Probleme Motorsteuerung

Land Rover Range Rover Evoque L538

Hallo,

ich habe seit Februar meinen RRE SD4 190 PS und ich muss sagen, es kommt leider keine rechte Freude auf: schon zweimal meldete die Motorsteuerung einen Fehler (siehe Bild), die Leistung ist in den Keller gegangen, mit Vollgas grade mal 60km/h. Fehlerspeicher: Fehlanzeige, der Werkstattmeister ist kurz vor'm verzweifeln. Nach Zündung aus und etwas später wieder an verschindet der Fehler und das Auto fährt scheinbar wieder normal.

Kennt jemand das Problem und/oder die Lösung? Ist ein Update für das MJ14 verfügbar, welches helfen könnte?

Bin für jede Hilfe dankbar! Und ich denke, der LR Werkstattmensch auch!

Beste Antwort im Thema

Meinen Stand hatte ich ja schon kundgetan. Der gegnerische Anwalt braucht noch etwas Zeit zum Einarbeiten, da das Ganze über die Feiertage eskalierte. Und genau aus diesem Grund ("Ein Rückkkauf zum Händler-EK ist daher ein Minus-Geschäft"😉 wollte ich einfach wieder so ein Auto, aber eben ohne Fehler. Was Steuerkatze "labert" bekomme ich gar nicht mehr mit, ist ausgeblendet... und auch nicht so wichtig.

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Zitat:

@cutf schrieb am 29. September 2018 um 15:18:05 Uhr:


Aha, die haben ein Schaden von 1‘500 auf 7‘900 taxiert? Sehr sportlich von denen, vermutlich Strategie gewesen.
Ich habe mal ein Bild beigefügt vom Evoque, reparierte Seite...
Danke für die Infos. Was wird‘s als nächstes geben?
Hat's schon gegeben in 01/2017, siehe Bild 2....

Ah, SQ5. Schöner Wagen, schöne seltene Farbe. Wünsche dir viel Glück mit dem Wagen.

Anwaltskosten sind nicht immer zwingend selbst zu tragen, da kommt es auf das Verfahren bzw. den Richter an. Meist jedoch legt der Richter einen Streitwert fest in dem die „Basiskosten“ für den eigenen RA enthalten sind und die die unterlegene Seite tragen muss.
Den Rest übernimmt normalerweise die Rechtschutz, sofern vorhanden abzgl. eines möglichen SB.

Zitat:

@knolfi schrieb am 30. September 2018 um 11:32:13 Uhr:


Ah, SQ5.
Knapp daneben...
Schöner Wagen, schöne seltene Farbe. Wünsche dir viel Glück mit dem Wagen.
Danke.
Anwaltskosten sind nicht immer zwingend selbst zu tragen, da kommt es auf das Verfahren bzw. den Richter an. Meist jedoch legt der Richter einen Streitwert fest in dem die „Basiskosten“ für den eigenen RA enthalten sind und die die unterlegene Seite tragen muss.
Den Rest übernimmt normalerweise die Rechtschutz, sofern vorhanden abzgl. eines möglichen SB.
Exakt.

SQ7?

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Zitat:

@knolfi schrieb am 30. September 2018 um 13:07:19 Uhr:


SQ7?

Ja.

OK, als Jurist: Hier in Ö ist es offenbar anders, wenn man den Prozess zu 100% gewinnt, zahlt der Verlierer die Anwaltskosten des Siegers lt. Streitwert. Die Kosten werden dem Gericht bei Schluss der Verhandlung mittels Kostennote bekannt gegeben.
Wenn man nur teilweise durchdringt, werden die Anwaltskosten aliquot aufgeteilt. Den Streitwert legt erstmal der Kläger fest. Offenbar gibt es doch Unterschiede zwischen Ö und D.

Ehrlich gesagt, habe ich mich um fiskalische Details nicht weiter gekümmert. Mein Anwalt hat von der RSV eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen. Damit war dieser Punkt für mich geregelt. Wie das nun vom Gericht verteilt wird und wer wem was und wieviel entrichten muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wir müssen auch ein wenig darauf achten, dass wir nicht zu weit abschweifen. Eigentlich wollte ich das Thema schon vor 10 Posts abgehakt haben ;-) denn es ging ja hauptsächlich um das technisch nicht gelöste Problem am Fahrzeug und dem zufolge um die erfolgreiche alternative Lösung.

cmoss: So ist es meiner Ansicht nach auch in D. Wer 100% gewinnt zahlt nichts. Alles andere wäre ja auch ungerecht.

https://www.finanztip.de/rechtsanwalt-prozesskosten/

War's dann doch ein Vergleich?

Zitat:

@tplus schrieb am 30. September 2018 um 21:43:58 Uhr:


cmoss: So ist es meiner Ansicht nach auch in D. Wer 100% gewinnt zahlt nichts. Alles andere wäre ja auch ungerecht.

https://www.finanztip.de/rechtsanwalt-prozesskosten/

War's dann doch ein Vergleich?

Solange er uns das Urteil vorenthält, tappen wir im Dunkeln!

Kein Vergleich. Ich enthalte auch nichts vor. Die Urteile können bei den Gerichten eingesehen werden. Ich folge da nur strikt der Empfehlung meines RA.

Zitat:

@rotti_fan schrieb am 30. September 2018 um 15:02:33 Uhr:



Zitat:

@knolfi schrieb am 30. September 2018 um 13:07:19 Uhr:


SQ7?

Ja.

Puh, dann wünsche ich dir wirklich viel Glück. Im Q7-Froum liest man über den Q7II nichts Gutes; es gibt einen ellenlangen Mängelthread. Zwei User, die ich gut kenne, haben ihren Q7 II bereits gewandelt bzw. wollen das Fahrzeug möglichst schnell wieder loswerden. Letzterer erwägt sogar einen Wechsel vom SQ7 zum großen RR.

Leider ist Audi auch nicht mehr das, was es noch vor 10 Jahren war. Der erste Q7 war eine Burg und hatte nur mit verstellten Spureinstellungen (Sägezahnbildung) und klappernden Panoramadächern zu kämpfen.

Aber da du deinen ja bereits 1,5 Jahre fährst, scheint deiner ja die Ausnahme zu sein.

Interessant finde ich auch, dass du vom Kompakt-SUV Evoque zum 5m-Fullsize-SUV Q7 gewechselt bist, der eigentlich in der Liga RR(S) spielt. Sind ja eigentlich zwei grundverschiedene Modelle, aber ggf. haben sich ja deine Lebensumstände verändert.

BTT: wenn man deine Leidensgeschichte verfolgt, so stößt man auf einen Post, in dem du beschreibst, dass dein Evoque mal eine massiven (Unfall)schaden hatte, den du in einer anderen Werkstatt (keine Markenwerkstatt?) hattest Instand setzen lassen.

Nun hatte dein Evoque ja von Beginn an Probleme mit der Motorsteuerung, weswegen du ja den Vertrag nach drei erfolglosen Reparaturversuchen rückabwickeln wolltest. Nun hat der Händler (mit dem schließt die den Kaufvertrag ab und nicht mit LR) eigentlich den schwarzen Peter, da er ein Unfallwagen zurücknehmen muss, dessen Wert nicht mehr dem Ursprung entspricht. Die Rückabwicklung besagt ja, dass du den vollen Kaufpreis abzgl. einer Nutzungspauschale (normalerweise 0,08 - 0,05% vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene km) bekommst. Der Händler bekommt aber dafür eine Unfallwagen, den er verwerten muss und wohl nur mit viel Verlust verkaufen kann. Klar dass der sich bei der Abwicklung auf die Hinterbeine stellt.

Du hast es aber Dank eines kundigen Rechtbeistands trotzdem geschafft und dafür kann man dir nur gratulieren. Bei anderen Usern hier wäre es womöglich nicht so einfach ausgegangen.

Zitat:

Aber da du deinen ja bereits 1,5 Jahre fährst, scheint deiner ja die Ausnahme zu sein.

Bis jetzt zum Glück keinerlei Sorgen. Zwei kleine Sachen, die unter die Kategorie "Jammern auf hohem Niveau" fallen ;-)

Zitat:

Interessant finde ich auch, dass du vom Kompakt-SUV Evoque zum 5m-Fullsize-SUV Q7 gewechselt bist, der eigentlich in der Liga RR(S) spielt. Sind ja eigentlich zwei grundverschiedene Modelle, aber ggf. haben sich ja deine Lebensumstände verändert.

Von keinem Hund mehr zu wieder zwei Hunden. Und meinem Bild kann man ja entnehmen, dass die nicht klein sind ;-).

Zitat:

BTT: wenn man deine Leidensgeschichte verfolgt, so stößt man auf einen Post, in dem du beschreibst, dass dein Evoque mal eine massiven (Unfall)schaden hatte, den du in einer anderen Werkstatt (keine Markenwerkstatt?) hattest Instand setzen lassen.

Nun hatte dein Evoque ja von Beginn an Probleme mit der Motorsteuerung, weswegen du ja den Vertrag nach drei erfolglosen Reparaturversuchen rückabwickeln wolltest. Nun hat der Händler (mit dem schließt die den Kaufvertrag ab und nicht mit LR) eigentlich den schwarzen Peter, da er ein Unfallwagen zurücknehmen muss, dessen Wert nicht mehr dem Ursprung entspricht. Die Rückabwicklung besagt ja, dass du den vollen Kaufpreis abzgl. einer Nutzungspauschale (normalerweise 0,08 - 0,05% vom Kaufpreis pro 1000 gefahrene km) bekommst. Der Händler bekommt aber dafür eine Unfallwagen, den er verwerten muss und wohl nur mit viel Verlust verkaufen kann. Klar dass der sich bei der Abwicklung auf die Hinterbeine stellt.

Korrekt. Deshalb wurde auch im beiderseitigen Einverständnis die Rückabwicklung aufgegeben. Der Mangel in der Elektronik blieb aber und das Problem musste gelöst werden.

Zitat:

Du hast es aber Dank eines kundigen Rechtbeistands trotzdem geschafft und dafür kann man dir nur gratulieren. Bei anderen Usern hier wäre es womöglich nicht so einfach ausgegangen.

Ich denke schon, wobei "einfach" relativ ist. Am Ende entscheidet dann ein Richter unter Zuhilfenahme eines Gutachters.

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