Prognostizierter Wertverlust 240 PS Passat

VW Passat B8

Guten Morgen zusammen,

ich bin momentan immer noch am Schwanken, welcher Wagen mein nächster wird. Ein gebrauchter 5er BMW F11 oder ein neuer Passat. Dabei sind für mich die Kosten nicht ganz unerheblich, da ich diesen privat kaufen will. Was ich leider dabei immer noch nicht einschätzen kann, ist der Wertverlust.

Der Passat B7 4Motion 2.0 TDI DSG war immer positiver Spitzenreiter in Sachen Wertverlust, da dieser sehr gering war und nach 3 Jahren und 45.000 km im Schnitt noch bei über 62 % des ursprünglichen Listenpreises lag.

Mich würde daher interessieren, womit ihr beim BiTurbo Diesel rechnet. Was wird er in den ersten 3 Jahren verlieren, wie sieht die Restwertprognose bei euren Leasingfahrzeugen aus?

Dann stelle ich mir noch die Frage, ob der Restwert, wenn er zum Beispiel nach 3 Jahren noch die 62% vom Listenpreis hat, ich jetzt aber beim Kauf durch einen Reimport schon 28 % Rabatt bekomme, also zum Beispiel einen Wagen, der neu 55.000€ kostet, für 40.000 € kaufe, wieviel wird der in den ersten 4/5 Jahren verlieren? Wenn man die RW - Prognose des B7 nimmt, dürfte er ja nur noch knapp 10% verlieren, das wären 11.000 € und der Wagen wäre nach 3 Jahren noch etwa 29.000€ wert.

Was meint ihr?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.

Gruß Daniel

Beste Antwort im Thema

Ich möchte Euch ja nicht die Party verderben; halte aber Eure Einschätzungen für deutlich überzogen. Wenn wir Rabatte durch Tageszulassungen, Reimporte oder WA-Fzg. in Höhe von 30% in den Raum werfen, dann wirkt sich diese Tatsache deutlich auf die späteren 3-4 jährigen aus. Es wäre ein Traum, wenn der Markt am Anfang nach 30% schreit...sich dann aber über Jahre u zig tausend Mehrkilometern mit 'nur' 10% zufrieden gibt.

Ich halte einen Restwert nach 4 Jahren, 60-80 tkm in Höhe von 45% als realistisch. Das sollten dann Mitte 20 TEUR sein. Für Anfang 20 TEUR bekommt man aktuell schon sehr gut ausgestattete B7 170PS DSG 4motion. Klar hat der B8 in 4 Jahren mehr zu bieten; ich schätze den bereinigten Mehrwert nach 4 Jahren aber nicht höher ein als 2-4 TEUR im Vergleich zum B7 ein. Derjenige, der es sich leisten kann, gibt keine 30 TEUR für einen 4-jährigen aus; sondern leistet sich für ein wenig mehr einen 2-jährigen mit 1/4 der km. Für alle anderen, die es finanzieren müssen, sind 25-30 TEUR auf eine Monatsrate umgelegt schon zu viel an Belastung...da kratzen wir an +/- 400€ pro Monat -> zu viel für eine durchschnittliche Familie. Und der Selbständige? Der wäre doch doof solch einen Passat zu nehmen, wenn er für 400 netto einen nigelnagelneuen mit 4 Jahren Vollgarantie bekommt?!

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Teilweise werden die Wagen von VW (Werk) selber wieder zurückgenommen und vermarktet.

Mein Geschäftsleasingfahrzeug im Kilometerleasing (Passat Limo 2.0 TSI Highline R-Line BLP T€57), welchen ich im Oktober bekomme, geht nach Aussage des Händlers auch wieder ans Werk zurück. Er meinte dass ihm das Verwertungsrisiko zu hoch sei.

Naja, die Summe der Leasingraten betrag ~T€23 in 4 Jahren bei Gesamtlaufleistung TKM 60. D.h. kalkulierter Restwert T€34 zzgl. Zinsanteil in Leasingraten. Wenn man die die Gebrauchtwagenpreise für vgl. Passat anschaut, dann würd ich den Wagen auch nicht zurück haben wollen. Aber das ist ja nicht mein Problem...

Wenn es aber direkt durch VW vermarket werden soll, muss der Händler dafür aber auch bezahlen.
Weiße Autos nehmen die nämlich nicht zurück 🙂

Zitat:

@leinad01 schrieb am 1. Juni 2016 um 08:46:35 Uhr:


Wenn es aber direkt durch VW vermarket werden soll, muss der Händler dafür aber auch bezahlen.
Weiße Autos nehmen die nämlich nicht zurück 🙂

Keine Ahnung...

Wie kommst Du darauf, dass mein Passat weiss sein soll...?

Zitat:

@Las-Vegaz schrieb am 31. Mai 2016 um 22:51:30 Uhr:


Nochmal eine Frage die eventuell zu diesem Thema passt. Habe über die Suche keine passende Antwort gefunden, und einen neuen Thread wollte ich nicht extra dafür aufmachen. Es geht um die Begriffe Werkswagen, Dienstwagen, Werksdienstwagen, Geschäftswagen etc. und ich frage mich, was waren das für Fahrzeuge bzw. wie wurden diese zuvor genutzt, wo sind da die Unterschiede wenn es überhaupt welche gibt.
In meinen Fall ist der mir angebotene Wagen z.B. ein ehemaliges "Geschäftsfahrzeug VW". Zur Historie: Der erste Halter war laut Fahrzeugbrief 6 Monate lang die VW AG selbst, der zweite Halter für 1 Jahr ein älterer Herr aus der Nähe von Wolfsburg, und nun wird das Fahrzeug wieder von VW als junger Gebrauchter ab Werk verkauft. Häää? Ich steige da nicht so richtig hinter. Ich frage natürlich auch im Hinblick auf einen eventuellen Wertverlust im Gegensatz zu einem Gebrauchten mit nur einem privaten Halter.

6 Monate und auf den Konzern zugelassen sind in der Regel die Fahrzeuge, die die Mitarbeiter als Dienstwagen fahren. Die Dienstwagen werden alle 6 Monate getauscht.

Der ältere Herr hat den vielleicht aus dem Pool gekauft. Diese ehemaligen Dienstwagen werden oft erst intern vermarktet. Die sind oft komplett ausgestattet.

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Die Fahrzeuge können auch aus dem WA-Leasing stammen, müssen also nicht immer Geschäftswagen sein.
Als WA kann man sein Auto auch durch VW vermarkten lassen.

WA Leasing hat doch meist 9 Monate Laufzeit und sind doch nicht aufs Werk zugelassen, oder?

Sorry, gerade nachgeschaut, sind doch auf die AG zugelassen. Und 6 Monate gehen natürlich auch.
Die WA-Leasing Fahrzeuge werden auch nur durch die AG vermarktet.

Zitat:

@Wobwobwob schrieb am 1. Juni 2016 um 12:36:27 Uhr:


WA Leasing hat doch meist 9 Monate Laufzeit und sind doch nicht aufs Werk zugelassen, oder?

Sorry, gerade nachgeschaut, sind doch auf die AG zugelassen. Und 6 Monate gehen natürlich auch.
Die WA-Leasing Fahrzeuge werden auch nur durch die AG vermarktet.

Ich meinte, wenn man als WA, sein Privat (VW-)Auto verkaufen möchte. Da vermarktet es VW für einen 😉

Zitat:

@Wobwobwob schrieb am 1. Juni 2016 um 09:56:05 Uhr:



Zitat:

@Las-Vegaz schrieb am 31. Mai 2016 um 22:51:30 Uhr:


Nochmal eine Frage die eventuell zu diesem Thema passt. Habe über die Suche keine passende Antwort gefunden, und einen neuen Thread wollte ich nicht extra dafür aufmachen. Es geht um die Begriffe Werkswagen, Dienstwagen, Werksdienstwagen, Geschäftswagen etc. und ich frage mich, was waren das für Fahrzeuge bzw. wie wurden diese zuvor genutzt, wo sind da die Unterschiede wenn es überhaupt welche gibt.
In meinen Fall ist der mir angebotene Wagen z.B. ein ehemaliges "Geschäftsfahrzeug VW". Zur Historie: Der erste Halter war laut Fahrzeugbrief 6 Monate lang die VW AG selbst, der zweite Halter für 1 Jahr ein älterer Herr aus der Nähe von Wolfsburg, und nun wird das Fahrzeug wieder von VW als junger Gebrauchter ab Werk verkauft. Häää? Ich steige da nicht so richtig hinter. Ich frage natürlich auch im Hinblick auf einen eventuellen Wertverlust im Gegensatz zu einem Gebrauchten mit nur einem privaten Halter.

6 Monate und auf den Konzern zugelassen sind in der Regel die Fahrzeuge, die die Mitarbeiter als Dienstwagen fahren. Die Dienstwagen werden alle 6 Monate getauscht.

Der ältere Herr hat den vielleicht aus dem Pool gekauft. Diese ehemaligen Dienstwagen werden oft erst intern vermarktet. Die sind oft komplett ausgestattet.

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Genau genommen ist der 2. Halter eine 83. jährige Dame, dessen Ehemann bereits 2012 im stolzen Alter von 86 Jahren verstorben ist. Ich vermute nun folgendes: Der Verstorbene ist ein ehemaliger Werksangehöriger, also Werksrentner gewesen. Das Recht oder Vorkaufsrecht auf Werkswagen hat die Witwe geerbt, sodass sie 2014 den Geschäftswagen von VW kaufen durfte (geht sowas?) Ich nehme an, dass dann ein Kind oder Enkel der Dame den Wagen fahren durfte, warum sollte sich eine über 80. Jährige sonst einen BiTDI kaufen.
Könnte das ungefähr hinkommen?

Vorkaufsrecht gibt es bei WA-Leasing nicht.
EX-WA können sich aber weiterhin aus dem Pool bedienen.

Es gibt soviel verschiedene Möglichkeiten was das für Fahrzeuge sein können. Es kann auch ein Auto eines Dienstwagenberechtigten sein. Du kannst bei Rückgabe des Dienstwagens eine beliebige Person angeben, der das Fahrzeug angeboten wird. Sofern es noch nicht anderweitig geblockt wird, kommt dann ein immer sehr interessantes Angebot.

Hatte bis jetzt einmal Glück, einmal Pech. Einmal wurde mir das Fahrzeug angeboten, habe ich auch genommen. Bei einem Golf R hatte es leider nicht geklappt, den hat die Leasing nicht angeboten. Da war der VW Kollege so nett und hatte ihn sogar in meiner Wunschfarbe bestellt.

Zitat:

@Wobwobwob schrieb am 1. Juni 2016 um 15:54:12 Uhr:


Vorkaufsrecht gibt es bei WA-Leasing nicht.
EX-WA können sich aber weiterhin aus dem Pool bedienen.

Es gibt soviel verschiedene Möglichkeiten was das für Fahrzeuge sein können. Es kann auch ein Auto eines Dienstwagenberechtigten sein. Du kannst bei Rückgabe des Dienstwagens eine beliebige Person angeben, der das Fahrzeug angeboten wird. Sofern es noch nicht anderweitig geblockt wird, kommt dann ein immer sehr interessantes Angebot.

Hatte bis jetzt einmal Glück, einmal Pech. Einmal wurde mir das Fahrzeug angeboten, habe ich auch genommen. Bei einem Golf R hatte es leider nicht geklappt, den hat die Leasing nicht angeboten. Da war der VW Kollege so nett und hatte ihn sogar in meiner Wunschfarbe bestellt.

Ok danke, soweit verstanden, prima Info.

Nur nochmal zum Begriff Geschäftswagen der VW AG. Was kann das alles sein? Ist das ein Oberbegriff, oder was spezielles?

Geschäftswagen würd ich immer auch als solchen sehen. Sprich Dienstwagen. Aber daraus würde ich keine Allgemeingültigkeit ableiten.

Ich denke aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie den Wagen nicht soviel selbst fuhr.

Zitat:

@Wobwobwob schrieb am 1. Juni 2016 um 16:15:52 Uhr:


Geschäftswagen würd ich immer auch als solchen sehen. Sprich Dienstwagen. Aber daraus würde ich keine Allgemeingültigkeit ableiten.

Ich denke aber auch, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass sie den Wagen nicht soviel selbst fuhr.

Ok, und "Dienstwagen" sind dann Fahrzeuge oder Poolfahrzeuge, die z.B. von verschiedenen Mitarbeitern innerhalb des Werks für Kurierfahrten oder als Chauffeurfahrzeug oder ähnliche Dienste genutzt werden?

Mit Dienstwagen meine ich Fahrzeuge, die einem Mitarbeiter überlassen werden. Die sind aber bei VW maximal 6 Monate alt, dann kommen die weg.

Pools gibt es auch noch verschiedene, da würde ich auch nicht unbedingt einen von nehmen. Die fahre ich auch öfter. Gerade bei den besser motorisierten ist die Behandlung nicht immer ganz pfleglich.

Die Wahrscheinlichkeit einen gut behandelten zu bekommen, ist beim Dienstwagen oder bei Fahrzeugen von WA am größten. Zuminsdest gegenüber den Autos, mit denen viele verschiedene Personen rumballern.

Zitat:

@Wobwobwob schrieb am 1. Juni 2016 um 16:55:06 Uhr:


Mit Dienstwagen meine ich Fahrzeuge, die einem Mitarbeiter überlassen werden. Die sind aber bei VW maximal 6 Monate alt, dann kommen die weg.

Pools gibt es auch noch verschiedene, da würde ich auch nicht unbedingt einen von nehmen. Die fahre ich auch öfter. Gerade bei den besser motorisierten ist die Behandlung nicht immer ganz pfleglich.

Die Wahrscheinlichkeit einen gut behandelten zu bekommen, ist beim Dienstwagen oder bei Fahrzeugen von WA am größten. Zuminsdest gegenüber den Autos, mit denen viele verschiedene Personen rumballern.

Ok, dann hoffe ich mal, dass mein "ex Geschäftswagen" ein solcher Dienstwagen war. Er war ja genau 6 Monate aufs Werk zulassen, das spricht schonmal dafür. Dann hat ihn die alte Dame für ein knappes weiteres Jahr übernommen. Jetzt hat er gerade mal etwas über 9000 km auf der Uhr und fast volle Hütte.
Hab auch mal gehört das man am Kennzeichen erkennen kann, wer ihn vorher gefahren hat. Zum Beispiel WOB-? und dann mit nur einer 3 stelligen Zahl war ein Mitarbeiter in gehobener Position und ein WOB-? und dann mit einer 4 stelligen Zahl war ein normaler Arbeiter ohne leitende Funktion. Ist da was dran?
Also meiner hatte zumindest WOB-P XXXX als Kennzeichen.

Bei meinem ehemaligen Dienstwagen klebte noch der Name des "Fahrers" als Etikett auf der Fahrzeugmappe... so wusste ich, dass es ein Dienstwagen war. Das Glück wird aber wohl nicht jeder haben, dass so ein Aufkleber vergessen wird 😉

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