Probleme mit Audi s4 Avant
Servus an Alle!!!
Zu meinem Problem:
Ich habe mir vor 2 Wochen bei nem Händler nen Audi S4 Avant, Baujahr 2003 gekauft. Probefahrt lief einwandfrei und auch auf der Hebebühne hat er nen guten Eindruck gemacht. Also Kauf abgeschlossen-alles wunderbar!!! Dachte ich bis dahin, dann bin ich auf die Autobahn und nach ca.30km sprang als der Schalthebel raus, wahrscheinlich wegen ausgefallener Zündspulen. So, ich angehalten, den ADAC angerufen und gewartet. Der Meister kam dann auch und hat den Wagen dann ma ausgelesen und festgestellt, daß 6 Zündspulen ausgefallen waren. Dann bemerkte er noch, daß unterm Motor Öl raustropfte. Natürlich hab ich mich zum nächsten Audi-Zentrum schleppen lassen und mir für den nächsten Tag nen Kostenvoranschlag machen lassen.
Dann kam das böse Erwachen.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 7.500€ weil folgendes kaputt ist:
1.Riss in der Getriebeglocke
2.Riss im Kettenkasten
3.Zweimassenschwungrad gebrochen
4.6 Zündspulen müssen erneuert werden+Zündkerzen
5.Auspuff gebrochen
6.Kombi-Instrument defekt (Steuergerät)
7.Achsmanschette
Ich also den Händler angerufen und auf Gewährleistung gepocht. Seine Aussage: Dann machen wir doch eine Rückabwicklung des Kaufes, Kaufpreis minus Schaden. Da ich eine Rechtsschutz habe, werde ich diese natürlich nutzen, habe ich ihm gesagt. Daraufhin ist nun seine Aussage: Dann will ich erstmal das Steuergerät auslesen lassen, ob Sie nicht schuld sind und im zu hohen Drehzahlbereich gefahren sind.
Jetzt meine Frage: Was bringt ihm das? Ist das nur Zeitschinderei oder was will er damit bezwecken?
Der Wagen hat 140.000km runter und ich bin ihn grad ma 30km gefahren.
Kann der mir Irgendwas oder bin ich auf der sicheren Seite? wenn der Wagen nun vom Vorbesitzer nur geheizt wurde, kann er mir das jetzt anlasten oder haben die Schäden ganz andere Ursachen als das angebliche Fahren im hohen Drehzahlbereich.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Beste Antwort im Thema
nach zwei Wochen ist das GAR KEIN THEMA...
=> Sachmängelhaftung laut Gesetz
kann vom Händler - selbst mit einem PRIVATKAUF-Vertrag NICHT umgangen werden...
der ist ganz klar dran...außer er kann nachweisen, dass die/der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorgelegen hat (Beweislast beim Verkäufer).
Ich denke Du hast da sehr sehr gute Karten...
und ich würde auf eine Rückabwicklung bestehen: Kaufpreis zurück (ggf. abzüglich die paar gefahrenen KM - das können ja aber nur ein paar Euro sein) - und Auto zurück an den Händler...- und dann suchst Du Dir einen schönen Neuen...
=> den Schaden abziehen?? von was träumt DER denn NACHTS???
RS einschalten, anwaltlich beraten lassen und vom Anwalt die Rückabwicklung durchziehen lassen. Ich glaube nicht, dass der Händler es auf einen Prozess wird ankommen lassen - ich vermute der Richter würde ihn "auslachen"....
falls ein Prozeß draus wird, wird ein Sachverständiger feststellen, ob die Schäden schon länger vorliegen und dann ist er dran...(das was DU da beschreibst kannst Du vermutlich nicht in 2 Wochen kaputt gekriegt haben)...-
EDIT: hab geraden nochmal nachgelesen: 30 KM bist Du nur gefahren...??? Dem würde ich den S4 um die OHREN HAUEN...- sofort zum Anwalt...
ganz schön dreist der Händler...- würde mir überlegen, ob ich den nicht auch bei der AUDI KB "hinhänge"...das ist ja echt das LETZTE!
Gruß Sixxx
14 Antworten
hi
hast du beim Händler keine Gebrauchtwagengarantie bekommen das ist doch pflicht des Händlers?Oder habt ihr das so geregelt als Privatverkauf dann wäre der Wagen billiger.
mfg.
ist es scheckheftgepflegt??
nach zwei Wochen ist das GAR KEIN THEMA...
=> Sachmängelhaftung laut Gesetz
kann vom Händler - selbst mit einem PRIVATKAUF-Vertrag NICHT umgangen werden...
der ist ganz klar dran...außer er kann nachweisen, dass die/der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorgelegen hat (Beweislast beim Verkäufer).
Ich denke Du hast da sehr sehr gute Karten...
und ich würde auf eine Rückabwicklung bestehen: Kaufpreis zurück (ggf. abzüglich die paar gefahrenen KM - das können ja aber nur ein paar Euro sein) - und Auto zurück an den Händler...- und dann suchst Du Dir einen schönen Neuen...
=> den Schaden abziehen?? von was träumt DER denn NACHTS???
RS einschalten, anwaltlich beraten lassen und vom Anwalt die Rückabwicklung durchziehen lassen. Ich glaube nicht, dass der Händler es auf einen Prozess wird ankommen lassen - ich vermute der Richter würde ihn "auslachen"....
falls ein Prozeß draus wird, wird ein Sachverständiger feststellen, ob die Schäden schon länger vorliegen und dann ist er dran...(das was DU da beschreibst kannst Du vermutlich nicht in 2 Wochen kaputt gekriegt haben)...-
EDIT: hab geraden nochmal nachgelesen: 30 KM bist Du nur gefahren...??? Dem würde ich den S4 um die OHREN HAUEN...- sofort zum Anwalt...
ganz schön dreist der Händler...- würde mir überlegen, ob ich den nicht auch bei der AUDI KB "hinhänge"...das ist ja echt das LETZTE!
Gruß Sixxx
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen das die Probleme nicht bereits vor dem Kauf bestanden haben von daher denke ich bist du auf der sicheren Seite.
Ich würde ihm garnicht mehr an das Auto lassen wer weiß welche Möglichkeiten der hat das Steuergerät zu manipulieren. Geh zum Anwalt und dann zum Gutachter und fertig ists.
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war das ein audi/vw händler?
lass dich nicht übern tisch ziehen, hol dir dein komplettes geld zurück und kauf dir wirklich einen anderen schönen.
darf man fragen, was du gezahlt hattest?
Rückabwicklung und du sollst Kaufpreis - Schaden bekommen ? Nach 30km Fahrt ?
Meine Fresse, das manche Leute sich überhaupt trauen solche Dreistigkeiten auszusprechen, da kommts einem ja hoch...Manche Händler sind einfach nur Verbrecher...unfassbar
Lass dir da bloß keinen einzigen Cent aus der Tasche ziehen!
Vielen Dank an Euch Jungs!!!
Erstmal zu den Gegenfragen:
Also scheckheftgepflegt war der Wagen nicht.
Bezahlt habe ich knapp 15.000€.
Ist ein freier Händler, war nicht Markenspezifiziert.
So, jetzt das Neueste:
Heute hat er mir knapp die Hälfte des Kaufpreises zurücküberwiesen und will die zweite Überweisung machen, wenn die Daten des Steuergerätes nicht zu Lasten eines Fehlverhaltens meinerseits gemacht werden können.
Was ich letztes Mal vergessen hatte zu schreiben war, das der Wagen wieder da oben steht. Da ich ja nur 30km gefahren bin, hatte der Händler angeboten den Wagen zu holen und ihn in seiner Partnerwerkstatt (Preisgünstiger für den Händler)reparieren zu lassen. bei Audi war der Kostenvoranschlag 7.500€ und bei seiner Werkstatt 5.000€. Dann kam er ja erst auf die glorreiche Idee, das wir uns die Kosten dann teilen, so hätte jeder 2.500€ bezahlen müssen, was ich aber abgelehnt habe.
So, nun hab ich ihm bis zum 15.11.2008 eine Frist für die Rückzahlung der restlichen Summe gesetzt.
Wenn bis dahin nichts passiert, werde ich natürlich die Sache meinem Anwalt übergeben.
Jetzt ist nur noch die Frage:
1. Ist es möglich für Ihn so ein Steuergerät zu manipulieren (Google-sagt Nein)
2.Wird in so einem Steuergerät auch festgehalten zu welchem Datum etwas schiefläuft oder zerstört wird?
3.Ist das vor Gericht überhaupt verwertbar?
Falls jemand noch was Neues herausbekommt-Vielen Dank-Nur TOP Leute hier!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Minimal21
1. Ist es möglich für Ihn so ein Steuergerät zu manipulieren (Google-sagt Nein)Ohne eigene Software/Hardware für Ihn nicht,aber es gibt immer jemanden.
2.Wird in so einem Steuergerät auch festgehalten zu welchem Datum etwas schiefläuft oder zerstört wird?
Das ist sehr schwierig zu beantworten,es muß gehen,gerade am letzten Samstag kam es im TV über Serien Unfallbetrüger .
Wie lange die Spezialisten schon auswerten/auswerten können weiß ich nicht aber es wurde darüber gesprochen das jetzt vermehrt dazu übergegangen wird.3.Ist das vor Gericht überhaupt verwertbar?
Wenn dort was ist was zu dokomentieren ist,natürlich ,alles was zur Klärung eines Tatbestandes hilft.Frag mal in einem Schadensgutachter Büro nach,evtl. wird ein Spezi vom Gericht bestimmt.
Falls jemand noch was Neues herausbekommt-Vielen Dank-Nur TOP Leute hier!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Übrigens,warst Du so klever und hast den Steuergeräte Aufkleber abfotografiert?
Nebenbei hat der Händler evtl.gewußt ,das der S4 vielleicht gechippt war nur nicht Dir gesagt hat das der Vorbesitzer wegen einiger Macken den Wagen abgegeben hat????
Die Drohung mit dem Steuergerät ist sehr verdächtig,empfehlung einer befreundeten Werkstatt ist auch nicht ohne (Elektronik Tausch)
Bei solchem Streit /Schaden gebe ich zwar das Auto wieder ab,aber erst wenn alle Geldangelegenheiten schriftlich geklärt wurden.
Jetzt hat der das Auto für 15000,- (zwar kaputt) sendet Dir 7500,- ,was passiert nun ???
Zitat:
Original geschrieben von MDRS66
Übrigens,warst Du so klever und hast den Steuergeräte Aufkleber abfotografiert?
Nebenbei hat der Händler evtl.gewußt ,das der S4 vielleicht gechippt war nur nicht Dir gesagt hat das der Vorbesitzer wegen einiger Macken den Wagen abgegeben hat????
Die Drohung mit dem Steuergerät ist sehr verdächtig,empfehlung einer befreundeten Werkstatt ist auch nicht ohne (Elektronik Tausch)
Bei solchem Streit /Schaden gebe ich zwar das Auto wieder ab,aber erst wenn alle Geldangelegenheiten schriftlich geklärt wurden.
Jetzt hat der das Auto für 15000,- (zwar kaputt) sendet Dir 7500,- ,was passiert nun ???
Was willst Du denn an einem S4 chippen? 😉
Solange der Käufer den Wagen privat gekauft hat ist er auf der sicheren Seite.
Allerdings muss er dem Händler das Recht auf Nachbesserung einräumen und darf den Wagen unter keinen Umständen selbst reparieren lassen.
Also: der Wagen muss wieder zum Verkäufer und der darf dann entscheiden ob 1. der Kaufpreis erstattet wird oder 2. der Wagen auf seine Kosten repariert wird.
Zum Thema Steuergerät auslesen: das ist totaler Humbug. Selbst wenn er feststellen kann, daß der Drehzahlbegrenzer eingesetzt hat, sagt das nichts aus. Denn der soll ja eben ein überdrehen verhindern und tut das im allgemeinen auch.
Das würde auf jeden Fall auf einen längeren Rechtstreit mit Gutachtern und und und rauslaufen und am Ende müsste der Händler ordentlich drauf zahlen.
Ich würde ihm folgendes Angebot machen: 1. den Wagen ohne Gejammer und Drohungen wieder instandsetzen oder 2. den Kaufpreis erstatten. Bei der geringsten Verzögerung würde ich dann den RA meines Vertrauens hinzuziehen, dessen Kosten der Händler dann übernehmen müssen wird.
Also: er soll den Wagen einfach fertig machen und aufhören zu jammern. Er kann ja das nächste Mal die Wagen einfach besser begutachten 😉.
ciao,
Thilo
das kennst du bestimmt schon:
http://www.adac.de/.../default.asp?ComponentID=31258&SourcePageID=9865
p.s. ich persönlich wüde mir das ausdrucken, und damit zum händler gehen, oder noch besser, wenn du beim ADAC bist da nachfagen
gruß
Dem, was sixxxpack oben geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen. Lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen und sofort zum Anwalt.
Denn in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf greift ja zugunsten des Käufers die sog. "Beweislastumkehr". Tritt ein Schaden am Fahrzeug auf, gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf, dass der Verkäufer beweisen muss, die Sache mängelfrei verkauft zu haben. Kann er das nicht beweisen, muss er auf seine Kosten den Schaden beseitigen oder -wie in diesem Fall- den Kauf rückgängig machen. Einbehaltungsrechte hat er nicht, solange er nicht beweisen kann, dass das Auto mängelfrei war.
Die Sache erscheint daher also auf den ersten Blick relativ einfach. Weigert sich der Verkäufer weiterhin, den vollen Kaufpreis zurückzuzahlen (obwohl er die Mängelfreiheit nicht beweisen kann), Anwalt aufsuchen. Wenn der sein Geschäft versteht (und das sind eigentlich "basics" ), geht alles seinen Gang und Du bekommst die Kohle wieder.
Ach ja, in Verzug setzen musst Du einmal offiziell und Fristen sollte man selbstverständlich einhalten. 😉
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Dem, was sixxxpack oben geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen. Lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen und sofort zum Anwalt.
Genau ein Brief vom Anwalt und der Händler weiß das er keine Chance hat!
Habe auch erst vor kurzem ein Fahrzeug nach 4 Monaten bei einem freien Händler zurückgegeben, man muß nur zeigen das man sich nicht unterkriegen läßt,
alles schriftlich ( per Fax mit fristen ) bzw gleich einem brief vom Anwalt.
Alte Scheiße...
Auto gekauft, 30km gefahren und das ding fliegt auseinander?
So hätte ichs gemacht:
- Händler angerufen dass der das Gerät wieder abholen soll und mein Geld schonwieder herrichten soll
- bei Negativreaktion hätte ich Polizei und Anwalt angerufen und mich nicht vom Fleck bewegt.
Wenn ein Händler bei so einer Scheiße nicht einsichtig ist... also dann gehört er wirklich nicht in sein Business!
Du hast das Recht zu 100% auf deiner Seite!!! Und ab jetzt wärs mir egal was der Händler macht, ich würde trotzdem Anzeige erstatten.
Bin ich froh das ich mein S4 V8 loß geworden bin.
Leistungsmäsig ist der Kombi ein Traum doch was hier so geschrieben wird, was so alles bei dem Motor in A..... geht da kriege ich jetzt noch Gänsehaut.