Problem Turbolader

VW Caddy 3 (2K/2C)

Caddy 1,9 tdi, 105 PS, BJ 2006, ca. 60.000km

Liebe Gemeinde,

da das Fahrzeug nun schon 2 x ohne Erfolg in der Werkstatt zur Reparatur war, versuche ich es mal hier:

Symptom: Beim Gasgeben, faengt der Motor bei ca. 1500 .. 2000 Umdrehungen an zu pfeifen und zieht nicht. Dann hat er ploetzlich Dampf.
Nach der ersten Reparatur hatte er das auch bei hoeheren Drehzahlen. Man faehrt auf der Landstrasse oder Autobahn mit konstanter Geschwindigkeit und schon bei kleinsten Lastwechseln faengt es an zu pfeifen.

Die Werkstatt meint, der Turbolader verliert Druck durch eine Undichtigkeit, so dass der Ladedruck erst spaeter einsetzt. Das klingt auch erstmal plausibel.

Bei der 1. Reparatur ist das Rohr von der Abgasanlage zum Turbolader ausgetauscht worden. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das wohl die Abgasrueckfuehrung.
Danach war das erst Mal i.O.
Nach ca. 500km Autobahn trat das gleiche Problem wieder auf, nun aber viel staerker.

Bei der 2. Reparatur wurde das Rohr von der Abgasanlage zum Turbolader und der Kruemmer ausgetauscht. War dann auch erstmal OK.
Jetzt faengt es wieder langsam an zu pfeifen (nach ca. 100 km) und ich vermute dass er spaetestens in 2 Wochen wieder den gleichen Zustand hat wie vor der Reparatur.

Hatte schon mal jemand dieses Problem?
Eigentlich sollte der 1,9er-Motor doch ausgereift sein, ist doch uralt.

Gruss hro

Beste Antwort im Thema

Fortsetzung

Die Gerichtsverhandlung selbst hat dann nur ca. 15 Minuten gedauert.

Den Richter hatte ich schon in 3 anderen Terminen kennengelernt. So dachte ich mir schon, dass er sich die Schriftsaetze tatsaechlich durchlesen wuerde, was ja bei deutschen Gerichten heute keinesfalls selbstverstaendlich ist.

Ich habe auch keinen Rechtsanwalt mit meiner Vertretung beauftragt; meine bisherigen Erfahrungen mit diesem Berufszweig sind die, dass Rechtsanwaelte gern ueberhoehte Gebuehrensaetze in Rechnung stellen, aber Verfahren mit minimalem Aufwand fuehren wollen. Das hat dieser Berufszweig - zumindest in der Klasse, in der wir uns hier bewegen - i.A. mit grossen Kfz-Werkstaetten gemeinsam.
M.E. schaden Rechtsanwaelte ihren Mandanten bei solchen Verfahren mehr, als dass sie ihnen nutzen. Natuerlich muss man sich dann auch selbst um die Kommunikation mit dem Gericht kuemmern.

Ausser dem Richter und mir war nur noch die Anwaeltin der Klaegerin anwesend. Vom Autohaus hatte sich niemand auf den weiten Weg nach Neuburg an der Donau gemacht.

Wie ich erwartet hatte, glaenzte der Richter dann auch mit Detailwissen zum Vorgang und stellte seine Fragen, die von der Anwaeltin nicht beantwortet werden konnten. Diese zog sich standhaft auf die Position zurueck, das Autohaus haette eine Rechnung gestellt und diese muesste also bezahlt werden.
Eine bizarre Situation, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtsanwaeltin zumindest vom Alter her nicht den Eindruck machte, gerade frisch einer Hochschule entwichen zu sein.
Der Richter belehrte sie dann auch entsprechend, dass der Zusammenhang zwischen der Rechnung und einer Leistung, die dann zur Grundlage der Zahlungspflicht fuehren koennte, durchaus noch hergestellt werden muesste.

Auch dem Richter war aufgefallen, dass einige Angaben in der Klageschrift einfach nicht zu den eingereichten Beweisen passen.
Vermutlich hatte er deshalb auch von vornherein darauf verzichtet, den Werkstattmeister als Zeugen zu laden. Das koennte diesem einigen Aerger erspart haben. Ich hatte eine laengere Liste mit Fragen vorbereitet. Haette der Werkstattmeister diese Fragen in seinem und im Sinne des Autohauses beantwortet, haette ihm das vielleicht selbst noch ein Verfahren eingebracht.

Da die Rechtsanwaeltin vor Gericht nichts mehr beitragen konnte, erklaerte der Richter, dass die Klaegerin auf meine Klageerwiderung nicht ausreichend eingegangen sei und beendete die Zusammenkunft.

Ich persoenlich empfand diese Gerichtsverhandlung als die amuesanteste, die ich je erlebt habe und das meine ich keinesfalls nur in Bezug auf das Ergebnis.

Das Urteil kam dann 3 Wochen spaeter:
Die Klage wurde abgewiesen. Saemtliche Verfahrenkosten traegt die Klaegerin. Eine Revisionsmoeglichkeit wurde nicht eingeraeumt.

Ende

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Ich habe heute die RE von der 2. Reparatur bekommen.
Damit haben Werkstatt (Gewaehrleistung 1. Rep.), VW (Kulanz) und Versicherung (Life time) nun wohl insgesamt ca. EUR 950,- bezahlt.

D.h. dieses eigentlich simple Problem wird dann wohl noch vierstellig.
Fuer mich ein Grund, sich von der Muehle zu trennen. Nicht, dass die Life time runter ist und das munter so weiter geht. Vorher geht er dann wg. dem Problem noch zum 3. Mal in die Werkstatt.

Wer braucht einen 2006er Caddy tdi??

Gruss hro

Vielleicht interessiert es ja noch jemanden, was aus der Geschichte geworden ist.
Die Angelegenheit hat naemlich noch eine unerwartete Wendung genommen.

Nach den beschriebenen Erfahrungen war fuer mich klar, dass ich die Kiste auf keinen Fall laenger behalten wuerde, als die Lifetime-Garantie laeuft (damals dachte ich noch, die bringt was, aber ich war ja auch noch jung).
Ich habe den Caddy dann also in 2010 noch ein 3. Mal mit dem gleichen Fehler in die VW-Werkstatt gebracht und danach sofort ueber Ebay verkauft.

Nun dachte ich eigentlich, dass ich aus der Nummer raus bin.

Jetzt kommt's:
Im Juli 2011 (also knapp 2 Jahre nach dem 1. Reparaturversuch) bekomme ich eine Zahlungsaufforderung. Ich soll die Rechnung fuer den 1. Reparaturversuch bezahlen.

Auf meinen Widerspruch hin wird mir Ende November 2011 nach 20 (!) Wochen mitgeteilt, dass die Bezahlung des Reparaturversuchs damals von der Lifetime-Garantie abgelehnt wurde.
BTW: Dieses 11-zeilige Schreiben vom Autohaus enthielt mal gleich 11 (!) teils massive Rechtschreibfehler.
Das angeblich beigefuegte Ablehnungsschreiben vom Volkswagen Versicherungsdienst war natuerlich auch nicht dabei.

Auf meinen erneuten Widerspruch, folgte dann eine erneute Aufforderung verbunden mit der Drohung mit dem Rechtsanwalt.

Dies bewog mich dann dazu, doch mal Kontakt mit dem Volkswagen Versicherungsdienst aufzunehmen und das Ablehnungsschreiben von denen anzufordern, wenn mir das Autohaus das verweigert.
Dort antwortete man mir schriftlich innerhalb von einem (!) Arbeitstag und schickte mir das gewuenschte Schreiben zu.
Daraus ging hervor, dass das Autohaus schon mal das falsche Bauteil in Rechnung gestellt hatte, man aber auch das richtige Teil nicht bezahlen wollte, weil es in der entsprechenden Datenbank nicht gelistet sei.

Nach intensivem Studium der Bedingungen der Lifetime-Garantie musste ich feststellen, dass es eine solche Einschraenkung nicht gibt. Die Begruendung ist schlicht Nonsens.

Ich wartete also ab, was da noch kommen sollte.
Und es kam: Im Februar 2012 kam der gerichtliche Mahnbescheid, beantragt von einer Rechtsanwaltskanzlei in Pfaffenhofen :-)
Die vom Autohaus sind sich wirklich fuer nichts zu schade.

Also widersprach ich auch diesem Mahnbescheid und es kam, wie es kommen musste ...

Fortsetzung folgt

Zitat:

wie es kommen musste ...

Hoffentlich doch noch mit einem Happyend für Dich.

...ich möchte jetzt aber auch wissen wie es weitergeht.

Gruß Bambi

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....naja....wie geht es weiter?

Nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid erfolgt i. d. R. das Gerichtsverfahren.😰

Ich bitte um ein wenig Geduld, da ich den Ablauf natuerlich so beschreiben muss, dass ich juristisch nicht angreifbar bin.
Ich muss also alle Fakten sorgfaeltig pruefen, bevor ich die hier veroeffentliche.

Gebt mir also bitte in paar Tage.

Gruss hro

Fortsetzung

wie PIPD black schon richtig geschlussfolgert hat, folgte die Klage vor dem Amtsgericht Neuburg / Donau.

In der Klageschrift wurden mehrere Behauptungen aufgestellt, u.a. dass man mich vor Durchfuehrung der Reparatur darueber informiert haette, dass die Lifetime-Versicherung nicht zahlen wuerde, ich deshalb die Reparatur selbst zahlen muesste und dass ich die "Pruefung von Undichtigkeiten" beauftragt haette (was auch immer da undicht gewesen sein soll).
Als Beweis wurde die Rechnung zu dem Reparaturversuch angefuehrt, auf der interessanterweise in Grossbuchstaben und doppelt unterstrichen LIFETIME draufstand. Und natuerlich sollte Werkstattmeister B. als Zeuge diese Behauptungen fuer seinen Arbeitgeber bestaetigen.

Erwaehnenswert ist vielleicht noch, dass noch nicht einmal das angegebene Datum des stattgefundenen Reparaturversuchs richtig in der Klageschrift stand, aber dazu spaeter mehr.

Man stelle sich das vor: Kunde geht zur Werkstatt und beauftragt die "Pruefung von Undichtigkeiten". Er sagt nicht etwa, dass da was mit dem Turbolader nicht stimmt, nein, der Kunde geht in die Werkstatt und beauftragt zielgerichtet die "Pruefung von Undichtigkeiten".
Nicht sehr wahrscheinlich in einer Zeit, in der selbst die markengebundenen Werkstaetten (also die, die technische Informationen aus 1. Hand bekommen sollten) keine Idee mehr haben, was an den einzelnen Fahrzeugen eigentlich defekt ist.

Der allgemeine Ist-Zustand ist doch der, dass Werkstaetten heute Komponenten oder auch gleich ganze Baugruppen solange tauschen, bis dann das defekte Bauteil mehr oder weniger zufaellig dabei war. Und natuerlich wird dem dummen Kunden erklaert, dass alle diese getauschten Komponenten defekt waren und selbstverstaendlich vom Kunden zu bezahlen seien.

Aber zurueck zur Klageschrift.
Da wird dann im abschliessenden Punkt noch gedroht, zum Nachweis von 20 (!) Euro angeblich angefallener Telefonkosten ein Sachverstaendigengutachten einholen zu lassen.
Natuerlich wuerde hier niemand auch nur auf die Idee kommen, dass eine Firma, die mehrere Autohaeuser in der Region betreibt, ihre wirtschaftliche Staerke gegenueber einer Privatperson auszuspielen versucht.
Es ist fuer mich als Beklagten nicht ganz einfach, den Nachweis zu fuehren, dass Telefonate NICHT stattgefunden haben. Andersherum koennte das schon einfacher sein. Man koennte z.B. die Daten der Telefonanlage praesentieren oder Auszuege aus dem Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters. Natuerlich nur, wenn es diese Daten auch tatsaechlich gibt.
Aber das wuerde natuerlich die Kosten nicht treiben und somit den Druck auf den Beklagten - bewirkt durch das steigende Prozesskostenrisiko - nicht erhoehen.

Ich verfasse also eine Klageerwiderung.
Ich lege auf 4 Seiten detailliert dar, dass ein Teil der Behauptungen nicht stimmen kann, da sie noch nicht einmal mit dem einzigen von der Klaegerin vorgelegten "Beweis" uebereinstimmen - der Rechnung zu dem Reparaturversuch.
Ich lege eigene Unterlagen vor, die belegen, dass ein Teil der Behauptungen der Klaegerin schlicht unwahr sind. Dabei kommt mir zugute, dass ich wirklich jedes Stueck Papier, dass ich von solchen Firmen erhalte, abhefte.
Weiterhin fordere ich das Gericht auf, den Originalauftrag mit meiner Unterschrift von der Klaegerin vorlegen zu lassen.

Fortsetzung folgt

Tja ziemlicher Mist......ich warte irgendwie auch immer noch auf nen klärenden Anruf vom freundlichen Servicemitarbeiter.
Nach diversen Lackierarbeiten am Caddy (Rost Türgriffe und Scheuerstellen der Kennzeichenbeleuchtungsleiste), die nach Aussage des Mitarbeiters übernommen werden sollten, hatte ich am WE darauf eine Rechnung über ca. 200,- im Postkasten. Da der MA sich dann im 3wöchigen Urlaub befand, konnte es nicht geklärt werden und wurde vertagt auf sein Wiedererscheinen......das ist jetzt einen Monat her......ob ich mal nachfragen soll?????

Ansonsten hab ich wieder zu Weihnachten die Mahnung/Rechnung in der Post, weil zum Jahresende offene Posten geklärt und abgerechnet werden......wie vor ein paar Jahren, wo man mit VWN bzw. der Lifetime klären wollte, ob 3!!! Glühkerzen noch in die Garantie fallen.....3 Monate hab ich nix gehört.....zum Jahresende bekam ich die Rechnung mit den Worten: Ham wir vergessen und wir hatten doch damals schon gesagt, dass es kein Garantiefall ist.......

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Tja ziemlicher Mist......ich warte irgendwie auch immer noch auf nen klärenden Anruf vom freundlichen Servicemitarbeiter.
Nach diversen Lackierarbeiten am Caddy (Rost Türgriffe und Scheuerstellen der Kennzeichenbeleuchtungsleiste), die nach Aussage des Mitarbeiters übernommen werden sollten, hatte ich am WE darauf eine Rechnung über ca. 200,- im Postkasten. Da der MA sich dann im 3wöchigen Urlaub befand, konnte es nicht geklärt werden und wurde vertagt auf sein Wiedererscheinen......das ist jetzt einen Monat her......ob ich mal nachfragen soll?????

Ansonsten hab ich wieder zu Weihnachten die Mahnung/Rechnung in der Post, weil zum Jahresende offene Posten geklärt und abgerechnet werden......wie vor ein paar Jahren, wo man mit VWN bzw. der Lifetime klären wollte, ob 3!!! Glühkerzen noch in die Garantie fallen.....3 Monate hab ich nix gehört.....zum Jahresende bekam ich die Rechnung mit den Worten: Ham wir vergessen und wir hatten doch damals schon gesagt, dass es kein Garantiefall ist.......

Wir werden deswegen so behandelt, weil wir uns das gefallen lassen.

Es geht meist nur um ein paar hundert Euro. Niemand will deswegen jahrelag klagen.

Wenn es mehr Leute tun wuerden, haetten wir voellig andere Verhaeltnisse im Handwerkerbereich.

Gruss hro

Hallo

Also irgendwie ist das ja eine Geschichte für Autobild oder das Fernsehen WISO-(Das Letzte) oder so....😉

Nee mit richten Handwerker(betriebe)n kann man vernünftig reden und die Sachlage besprechen......aber hier musst dir erstmal nen Termin holen.......wenn du denn überhaupt einen bekommst......selbst dafür benötigt man ja heute schon Vitamin-B.

Habe gerade mal angerufen......Die Telefontussi: Bei der Vorstellung noch kackfreundlich, nachdem ich mich vorstellte, fällt der Tonfall in Richtung "Schei*e, ein Kunde, der auch noch was will".....dann nach Weiterleitung an den Servicemenschen, der sehr knapp angebunden ist: "Kann ich jetzt nicht klären. Technische Probleme gerade. Ich melde mich später....Telefonnummer?".......ob der Rückruf dann auch 4 Wochen dauert......im übrigen habe ich meine "Unzufriedenheit" auch bei der telefonischen Kundenzufriedenheitsbefragung, die immer ein paar Tage nach dem Werkstatttermin folgt, kund getan.....die Dame zeigte sich sehr interessiert und wollte das SOFORT an die betreffenden Stellen weitergeben......aber anscheind backt man sich da ein Ei drauf.......

Zitat:

Original geschrieben von transarena


Hallo
Also irgendwie ist das ja eine Geschichte für Autobild oder das Fernsehen WISO-(Das Letzte) oder so....😉

Um der Fa. die Moeglichkeit zu geben, zu behaupten, dass sei alles nur ein Einzelfall und nur das Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters?

Diese Sendungen sind doch mehr Werbung fuer die Firmen als dass Missstaende wirklich aufgedeckt werden.

Wir koennten dann einen ganzen Fernsehkanal damit fuellen, solche Beitraege zu senden.

Gruss hro

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


......im übrigen habe ich meine "Unzufriedenheit" auch bei der telefonischen Kundenzufriedenheitsbefragung, die immer ein paar Tage nach dem Werkstatttermin folgt, kund getan.....die Dame zeigte sich sehr interessiert und wollte das SOFORT an die betreffenden Stellen weitergeben......aber anscheind backt man sich da ein Ei drauf.......

Mich hat damals genervt, dass die in Rede stehende Fa. meine Firmen-Handy-Nr. an VWN weitergegeben hat, ohne mein Einverstaendnis dafuer zu haben (VWN gehoert dabei zu Dritten, ist also nicht die gleiche Fa.).

Dann wurde ich gleich 2 Wochen spaeter angerufen (danach noch mehrfach), ob ich denn mit dem Auto zufrieden bin.
Nun habe ich schon ein paar Autos gehabt, darunter auch einige Neuwagen, so dass es mir inzwischen gelingt, das Wasser zu halten.
Ich habe denen gesagt, die sollen einfach mal nach 1 oder 2 oder 3 Jahren anrufen. DANN sage ich ihnen, ob ich mit dem Fahrzeug zufrieden bin.

Kam aber nix. Die wissen schon, dass DANN nur noch Diskussionen kommen und ihre Zufriedenheitsstatistiken nicht an die Oeffentlichkeit kommen duerfen.

Gruss hro

Da gibt es aber unterschiedliche Anrufer.....zum einen den Servicemitarbeiter, der anruft um sich zu erkundigen, ob alles i. O. war, weil bei der Fahrzeugabholung nur noch Schlüssel überreicht werden, die Rechnung, wahrscheinlich um Diskussionen zu vermeiden, kommt mit der Post.

Dann kommt die hauseigene Zufriedenheitsanalyse, die eine Fülle von Fragen beantwortet haben will.

Als nächstes folgt dann der Anruf im Auftrage von VW(N). Ähnliche Fragen wie zuvor. Mit dem Unterschied, dass hiermit wahrhaftig Druck auf Verkäufer oder wie in diesem Fall auf Mitarbeiter ausgeübt wird, da es im Hause VW(N) interne Bewertungen gibt, wonach auch Prämien, Boni, etc. verteilt werden.

Und wenn du richtig Glück hast, kommt noch ein weiterer Anruf, so wie bei uns zu letzt, wo einem dann erzählt wird, dass das Auto ja nun 5 Jahre alt ist, ob denn demnächst ein Fahrzeugkauf ins Haus steht und ob es wieder ein VW/Caddy werden wird usw.....

Wie meine Bewertungen inzwischen aussehen, dürfte sich inzwischen jeder denken können.

Ob es mir oder anderen Kunden was bringt, weiß ich nicht, aber einfach hinnehmen, tu ich auch nicht alles.....aber wie du schon geschrieben hast, manchmal möchte man auch einfach nur seine Ruhe und sich nicht mit allem belasten......

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