provozierter Unfall

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen selbstverschuldeten Unfall und habe aufgrund einiger Indizen
den Verdacht, dass der Unfall vom Unfallgegner absichtlich herbeigeführt wurde.

Details möchte ich nicht nennen, weil ich nicht weiß, ob der Unfallgegner mitliest.

Meiner Versicherung habe ich den Verdacht mitgeteilt und auch warum ich den Verdacht habe,

jedoch scheint die Versicherung kein Interesse daran zu haben, der Sache nachzugehen.

Ich bekam die Auskunft, dass Schäden über 2500 €, die über Gutachter abgewickelt werden,
in einer zentralen Datei über alle Versicherer erfaßt werden und dadurch schwarze Schafe ermittelt
würden,

nun kann es aber doch auch sein, dass die Reparatur über eine vielleicht befreundete Reparaturwerkstatt
abgewickelt wird. Dann würde die Versicherung nichts merken

vielleicht kann mir einer einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehen soll,
evtl. Staatsanwaltschaft einschalten?

danke für eure tipps

Beste Antwort im Thema

Rechts vor links im Nachbarort. Rechts bleibt der Typ, der Vorfahrtspflichtige hält und wartet, dass der Typ endlich losfährt. Macht der aber nicht, also fährt irgendwann der andere los, hat den Typ schon fast passiert, als der "endlich" mit Stoff anfährt und mit seinem rechten Kotflügel hinten rechts in Heck des anderen kracht. Fahrer zzgl. zwei Zeugen im Auto - ganz klare Vorfahrtsverletzung. Pech nur, dass ein weiterer Zeuge in dem Moment in die Straße einbog und alles sah.

Ergebnis: Der Typ war am Tag vorher hier im Ort ins Rutschen gekommen und hatte vorne rechts einen Schaden, den er auf diese Weise bezahlt haben wollte. Konnte ihm nachgewiesen werden, wie auch den provozierten Unfall. War ziemlich teuer für ihn.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2019 um 00:24:49 Uhr:


Sofern es funktioniert. Es ist ja lediglich als Ergänzung zum Fahrer anzusehen. Mir wurde schon von Bekannten zugetragen, dass das Fahrzeug in einer Kurve eine Vollbremsung gemacht hat, da rechts am Rand ein Fahrzeug stand.

Ist mir mit ACC weder im S90 noch im S90 jemals passiert. Das ACC macht keine Vollbremsungen. Das macht vielleicht der Notbremsassistent und der macht es unabhängig davon, ob das ACC aktiv ist. Solche Notbremsungen macht auch der nur, wenn die Kurve eng und die Geschwindigkeit relativ viel zu hoch ist. Sonst gibt es erst einmal ein optisches und akustisches Signal bevor er in die Eisen steigt. Letzteres kann schon mal passieren wenn er wegen des engen Kurvenradius die Fahrtrichtung falsch berechnet. Falsch und dann auch noch heftig hat der S90 noch nie bei mir gebremst. Vielleicht fahre ich zu langsam. 😉

Grüße vom Ostelch

Ich habe keines der Systeme. Kann also gut sein, was auch Sinn macht, dass es durch den Notbremsassi verursacht wurde.
Allerdings würde @manvo das ACC dieses Problem ja nicht lösen, wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht ?

Zitat:

@manvo schrieb am 13. Mai 2019 um 23:18:23 Uhr:


Wie sieht es mit ACC aus? Ich fahre auch in der Stadt zu 95% damit, löst das Problem automatisch.

Man muss aber erstmal ein Auto mit ACC haben. Das ist nicht selbstverständlich.

Selbst wenn ACC vor Auffahrunfällen schützt, gibt es genug andere Möglichkeiten einen Unfall zu provozieren, z.B. beim Spurwechsel gibt das Auto hinter einem plötzlich Vollgas. Bei Vorfahrtverstößen reicht es, dass man hinten am Auto getroffen wird.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. Mai 2019 um 09:30:51 Uhr:


Ich habe keines der Systeme. Kann also gut sein, was auch Sinn macht, dass es durch den Notbremsassi verursacht wurde.
Allerdings würde @manvo das ACC dieses Problem ja nicht lösen, wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht ?

Das ACC hält zumindest mal selbständig einen ausreichenden Abstand ein. Das ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Notbremsung, ob sie nun vom Assistenten oder vom Fahrer ausgelöst wird.

Grüße vom Ostelch

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ich bremse auch für Katzen, Hunde und andere Tiere, egal ob einer dicht hinter mir fährt oder nicht,
Tierleben sind mir wichtiger als eine verbeulte Karosserie, die man wieder reparieren kann

Wobei du dann m.W. evtl. eine Teilschuld bekommen kannst, je nach Tier.

Oder gehört das zu den Verkehrs-Mythen?

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 14. Mai 2019 um 13:30:06 Uhr:


ich bremse auch für Katzen, Hunde und andere Tiere, egal ob einer dicht hinter mir fährt oder nicht,
Tierleben sind mir wichtiger als eine verbeulte Karosserie, die man wieder reparieren kann

Bremsen tut man meistens schon aus Instinkt.

Allerdings solltest du deine Aussage doch noch mal ein wenig überdenken.
Tierliebe hin oder her.
Wenn es nämlich nicht nur ein Blechschaden ist und bleibt, sondern dabei ein Mensch zu Schaden kommt, wirst du dir def. Fragen gefallen lassen müssen, die sehr, sehr unangenehm sind, solltest du das (zitierte) dabei aussagen...

Gruß Jörg.

Nähert ihr euch dann mal bitte der Ausgangsfrage "provozierter Unfall" wieder an.

Moorteufelchen
MT-Moderator

Dann nochmal in Kurzform:
Zweifel werden der eigenen Versicherung mitgeteilt und ggfls. wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Überprüfung in strafrechtlicher Hinsicht mitgeteilt.

Mit RS im Genick kann der eigene Sachschaden dann bei der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Und wenn man dort den provozierten Unfall nachweisen kann, bekommt man seinen Schaden (eventuell) ersetzt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Mai 2019 um 11:56:28 Uhr:


Mit RS im Genick kann der eigene Sachschaden dann bei der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Und wenn man dort den provozierten Unfall nachweisen kann, bekommt man seinen Schaden (eventuell) ersetzt.

Ergänzung:
Die Haftpflicht zahlt nicht nur Schadenersatz sondern gewährt auch Rechtsschutz zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Wenn sie also Deine Zweifel teilt, brauchst Du die eigene Rechtsschutz gar nicht einschalten.

@hannes1971 Danke erst mal für den Tipp, aber bei kleineren Schäden gehe ich davon aus, dass die
Versicherung zahlt und nicht noch groß einen Anwalt beauftragt.

8000€ == kleinerer Schaden?
Ups, falscher Thread.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Mai 2019 um 07:27:58 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Mai 2019 um 11:56:28 Uhr:


Mit RS im Genick kann der eigene Sachschaden dann bei der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Und wenn man dort den provozierten Unfall nachweisen kann, bekommt man seinen Schaden (eventuell) ersetzt.

Ergänzung:
Die Haftpflicht zahlt nicht nur Schadenersatz sondern gewährt auch Rechtsschutz zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Wenn sie also Deine Zweifel teilt, brauchst Du die eigene Rechtsschutz gar nicht einschalten.

Die eigene RS übernimmt ausschließlich die Kosten für die Geltendmachung eigener Haftpflicht-Ansprüche, für die Abwehr von gegnerischen Haftpflicht-Ansprüchen gibt es keine Kostenzusage, dass ist Sache der Haftpflichtversicherung.

Nun ist es dummerweise manchmal so, dass die eigene Haftpflichtversicherung das Kostenrisiko nicht tragen möchte und lieber kleinere Forderungen ausgleicht (und dann die Prämie erhöht). Da macht es also durchaus Sinn, die eigene RS für die Geltendmachung der eigenen Ansprüche zu bemühen.

Man kann mit einer eigenen RS richtig Geld verdienen.
Die Versicherungen versuchen fast immer die Schuld auf beide Unfallbeteiligten zu verteilen.
Da schafft man es alleine nicht gegenan zu gehen.

ich hatte mal einen kleinen Auffahrunfall verursacht, auf einen PKW mit Anhägerkupplung, an meinem Opel
waren vorne einige Karosserieteile beschädigt, am gegnerischen Fahrzeug waren einige Beulen und Kratzer
am Heck, aber durch die AHK können die nicht von mir gekommen sein, ist aber gleich auf Kosten der
Versicherung und damit der Allgemeinheit mit repariert worden, leider hatte ich damals keine Fotos gemacht

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