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Probleme mit DEKRA (HU)

Skoda Octavia 2 (1Z)
Themenstarteram 22. August 2012 um 12:52

Hallo,

ich habe heute entsetzt festgestellt das ich mich im HU/AU Termin geirrt habe. Nun hab ich den TÜV seit Juni überzogen und müsste bis September zum TÜV. Daher bin ich sofort los zur DEKRA und habe die HU/AU machen lassen. Da das Auto noch nicht sehr alt ist und ich sonst keine Probleme habe, habe ich auch keinen Vorabcheck machen lassen. Das Fahrzeug ist auch laut DEKRA Mängelfrei.

Bis auf einen kleinen Mängel: An der Hinterachse sind die Anschlaggummis der Dämpfer porös. Diesen Mängel hat der Prüfer der DEKRA als erheblichen Mängel beanstandet. Nun muss ich nochmal zur Nachuntersuchung ... und das möglichst noch bis September.

Habe mir nun mehrere Kostenvoranschläge in mehreren Werkstätten machen lassen und alle Werkstätten haben mich ungläubig angeguckt das ich dafür keinen TÜV bekommen habe.

Kann ich gegen den Bescheid der DEKRA irgendwie kurzfristig angehen? Lohnt es sich zu einem anderen DEKRA Stützpunkt zu fahren und den Sachverhalt zu klären?

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2012 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

das ding ist aber, das die Autos bis Juli 2012 sicher waren und jetzt plötzlich nicht mehr?!

Das ist Geldschneiderei weil jetzt noch mehr Autos zur Nachprüfung (16€) nochmal kommen müssen und die Reparaturkosten steigen.

Das lustige ist ja, das die Werkstätten noch gar nichts von der neuen Prüfordnung wissen. Alle haben mich heute belächelt weil das Auto wegen so einem Mängel durchgefallen ist. Also hätte auch ein Vorab-Check nix gebracht!

Auf alle Fälle wird hier dem Bürger nur wieder in die Tasche gegriffen. Für mich sind sicherheitsrelevante Teile wie Bremsteile etc. erhebliche Mängel. Alles andere ist für mich geringe Mängel die zwar behoben werden müssen, aber nicht gleich zur Gefahr erklärt werdne müssen

Dämpfer / Dämpferanschläge gehören zu Fahrwerksteilen.

Mängel an Fahrwerksteilen sind keine geringen Mängel.

Wenn Dämpferanschläge sinnlos oder nutzlos wären, hätte man diese in der Konstruktion weggelassen.

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14 Antworten
am 22. August 2012 um 16:02

Also zum anderen Dekra Stützpunkt zu fahren dürfte sich nicht lohnen, denn bekanntlich hackt die eine Krähe der anderen kein Auge aus. Altes Sprichwort was sich immer wieder bewahrheitet.

Sehen denn die Anschlaggummis der Dämpfer wirklich so "böse" aus? Denn Zweifel scheinen angebracht schon aus dem Grund da Du ja berichtest das in mehreren Werkstätten Dein Anliegen mit einem Kopfschütteln quittiert worden ist.

Da wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen und einen Wechsel durchführen lassen.

Ich drücke die Daumen das es auch beim zweiten Anlauf klappt.

Themenstarteram 22. August 2012 um 16:05

naja aber an wen wende ich mich mit zweifel? Das muss man sich mal überlegen, das ist kein sicherheitsrelevantes teil und trotzdem darf ich das auto nicht mehr bewegen bis der Mängel beseitigt ist.

Mit den neuen TÜV-Kriterien wird einfach nur wieder versucht mehr Geld zu scheffeln!

Nach den neuesten Prüfvorschriften, könnte die Aussage richtig sein. Gibt hier schon einen Tread, wo es um die veränderten Prüfvorschriften geht. Kann den Link leider nicht finden. :(

MfG aus Bremen 

Themenstarteram 22. August 2012 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Nach den neuesten Prüfvorschriften, könnte die Aussage richtig sein. Gibt hier schon einen Tread, wo es um die veränderten Prüfvorschriften geht. Kann den Link leider nicht finden. :(

MfG aus Bremen 

Die neuen Vorschriften sind eine Frechheit. Laut Aussage der DEKRA gehört sogar eine defekte Wischwasserdüse zu den erheblichen Mängeln! Wenn die nicht geht musst du das Auto stehen lassen und zur Nachprüfung! SO EIN SCHEI****

Du kannst mit dem Prüfbericht zu jeder anderen Prüfstation fahren und dort nochmal bewerten lassen. Kostet lediglich die Nachprüfgebühr um die10 €. Ist ja nicht die Welt.

Gruß

am 22. August 2012 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

Die neuen Vorschriften sind eine Frechheit. Laut Aussage der DEKRA gehört sogar eine defekte Wischwasserdüse zu den erheblichen Mängeln! Wenn die nicht geht musst du das Auto stehen lassen und zur Nachprüfung! SO EIN SCHEI****

Sicher wieder eine Absicherung seitens des TÜV's... Stell dir mal vor du fährst mit 200 über die AB, ne dicke Hummel verteilt ihre Innereien auf deiner Scheibe und du willst das wegwischen, aber es schmiert nur noch und die Waschdüse verweigert den Dienst. Was machst dann?!

Ich weiß, so ein Szenario wird es wahrscheinlich nie geben... und wenn, dann würde es tatsächlich so passieren und die Waschdüse nicht gehen ;)

Aber naja... Geld ist eben die Hauptattraktion in unserem Leben geworden.

 

Wenn die Teile nunmal kaputt sind, dann sind die nunmal durch.... Der Wechsel ist eigentlich nicht aufwändig, also denke ich wird der auch nicht teuer sein. Frag doch gezielt nach Aktionen in dieser Richtung...

Themenstarteram 22. August 2012 um 17:02

das ding ist aber, das die Autos bis Juli 2012 sicher waren und jetzt plötzlich nicht mehr?!

Das ist Geldschneiderei weil jetzt noch mehr Autos zur Nachprüfung (16€) nochmal kommen müssen und die Reparaturkosten steigen.

Das lustige ist ja, das die Werkstätten noch gar nichts von der neuen Prüfordnung wissen. Alle haben mich heute belächelt weil das Auto wegen so einem Mängel durchgefallen ist. Also hätte auch ein Vorab-Check nix gebracht!

Auf alle Fälle wird hier dem Bürger nur wieder in die Tasche gegriffen. Für mich sind sicherheitsrelevante Teile wie Bremsteile etc. erhebliche Mängel. Alles andere ist für mich geringe Mängel die zwar behoben werden müssen, aber nicht gleich zur Gefahr erklärt werdne müssen

am 22. August 2012 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

das ding ist aber, das die Autos bis Juli 2012 sicher waren und jetzt plötzlich nicht mehr?!

Das ist Geldschneiderei weil jetzt noch mehr Autos zur Nachprüfung (16€) nochmal kommen müssen und die Reparaturkosten steigen.

Das lustige ist ja, das die Werkstätten noch gar nichts von der neuen Prüfordnung wissen. Alle haben mich heute belächelt weil das Auto wegen so einem Mängel durchgefallen ist. Also hätte auch ein Vorab-Check nix gebracht!

Auf alle Fälle wird hier dem Bürger nur wieder in die Tasche gegriffen. Für mich sind sicherheitsrelevante Teile wie Bremsteile etc. erhebliche Mängel. Alles andere ist für mich geringe Mängel die zwar behoben werden müssen, aber nicht gleich zur Gefahr erklärt werdne müssen

Dämpfer / Dämpferanschläge gehören zu Fahrwerksteilen.

Mängel an Fahrwerksteilen sind keine geringen Mängel.

Wenn Dämpferanschläge sinnlos oder nutzlos wären, hätte man diese in der Konstruktion weggelassen.

Zitat:

 

Die neuen Vorschriften sind eine Frechheit. Laut Aussage der DEKRA gehört sogar eine defekte Wischwasserdüse zu den erheblichen Mängeln! Wenn die nicht geht musst du das Auto stehen lassen und zur Nachprüfung! SO EIN SCHEI****

So ein Käse!

Bisher bestand eine Hinweispflicht der Prüfer,nach Neufassung der Prüfrichtlinien

wird dies als geringer Mangel bewertet und hat keine Verweigerung der Plakette

zu Folge!

Je nach Zustand waren die Anschlagpuffer immer schon ein erheblicher Mangel! Und das zu recht, mal einer überlegt was passiert wenn die Federung vollbeladen durchschlägt und nicht auf den Anschlägen aufsetzt sondern die Dämpfer durchschlagen oder das Fahrwerk an der Karosse oder was auch immer ansonsten zuerst den Weg begrenzt weil die Anschläge ihre Funktion nicht mehr ausreichend erfüllen?

Ob die schon so defekt waren oder nicht lässt sich aus der Ferne aber nicht beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa

Lohnt es sich zu einem anderen DEKRA Stützpunkt zu fahren und den Sachverhalt zu klären?

Jein. Fahr doch zu dem entsprechenden Erstprüfer, und lass es dir erklären.

Dann weisst du erstens genau woran du bist und musst nicht weiter rätseln. Zweitens soll es ja Menschen geben, die (wenn man Ihnen ordentlich gegenübertritt!!) Tipps geben.

Evtl. sagt er ja sowas wie: Ich finde diese Regelung selber dämlich, aber ich muss sie umsetzten. Ich weiß aber, dass im Nachbarort XY eine (Nach-)Prüfung mit solchen Mängeln positiv für Sie ausgehen wird.

Wenn du eh schon überall rumfährst, dann kannst du ja auch nochmal zu dem Erstprüfer fahren. Zu verlieren hast du ja nichts..... ;)

 

 

 

.

Themenstarteram 26. August 2012 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Zitat:

 

Die neuen Vorschriften sind eine Frechheit. Laut Aussage der DEKRA gehört sogar eine defekte Wischwasserdüse zu den erheblichen Mängeln! Wenn die nicht geht musst du das Auto stehen lassen und zur Nachprüfung! SO EIN SCHEI****

So ein Käse!

Bisher bestand eine Hinweispflicht der Prüfer,nach Neufassung der Prüfrichtlinien

wird dies als geringer Mangel bewertet und hat keine Verweigerung der Plakette

zu Folge!

Dann solltest du dir mal die neuen Prüfvorschriften die seit Juli 2012 gelten zur Brust nehmen. Dann darfste nochmal über den "Käse" urteilen ;)

Der Prüfer der DEKRA selbst hat mir das erzählt

 

Wie gesagt, die Anschläge sind PORÖS und nicht defekt. Der Prüfer meinte im Juni wäre ich damit noch locker durch gekommen.

 

Frage: Muss nach der Reparatur (immerhin muss ja das Federbein demontiert werden - Hinterachse) eine Achsvermessung vorgenommen werden? Hab mir mehrere Werkstättenvergleiche machen lassen und BOSCH Car Service hat erstmal ne Achsvermessung mit rein gepackt.

Eine Achsvermessung ist nach dem Aus-und Einbau der Stoßdämpfer hinten nicht erforderlich.

Ob es evtl technisch sinnvoll ist/wäre -km-Stand, Reifenverschleiss- ist eine andere Sache.

Das mit den neuen Richtlinien ist eine andere Sache...

Themenstarteram 27. August 2012 um 19:38

80.000km, reifen kommen diesen Winter und nächsten Sommer neue ;)

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