Probleme beim Autokauf Polo
Ich bin neu hier und ich weiss nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich versuchs mal.
Mein Sohn macht aktuell den Führerschein. Daher habe ich Anfang Oktober Autos angeschaut.
Ein Polo sollte es sein. Bei einem Händler fand ich einen Polo. In der Beschreibung stand: TÜV neu.
Ich habe einen Termin zur Probefahrt vereinbart (Verkäufer ist ein Autohaus/händler).
Das Fahrzeug war abgemeldet und hatte noch keinen TÜV.
Bei der Probefahrt fiel sofort auf, dass die Bremsen kaputt sind. Bremsten schlecht und unrund.
Man versicherte mir, das Fahrzeug bekäme jetzt TÜV und wenn der TÜV die Bremsen beanstanden würde, würden sie erneuert werden.
Ich habe das Fahrzeug gekauft und 500 Euro angezahlt.
Nach ein paar Tagen teilte man mir auf Nachfrage mit, das Auto hätte jetzt TÜV, der TÜV hätte die Bremsen nicht beanstandet. Nach einigen Telefonaten wurde mir der TÜV-Bericht zugemailt. Es war vermerkt, dass die Bremsen wenig Spielraum hätten und man die Bremsscheiben beachten müsse. Das ganze wurde als geringer Mängel aufgeführt und der TÜV erteilt.
Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug so nicht nehme. Er wollte mir dann für 300 Euro neue Bremsen anbringen, was ich abgelehnt habe.
Ich habe auf Anraten meines Anwaltes eine Frist zur Mängelbeseitigung von 10 Tagen gesetzt und angedroht, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Der Händler besteht auf Abnahme des Fahrzeuges.
Er hat die 500 Euro Anzahlung, ich die Fahrzeugpapiere.
Jetzt ist guter Rat teuer.
Meines Erachtens hat hier jemand per Gefälligkeit die TÜV Plakette erteilt (bitte schon mal um Entschuldigung für alle seriösen TÜV-Prüfer, aber ich habe schon solche Machenschaften erlebt).
Gibt es denn eine Möglichkeit den Bericht des TÜV-Prüfers von einer Übergeordneten Stelle prüfen zu lassen? Ich kann nicht mal rausfinden, welche Aufsichtsbehörde hier in BW dafür zuständig ist.
Hat mir jemand einen guten Rat?
Ich möchte das Auto nicht mehr, da ich kein Vertrauen in diesen Händler mehr habe und meine 500 Euro zurück.
80 Antworten
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Okt. 2021 um 20:6:06 Uhr:
Er meint, ich muss die Mängel nicht akzeptieren.
Daher die Fristsetzung zur Nachbesserung.Ob ich jetzt Recht habe oder nicht nützt mir nicht viel, denn der Verkäufer weigert sich, die Bremsen zu richten.
Und ich nehme das Auto so nicht.
Bei der PRobefahrt haben die Bremsen geruckelt und nicht gut gebremst.
Niemals hätte ich gedacht, dass das Auto mit diesen Bremsen TÜV bekommt.
Eine HU ist zur Überprüfung der vorschriftsmäßigkeit da.
Eine HU ist somit nicht geeignet, Vermögensinteressen des Käufers zu bestärken.
Bei der HU ist das Fahrzeug vorschriftsmäßig, das hat hier keine Aussage darüber, ob ein Sachmangel vorliegt.
Die Hauptuntersuchung im Sinne des § 29 StVZO hat hoheitlichen Charakter und dient grundsätzlich nicht dem Schutz der Vermögensinteressen eines zukünftigen Erwerbers des Fahrzeugs.
Von Gefälligkeit oder Amtsmissbrauch würde ich hier dringend Abstand nehmen. Bei dem Prüfbericht kann man sich zumindest sicher sein, dass der Prüfer auchd AS Fahrzeug gesehen hat.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Okt. 2021 um 19:10:54 Uhr:
Meines Erachtens hat hier jemand per Gefälligkeit die TÜV Plakette erteilt
Zitat:
@situ schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:14:49 Uhr:
Nicht sicher, ob richtig verstanden.Vereinbarte Kaufbedingung war, so übernehmen, wenn der HU-Prüfer die Plakette nicht verweigert. Richtig?
So hab ich das auch herausgelesen
"Man versicherte mir, das Fahrzeug bekäme jetzt TÜV und wenn der TÜV die Bremsen beanstanden würde, würden sie erneuert werden."
Bremsen wurden nicht bemängelt, HU bestanden, lediglich ein Hinweis auf das Tragbild zu achten.
Und wenn ich beim Probe fahren schon Zweifel an der Funktion der Bremsen hab, zahle ich nichts an und muss mich über eine evtl durchgewunkenen Bremsanlage ärgern.
Hat ein gewerblicher Händler keine Gewährleistungspflicht?
Muss er nicht ohnehin solche Mängel beseitigen.
Ich habe die Bremsen ja schon bei der PRobefahrt beanstandet.
Und trotzdem 10 Prozent angezahlt?
Ich kaufe solche Autos gerne, drücke aber den Preis um die Instandsetzung und lasse die HU selber machen.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:23:11 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:14:49 Uhr:
Und wenn ich beim Probe fahren schon Zweifel an der Funktion der Bremsen hab, zahle ich nichts an und muss mich über eine evtl durchgewunkenen Bremsanlage ärgern.
Jau, so schlau bin ich inzwischen auch.
Habe in 34 Jahren Auto fahren schon so manches Auto gekauft. Sowas ist mir bislang noch nie passiert.
Bislang lief immer alles korrekt.
Ich fühle mich hier über den Tisch gezogen.
Naja der Händler kann jetzt auch mit dem Auto durch die Gegend fahren, bis er wieder frei bremst und schon sind alle Mängel behoben.
Man muss da jetzt auch keinen Elefanten daraus machen.
Wenn im Tüv-Bericht steht "Bremsscheiben beachten" bedeutet das wohl eher, dass die Scheiben aktuell noch in Ordnung sind, aber wohl kaum bis zum nächsten TÜV reichen werden. Das ist für mich erstmal kein Mangel, sondern ein alterbedingter Verschleiß. Das der Verkäuft sich jetzt weigert neue Scheiben einzubauen, kann ich verstehen. Aktuell besteht wohl kein Mangel.
Wurde denn im Kaufvertrag vermerkt, dass die Bremsen erneuert werden sollten? Ich tippe mal nicht, ansonsten wäre der Fall einfach. Du hast jetzt einen Kaufvertrag an der Backe, aus dem Du so einfach wohl nicht raus kommst. Wenn ich schon merke, dass an der Kiste was nicht stimmt, nehme ich den Wagen so nicht oder nur im reparierten Zustand. Und das wird im Kaufvertrag natürlich festgehalten.
Nun zu glauben, dass der Prüfer die Plakette per Gefälligkeit erteilt, ist so erstmal Unfug.
Wenn sich der Verkäufer nicht runterhandeln lässt, nimm das Angebot mit den 300€ an und lass alles machen. Billiger wirst du nicht aus der Nummer rauskommen.
sicher das der HU Bericht vom Polo ist? bei den Bremswerten im Bericht steht von Feststellbremse 1. Achse
eine Handbremse die auf die vorderachse wirkt kenne ich nur von Citroen anfang der 90iger
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Oktober 2021 um 19:36:25 Uhr:
Die Empfehlung von @Astradruide die Behörden zu informieren ist kompletter Unsinn.
Ich habe nichts empfohlen sondern eine Frage beantwortet ...
Zitat:
Das Land ist für solche Haftungen grundsätzlich freigestellt, und die Behörde kann da nichts selber prüfen.
... und das die Landesbehörde haftet noch weniger. Die Behörde kann aber prüfen ob die Zulassung noch aufrechtzuerhalten ist ... warum hatte ich wohl ein Beispielsfall auf BW verlinkt?
BTW: Auch Aussichtschancen habe ich nicht bewertet!
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 19:10:54 Uhr:
Ich möchte das Auto nicht mehr, da ich kein Vertrauen in diesen Händler mehr habe
Das mag sein, aber für einen Rücktritt vom Vertrag gibt es m.E. keinen Grund.
Vielleicht mal ein wenig die Emotionen rausnehmen.
In so einem Fall einigt man sich auf einen Betrag X (ca. 300 EUR Nachlass wären einigermaßen fair) und lässt die Bemsen auf beiden Achsen demnächst erneuern.
Den Händler würde ich das nicht machen lassen, in die Qualität der Arbeit und der Teile hätte ich kein Vertrauen da es nur darauf ankommt absolut billigst zu sein.
Biete ihm an, das Auto für 4.900 zu nehmen und gut. Die anderen bemängelten Dinge wurden ja scheinbar in Ordnung gebracht.
Die Alternative ist der Rechtsstreit den du höchstwahrscheinlich nicht gewinnen würdest.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:24:58 Uhr:
Hat ein gewerblicher Händler keine Gewährleistungspflicht?
Bremsen sind Verschleißte, mit Sachmängelhaftung ist da nix. Die Bremsen mögen verschlissen oder vergammelt sein, aber nicht defekt.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 19:10:54 Uhr:
.... auf Anraten meines Anwaltes ......
Wenn der schon im Boot ist lass ihn doch die Sache regeln.
Also der Anwalt vertritt eindeutig eine Seite ... und zwar seine eigene! Der handelt garantiert nicht in deinem Interesse, sondern in dem vom eigenen Portemonee. Ein seriöser Anwalt hätte dir eindeutig erklärt, was Sache ist, ein kleines Honorar eingestrichen und du hättest zähneknischend den Wagen genommen oder wärst auf Knieen zum Händler gekrochen.
Jetzt hast du alles erreicht, was du nicht erreichen willst. Ein Fahrzeug, was du nicht haben willst, einen Anwalt der bezahlt werden will und ein verärgerter Händler. Achja, die Freundlichkeit des Händlers ist jetzt auch schon vorbei ... runterhandeln ist nicht mehr.
P.S.: Falls du den Wagen doch nicht nimmst, schau mal auf https://www.volkswagen.de/de/modelle/der-neue-polo.html#MOFA ... da gibt es die Fahrzeuge, die deinem Wunschzustand entsprechen.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 19:10:54 Uhr:
Bei der Probefahrt fiel sofort auf, dass die Bremsen kaputt sind. Bremsten schlecht und unrund.
Man versicherte mir, das Fahrzeug bekäme jetzt TÜV und wenn der TÜV die Bremsen beanstanden würde, würden sie erneuert werden.
Ich habe das Fahrzeug gekauft und 500 Euro angezahlt.
Nach ein paar Tagen teilte man mir auf Nachfrage mit, das Auto hätte jetzt TÜV, der TÜV hätte die Bremsen nicht beanstandet. Nach einigen Telefonaten wurde mir der TÜV-Bericht zugemailt. Es war vermerkt, dass die Bremsen wenig Spielraum hätten und man die Bremsscheiben beachten müsse. Das ganze wurde als geringer Mängel aufgeführt und der TÜV erteilt.
Ber der Sache gibt es nunmal die Arscharte auf beiden Seiten, da die Details nicht abgesprochen wurden. Du hast Recht, weil der TÜV die Bremsen bemängelt. Der Verkäufer hat Recht, weil die Bresmen nur ein geringer Mangel sind, und der TÜV bestanden wurde.
Bremsen sind verschleißteile, mit begrenzter Lebensdauer. Das ist vergleichbar mit einer Tankfüllung. Wenn im Kaufvertrag nichts vermerkt ist, kann es sein, dass du ein Fahrzeug bekommst, wo die Tankanzeige nur noch den letzten Strich anzeigt. Bei der Probefahrt merkt man sowas nicht. (Es gibt war eine Tankanzeige, aber keine Bremsenverschleißanzeige.)
Hier würde ich gucken, dass ich den Preis nachverhandeln kann. Am besten, wenn jeder die Hälfte der Kosten for einen Bresmenwechsel übernimmt. Wenn die Bremsen halb runter wären, hättest du den wagen ja auch genommen... Was kostet regulär ein Bremsenwechsel beim Polo?
PS: Vielleicht hat jemand vor der TÜV-Prüfung jemand ein paar Vollbremsungen mit dem Wagen hingelegt, und das beanstandete Problem existiert nicht mehr. Das muss ich mit dem Wagen meiner Schwester auch immer wieder mal machen, weil der Wagen längere Zeit im Freien rumsteht, und die Bremsen vergammeln.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:24:58 Uhr:
Hat ein gewerblicher Händler keine Gewährleistungspflicht?
Muss er nicht ohnehin solche Mängel beseitigen.
Ich habe die Bremsen ja schon bei der PRobefahrt beanstandet.
Gewährleistung gilt nicht auf Verschleißteile.
Du hast den Mangel bereits auf der Probefahrt vorgefunden, BEVOR du den Wagen gekauft hast. Der richtige Anwalt des Verkäufers wird nun sagen, dass du bei Kauf von diesem Mangel wusstest und durch Unterschrift des Kaufvertrages akzeptiert hast. Der Verkäufer müsste nun allerdings beweisen, dass du davon wusstes; dann müsste es nichtmal im Kaufvertrag drin stehen, dass die Bremsen nicht so schön arbeiten.
Wenn im Kaufvertrag nicht drin steht, dass die Bremsen neu kommen, dann gratuliere ich zum neuen Auto. Der Kaufvertrag ist bindend.
Der Prüfer hat die Bremsen nicht bemängelt, sonst hätte es auch keine Plakette gegeben. Er hat nur einen Hinweis gegeben, dass man die Bremsen im Auge behalten sollte. Zum Zeitpunkt der HU waren die Bremsen in Ordnung; zumindest im Rahmen dessen, was als sicher gilt. Die Bremsenwerte sehen gut aus. Und den vermutlichen Tippfehler bzgl. Freststellbremse 1. Achse... darüber sehe ich hinweg.
Die Staubschutzmanschette der Koppelstange sollte der Händler aber in Ordnung bringen.
Tipp für die Zukunft: Lass dir jede Absprache, egal wie unwichtig sie erscheint, immer mit in den Kaufvertrag schreiben. Dabei aber keine WischiWaschi-Formulierungen sondern harte Formulierungen. Hier wäre das gewesen: "Bei jeglicher Auffälligkeit an der Bremsanlage werden die Bremsen instand gesetzt". Das macht Arbeit und manch Händler hat keine Lust darauf... aber dann sucht man sich einan andere Händler oder akzeptiert das Restrisiko.
Zitat:
@Blondie69 schrieb am 12. Oktober 2021 um 20:06:06 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 12. Oktober 2021 um 19:58:04 Uhr:
Dein Anwalt hat dazu keine Meinung?Er meint, ich muss die Mängel nicht akzeptieren.
Daher die Fristsetzung zur Nachbesserung.Ob ich jetzt Recht habe oder nicht nützt mir nicht viel, denn der Verkäufer weigert sich, die Bremsen zu richten.
Und ich nehme das Auto so nicht.
Bei der PRobefahrt haben die Bremsen geruckelt und nicht gut gebremst.
Niemals hätte ich gedacht, dass das Auto mit diesen Bremsen TÜV bekommt.
Da haste Dich halt verzockt. Der Händler hat genau das getan, was er gesagt hat. Fahrzeug hat TÜV bekommen, also keine neuen Bremsen, Ende.
Da Du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast (der kommt Dich günstiger als die 300€ für neue Bremsen??) weiß ich nicht, wie genau Dir hier geholfen werden kann.
Also wenn ich jetzt ausschließlich Deine Informationen für meine Meinung heranziehe und jeglichen Kontext auslasse (allgemeiner Zustand des Fahrzeugs etc), dann wird der Händler damit durchkommen.
Das ist so eine Sache, wo "clever" ungleich "Meinung durchsetzen" ist. Ich weiß ja nicht wann Dein Sohn seinen Lappen in Empfang nehmen darf, aber wegen der 300€ hätte ich hier keine Verzögerung in Kauf genommen. Zumal man mit dem Wagen ja fahren kann und ggf. einfach einen versierten Kumpel ranlässt, dann wird es noch günstiger.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 13. Oktober 2021 um 07:28:16 Uhr:
Tipp für die Zukunft: Lass dir jede Absprache, egal wie unwichtig sie erscheint, immer mit in den Kaufvertrag schreiben. Dabei aber keine WischiWaschi-Formulierungen sondern harte Formulierungen. Hier wäre das gewesen: "Bei jeglicher Auffälligkeit an der Bremsanlage werden die Bremsen instand gesetzt". Das macht Arbeit und manch Händler hat keine Lust darauf... aber dann sucht man sich einan andere Händler oder akzeptiert das Restrisiko.
Hätte ihr bei der Abmachung doch auch nix gebracht. "Neue Bremsen wenn kein TÜV". War hier nicht der Fall.