Probleme mit der Werkstatt nach einer fehlerhaften Kulanzabfrage
Hallo zusammen!
Ich fahre einen Passat 3c, TDI 140PS, Bj Nov 2005, laut Tacho 110.000 KmStand, gekauft habe ich das Auto im Mai 2009. Im Dezember 2009 hatte mein Auto Motorschaden, nach der Diagnose war das die Ölpumpe die sich zerlegt hat, ist ja auch von allen bekannt, es gab auch Rückrufaktion deswegen. So, bei der Werkstatt führten sie eine Kulanzabfrage, Antwort: 100% Kostenübernahme auf Material nur die Arbeitskosten muß ich selber tragen (obwohl ich gesagt habe, dass ich kein Serviceheft habe), super Sache also hab ich zugesagt und bekamm eine Kopie des Auftrages wo auch unter der Reparatutart ein "K" wie Kulanz steht. Nachdem alles erledig war und ich den Wagen abholen konnte stellten sie noch eine Abfrage um zu sehen ob das Auto auch Checkheft geprüft war, dann stellte sich heraus (auf einmal), dass bei der letzten Inspektion Nov 2008 der Kilometerstand bei 170.000 war. Auf einmal was das mit der Kulanz und die Gesamtkosten darf ich selber zahlen 9300 €! Die Werkstatt drohte mir sogar mit dem Anwalt, wenn ich nicht zahle, die meinten auch, dass ich den Brief an sie geben soll und die verkaifen mein Auto FRECHHEIT!!!!! Auf Ratenzahlung gehen die nicht ein, ich hab den sogar eine saftige Anzahlung gegeben, den Wagen habe ich immer noch nicht, wollen sie nicht rausgeben bevor ich nicht bezahlt habe. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die bei der ersten Kulanzüberprüfung nicht korrekt gearbeiten haben. Ich habe dann selber eine Kulanzabfrage gestellt, Antwort negativ. Leider hab ich auch keinen Kontakt mehr (Telefon oder Anschrift) des Verkäufers. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll, meine Arbeitstelle hängt auch schon auf einem dünnen Draht, weil ich auf das Auto angewiesen bin. Gibt es Jemanden der mir helfen kann, wie ich an mein Auto schnell kommen kann. Bitte um Hilfe.
MFG
Markus
Beste Antwort im Thema
Wenn mir ein Kunde ein Fahrzeug mit einem bestimmten Km-Stand bringt, dann zweifele ich das erstmal nicht an. Daher fällt meine Kulanzaussage (auf Grundlage der Informationen vom Kunden) auch dementsprechend aus.
Es besteht keine Pflicht (vorab) zu prüfen, ob der Kunde auch die Wahrheit sagt.
Wenn sich hinterher (oder im Verlauf der Rep.) herausstellt, dass die Angaben des Kunden falsch sind, dann ist der Kulanzantrag natürlich ebenso falsch und somit nichtig.
Versteh mich nicht falsch, aber wenn ich solch einen Fall auf dem Schreibtisch hätte, mit all diesen Umständen (Auto von irgendwo, Km-Stände falsch, somit Insp.Zweifelhaft, laut Kunde keine Daten des Verkäufers) hm....
Da würd ich das Auto auch nur gegen Bares rausgeben.
Und falls die Werkstatt dir die Geschichte mit dem Fahrzeugkauf nicht glaubt, gehen die warscheinlich auch davon aus, dass du den Km-Stand manipuliert hast.
Zitat:
So würde ichs machen:
1) Zum Anwalt gehen, mit dem das Durchsprechen
Dann
2) Strafanzeige wegen Betrugs stellen, über KBA bekommt man den Vorbesitzer raus, sollte mit der Anzeige kein Problem seinGruß,
Sven
Völlig richtig!
Falls du dir keinen Anwalt nehmen möchtest (oder kannst), solltest du dennoch auf jeden Fall Anzeige erstatten.
26 Antworten
Sehr sonderbar. Der Käufer muss doch wissen , ob der Verkäufer der Händler war. Vermutlich wurde das Fahrzeug von dem Händler nur in Kommission genommen und daher ist der Verkäufer eine Privatperson weil der Händler dafür keine Garantie geben wollte. Oder war es ein Fahrzeug nur für den Export? Auch da gibt es keine Garantie.
Wie soll er dem Verkäufer den Wagen inkl. allem vor die Füße werfen wenn er erst noch beim Händler über 9000 EUR zahlen muss damit er diesen Wagen bekommt ?
Das der Händler (Werkstatt) jetzt so reagiert ist doch wohl klar, jeder würde dies so machen...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Wie soll er dem Verkäufer den Wagen inkl. allem vor die Füße werfen wenn er erst noch beim Händler über 9000 EUR zahlen muss damit er diesen Wagen bekommt ?Das der Händler (Werkstatt) jetzt so reagiert ist doch wohl klar, jeder würde dies so machen...
Bildlich gesprochen natürlich! Würdest Du bei so einem Betrug nicht auch zum Anwalt rennen? Also ich schon.
Dass die Werkstatt jetzt so reagiert, ist völlig verständlich, denn wenn VW die Kulanz ableht, bleibt die Werkstatt auf den Kosten sitzen. Klar dass die den Wagen nicht rausgeben.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von Timolo1999
Hallo zusammen,ja es ist wirklich dumm!!! Den Kaufvertag hab ich nicht! Ich hab den Wagen bestimmt nicht mit irgendwelchen Manipulationen gekauft!
Bei der ersten Kulanzanfrage (ohne Serviceheft) gab VW 100% Kulanz auf Materialkosten. Nachdem mein Wagen fertig war hat die Werkstatt (laut dem Meister) aufgrund des Serviceheftes nochmal die Datenbank von VW überprüft ob mein Wagen auch wirklich seine Inspoktionen bekam, dann wurde das mit dem Km festgestellt und die Kulanz von VW abgelehnt. Ich verstehe nicht warum die sowas erst dann tun, wenn alles fertig ist, ich würde doch nimals zustimmen einen Motor für Gesamtkosten von 9.300€ einbauen zu lassen. Mich kot... das auch an, dass ich keine Kontaktdaten mehr zu dem Verkäufer habe, ich weiß nur, dass der Vorbesitzer den Wagen über einen ... Händler verkauft hat, man war ich dummmmmmm!!!!!!!!
MFG
Markus
Hey Markus,
also für die Zukunft.. keiner wird dir irgend etwas schenken... also hätte ich selber nachgefragt, was mit dem Serviceheft ist!
Mal ne andere Frage: "Hast du denn nie ins Serviceheft geschaut um die Reperaturen oder Aktionen zu betrachten"?
Ist dir dann nicht aufgefallen, das der Kilometerstand zurückgedreht war?
Also Kulanz ist immer eine freiwillige Sache, dabei spielen immer (Betriebszeit, Laufleistung, und Serviceintervalle) eine Rolle... wenn etwas von diesen Dingen nicht passt, bekommst du auch keine Kulanz!
Das du den Kaufvertrag nicht mehr Hast ist natürlich ärgerlich!
mfg
alex
Ähnliche Themen
Hallo Markus,
der Gang zum Anwalt ist in diesem Fall zwingend. Du soltest nicht vor zu hohen Kosten zurücksckrecken. Die kann man vorab auch erfragen, eine Pauschale (zB 250) kann man aushandeln. Bei dem Dir drohenden Schaden würden doch auch 300 bis 400 € Anwaltskosten nicht ins Gewicht fallen!
Der Fall ist nur über den damaligen Verkäufer zu lösen. Den sollte man über die alte Adresse oä. und Zulassungsstelle bzw. Kraftfahrbundesamt herausfinden. Der Anwalt könnte Akteneinsicht nehmen! Die Reparaturkosten sind Schadenersatz, den man neben der Rückgabe des Fahrzeugs voll geltend machen kann.
Gruß Tobias
Wow !
Erstmal Beileid von meiner Seite. Da hat dich aber einer richtig übers Ohr gehauen.
Das ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass es sich nicht immer lohnt möglichst billig einzukaufen sondern der etwas höhere Preis beim Händler meistens schon seine Berechtigung hat.
Wie schon mehrfach gesagt solltest du auf alle Fälle zum Anwalt gehen (ich hoffe du hast wenigstens Rechtsschutz) und mit ihm dann beraten wie du vorgehen kannst. Priorität ist es ja dich wieder mobil zu bekommen und wenn du auf das Auto angewiesen bist bin ich mir nicht sicher, ob die Werkstatt es einfach für unbegrenzte Zeit zurückbehalten darf. Eventuell hilft auch eine freundliche Erklärung der Situation deinerseits. Streiten hilft nichts, da der Fehler zu 60% auf deiner Seite, zu 30% beim vorigen Verkäufer und maximal 10% an deiner Werkstatt liegt. Ich bin mir sehr sicher, dass du eventuell einen Nachlass bei deiner Werkstatt raushandeln kannst aber grundsätzlich die kompletten Kosten übernehmen musst.
Warum?
So wie es aussieht nimmst du es mit "Papierkram" nicht sonderlich ernst.
1.) Warum hast du den Kaufvertrag nicht mehr?
2.) Weshalb hast du den Werkstattauftrag nicht mehr?
3.) Weshalb weisst du nicht mehr wer dir das Auto verkauft hat?
4.) Weshalb lässt du dir nicht von der Werkstatt SICHER und VORAB bestätigen welche Kosten auf dich zukommen?
5.) Weshalb stehst du nicht bei dem Verkäufer auf der Matte und versuchst im persönlichen Gespräch zu klären, ob er was von der Manipulation wusste?
Zitat:
Original geschrieben von mth79
Warum?
So wie es aussieht nimmst du es mit "Papierkram" nicht sonderlich ernst.
1.) Warum hast du den Kaufvertrag nicht mehr?
2.) Weshalb hast du den Werkstattauftrag nicht mehr?
3.) Weshalb weisst du nicht mehr wer dir das Auto verkauft hat?
4.) Weshalb lässt du dir nicht von der Werkstatt SICHER und VORAB bestätigen welche Kosten auf dich zukommen?
5.) Weshalb stehst du nicht bei dem Verkäufer auf der Matte und versuchst im persönlichen Gespräch zu klären, ob er was von der Manipulation wusste?
Wahrscheinlich weil an dieser ganzen Sache mehr faul ist als wir vermuten, der Threadsteller meldet sich ja auch nicht mehr. Von daher ist es müsig, weiterhin zu dem Thema zu schreiben.
Gruß Axel
Hallo zusammen,
danke für die Beiträge. Hallo Axel, ch hab mich nur deswegen nicht gemeldet, weil ich die letzten 2 Tage im Hotel übernachtet habe wo auch die Firma für die ich arbeite ihren sitz hat.
Den Kaufvertrag hab ich nicht das ist Fakt! Den Werkstattauftrag hab ich. Ich habe ende letzter Woche wieder eine Kulanzanfrage gestartet,- abgelehnt. Anfang dieser Woche noch eine, diesmal schriftlich per Fax, vor 10 minuten bekam ich wieder Ablehnung, wobei die noch geschrieben haben, dass mein Auto nicht bei der Rückrufaktion bezüglich der Ölpumpe in der Werkstatt war. Ich frag mich auch, warum bei vielen die ihre Beiträge hier bei motor-talk geschrieben haben, wurde nur der Rumpfmotor ersetzt und bei mir der komplete? Die Kosten wären dann für mich wesentlich kleiner, als jetzt. Wenn ich am Anfang eine Kulanzabsage bekommen würde, dann hätte ich einen gebrauchten Motor gekauft, die Kosten doch zwischen 2500 - 3300 € mit Garantie oder Gewährleistung und der Kilometerstand ist um die 30.000 km. Die Werkstatt sollte von Anfang an richtig arbeiten, dann hätte ich jetzt keine 9.300€ Kosten, ich hab schon fast die Hälfte bezahlt, damit zeige ich doch, dass ich aus dem Mund kein Ar... mache oder? Ich hab die gefragt, wennwir schriftlich alles festhalten als Sicherheit bekommen die den Brief und ich zahle die restliche Summe monatlich schnel ab. Und trotzdem wollen die mir das Auto. Tja, das mit dem Anwalt und Anzeige und so, dauert ihre Zeit, bevor das vor dem Gericht landet habe ich das Auto bei mir. Ich werde aber trotzdem nächste Woch zum Anwalt gehen. Hoffentlich wird mein Lack am Auto von dem Winterdreck wie Strusalz und so beschädigt.
MFG
Markus
.......ops, wohl zu schnell geschrieben. Natürlich hoffe ich das mein Lack nicht beschädigt wird!!!!!!!!!!!
Gruß Markus
Hallo Markus,
der Kaufvertrag ist weg, somit hast Du keinen Nachweis über den Kaufpreis. Das ist schon mal schlecht. 2. Du hast keinen Nachweis, mit wieviel Kilometer Dir das Auto verkauft wurde, d.h. der Verkäufer kann Dir vorwerfen, dass Du den Tachostand zurückgestellt hast.
Welche Rolle hat denn der Händler beim Verkauf gespielt? War der nur Vermittler oder war der stärker beteiligt? Hat der evtl. noch Unterlagen, aus denen zumindest der Preis oder wenigstens der KM-Stand ersichtlich ist? Wenn Du auch hier keine Unterlagen bekomst, dann wirst Du Dir zumindest die Verkäufersache abschminken können, dann bleibt nur noch das Thema "Kulanzzusage" Deiner Werkstatt.
Eine Möglichkeit an Dein Auto zu kommen: Gehe zu Deiner Bank und erkläre denen den Fall. Ich denke, dass Du dort einen Kredit bekommst, um den Wagen auslösen zu können. Als Pfand sollte Dein Fahrzeugbrief reichen.
Gruß Axel
Hallo Alex,
Danke für den Beitrag! Welche Rolle der Verkäufer für den Vorbesitzer gespielt hat weiß ich nicht. Ich denke aber, dass er ein Vermittler war. Ich glaube ich werde mir einen Kredit holen müssen.
Danke an Alle für die gute Tipps!!!!!!
Gruß Markus