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Probleme mit dem parkplatz vor der tür

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 12:12

Hallo,

alle zusammen.....Mein bruder und ich sind selbständig(umzugsunternehmen).Nun haben wir einen mercedes benz atego 815(7,49Tonner).Dieser steht regelmässig bei mir vor der tür,hierbei handelt es sich um eine seiten strasse wo 30kmh erlaubt sind.Ich habe den lkw immer gegenüber von mein wohnhaus stehen,damit ich keine anwohner störe(wenn ich den lkw vorm fenster stellen würde).Nun befindet sich dort ein parkstreifen,diesen benutze ich natürlich auch,da sonst kein grösseres fahrzeug mehr durch die strassen kommen würde.Laut internet recherche dürfte ich da parken,habe auch schon unseren dorfcherrif hier gehabt,er sieht da auch kein problem.

 

Nun bekomme ich seid den 15.06.09 fast täglich knölchen ins haus,das der lkw verbotswidrig auf dem gehweg stehen würde( §12Abs.4,§49STVO;§24STVG;52BKat ).

Nirgends auf dieser strasse ist dieses blaue schild(wo ein weißes fahrzeugt auf den parkstreifen steht)zu sehn.Demnach dürfen PKWs/LKWs bis 7,49t auf einen befestigten parkstreifen parken.

Aber leider ist das ordnungsamt anderer meinung und will das geld haben,pro knölchen 15euro.

Hier mal drei bilder vom geparkten lkw,mit knölchen:(im anhang)

Ich hoffe das ihr mir mit irgendwelchen paragraphen oder so helfen könnt.

P.S. beide spiegel sind immer eingeklappt(nur manchmal ,und beide parkschilder sind draussen und gut sichtbar.

 

m.f.g.

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40 Antworten
am 6. Juli 2009 um 12:35

Hallo zusammen!

 

Also ich kann jetzt da auf den ersten Blick keinen Fehler feststellen. Die Abgrenzung durch die Pflastersteine suggeriert mir: ich darf so parken. Die Spiegel sind eingklappt, und nicht breiter als die Straßenlaternen. Ein Kinderwagen kommt durch und der übrige Verkehr kommt an deinem LKW vorbei. Anderseits: Dort ist ein hoher Bordstein, Und auf dem Gehweg darf man eigentlich nicht parken außer Schilder erlauben es dir.

Gibt es dort eine Gewichtsbeschränkung (7,5t Anlieger frei)?

Einfach mal googeln.

 

Gruß

schrolf97

am 6. Juli 2009 um 12:57

Hallo Gonzo,

auf dem Bild 2 sieht das so aus, das diese Art zu parken auch von vielen anderen Praktiziert wird. Habe die auch alle eine Knolle dran?

Die Art der Befestigung mit kleinem Pflaster und die Durchgezogene weiße Linie lassen schon den Schluß zu, das so geparkt werden soll.

Einen getrennten Radweg/Fußweg schließe ich mal aus, da es nicht üblich ist, das Laternenpfähle direkt im Radweg stehen.

Sollte es ein Parkstreifen sein und du bekommst trotzdem immer weider Knöllchen, dann könnte es daran liegen, das der Spiegel rechts nicht Eingeklappt ist. Der ragt nämlich in voller Größe in den Fußweg rein.

Weitere Auskuft kann dir Sicher das Amt für Bau und Straßen geben, dort ist hinterlegt, wie Straßen und Nebenflächen dazu ausgelegt sind.

Geh doch mal mit den Bilder zum Ordnungsamt hin und lass dich nochmal aufklären. Oder legt dich mal einen Tag auf die Lauer, bis so ein Ticketschreiber auftaucht und lass dir die rechtliche Grundlage erklären, warum er den LKW aufschreibt. Freundlich ansprechen, nicht anmaulen. Evtl. ist da auf beiden Seiten ein Mißverständniss!!!!!!!!

Aber berichte hier weiterhin, hört sich ganz interessant an.

MFG Thomas

Mir fällt da nicht wirklich etwas dazu ein. Bis 7,5 t darf man auch in reinen Wohngebieten parken. Der angelegte Parkstreifen IST zu benutzen, allerdings nur dann, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sofern es nicht irgendwo sonst ein anderes Schild gibt, welches die Traglast der Parkstreifen herabsetzt, sehe ich keinen Grund, warum das Parken dort mit dem 7,49 t widriges Verhalten sein soll.

Du solltest gegen Knöllchen vorgehen - für jedes Einzelne (!) - und auch gleich Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über Deinen Widerspruch anbieten. Für die Aussetzung der Vollstreckung können die Sicherheit verlangen. Ohne Aussetzung der Vollstreckung kann das Knöllchen dennoch vollstreckt werden.

Für mich wäre so ein Knöllchen zu wenig definiert. Es gibt nicht daraus hervor, was man konkret falsch gemacht hat. Möglicherweise wäre die Wirkung in Frage zu stellen, da der Verwaltungakt stets "bestimmt" sein muss. Cowboy-Marnieren sind in Deutschland nicht erlaubt.

Lt. Zeichen "Parken auf Gewegen" darf nur mit Fahrzeugen mit einem zGG bis zu 2,8 t auf dem Parkstreifen geparkt werden.

Jetzt ist die Frage: Gibt es das Zeichen irgendwo?

Demnach bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dein LKW auf die Straße zu stellen, da Du auf dem Gehweg wohl nicht parken darfst.

am 6. Juli 2009 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Lt. Zeichen "Parken auf Gewegen" darf nur mit Fahrzeugen mit einem zGG bis zu 2,8 t auf dem Parkstreifen geparkt werden.

 

Jetzt ist die Frage: Gibt es das Zeichen irgendwo?

 

Demnach bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dein LKW auf die Straße zu stellen, da Du auf dem Gehweg wohl nicht parken darfst.

Dies ist das Zeichen 315.

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 13:14

Hallo,

ja es parken alle anwohner dort.Der weiße streifen auf den boden ist ein parkstreifen,das heisste das man bis zum weissens rteifen mit en rädern ran darf.Es sin dauch keine weiteren schilder oder sonstiges dort angehangen(auf der ganzen strasse nicht).Die von ordnungsamt(war ja heute dort)meinte nur pkws bis 2,8tonnen dürften dort parken.Wir haben noch ein lt der bis 5,2t höchsgewicht zugelassen ist,der steht auch immer dort...und bis heute kam nie ein knölchen.

Also wie schon geschrieben,es ist ne seitenstraße wo 30kmh erlaubt ist,auf der häuserseite(bild rechte seite)darf man nur auf der strasse parken,gegenüber der häuser,nur auf dem parkstreifen.

Es stehen nirgendwoe warnschilder oder sonstige schilder(auf der ganzen straße,500m,nicht),Es ist auch keine sackgasse oder so.

Auf der straße steht auch immer ab mittags ein 18tonner,und manchmal(2-3mal die woche)eine riesen zugmaschine)habe mit beiden fahrern gesprochen,beide haben dort nie knölchen erhalten und sagen mir auch das man dort parken darf(die zugmaschine und 18toner dürfen von 22.00uhrbis 6.00uhr meiner meinung dort aber nicht parken)

Ich komme mir richtig verar... vor......

 

m.f.g.

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von schrolf97

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Lt. Zeichen "Parken auf Gewegen" darf nur mit Fahrzeugen mit einem zGG bis zu 2,8 t auf dem Parkstreifen geparkt werden.

Jetzt ist die Frage: Gibt es das Zeichen irgendwo?

Demnach bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dein LKW auf die Straße zu stellen, da Du auf dem Gehweg wohl nicht parken darfst.

Dies ist das Zeichen 315.

Hi,

dieses schild kenne ich,und das gibt es hier nicht....deshalb parke ich ja hier.Seid einem jahr parke ich täglich bei mir auf der straße und seid letzen monat kommen die knölchen.

 

m.f.g.

Hast Du mit der Tante mal geklärt, wie verkehrsbehindernd Dein LKW wäre, wenn er voll auf der Gasse steht? Denn Du darfst Dich auch dort, wo ein Parkstreifen existiert, voll auf die Straße stellen. Du darfst ja nicht auf den Parkstreifen drauf!

am 6. Juli 2009 um 13:28

Hallo zusammen!

 

Mit Logik darf man bei dieser Gattung "Beamten" nicht kommen, da muß man schon mit einem Anwalt kommen. Das du deinen LT dort auch stehen hast würde ich mal nicht an die große Glocke hängen auch wenn er nur 2,5 t schwerer ist. Die meisten leute aus diesem "Personsenkreis" wissen nicht das ein Sprinter mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse schwere sind als 4,5t.

 

Aber auf die Nasen binden würde ich es das die anderen Ungeschoren weg kommen. Für mich grenzt das an Willkür!

 

Gruß

schrolf97

am 6. Juli 2009 um 13:31

@ Gonzo

Entweder haben die letzten Monat neue Leute eingestellt, die das Gesetzeswerk noch frisch im Kopf haben, oder es sind Nachschulungen gelaufen.:D:D

@ ScaniaChris

Bist du dir da wirklich sicher, das er sich da vor den Parkstreifen stellen darf? Er blockiert dann doch Parkfläche damit. Und in der Straße wird beiseitig geparkt. Ich sehe da Probleme mit dem Abstand zu anderen Fahrzeugen. Von den anderen Problemen der evtl. durchfahrenden Müllwagen, Feuerwehr, NAW mal ganz zu schweigen.

Er setzt sich außerdem einem höheren Risiko von Beschädigungen vo. und hi. aus durch unaufmersame Fahrer, die dann nicht immer ihren Namen hinterlassen.

MFG Thomas

am 6. Juli 2009 um 13:44

Oh mann Sachen gibts die gibts garnicht, mit so Sachen machen sie die Kleinunternehmer kaputt...

Gonzo wir sind aus dem selben Holz:cool:

 

Ps: Les mal meine Signatur dann wirds sir klar ;)

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 13:50

Hi,

die vom ordnungsamt möchten das ich mich auf die häuserseite stelle...das möchte ich aber nicht.Weil ich es genau weiss wie es ist,wenn ein dicker brummer das wohnzimmerfenster verdeckt...oder man morgens vorm schlafzimmerfenster die maschine anwirft :-) .Möchte kein stress mit meinen nachbarn haben.

 

Und behindern tuhe ich wirklich niemanden dort wo er immer steht,die müllwagen u.s.w. passen alle ohne probleme da durch(ist noch platz ohne ende).Wenn ich mich aber vorm parkstreifen auf der strasse stellen würde...dann würde ich erst recht stress bekommen,wenn dann noch ein bus(t4 oder so)auf der anderen strassenseite steht,dann kommt niemand mehr durch.

@tandem11 ,

jaja,das geld können die einen immer leicht aus der tasche ziehen,wenn man bedenkt wie schwer man dafür malochen muss.

 

m.f.g.

@Schraubenmeister Tom

Ja, Du darfst davor parken. Du nutzt ja den Parkraum, nur eben halt nicht der Teil auf dem Gehweg. Klar, kann das Schäden verursachen, aber wenn die Dorfoberen das nicht wollen?!

am 6. Juli 2009 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von gonzo011

Hi,

die vom ordnungsamt möchten das ich mich auf die häuserseite stelle...das möchte ich aber nicht.Weil ich es genau weiss wie es ist,wenn ein dicker brummer das wohnzimmerfenster verdeckt...oder man morgens vorm schlafzimmerfenster die maschine anwirft :-) .Möchte kein stress mit meinen nachbarn haben.

 

Und behindern tuhe ich wirklich niemanden dort wo er immer steht,die müllwagen u.s.w. passen alle ohne probleme da durch(ist noch platz ohne ende).Wenn ich mich aber vorm parkstreifen auf der strasse stellen würde...dann würde ich erst recht stress bekommen,wenn dann noch ein bus(t4 oder so)auf der anderen strassenseite steht,dann kommt niemand mehr durch.

@tandem11 ,

jaja,das geld können die einen immer leicht aus der tasche ziehen,wenn man bedenkt wie schwer man dafür malochen muss.

 

m.f.g.

ja die Meisten was heisst Meisten? Alle unterschätzen den Job, wehe sie waren ein Tag auf dem Auto und waren mit an der Packstelle dann is das Gejammer groß..

aber ich würde mir da mal Rechtshilfe holen und mal was gegen die Knöllchen tun

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