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Probleme mit dem TÜV

Mercedes E-Klasse W124

Hallo zusammen,
ich war heute beim TÜV und wollte ne neue Plakette haben. Guter Dinge bin ich dort hingefahren und anfangs sah es auch sehr gut aus...
Er prüfte das Licht und meinte warum ich denn keine Nebelscheinwerfer hätte (er schaute auf die AMG Schürze und auf die Nebler in der Schürze) Ich sagte die Nebler sind da oben und deutete auf die Original Nebler und sagte das die unteren nicht angeschlossen sind. Kommentar von im: "Dann müssen aber die unter demontiert werden. Es dürfen nur 2 NSW verbaut sein, die auch funktionieren müssen."
Desweiteren fragte er ob die AMG Schürzen hinten und vorne eingetragen sind. Ich sagte nein und drückte ihm meinen Prüfbericht der Schürzen in die Hand. Den Prüfbericht konnte er leider nicht mehr anerkennen, da er zu alt sei (von 1991). Es sei wohl so, dass sich im Jahre 2000 die Gesetzteslage geändert hätte. Er sagte dass ich entweder die Schürzen demontieren solle oder eine neue richtige ABE beschaffen solle.
Nun zu meinen Fragen:
1. Kann mir jemand solch eine passende ABE besorgen bzw hat eine da???
2. Wie kann ich das Problem mit den Nebelscheinwerfern beheben?
(Zur zeit sind die Originalen in Betrieb und die AMG nur verbaut und nicht angeschlossen)
Ist evtl schon bekannt...: ich habe 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben...
Danke für eure Hilfe und Grüße aus Hamburg
Lars

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 3litercoupè


genau deswegen sagte ich.... tüv bei mercedes.....

das nützt aber auch nur dann etwas...

...wenn die Schürze auch wirklich original und kein Billichnachbastelschrott aus der Bucht ist :eek:

:D

Zitat:

Original geschrieben von worktron


Original Mercedes Teile , und damit nicht eintragungspflichtig ,

Sorry, aber das ist nicht korrekt. Nur Teile die ab Werk an dem Auto verbaut waren dürfen ohne Eintragung gefahren werden. Weder der Umbau aufs Sportlinefahrwerk, grössere Bremsen oder Spoiler darf ohne Abnahme, ABE oder Herstellerfreigabe gefahren werden.

Mit eingeprägter Teilenummer sollte bei den meisten Prüfern aber einer Einzelabnahme auch nichts im Wege stehen. Die darf aber nur ein Ingenieur vom TÜV machen, kein normaler Prüfer oder einer der Konkurrenzunternehmen.

Nebelscheinwerfer können auch stillgelegt werden, sprich Reflektor, Verkabelung usw. ausbauen und nur noch das Gehäuse als "Deko" behalten. Der darf nur nicht einfach durch einsetzen einer Glühbirne oder schnell anklemmen wieder (unzulässig) in Betrieb genommen werden können. Damit sind die meisten Prüfer zufrieden. Oder tauscht die gegen Fern- oder Tagfahrleuchten. Dürfte billiger sein als der Umbau auf 500er-Scheinwerfer.

Gruß Meik

Moin,
Genau ... und deshalb braucht er auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Mercedes-Benz. Die bestätigt im Grunde nur, das es sich um ein original Mercedes Teil handelt, das auf Fahrzeug X gefahren werden darf, da dieses technisch Baugleich ist.
Der Grund ist einfach, Fahrzeuge die diese Bauteile ab Werk haben, haben eine andere Betriebserlaubnisnummer, als Fahrzeuge die diese Bauteile nicht ab Werk haben.
That's all ...
MFG Kester

Oder den Stossfänger einfach in Wagenfarbe lackieren, dann kommt er auch so durch den Tüv :D.

Moin,

vermutlich ja, weil der TÜV Prüfer dann annehmen wird ... das sie ab Werk da war. Wenn er misstrauisch ist ... würde er allerhöchstens nochmal guggen ob ne Werksnummer auf der Schürze vorhanden ist ...

Aber *fg* Da isser ja schon in den Brunnen gefallen

;)

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von vekocity


Oder den Stossfänger einfach in Wagenfarbe lackieren, dann kommt er auch so durch den Tüv :D.

danke für eure hilfe,
aber in wagen farbe isse ja schon udn er hat eigentlich nur nochmal nachgebohrt, weil die nebler in der stoßstange nicht funktionierten
wie kann ich mich da denn jetzt noch raus retten, selbst wenn ich die sache mit den nebler hinbekome, wird er mit keine plakette geben, weil ich ja für die Schürze keine ABE habe
Anderer TÜV oder soll ich mal bei MB fragen ob die mir das machen??
Grüße
lars
edit: Schürze ist ein Original Teil mit 124 Nummer

fuer die abe reicht evtl auch :
zum ersatzteilehaendler , dem in seinen partskatalog schauen zulassen . die seite mit der schuerze ausdrucken und dann vom haendler mb-stempel mit unterschrift drunter .
dann noch der satz : dass diese schuerze bei einigen modellen verbaut wurde .
koennte reichen .
-> so habe ich meinen tuevpruefer(nach motorwechsel) ueberzeugt , dass die bremsanlage vom 200d zum 250d passt.

Moin,
Warum bist du denn noch immer nicht zum Freundlichen Gefahren und holst dir diese dämliche Bescheinigung ??? Das ist allemale besser, sinnvoller und billiger als jetzt noch 2 TÜV Stellen durchzu-Xen ... bis einer mal nicht danach fragt ...
MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,
Warum bist du denn noch immer nicht zum Freundlichen Gefahren und holst dir diese dämliche Bescheinigung ??? ...

DAS verstehe ich allerdings auch nicht... :confused:
...hät` schon lange erledigt sein können...

sry aber wer lesen kann: (ist nicht bös gemeint)
der TÜV will den Prüfbericht nicht anerkennen und beim freundlichen gibt es KEINE NEUERE , weder ABE noch Prüfbericht noch sonst etwas.
ich bin weiter am ball und werde berichten...

als ich heute beim TÜV war (kumpel sein Audi iss durchgerasselt und sollte bei ATU 1200,-€ dafür löhnen das er TÜV bekommt , ich hab ne Stunde geschraubbt und Teile für 25,-€ gekauft) hab ich den Chef mal darauf angesprochen , er meinte:wenn ne n Teilegutachten oder ne Prüfbescheinigung dabei iss , haben die zwar keine Gültigkeit mehr , aber die Daten die da drinn stehen , würden ihm reichen , um ne Einzellabnahme zu machen , und das würde unter 50,-€ kosten.
(TÜV Reihnland war das)
aber der Hammer war , er erzählte mir , das diese Umrüstkats auf Euro 3 (für Euro 1 Benziner, aus dem Zubehör) , alle nicht mehr eingetragen werden (trotz bescheinigung) , weil ne Nachprüfung ergeben hat , das die nur kurzzeitig bessere Abgaswerte bringen , und dann schlechter werden als die Originalen Euro 1 Kats.
mfg

Moin,
Lars ... Ich rede auch nicht von einem Prüfbericht oder einem alten Gutachten (denen fehlt die verpflichtende ISO9001/9002 Zertifizierung), sondern von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dir dein Freundlicher ausstellen kann, in der drin steht, das Fahrzeug A mit Betriebsnummer XYZ technisch Baugleich mit Fahrzeug B mit Betriebsnummer ABC ist, und somit das Bauteil mit der Nummer GGG unbedenklich an Fahrzeug A angebracht werden kann. Das ist der gleiche Wisch, den du idealerweise mitbringen würdest, wenn du aus einem 230E einen 300E machst ... denn da bekommst du vom Freundlichen oder vom Werk auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn du Teile A, B, C, D, E und weiß der Teufel was noch mit umgebaut hast. Dann wird die Betriebserlaubnisnummer des Fahrzeuges übertragen und gut ist. Das hab Ich selbst noch im letzten November gemacht, um meine Euro2 Einstufung zu erhalten.
Bei den Abgasgeschichten muss man mal genau feststellen ... WELCHE Teile sind gemeint ... da gibt es ja einige.
Bei den KLRs sind einige Gutachten gestrichen worden, weil die Fahrzeuge nicht mit dem begutachteten Modell übereinstimmten. z.B. die RÜF Versionen konnten in der Vergangenheit auch mittels KLR umgerüstet werden. Das geht aber nicht mehr, weil die Fahrzeuge mit Werkskat sich eben technisch unterscheiden KÖNNEN und eine andere Betriebserlaubnis besitzen. Selbstverständlich kann es auch den ein oder anderen windigen Anbieter geben, der irgendwas gefertigt hat ... wo sich anschließend zeigte, das es wohl doch nicht die entsprechende Qualität hatte.
MFG Kester

Hallo,
wegen der NSW in der Schürze:
Reicht es nicht aus, wenn Du die Leuchtmittel entfernst und die Streuscheiben von aussen komplet abklebst? Wir hatten mal einen ähnlichen Fall mit nem US Fahrzeug, da hat es der Tüv dann so anerkannt.
Das tolle an der Sache: Klebeband lässt sich schnell entfernen :-)
Mfg

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