Probleme mit dem Amt beim Kennzeichen in Engschrift

VW Golf 4 (1J)

Ist zwar OT, aber wollt einfach nur mal Eure Meinung hören.
Mein Kollege und ich fahren an unseren Gölfen Nummernschilder in Engschrift was hier in Essen sonst nicht üblich ist, da das Straßenverkehrsamt nicht mitspielt. Da ich aber unbedingt ne US-Stosstange und Leiste fahren wollte, hab ich ( genau wie mein Kumpel) mein Glück versucht und einfach das enge Nummernschild ganz unschuldig bei der Anmeldung vorgelegt und siehe da, Glück gehabt, die Tussi hinterm Schalter hat es nicht gemerkt und es ganz normal abgestempelt. Jahre lang hat es niemanden interessiert und jetzt hat mein Kumpel Post vom Amt bekommen.
Sein Fahrzeug wurde von irgendeinem der beim Amt arbeitet gesehen und dem ist es aufgefallen das das Schild in Engschrift. Jetzt hat er die Auflage alles wieder zu ´´normalisieren``, sonst droht eine Anzeige wegen Urkundenmissbrauch und/oder Fälschung. Das persönliche Vorsprechen mit den Argumenten das es doch nicht seine Schuld ist das die Mitarbeiter so was abstempeln und es in anderen Städten auch geht interessiert gar keinen. Jetzt darf er die neuen Schilder und Bearbeitungskosten bezahlen.
Und noch viel schlimmer, die US-Stosstange muß ja jetzt ab weil das normale Schild zu groß ist.
Da fragt man sich, was soll das? Haben die nichts wichtigeres zu tun?

Gruß EVO

107 Antworten

@herr b, dann such bitte auch die anderen gerichtsentscheidungen raus, wo anders entschieden wurde.

das beste beispiel ist: die eingetragenen mit folie getönte seitenscheiben vorne.

da darfste die wieder abmachen, auch wenn sie eingetragen sind. und die helden die hier so stolz erzählt haben, dass sie alles eingetragen haben und die *bullen* sich nie beschwert haben, die musste mal nach einiger zeit wieder treffen bzw. befragen. hab da jmd. speziellen im kopf, der nicht mehr auf meine fragen antworten will, warum er urplötzlich die tönung an den vorderen seitenscheiben nicht mehr hat. obwohl das ja so cool war...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das gilt aber nur für sicherheitsrelevante Teile, und dazu gehört ein ordnungsgemäß montierter Stoßfänger mit US-Kennzeichenausschnitt sicherlich nicht.

Das glaube ich aber auch.

Die Stoßstange ist ja bei EVO nachträglich montiert worden Ist ja kein US Golf. Und er hat sie ja bestimmt nicht eintragen lassen. Warum auch ? VW-Teil

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


@herr b, dann such bitte auch die anderen gerichtsentscheidungen raus, wo anders entschieden wurde.

das beste beispiel ist: die eingetragenen mit folie getönte seitenscheiben vorne.

da darfste die wieder abmachen, auch wenn sie eingetragen sind. und die helden die hier so stolz erzählt haben, dass sie alles eingetragen haben und die *bullen* sich nie beschwert haben, die musste mal nach einiger zeit wieder treffen bzw. befragen. hab da jmd. speziellen im kopf, der nicht mehr auf meine fragen antworten will, warum er urplötzlich die tönung an den vorderen seitenscheiben nicht mehr hat. obwohl das ja so cool war...

tönung vorne ist erlaubt !!!

bis zu 30% töung kann sich jeder vom tüv abnehmen lassen !

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning


tönung vorne ist erlaubt !!!

bis zu 30% töung kann sich jeder vom tüv abnehmen lassen !

ich rede von nachträglicher tönung, mit sicherheit nicht von werkstönung, die 30% beträgt. schlaumeier.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


ich rede von nachträglicher tönung, mit sicherheit nicht von werkstönung, die 30% beträgt. schlaumeier.

welches werk macht vorne ein tönung beim neuwagen?

ich meinte auch nachträgliche oh man son schwätzer scheiss wieder hier

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das gilt aber nur für sicherheitsrelevante Teile, und dazu gehört ein ordnungsgemäß montierter Stoßfänger mit US-Kennzeichenausschnitt sicherlich nicht.

also wie man sicherheitsrelevante teile definieren vermag, da muss man sich informieren.

meines erachtens ist das ein sicherheitsrelevantes teil.
aber dass das nur! auf sicherheitsrelev.teile zutrifft wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.
wenn der grüne, dass es so gut argumentiert, dann musste notgedrungen den kürzen ziehen, vorerst.

trotzdem behaupte ich, dass eine eintragung nicht vor strafe schützt, da diese eintragung ein mensch vornimmt, und dieser bekanntlich fehlbar ist, und nichtwissen schützt auch nicht vor strafe.

aber da will ich mich nicht zu 100% festlegen, was das mit den sicherheitsrelevanten teilen auf sich hat...

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning


welches werk macht vorne ein tönung beim neuwagen?

ich meinte auch nachträgliche oh man son schwätzer scheiss wieder hier

Der Golf Sport Edition hat z.b. eine Tönung. Von % war hier keine rede.

bis 30 % sind aber von tüv abnehmber und fahrbar und alles was eingetragen ist ist eingetragen da hat kein bulle was zu sagen

ich würde mir kein solches gespräch aufdrängeln lassen ! gleich abweisen und drohen das hilft immer

Zitat:

Original geschrieben von AS-Tuning


welches werk macht vorne ein tönung beim neuwagen?

ich meinte auch nachträgliche oh man son schwätzer scheiss wieder hier

naja möchte mich nicht mit dir anlegen, da du ja der versicherungsexperte bist, der jemandem die empfehlung ausspricht sich seine federn abzuflexen.

aber du ja nicht in der lage bist, sachlich zu bleiben und wieder ausfallend werden musst, bleibst du für mich der *unantastbare* 😛

wenn jemand zum tüv fährt um dort an/umbau maßnahmen bzw nachträgliche veränderungen am fahrzeug eintragen zu lassen erfolgt dieses durch einen aaS oder aaP.
durch die eintragung wird ja bescheinigt das die verkehrssichrheit/betriebsicherheit des fahrzeuges weiter gewährleistet ist .

ein polizist der der meinung ist das die verkehrssicherheit durch den die verändernde maßnahem nicht mehr gegeben ist hat nicht viel zu melden. er kann im zweifelsfall die weiterfahrt untersagen bzw den wagen stilllegen, dann muss das fahrzeug begutachtet werden!!!

genauso darf das amt nicht solche faxen machen. wenn das teil eingetragen ist darf er es weiter fahren!

ABER: die maßnahmen dürfen nicht gegen geltendes recht verstossen

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf


Der Golf Sport Edition hat z.b. eine Tönung. Von % war hier keine rede.

auch vorn eine tönung?

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


naja möchte mich nicht mit dir anlegen, da du ja der versicherungsexperte bist, der jemandem die empfehlung ausspricht sich seine federn abzuflexen.

aber du ja nicht in der lage bist, sachlich zu bleiben und wieder ausfallend werden musst, bleibst du für mich der *unantastbare* 😛

wieso beherzigt er nicht seine sig?

Zitat:

Original geschrieben von herr b


wenn jemand zum tüv fährt um dort an/umbau maßnahmen bzw nachträgliche veränderungen am fahrzeug eintragen zu lassen erfolgt dieses durch einen aaS oder aaP.
durch die eintragung wird ja bescheinigt das die verkehrssichrheit/betriebsicherheit des fahrzeuges weiter gewährleistet ist .

ein polizist der der meinung ist das die verkehrssicherheit durch den die verändernde maßnahem nicht mehr gegeben ist hat nicht viel zu melden. er kann im zweifelsfall die weiterfahrt untersagen bzw den wagen stilllegen, dann muss das fahrzeug begutachtet werden!!!

genauso darf das amt nicht solche faxen machen. wenn das teil eingetragen ist darf er es weiter fahren!

ABER: die maßnahmen dürfen nicht gegen geltendes recht verstossen

so siehts aus

und kann der super versicherungsexperte ohne argumente wieder mal sein senf dazu geben

naja, da wir inzwischen zur tönung abgeschweift sind, ... vielleicht weiß noch jemand was zu der tüv eintragung, was sicherheitsrelevante teile beinhaltet...? würde mich mal interessieren.

weil auf irgendwelche *vom hören sagen* storys halt ich nicht wirklich viel, da die einem im falle des falles nicht wirklich weiterhelfen.

Ja, auch vorne. Eine Blautönung Ringsrum. Wie auch der Golf 5 GTI.

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