net geklappt hat wieder zurück)...
Alles andere ist strafbar...
Punkt!
Ich hab des immer so gern, erst Sche*sse bauen, und dann rumdiskutieren...
bin ich jetzt hier irgendwie der buhh mann? ich hab doch nur nochmal nachhacken wollen!! meine güte als wenn ihr nie was falsch macht!!!!
naja ich berufe mich auf die aussage meines Tüv-prüfers und gehe wenns not tut vor gericht!
der nette polizist hätte mir doch auch gesagt das halter und fahrer punkte bekommen... er meinte aber nur das der halter dafür verantwortlich ist...
Hm, ich könnte mir vorstellen, das ein Polizist auch nicht alles weiß. Wir haben mal ne Anzeige bekommen, als wir Rückwärts aus ner Parklücke raus sind, und einen gestreift haben. Resultat: Anzeige wegen unachtsamkeit beim zurücksetzten: 20€.
Ich habe deswegen dann beim Landratsamt angerunfen, und was gefragt, da wir im Busgeldkatalog was von 10€ gefunden haben. Der Herr dort meinte, dass sich der Polizist wohl geirrt hat, und sowas eigentlich 60€ kostet, und ein Punkt bringt. Er hatte dann vorgeschlagen, dass wir die Sache doch so lassen wie sie ist. War echt nett der Knabe.
Also evtl. siehts du, das auch die Herren in Grün nicht alles weiß.
Aber sorry wenn ich das jetzt so sage, jetzt warte doch einfach mal ab, was da mit der Post kommt, kannst eh nichts machen 😉.
Zitat:
bin ich jetzt hier irgendwie der buhh mann?
Und noch was fürs Leben: Wenn du was fragst, dann könne auch Antworten kommen, die dir nicht gefallen können. Die Leute hier sagen einfach nur das, was sie selbst erlebt haben, oder irgendwo aufgeschnappt haben.
mfg Knight
Zitat:
Original geschrieben von golf16vau
die Kurzzeitverjährung gibt es nachwie vor und wird auch nicht abgeschafft werden imho, weils zuviel arbeit wäre.
Diese Begründung kann doch angesichts von 4,... Mio. Arbeitslosen wohl nur als Scherz aufgefaßt werden...😁
Das ist Hart, aber wahr 🙂.
Aber ich denk 16vau spielt auf den Verwaltungsaufwand an. Könnte mir vorstellen, dass Flensburg dann neue Systeme usw. bräuchte, und das kostet halt.
mfg knight