Probleme bei Leasingrückgabe
Mein A4 Avant Leasingvertrag neigt sich nach 3 Jahren dem Ende zu, das Fahrzeug geht zurück zum Händler. Vorab, ich habe bei dem Händler ein neues Fahrzeug bestellt.
Nun teilte mir der Händler bei Besichtigung mit ich müsste Tüv und AU neu machen weil die Rückgabe mitte Mai stattfindet und Tüv/AU ende Mai ablaufen. Außerdem soll ich die Reifen erneuern, da nahe Verschleißgrenze ca. 2,5-3mm und die Aufbereitungskosten für das Fahrzeug bezahlen. Dazu muß ich sagen das der Wagen wie geleckt ist, ok ein paar Steinschläge lassen sich nach 75.000km genausowenig vermeiden, wie abgenutze Fußmatten. Parkrempler oder andere Macken sind dafür ebensowenig nicht vorhanden wie irgendwelche Macken oder Flecken innen.
Fehlt nur noch das ich einen neuen Schlüssel bezahlen muß weil einer nach 3 Jahren langsam speckig ist.
Welche Erfahrungen habt Ihr denn so gemacht? Bei den Konditionen kann ich ja besser über Sixt oder so leasen, die stellen sich nicht schlimmer an.
16 Antworten
Hallo Seven,
ich hatte da überhaupt keine Probleme mit meinem "alten" und den hab ich sogar noch fast 2 Monate früher abgegeben. Was alles abgezogen werden darf und was nicht, das steht doch alles im Leasingvertrag. Steinschlag z.B. ist normale abnutzung und wird nicht abgezogen.
Als ich meinen abgegeben hatte, war die Inspektion, neue Reifen TÜV usw. fällig und mein Händler hat dann für alles etwas über 400 Euro verlangt (was mehr als fair und günstig war). Zusätzlich hat er mich dann noch von Stuttgart nach Neckerarsulm fahren lassen um meinen neuen abzuholen. Also, Vertrag rausholen, durchlesen und dann kannst Du reagieren.
Hast du über Audi geleast oder bei einem anderen Anbieter?
Viele Grüße
Ingo
nun ich habe zwar keine Erfahrung mit Leasing Fahrzeugen, jedoch ist dein Vertragspartner die Audi Leasing und dein Händler muss dein Alt Fahrzeug nur zurück nehmen, daher ist er an geringen Kosten interessiert.
Laut meinen Informationen müssen normale Gebrauchsspuren und Abnutzungen nicht errsetzt werden.
Reifen die noch 3 mm haben (Sommerreifen) sind noch zu lässig und bei der TÜV Frage scheiden sich die Geister, kann sein das dieser noch gemacht werden muss.
Aufbereitung zum Vertkauf ist wohl die Aufgabe des Händlers, jedoch kann es bei der Restwertermittlung hilfreich sein, wenn das Fahrzeug top aussieht.
Anders wenn Du eine KM Abrechnung hast, dann muss dich das alles nicht mehr interessieren ...solange Du die KM nicht überzogen hast.
Habe gerade ein ähnliches Problem mit meinem Auto
(wurde wegen Mangel gewandelt).
Viele Händler/ Leasingfirmen sehen die Sache sehr eng.
Aus rechtlicher Sicht (muß allerdings oft erst erstritten werden) sieht es ganz anders aus. Hierfür gibt es auch einige Gerichtsurteile (z.B. bei ADAC/Recht).
Du hast ja das Auto geleast um damit zu fahren und somit sind Gebrauchsspuren von Seiten des Händlers zu akzeptieren.
Zu TÜV- und AU- Kostenübernahme durch Dich kann ich nichts sagen.
Reifen sind aus meiner Sicht das Problem des Händlers, solange diese noch verkehrssicher sind.
Aufbereitungskosten kann er sich aus meiner Sicht dezent in die Haare schmieren.
Bei abgenutzen Fußmatten, Steinschlägen,..., die durch gewöhnliche Nutzung entstehen sehe ich es genau so.
Schau dir einfach mal Deinen Leasingvertrag an, wie es da geregelt ist. Im Zweifelsfall einen wirklich neutralen Sachverständigen dazuziehen.
Viel Erfolg
Walter
es wurde hier mal eine Checkliste gepostet, in welcher alle Punkte ausführlich aufgeführt waren.
leider habe ich die per Suche nicht gefunden, aber vielleicht hat die ja noch jemand auf dem Rechner.
Ähnliche Themen
Also die Kilometer waren auf 75.000 vereinbart, der Wagen hat knapp 72.000 runter. Meiner Info nach bekomme ich ja dann noch 3000km vergütet oder wird der Karenzwert von 2500km gar nicht gewertet, das somit 500km für mich über bleiben? Bei 3ct pro km ist das ja eh nicht viel, aber es geht ums Prinzip! 15 bzw 90 Euro haben oder nicht.
Waschen legen Fönen werd ich natürlich machen, aber Polieren, aufbereiten und was weiß ich seh ich nicht ein denn dafür macht man ja Leasing.
Der Leasingvertrag läuft ganz normal über VW bzw Audi, beim unfreundlichen um die Ecke.
Achja nochwas... Inspektion ist in 5000km fällig, da wollen die auch noch was für haben.
Ich finds ne frechheit, gard weil ich einen neuen dort wieder bestellt habe. Schon gar keine Lust mehr drauf 😮(
Was ich nicht verstehe, dass alles bei Dir auf 'gut düngen' gehandhabt wird.
So was ist doch fest im Vertrag geregelt und wird nicht bei Rückgabe 'verhandelt'!
Audi hat eine Liste, wo geregelt wird, was das Fzg. an 'Schäden' entsprechend dem km-Stand haben darf (zumindest beim WA-Leasing ist das so)!
Ansonsten mal dem (Un-)Freundlichne ordentlich auf die Füsse treten und checken, ob er noch alle Tassen im Schrank hat! 🙂
P.S.: Was sind die durchnittliche km-Laufleistung eines Pkw-Reifens? Wenn ich nach 12.000km mit abgefahrenen Reifen ankommen würde, würde das der Dekra-Mensch sicherlich auch nicht so gut finden (soll heissen, die Relationen machen's)!
Das mit den Mehr oder Minderkm. ist auch genau geregelt. Du hast meines Wissens 2000 km nach oben und unten frei (können aber 3000 oder 5000 km sein). Ich nehme mal an, dass Du für die Minderkm. keinen Ausgleich bekommst. Dann hast Du ja noch 5000 km bis zur Inspektion und die brauchst Du auch nicht zu bezahlen. Es gibt genügend Leute, die für 5000 km ein halbes oder ganzes Jahr benötigen.
Aber auf was es ankommt ist das, was in Deinem Leasingvertrag drin steht. Falls Du ADAC Mitglied bist kannst Du dort auch nachfragen (kostenlos). Wie andere schon geschrieben haben. Du bezahlst für die Nutzung des Fahrzeugs und da sind "normale" Gebrauchsspuren nicht von Dir wieder herzustellen. Ein 3 Jahre alter Wagen ist halt kein Neuwagen mehr.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, das Dein Händler sich so anstellt, besonders weil Du dort wieder einen neuen bestellt hast.
ich würde der Audi Leasing eine Brief schreiben, und das Verhalten des Händlers darlegen.
Ansonsten würde ich einen Anwalt zur Übergabe mitbringen und evtl. auch die Neubestlellung canceln.
Denn mit der Rückgabe und dem Neukauf kann man ein verbundenes Geschäft sehen (einfach mal behaupten)
Ich kenn das persönlich nicht, aber meine Freundin hatte einen Lupo geleast. Der hatte soviel Minderkilometer, dass sie 650 € bekommen hätte.
Das Auto hatte drei Dellen, welche wir am Tag vor der Abgabe von einem Lack-Doktor entfernen lassen hatten . Auto war somit in einem super Zustand, was Zeugen auch bestätigten.
Als sie dann die Abrechnung bekam sollte sie 850 € bezahlen für:
1. Abgenutze Radkappen
2. 550 € für eine Delle in der Seitenwand, welche lackiert werden sollte.
3. Kundendienst
Wir sind dann zum Anwalt und dann plötzlich waren nur noch 300 € zu zahlen. Ja ja, man hätte ja darüber reden können war dann die Aussage. Aber bei der Abgabe des Autos wollte keiner was von uns wissen.
Muß dazu sagen dass wir keinen VW mehr gekauft haben und dass der Markenunabhängige Sachverständige immer in diesem großen Autohaus arbeitet und dort seinen festen Arbeitsplatz hat!
Das mit TÜV/HU halte ich gelinde gesagt für eine Frechheit des Händlers. Ggfs. hast Du aber bei Deinem Leasinggeber einen TÜV/AU Gutschein mit dabei? Bei mir ist das so. Wenn nicht, sollte dieser Punkt klar im LV geregelt sein.
Reifen mit 3 mm: Sind leider echt fällig, bei uns sogar bei 4 mm.
Aufbereitung/ggfs. Lackdoktor für kleine Dallen/Schrammen lass ich in Absprache mit meinem Fuhrparkleiter machen. Je nach Zustand Deines FZ (Du schreibst ja, er sei gut), soll Dir Dein Händler einmal konkret darlegen, was aufbereitet werden soll. Abgenutzte Fußmatten bzw. regulärer Verschleiss sind klar durch die Leasingraten abgegolten.
Hast Du noch eine Möglichkeit vom Kaufvertrag für den neuen Wagen zurückzutreten? Der Händler würde mich nie mehr wiedersehen bei so einem Sch...
Mein Wagen geht im Mai / Juni zurück, nach drei Jahren. Für die letzten 3000 km jetzt brauchte ich noch zwei neue Sommerreifen, davon hat mein 🙂 sogar einen bezahlt (weil er ja einen besseren Wiederverkauf haben wird, sonst hätt ich nämlich die Winterreifen noch komplett runtergeritten und ihm den Wagen mit den völig fertigen Sommerreifen wieder hingestellt - das wollten wir beide nicht...😉 Und auch die Mehr-Kilometer (2.500 sind frei, etwa 5.000 werden's wohl werden) fallen wieder unter den Tisch.
Gut, der Nachfolger ist auch wieder dort bestellt und kein Kleinwagen, aber DAS erwarte ich von meinem 🙂. Sonst wär er nämlich keiner - und schon gar nicht mehr meiner...😉
BINGO!!!
Auto bestellt am 15.3. aber noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Siehe § I Abs. 1 der Gesch. Leasing Bedingungen. "Der Leasingnehmer ist für die Dauer von 4 Wochen an seinen Antrag gebunden, der Vertrag ist geschlossen wenn der Leasinggeber innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich bestätigt."
Grad ein Fax an den unfreundlichen geschickt, somit wieder vollen Handlungsspielraum. Dumm für die Dispo, weil bestellt isser schon. Da hat wohl einer gepennt...
Da ich ja nun nicht mehr an den Vertrag gebunden bin, bin ich ja mal gespannt was er dazu sagt ;o)
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenA4
Das mit TÜV/HU halte ich gelinde gesagt für eine Frechheit des Händlers. Ggfs. hast Du aber bei Deinem Leasinggeber einen TÜV/AU Gutschein mit dabei? Bei mir ist das so. Wenn nicht, sollte dieser Punkt klar im LV geregelt sein.
Gerade dieser Punkt ist völlig eindeutig. TÜV/ASU sind im Monat der Rückgabe fällig und daher vom Leasingnehmer zu bezahlen. Das ist in den Leasingbedingungen der Audi Leasing eindeutig geregelt und dürfte bei anderen Anbietern auch nicht anders sein. Aber das kostet ja nun wirklich nicht die Welt.
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenA4
Reifen mit 3 mm: Sind leider echt fällig, bei uns sogar bei 4 mm.
Aber genau hier könnte mich der Händler mal am A.... lecken. Solange die Reifen verkehrssicher sind, bekommt der Händler dafür genau gar nichts. Wieso sollte ich Reifen mit halbem Neuprofil wegschmeissen und neue kaufen, denn damit hebe ich nur den Wert des Fahrzeuges für den Verkauf durch den Händler. Dazu bin ich aber nicht verpflichtet. Reifen mit 3 mm entsprechen der normalen Abnutzung, müssen nicht zwingend getauscht werden, weil sie über der gesetzlichen Grenze liegen und damit ist das einzig ein Problem des Händlers.
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenA4
Aufbereitung/ggfs. Lackdoktor für kleine Dallen/Schrammen lass ich in Absprache mit meinem Fuhrparkleiter machen. Je nach Zustand Deines FZ (Du schreibst ja, er sei gut), soll Dir Dein Händler einmal konkret darlegen, was aufbereitet werden soll. Abgenutzte Fußmatten bzw. regulärer Verschleiss sind klar durch die Leasingraten abgegolten.
Eine Aufbereitung kann sicher nicht schaden, kommt aber darauf an, wie das Auto aussieht.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von sevenelefen
BINGO!!!
Auto bestellt am 15.3. aber noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Siehe § I Abs. 1 der Gesch. Leasing Bedingungen. "Der Leasingnehmer ist für die Dauer von 4 Wochen an seinen Antrag gebunden, der Vertrag ist geschlossen wenn der Leasinggeber innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich bestätigt."
Grad ein Fax an den unfreundlichen geschickt, somit wieder vollen Handlungsspielraum. Dumm für die Dispo, weil bestellt isser schon. Da hat wohl einer gepennt...
Da ich ja nun nicht mehr an den Vertrag gebunden bin, bin ich ja mal gespannt was er dazu sagt ;o)
Wäre interessant was der Freundliche dazu sagt, halte uns bitte auf dem Laufenden...