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Probleme mit dem parkplatz vor der tür

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 12:12

Hallo,

alle zusammen.....Mein bruder und ich sind selbständig(umzugsunternehmen).Nun haben wir einen mercedes benz atego 815(7,49Tonner).Dieser steht regelmässig bei mir vor der tür,hierbei handelt es sich um eine seiten strasse wo 30kmh erlaubt sind.Ich habe den lkw immer gegenüber von mein wohnhaus stehen,damit ich keine anwohner störe(wenn ich den lkw vorm fenster stellen würde).Nun befindet sich dort ein parkstreifen,diesen benutze ich natürlich auch,da sonst kein grösseres fahrzeug mehr durch die strassen kommen würde.Laut internet recherche dürfte ich da parken,habe auch schon unseren dorfcherrif hier gehabt,er sieht da auch kein problem.

 

Nun bekomme ich seid den 15.06.09 fast täglich knölchen ins haus,das der lkw verbotswidrig auf dem gehweg stehen würde( §12Abs.4,§49STVO;§24STVG;52BKat ).

Nirgends auf dieser strasse ist dieses blaue schild(wo ein weißes fahrzeugt auf den parkstreifen steht)zu sehn.Demnach dürfen PKWs/LKWs bis 7,49t auf einen befestigten parkstreifen parken.

Aber leider ist das ordnungsamt anderer meinung und will das geld haben,pro knölchen 15euro.

Hier mal drei bilder vom geparkten lkw,mit knölchen:(im anhang)

Ich hoffe das ihr mir mit irgendwelchen paragraphen oder so helfen könnt.

P.S. beide spiegel sind immer eingeklappt(nur manchmal ,und beide parkschilder sind draussen und gut sichtbar.

 

m.f.g.

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40 Antworten
Themenstarteram 6. Juli 2009 um 16:31

Hallo,

bis jetzt habe ich gegen jedes knöllchen wiederspruch eingelegt.

Ich warte ja noch auf die ersten antworten von dennen.Zahlen tuh ich freiwillig nicht.Wenn es hart auf hart kommt dann muss ich mir ein rechtsverdreher nehmen.....da greift meine private advocard aber leider nicht ein,weil der lkw gewerblich auf mein bruder angemeldet ist.Das heisst das ich den zaster erstmal vorstrecken muss.

Mitlerweile habe ich den lkw wieder vor der türe stehn(aufn parkstreifen),bin mal gespant wann dafür die knölle kommt.

Ich denke das die politessen hier immer mit den wagen durchfahren,weil ich hier nie eine politesse rumlaufen gesehn habe.

 

Ganz auf die strasse stellen möchte ich mich auch nicht,denn wenn mal ein krankenwagen oder feuerwehr wagen durch muss,könnte es sein das der atego abgeschleppt wird,oder ich ein bussgeld bekomme....dennen ist alles zuzutrauen.

 

m.f.g.

Zitat:

Original geschrieben von gonzo011

 

Ganz auf die strasse stellen möchte ich mich auch nicht,denn wenn mal ein krankenwagen oder feuerwehr wagen durch muss,könnte es sein das der atego abgeschleppt wird,oder ich ein bussgeld bekomme....dennen ist alles zuzutrauen.

Versuch' das denen doch mal zu verklickern. Vielleicht sehen Sie ein, dass Sie sich selbst im Weg stehen.

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 16:59

Hallo,

habe nun die ersten antworten von mein ersten wieder spruchg erhalten.

Wär super wenn ihr euch das mal durchliest und mir schreibt was ihr davon haltet(im anhang).

Ich blick da echt nichtmehr durch.......

 

m.f.g.

am 8. Juli 2009 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von gonzo011

Hallo,

habe nun die ersten antworten von mein ersten wieder spruchg erhalten.

Wär super wenn ihr euch das mal durchliest und mir schreibt was ihr davon haltet(im anhang).

Ich blick da echt nichtmehr durch.......

 

m.f.g.

Tja Gonzo011, eindeutige Rechtslage. Parken auf Gehweg erlaubt, weil Markierung ersetzt Zeichen 315 ff, aber nur für Fahrzeuge bis 2,8t. Dann hast du zudem den Fußweg beim Parken eingeschränkt, weil sauber geparkt ( Kofferkante an Linie ), aber Spiegel ragt in Gehweg.

Der Widerspruch wird nicht anerkannt, weil die Tickets zu recht ausgestellt. Zahl sie schnell, sonst läuft das wegen dem Widerspruch ins Bußgeldverfahren. Zahlen mußt du eh, aber dann mit viel Gebühren.

Verbuch es als Lehrgeld.

Stell ihn auf die Häuserseite, klapp beide Spiegel ein und dann sollte es gehen.

MFG Thomas

am 8. Juli 2009 um 18:20

ohne worte wegen 25,00€ theater machen:eek:

am 8. Juli 2009 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von stephanpf

ohne worte wegen 25,00€ theater machen:eek:

es geht nicht um die 25€ sondern darum dass sein Lkw weiter auf der Straße stehen kann wo er keinen stört

Da musst Du Dich halt beugen und Dein Fahrzeug künftig an den Gehweg und nicht auf den Gehweg stellen.

Für die Umgehung der Zahlung dieser Verwarnungen und möglicher Bußgelder, hilft Dir Google sicher weiter.

am 9. Juli 2009 um 7:12

Hallo zusammen!

 

Da muß ich ScaniaChris rechtgeben. Die Stadt nimmt nicht die Knöllchen zurück. Als Konsequenz würde ich meinen LKW nicht mehr auf, sondern an den Gehweg stellen, und evtl. einen Zettel für die anderen Verkehrsteilnehmer anbringen, wieso du nicht auf dem Gehweg stehst. Wenn du mit der Person telefonierst gib doch mal den Hinweis das der LKW ein Leergewicht von 3,2t hat.

Wenn du auf der Straße parkst, wäre es mir JETZT egal, wenn ich andere Verkehrsteilnehmer behindere, und falls niemand durchkommt muß halt der, der gegenüber parkt, weg fahren da du zuerst dort geparkt hast. Er muß sich ja auch so hinstellen das noch andere Verkehrsteilnehmer durchkommen.

Ich hatte dir aber schon den Hinweiß gegeben, das man mit Logik an einer Behörde nicht rechnen darf (manchmal hasse ich es wenn ich recht habe!).

Ich hoffe auf gutes gelingen, für dich!

 

Gruß

schrolf97

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von stephanpf

ohne worte wegen 25,00€ theater machen:eek:

25euroLOL schön wärs,dieses schreiben habe ich zweimal erhalten,da es zwei knölchen waren....das sind schonmal 50euro....und dann kommen noch ca.10-15knöllchen mit 15euro.Und der lkw stand ein jahr lang täglich an dieser straße,das hatte niemanden gestört,und seid den 15.06.09 kommen die rechnungen ins haus geflattert.

Ich verstehe aber nun auch nicht warum die ersten knöllchen mit jeweil 25euro abgerechnet werden und die anderen alle mit 15....in den knöllchen steht überall das selbe vergehn drinne.

 

Nunja,werde die kiste dann ab morgen vor den bordstein stellen.....oder an der häuserseite.Mal sehn wann der erste bei mir schellt und sich beschwert.

 

m.f.g.

am 9. Juli 2009 um 7:49

Hallo zusammen!

 

An die Häuserseite würde ich den LKW stellen, aus deinen selbstgenannten Gründen. Das Knöllchen für Nutzfahrzeuge teurer sind als für PKW ist in vielen Städten so: Ich bin mal mit einem Sprinter in die Fußgängerzone gefahren. Leider stand die Rennleitung da und hat mich angehalten. Dann die übliche Prozedur. Die Rennleitung sagte ich solle froh sein das im Fahrzeugschein steht Personenkraftwagen. Damit kostet es 15€, sonst 25€ wenn LKW im Schein stehen würde. Meine Zustellung durfte ich machen, war in Sichtweite :D.

 

Gruß

schrolf97

ich wüede das Fz. nicht an den Bordstein stellen, da das als Parken in zweiter Reihe mit Behinderung geahndet werden könnte.

am 9. Juli 2009 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von gonzo011

Zitat:

Original geschrieben von stephanpf

ohne worte wegen 25,00€ theater machen:eek:

25euroLOL schön wärs,dieses schreiben habe ich zweimal erhalten,da es zwei knölchen waren....das sind schonmal 50euro....und dann kommen noch ca.10-15knöllchen mit 15euro.Und der lkw stand ein jahr lang täglich an dieser straße,das hatte niemanden gestört,und seid den 15.06.09 kommen die rechnungen ins haus geflattert.

Ich verstehe aber nun auch nicht warum die ersten knöllchen mit jeweil 25euro abgerechnet werden und die anderen alle mit 15....in den knöllchen steht überall das selbe vergehn drinne.

 

Nunja,werde die kiste dann ab morgen vor den bordstein stellen.....oder an der häuserseite.Mal sehn wann der erste bei mir schellt und sich beschwert.

 

m.f.g.

Hallo Gonzo011,

da hilft kein Jammern und kein Zetern, die Rechtslage ist EINDEUTIG. Die Unterschiede in den Summen würde ich evtl. so erklären, das bei der 25 € Knollen der rechte Spiegel nicht angeklappt war und zu weit in den Fußweg ragte. Dazu kommt noch, das die Stadt die Sträucher nicht pflegt und diese Wildgewächse auch noch den Weg einengen. Da kann so ne Mutti mit Kinderwagen schon mal nen dicken Hals kriegen.

@schrolf97

Egal was der Wagen Leer wiegt, zulässiges Gesamtgewicht ist 7,49t und das ist maßgebend.

MFG Thomas

am 9. Juli 2009 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter

ich wüede das Fz. nicht an den Bordstein stellen, da das als Parken in zweiter Reihe mit Behinderung geahndet werden könnte.

Hallo Zusammen!

 

Wieso? Hast du den ganzen Tread gelesen oder nur die letzten zwei Beiträge? Im ersten Beitrag sind zwei Bilder, die eindeutig zeigen das der LKW nicht in zweiter Reihe parkt! :rolleyes:

Und wieso soll das Parken am Bordstein, Parken in zweiter Reihe sein? :confused:

 

Gruß

schrolf97

Zitat:

Original geschrieben von twinsplitter

ich wüede das Fz. nicht an den Bordstein stellen, da das als Parken in zweiter Reihe mit Behinderung geahndet werden könnte.

Die StVO sieht das konkret vor, dass man mit Fahrzeugen über 2,8 t neben dem Parkstreifen auf der Straße parkt! Von daher kann das gar nicht geahndet werden.

am 9. Juli 2009 um 9:22

Hallo,

hab da mal Kurz Google gefragt:

§ 12 StVO

Halten und Parken

I. (Allgemeine Verkehrsregeln)

 

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Oder auch:

 

Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen

1.

Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

2.

Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

Wie gesagt, ist rechtlich korrekt die Knöllchenschreiberrei. Auch das, was der ScaniaChris sagt, hab ich mal Fett markiert.

MFG Thomas

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