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Probleme mit meiner Werkstatt und der Rechnung

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 7:53

servus, ich weiß die überschrifft sagt erst mal nicht viel aus, aber ich versuch das mal kurz zu erklären.

 

hab mein auto bei einer vertragswerkstatt abgegeben (weißer qualm ausm auspuff). die haben sich das angeguckt und sagten mir das es am turbo liegt. so, ich hatte vorher nach gefragt ob das denn kühlwasser sein kann. denn ich hab ja letztes jahr zylinderkopf komplett erneuern lassen.

auto abgegeben nächsten tag kam auch schon der anruf.

nun, da gab es wohl am telefon unstimmigkeiten, der mechaniker von der werkstatt meint er hat mich am telefon gefragt ob er denn auch den abgaskühler erneuern soll, ich hab mit ja bestätigt (da wäre nähmlich wasser drinn). vorher soll ich ihm gesagt haben das mein auto wasser verlust hat (dabei meinte ich die solln das ja überprüfen ob der wasser verlust hat, denn hinten kommt ja weißer qualm und nicht blau oder schwarz) und wenn überhaupt kann denn der abgaskühler zur wasserverlust führen? oder das ausm auspuff qualm kommt?

nach dem ich mein auto abgeholt habe hat der ja immer noch gequalmt.

jetzt habe ich eine rechnung von 600€

was kann ich da machen? sollte ich mit den nochmal darüber reden und versuchen mit den ein kompromiss einzugehen? sollte ich rechtlich vorgehen? oder die 600€ zahlen und mir unnötige arbeit sparren?

ich hoffe mal ich konnt mein problem irgendwie verständlich schildern

gruß

Beste Antwort im Thema

also wenn du ihm am Telefon gesagt hast er könne den Abgaskühler tauschen und sich die Rechnung alleine darauf bezieht, wirst du wohl zahlen müssen. Egal ob es der eigentliche Grund des Werkstattbesuches war oder nicht. Es kann ja sein, daß man den Abgaskühler tauschen muss, wenn Wasser dort eindringt.

Das der eigentliche Fehler nicht behoben wurde ist eine ganz andere Sache.

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Im Härtefall ist es so wie Nancy bereits gesagt hat in der Regel unterschreibt man bei Abgabe des Autos den Auftrag auf dem genau steht was gemacht werden soll also wird auch nur das gemacht was in Auftrag gegeben wurde und fertig

Grüße sven

am 22. April 2010 um 6:01

Zitat:

Original geschrieben von mlkzander

telefonisch ist doch rein rechtlich gar nicht halt und durchsetzbar

zur not kann man ja auch mit nem vorgestzten reden und in aller

regel gibts ne beiderseits zufriedenstellende lösung

Also ich weiß ja nicht, wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland ist auch ein mündlicher Vertrag ein RECHTSGÜLTIGER Vertrag.

Klar wenn es hart auf hart kommt steht evtl. Aussage gegen Aussage, weshalb solche Geschichten normal auf Band aufgenommen werden, um sich abzusichern, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass es gültiger Vertrag ist.

Zitat:

Original geschrieben von Offeberg

nene war nicht AMAG, war ganz normale Audi Werkstatt. Und das man solche Kleinigkeiten bei Audi nicht machen lässt ist ihm auch klar, nur dachte er sich jetzt, wenn die Vorglühlampe schon blinkt mach ich jetzt auch noch die anderen Sachen da.

Kannst du mir vielleicht sagen wie man eine freie Werkstatt findet die sich mit Audi auskennt? ;)

jop kann ich dir sagen, einfach mal mit kollegen quatschen, die wissen sicherlich welche werkstatt gut ist. wenn nicht, kennen die bestimmt wen der nen audi fährt. woher kommt dein kollege? kenn 2 garagen mit denen ich bisher sehr zufrieden war in und um zürich.

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