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Probleme mit BMW-Vertragswerkstatt

Themenstarteram 8. April 2005 um 18:54

Hi! Vielleicht habt ihr einen guten Tip für mich...

Ich hatte in meiner Frontstoßstange ziemlich viele Steinschläge und Klarlackabplatzungen. Bin damit zur Vertragswerkstatt gefahren und habe gefragt, ob die Stoßstange im Rahmen der Gewährleistung (6 Jahre auf Lack) nachlackiert wird.

Der Meister hatte sich erkundigt und mir mündlich zugesagt, dass ich die Stoßstange kostenlos lackiert bekomme. Als ich das Auto abgeholt habe, bekam ich dafür auch keine Rechnung. Jetzt nach ca. 3 Monaten kriege ich eine Mahnung und soll auf ein Mal über 600€ für die Lackierarbeiten bezahlen. Angeblich hätte BMW die Lackschäden abgelehnt.

Kann doch nicht sein, dass man so was nach 3 Monaten erfährt. Hätte ich das gewußt, dann hätte ich es auch nie machen lassen. Der Meister sagte aber nicht das da irgendwer noch zustimmen muß. Ich hab' ihn 3x gefragt, ob die Kosten wirklich von BMW übernommen werden und er sagte immer wieder ja und nun kommt sowas!!!

Habt ihr einen Tipp wie ich die Sache regeln kann???

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19 Antworten

Ich kann nur raten sich solche Versprechen immer schriftlich geben zu lassen.

Ich hab gestern meinen neuen Gebrauchten beim Händler abgeholt. Der hatte mir auch versprochen einen Lackschaden (abgeplatzter Klarlack) zu beheben, und jetzt druckst er wieder rum. Abgesehen davon musste ich 3 Stunden warten (noch nichts fertig) und angemeldet haben sie ihn auch nicht....

Themenstarteram 10. April 2005 um 17:19

Ist ja eine gute Idee aber wer macht das schon? Wenn man so einen Vorschlag äußert da wird man gleich belächelt und schief angeguckt. Bei einer Hinterhofwerkstatt würde ich mit dem Gedanken spielen mir sowas schriftlich geben zu lassen aber beim Vertragshändler gehe ich doch eigentlich davon aus, dass alles seriös abläuft. Naja, ich bin jetzt eines besseren belehrt worden und werd' mir solche Sachen in Zukunft bestimmt schriftlich geben lassen.

Hallo Martin,

du hast doch bei Auftragserteilung sicherlich was unterschreiben müssen. Entweder stand dann da Reparatur auf Kulanz oder Kulanzantrag wird gestellt oder einfach nur

Reparatur in Höhe von ca. 600.- . Wenn Du diesen Reparaturauftrag nicht mehr hast oder nie einen unterschrieben hast, lasse dir diesen doch als Kopie von der Werkstatt zusenden. Wenn dort auch keiner existiert , kannst du immer noch sagen, dass die Reparatur laut dem Meister auf Kulanz ausgeführt wurde. Letztlich gilt, wo kein schriftlich fixierter Auftrag, da auch keine Rechnung.

Gruß luchs

am 10. April 2005 um 18:01

Hi,

das sind alles schöne Vorschläge fürs nächste Mal. Aber jetzt wird schon gemahnt...also muss martin entsprechend reagieren und die Mahnung zur Entöastung zurückschicken.

@luchs

Auch ein mündlich erteilter Auftrag ist ein Auftrag und die erbrachte Leistung muss bezahlt werden. Das gilt hier aber nicht, da auch die Nebenabsprachen der Kostenübernahme durch eine Kulanzregelung mündlich gültig sind, wenn auch schwer zu belegen.

Gruss Mad

Themenstarteram 10. April 2005 um 20:50

Ihr sprecht hier öfter von Kulanz und Kulanzantrag. Die Reparatur war meiner Meinung nicht im Rahmen der Kulanz sondern im Rahmen der Gewährleistung ausgeführt worden. Da muß doch auch kein Kulanzantrag gestellt werden, oder? Vielleicht hat die Werkstatt da was vertauscht und nachträglich einen Kulanzantrag gestellt, der abgelehnt wurde? Als der Meister das Auto begutachtet hat, hat er gleich abgeschätzt was die reparatur kostet und sagte, dass er Sachen bis 500€ selbst entscheiden darf. Alles was mehr als 500 kostet muß er sich (nach seiner Aussage) von irgendwem bestätigen lassen. Das tat er dann auch (telefonisch) und sagte mir dann erst das alles klar geht.

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