Probleme mit der Bremsanlage Bora 1.6 Edition

VW Golf 4 (1J)

Hi

also ich hab folgendes Problem:

Wenn ich meinen Bora bei höherer Geschwindigkeit etwas kräftiger abbremse,fängt das Lenkrad an zu "zittern".Also es wackelt hin und her.Zwar nur leicht,aber das kommt mir trotzdem etwas ungewöhnlich vor.Den Wagen hab ich vor ca. 2 Wochen gekauft und es wurde gleich TÜV für 2 Jahre gemacht.Die hätten ja eventuelle Mängel feststellen müssen oder nicht?Spinne ich jetzt oder ist das wirklich nicht normal?Dazu muss ich sagen,dass das Problem nicht regelmäßig auftritt.

Vielen Dank schonmal im Vorraus

MfG

Beste Antwort im Thema

Gehts noch nen bisschen unfreundlicher?Man man man.Woher soll ich wissen was die da beim TÜV alles prüfen.Das ist mir relativ egal.Wenn es gravierende Mängel sind,sollte das ja vielleicht auch schon durch ne Sichtprüfung auffallen.

Wenn man solche Antworten bekommt,vergeht einem echt die Lust hier noch was zu schreiben😠

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ja klaro, der TÜV hätte merken müssen, dass bei höherer Geschwindigkeit so ab circa 150 km/h das Lenkrad wackelt! Ich schlage vor du verklagst den Prüfer, Name steht auf dem Bericht oder seine Organisation aus 100.000 Euro Schadensersatz, da dies total fahrlässig gewesen ist!

Alter tickt deine Birne noch ganz sauber? Wie soll das bei einer stationären Prüfung auffallen? Wo der Wagen maximal 10 km/h gefahren wird wenn überhaupt so schnell, mache nur im Bremsenprüfstand und dort merkt man nicht immer einen Bremsscheibenschlag, außer dieser ist extrem!

Ich würde gerne wissen was Leute glauben 2 Jahre TÜV oder besser 2 Jahre gültige Hauptuntersuchung bedeuten? 2 Jahre keine Probleme??? Das heißt zum Zeitpunkt der Prüfung war die Kiste i.O. mehr nicht!

Wahrscheinlich sind die Bremsscheiben etwas verzogen, wenn es schlimmer wird oder dich jetzt extrem stört, lass die Scheiben und Beläge tauschen und gut ist!

Gehts noch nen bisschen unfreundlicher?Man man man.Woher soll ich wissen was die da beim TÜV alles prüfen.Das ist mir relativ egal.Wenn es gravierende Mängel sind,sollte das ja vielleicht auch schon durch ne Sichtprüfung auffallen.

Wenn man solche Antworten bekommt,vergeht einem echt die Lust hier noch was zu schreiben😠

Scheiben und Beläge in Ordnung?? Evt. Rillen in der Scheibe?

Könnte auch ein Lenkkopflager oder der Querlenker sein...

Du musst das nicht unbedingt immer so ernst nehmen was hier geschrieben wird! 😉

Hast du den Bora von einem Händler gekauft? Wenn ja dann solltest du dich mal mit ihm in Verbindung setzen. Wie schon erwähnt wird wohl eine der vorderen Bremsscheiben einen Schlag haben. Das hilft nur ein Wechsel der Bremsscheiben und Beläge.

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Zitat:

Original geschrieben von The Hoh


Scheiben und Beläge in Ordnung?? Evt. Rillen in der Scheibe?

Könnte auch ein Lenkkopflager oder der Querlenker sein...

Joa denke schon.Bremskraft ist auch gut.Rillen sehe ich da keine.Die Scheiben sind nur noch ein wenig rostig.

LKL werden an Motorräder verbaut! Meinst du Radlager? er meinte auch das es nur durch das Bremsen auftritt, ergo sind es doch in erster Linie die Bremsscheiben oder!

Man muss meine komische Art nicht so ernst nehmen^^

Aber wie glaubst du sieht man einen Schlag von vielleicht 100-200 µm mit blosem Auge? Wenn das überhaupt so viel ist??? Anscheinend hast du garkeine Ahnung aber ist ja nicht schlimm dafür ist ja so ein Forum.

Wenn du der Meinung bist, dass der Mangel schon vor 2 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung gewesen ist und es der Prüfer sehen musste, dann hat er grob fahrlässig gehandelt und seine Organisation kann per Amtshaftung zur Rechenschaft gezoegen werden, ich glaube die zuständige Instanz ist das Landgericht!

Aber warum fällt dir dieser Mangel erst nach 2 Monaten auf????

Ich möchte auch nur dezent darauf hinweisen, was TÜV NEU überhaupt sagt, nämlich nicht viel^^ vorallem nicht bei nen Gebrauchtwagen, da wird zuviel gedreht und zuviele Prüfer machen da leider mit, deshalb schlage ich vor, du wendest dich an den Verkäufer und machst dort etwas Druck!

Zitat:

Original geschrieben von invader22


Du musst das nicht unbedingt immer so ernst nehmen was hier geschrieben wird! 😉

Hast du den Bora von einem Händler gekauft? Wenn ja dann solltest du dich mal mit ihm in Verbindung setzen. Wie schon erwähnt wird wohl eine der vorderen Bremsscheiben einen Schlag haben. Das hilft nur ein Wechsel der Bremsscheiben und Beläge.

Ja ist vom Händler gekauft.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


Aber warum fällt dir dieser Mangel erst nach 2 Monaten auf????

2 Wochen hat er geschrieben...

Zitat:

Aber warum fällt dir dieser Mangel erst nach 2 Monaten auf????

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!Ich hab geschrieben

2 Wochen!!!

oh das habe ich mal wieder überlesen, jo 2 Wochen, da stehen die Chancen noch viel besser, also direkt los zum Händler und vielleicht ist dann sogar noch was drin, vielleicht auch bei der Prüforganisation!

Zitat:

Original geschrieben von Highskilled



Zitat:

Aber warum fällt dir dieser Mangel erst nach 2 Monaten auf????

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!Ich hab geschrieben 2 Wochen!!!

da gibt man hilfreiche Tipps und wie wird es einem gedankt mit Spott und Hohn!^^ gut das ich das nicht so eng sehe! Also mach was drauß!

Ja muss ich dann wohl hin 😠

dazu paar Informationen und Rechtsurteile:

"VdTÜV-RM 11175 Rechtsfragen vom 17.05.1988:

Der Bundesgerichtshof hatte erstmals Gelegenheit, zu den häufig im Gebrauchtwagenhandel verwendeten TÜV-Klauseln Stellung zu nehmen. Im vorliegenden Falle hatte der Verkäufer des Fahrzeugs die Zusage "TÜV neu" gegeben. Der Bundesgerichtshof sieht darin eine Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB.

"Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat." Folge ist die besonders strenge Haftung des Verkäufers nach §§462, 463 BGB (Wahlrecht des Käufers zwischen Rückgängigmachung des Kaufes, Herabsetzung des Kaufpreises und Schadensersatz).

Der BGH sieht in der Klausel die Zusage des Verkäufers, das Fahrzeug werde sich im Zeitpunkt der Übergabe in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen (§ 29 Abs. 2 a StVZO) Zustand befinden.

Die VdTÜV untersucht z.Zt., inwieweit aus diesem Urteil Folgerungen für die TÜV zu ziehen sind. Hierbei spielt die Überlegung eine Rolle, ob der Gebrachtwagenhändler evtl. beim TÜV Regreß nehmen kann, wenn die § 29-Untersuchung nicht ordnungsgemäß erfolgt war und der Händler deswegen gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig ist. Die BGH-Rechtsprechung hat bisher solche Ansprüche mit dem Argument verneint, § 29 StVZO sei keine Schutznorm zu Gunsten des Käufers eines Fahrzeugs. Möglicherweise müssen die TÜV hier aufklärend wirken, um Image-Schäden vorzubeu-
gen.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 145/87, veröffentlicht in Betriebs-Berater 1988, 719 und in Der Betrieb 1988, 956 - Anlage 5)

Schadensersatzanspruch gegen KFZ-Händler bei Vollmachtsüberschreitung bezüglich Eigenschaftszusicherung Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

Stichworte: Gebrauchtwarenkauf / KFZ-Händler als Vermittler /
Eigenschaftzusicherung / Abrede "TÜV neu ..." /
Vollmachtsüberschreitung / Schadensersatzanspruch /
§§ 459, 463, 179 BGB

Leitsätze:

a) Verspricht ein Kraftfahrzeughändler mit eigener Werkstatt bei dem von ihm vermittelten Verkauf eines gebrauchten PKW mit der Abrede "TÜV neu ...", das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) unterzogen, so liegt darin zugleich die Zusicherung nach § 459 Abs. 2 BGB, der PKW werde bei der Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.

b) Ist die Zusicherung gegenüber dem Verkäufer wegen Vollmachtsüberschreitung des Fahrzeugshändlers unwirksam, so haftet dieser dem Käufer nach § 179 BGB i.V.m. §§ 459 Abs. 2, 463 BGB für den daraus entstandenen Schaden.

"

@Schyschka

Ja, stimmt, meinte net des LKL sondern das Kugelkopf-Gelenk am Lenkgestände!

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