Probleme mit dem Amt beim Kennzeichen in Engschrift

VW Golf 4 (1J)

Ist zwar OT, aber wollt einfach nur mal Eure Meinung hören.
Mein Kollege und ich fahren an unseren Gölfen Nummernschilder in Engschrift was hier in Essen sonst nicht üblich ist, da das Straßenverkehrsamt nicht mitspielt. Da ich aber unbedingt ne US-Stosstange und Leiste fahren wollte, hab ich ( genau wie mein Kumpel) mein Glück versucht und einfach das enge Nummernschild ganz unschuldig bei der Anmeldung vorgelegt und siehe da, Glück gehabt, die Tussi hinterm Schalter hat es nicht gemerkt und es ganz normal abgestempelt. Jahre lang hat es niemanden interessiert und jetzt hat mein Kumpel Post vom Amt bekommen.
Sein Fahrzeug wurde von irgendeinem der beim Amt arbeitet gesehen und dem ist es aufgefallen das das Schild in Engschrift. Jetzt hat er die Auflage alles wieder zu ´´normalisieren``, sonst droht eine Anzeige wegen Urkundenmissbrauch und/oder Fälschung. Das persönliche Vorsprechen mit den Argumenten das es doch nicht seine Schuld ist das die Mitarbeiter so was abstempeln und es in anderen Städten auch geht interessiert gar keinen. Jetzt darf er die neuen Schilder und Bearbeitungskosten bezahlen.
Und noch viel schlimmer, die US-Stosstange muß ja jetzt ab weil das normale Schild zu groß ist.
Da fragt man sich, was soll das? Haben die nichts wichtigeres zu tun?

Gruß EVO

107 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von badbubi_golf4


du kannst doch dein auto woanders anmelden oder nicht? oder muss man da beim einwohnermeldeamt gemeldet sein?

Du mußt dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein und dich dort überwiegend aufhalten (>180 Tage/Jahr).

Alternativ kannst du den Wagen auf einen Bekannten zulassen, der dort wohnt.

Zitat:

Original geschrieben von de poppekopp


Bei uns haben viele Kunden Ihre Initialien plus der Eins nur weil sie Geld haben und den Chef vom Straßv. kennen.
Am Kulantesten sollen die in GL sein. Da ist Engschrift kein Thema.

wo haste denn den quatsch gehört ?😁

übrigens, sollte es wirklich nicht legal sein mit dem "ami-kennzeichenformat" gilt kein recht im unrecht!!!

hat er schon probiert, so ein rechteckiges Motorrad Kennzeichen zu holen?
Dann bräuchte er nicht die Stoßstange tauschen, und das Schild sieht auch nicht schlecht aus.
Mein Bruder hatte so eins bekommen, weil er gesagt hat das er ne USA Stosstange hat, wollten die auch gar nicht sehen.
viell. klappts ja.

Aber der der das gemeldet hat, ist mal der größte Penner der rumläuft, das kommt dabei raus wenn Leute nichts zu scheißen haben.

Die Schweizer fahren mit Kennzeichen rum, für die man le Lupe braucht, um die Buchstaben zu erkennen.

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Zitat:

Du mußt dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein und dich dort überwiegend aufhalten (>180 Tage/Jahr).

Ich frag mich wie das Firmen machen. Meine Firma hat den Sitz in Weimar. Das Fahrzeug was ich bekommen hab ist sozusagen auf meinem Namen angemeldet, hat ein Weimarer Kennzeichen und fährt keinen Meter in Weimar rum.

Würde mein Auto ja auch gern in einem anderen Kreis anmelden wegen dem Kennzeichen. Dann hätte ich MI-WI123 genommen 😉 Aber leider geht sowas ja nicht so einfach

Zitat:

Original geschrieben von Miwi123


 

Ich frag mich wie das Firmen machen. Meine Firma hat den Sitz in Weimar. Das Fahrzeug was ich bekommen hab ist sozusagen auf meinem Namen angemeldet, hat ein Weimarer Kennzeichen und fährt keinen Meter in Weimar rum.

ist es auf deinen namen angemeldet oder nicht?

Jaein der ist auf eine Leasing Firma angemeldet. Jedoch ist diese nicht in Weimar sondern woanders.

Rechtlich gesehen würd das doch dann gar nicht gehen oder?

doch, der wagen gehört der leasingfirma und läuft auf den namen deiner firma

wenn die us kennzeichenhalterung eingetragen ust dürfte es kein problem sein das kennzeichen zu behalten!

ohne tüv eintragung muss es gewechselt werden

der versicherungsexperte 😁

eine eintragung schützt nicht vor strafe.
wenn es einem herrn in grün nicht passt, dann darfste das wieder austragen.

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning


wenn die us kennzeichenhalterung eingetragen ust dürfte es kein problem sein das kennzeichen zu behalten!

Deshalb habe ich die Frage diesbezüglich ja hier schon im Thread gestellt. Es ist aber nach wie vor nicht deutlich geworden, ob das Teil eingetragen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


der versicherungsexperte 😁

eine eintragung schützt nicht vor strafe.
wenn es einem herrn in grün nicht passt, dann darfste das wieder austragen.

das sehe ich anders!!!

Einige Gerichtsentscheidungen:
Auf die Ordnungsmäßigkeit eines Kraftfahrzeugs nach einer TÜV-Kontrolle darf sich der Fahrzeugführer verlassen, wenn der Mangel nicht offensichtlich ist (OLG Bremen DAR 74 334). Auf die Richtigkeit der Auskunft einer Fachwerkstatt über die Zulässigkeit einer von dieser durchgeführten Veränderung darf sich der Halter in der Regel verlassen (BayObLG DAR 73 161, 86 154 (Verbotsirrtum)) Nichtbeanstandung offensichtlicher Veränderung durch den TÜV entlastet in der Regel den Halter (BayObLG DAR 77 194; OLG Celle VM 93 10; OLG Köln VRS 59 61; OLG Hamm DAR 77 195). Aber auch: Dass der TÜV eine wenig auffällige Änderung nicht bemerkt hat, kommt dem Halter nicht zugute (OLG Hamm VRS 49 457).

es muss im fahrzeug brief eingetragen sein das nur ein kleineres kennzeichen passt!

wennde pech hast sagt sie es ist umbaubar(von US auf EU) und sie macht es trozdem nicht aber meist funktioniert es

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


der versicherungsexperte 😁

eine eintragung schützt nicht vor strafe.
wenn es einem herrn in grün nicht passt, dann darfste das wieder austragen.

was hat der grüne damit zu tun ? wieder mal unsinnige antworten hier

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


eine eintragung schützt nicht vor strafe.
wenn es einem herrn in grün nicht passt, dann darfste das wieder austragen.

Das gilt aber nur für sicherheitsrelevante Teile, und dazu gehört ein ordnungsgemäß montierter Stoßfänger mit US-Kennzeichenausschnitt sicherlich nicht.

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