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Problem Phaeton Kauf - Fahrzeugbrief verschwunden ...

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 16. November 2016 um 13:33

Folgende Situation:

Ich hab letzte Woche einen gebrauchten Phaeton bei einem VW Autohaus probegefahren und mich später zum Kauf entschieden.

Das Fahrzeug wurde dann per Mail bestellt und sollte morgen bereit zur Abholung sein.

Nun ist aber anscheinend irgendwo bei der VW Bank der Brief abhanden gekommen.

Dieser wurde am Montag vom Autohaus angefordert und ist seit dem unauffindbar.

Der VK meinte wenn dieser nicht wieder auftaucht wird ein neuer Brief bestellt, was aber ca 14 Tage dauern würde.

Ich würde den Wagen aber eigentlich trotzdem gern morgen abholen.

Der VK meinte er schickt mir den Brief dann zu und ich behalte dafür einen Teil der Summe bis ich den Brief habe.

Das Auto ist sauber, ich habe die Historie bei VW checken lassen.

Normal kauft man kein Auto ohne Brief - ganz wohl ist mir dabei auch nicht.

Aber was spricht dagegen wenn man alles schriftlich hat?

Ist wie gesagt ein großes VW Autohaus, kein dubioser Fähnchenhändler.

Er würde mir zur Überbrückung Kurzzeitkennzeichen machen das ich das Auto nutzen kann, denn ohne Brief kann ich es ja nicht anmelden.

Eure Meinungen dazu ?

Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn Du den Brief nicht hast, den Wagen aber teilweise bezahlst und der Händler insolvent wird, bevor Du den Brief in Händen hältst, hast Du ein Problem. Du darfst Dich mit Deinem bereits gezahlten Teil bei der Insolvenzquote anstellen, sofern Masse vorhanden ist.

Ich würde warten oder alternativ den Wagen beim Händler leihen (sollte dann natürlich Vollkasko versichert sein), Leihgebühr zahlen und diese auf den Kaufpreis anrechnen. Das ist die einzige Variante, bei der Du das Auto fahren kannst, aber kein Risiko hast, wenn man von der Selbstbeteiligung der Versicherung im Schadensfall absieht.

Warum ich das weiß? So ähnlich geschehen bei uns im Ort mit einem bekannten und etablierten Möbelhaus, bei dem zwischen Bestellung einer Küche (80% Anzahlung) und Liefertermin der Küche (10 Wochen später) eine Inso lag. Sehr dumme, aber lehrreiche Situation :(

Gruß Andreas

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Themenstarteram 16. November 2016 um 17:12

Zitat:

@Dumbo-Deri schrieb am 16. November 2016 um 17:48:19 Uhr:

Ich weiß ja nicht, wie der TE vor hat, das Auto zu versichern. Aber während der Zeit, in der die Kurzzeitkennzeichen da dran sind, dürfte der doch wohl nur minimal versichert sein, oder? Was ist, wenn in diesen 14 Tagen etwas passiert, was wir ja alle nicht hoffen wollen? Aber wer zahlt dann die Zeche?

Ist nur so ein Punkt, der mir dazu einfällt.

Gruss

Jens

Diesen Punkt werde ich morgen mit dem Händler besprechen.

Ich werde wegen einer Geschäftsreise kommende Woche sowieso nicht mit dem Wagen fahren können, da wird der Wagen nur am Wochenende bewegt. Da ich aber schon alles für morgen organisiert habe möchte ich das alles ungern über den Haufen werfen. Zumal ich in den nächsten Wochen auch wenig Zeit habe einen erneuten Termin für die Abholung zu organisieren. Der Wagen steht leider nicht um die Ecke.

Warum holst du das auto nicht erst wenn der Brief da ist, ohne Brief kannst du den Wagen eh nicht bewegen weil kein Versicherungsschutz besteht.

Themenstarteram 16. November 2016 um 17:51

Zitat:

@zottel125 schrieb am 16. November 2016 um 18:45:06 Uhr:

Warum holst du das auto nicht erst wenn der Brief da ist, ohne Brief kannst du den Wagen eh nicht bewegen weil kein Versicherungsschutz besteht.

Siehe den Post über deinem ...

Er wird doch über den Händler versichert, mit dem Kurzzeitkennzeichen.

LG

Udo

na ja das Stimmt ohne Brief kauft man kein Auto aber wenn du es im Autohaus gekauft hast geht das wohl in Ordnung aber wenn sie dir Kurzkenzeichen geben ist das ja ok aber was ist wenn der Brief in der Zeit noch nicht da ist was dann den Kurzkenzeichen sind nur 5 Tage gültig

Themenstarteram 16. November 2016 um 18:45

Zitat:

@jojo18528 schrieb am 16. November 2016 um 19:31:02 Uhr:

na ja das Stimmt ohne Brief kauft man kein Auto aber wenn du es im Autohaus gekauft hast geht das wohl in Ordnung aber wenn sie dir Kurzkenzeichen geben ist das ja ok aber was ist wenn der Brief in der Zeit noch nicht da ist was dann den Kurzkenzeichen sind nur 5 Tage gültig

Mir geht es vorrangig darum das Auto erstmal zuhause zu haben und am Wochenende noch etwas damit fahren zu können.

Ich kann beruflich ziemlich schlecht voraus planen da ich zur Zeit relativ viel im Ausland unterwegs bin und dies auch meist relativ plötzlich passiert.

Daher ist es nicht so das Problem wenn der Brief eine Woche später kommt.

Den A6 melde ich sowieso erst dann ab wenn ich den Phaeton anmelde.

Moin,

wenn Du den Brief nicht hast, den Wagen aber teilweise bezahlst und der Händler insolvent wird, bevor Du den Brief in Händen hältst, hast Du ein Problem. Du darfst Dich mit Deinem bereits gezahlten Teil bei der Insolvenzquote anstellen, sofern Masse vorhanden ist.

Ich würde warten oder alternativ den Wagen beim Händler leihen (sollte dann natürlich Vollkasko versichert sein), Leihgebühr zahlen und diese auf den Kaufpreis anrechnen. Das ist die einzige Variante, bei der Du das Auto fahren kannst, aber kein Risiko hast, wenn man von der Selbstbeteiligung der Versicherung im Schadensfall absieht.

Warum ich das weiß? So ähnlich geschehen bei uns im Ort mit einem bekannten und etablierten Möbelhaus, bei dem zwischen Bestellung einer Küche (80% Anzahlung) und Liefertermin der Küche (10 Wochen später) eine Inso lag. Sehr dumme, aber lehrreiche Situation :(

Gruß Andreas

Themenstarteram 16. November 2016 um 20:51

Erste Amtshandlung morgen früh wird ein Anruf beim KBA sein um alle mögliches Szenarien mit denen mal durchzusprechen. Danach entscheide ich mich dann.

Zitat:

@mark12345 schrieb am 16. November 2016 um 16:46:57 Uhr:

Der Fahrzeugbrief ist das zentrale Dokument, das die Eigentümerschaft beweist.

Gruss

Mark

Macht es eben nicht. Steht auf der ZB 2 in der Zeile C.4.c sogar extra eingedruckt

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."

 

Eine nette Reichsbürgerin wollte mich deshalb schon mal anzeigen,weil ich ihrem Wunsch,auf der ZB 2 ihre EigentümerSchaft am Fahrzeug zu vermerken.nicht entsprochen habe.

In der Regel dürfte das Fahrzeug mit einem KZK nur Haftpflichtversichert sein. Es kann sein,dass über die evtl genutzte Dauer eVB des AutoHauses KaskoSchutz geboten ist,dies würde ich auf jedenfall vorher abklären.

Sollte auf der Rückfahrt bzw der WochenendRunde die Karre am Baum landen ohne Kasko,wäre das dass größere Problem als jetzt die verlustige ZB 2.

Hab regelmäßig welche am Tisch sitzen , die ihre ZB 2 nicht mehr wiederfinden. Und seit dem die Aufbietungen im elektronischen VerkehrsBlatt veröffentlicht werden,dauert die AufbietungsFrist ja nur noch 14 Tage anstatt vorher 4 Wochen.

Also je früher die Aufbietung veranlasst wird,desto schneller kann der TE den Wagen auf sich anmelden. Deine zuständige ZulassungsStelle musst anrufen,das KraftfahrtBundesamt speichert nur die Daten.

Wenn die ZB 2 aufgeboten ist und Du den Kaufvertrag hast,dann gibt's auch keine Probleme. Bei welcher Bank ist die ZB 2 verloren gegangen. Beim großen VW AutoHaus könnte das ja auch die VW Bank sein.

Gruß M

Zitat:

@AF_Auto schrieb am 16. November 2016 um 21:47:47 Uhr:

Moin,

wenn Du den Brief nicht hast, den Wagen aber teilweise bezahlst und der Händler insolvent wird, bevor Du den Brief in Händen hältst, hast Du ein Problem. Du darfst Dich mit Deinem bereits gezahlten Teil bei der Insolvenzquote anstellen, sofern Masse vorhanden ist.

Genauso ist es!

Ist mir auch mal so ergangen, allerdings war mein Wagen in Reparatur. Das Autohaus hatte mich aber angerufen und informiert, dass die Firma am nächsten Tag Insolvenz anmeldet und ich am besten am gleichen Tag das Fahrzeug abholen lassen sollte.

 

 

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. November 2016 um 22:08:23 Uhr:

Macht es eben nicht. Steht auf der ZB 2 in der Zeile C.4.c sogar extra eingedruckt

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."

Aber:

Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird.

Bei noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen ist das was anderes. Da reicht das COC-Papier, die Fahrzeugrechnung und Fahrzeugprüfung gem. §19.2 StVZO zur Zulassung des Fahrzeuges (plus das ülbiche) zur Ausstellung der ZB I und II.

 

 

 

Bzgl. Kaskoversicherung und KZK: Ich habe damals die Überführungsfahrt meines Phaeton auch mit KZK gemacht und vorher mit meiner Versicherung (HUK Coburg) geklärt, dass dafür ebenfalls der Vollkaskoschutz gilt. Stand dann auch in dem Schreiben der Versicherung mit dem Code zur Zulassung,

Gruß Andreas

Zitat:

@AF_Auto schrieb am 17. November 2016 um 07:19:15 Uhr:

Bzgl. Kaskoversicherung und KZK

Das ist kein Problem bei KZK: Teil-/Vollkasko. Muss nur gewünscht werden, ansonsten standardmäßig nur Haftpflicht. Macht auch nicht jeder Versicherer.

 

David, ist der Brief nun aufgetaucht oder wurde eine Aufbietung gemacht?

LG

Udo

Themenstarteram 29. November 2016 um 20:45

Zitat:

@A346 schrieb am 29. November 2016 um 18:31:54 Uhr:

David, ist der Brief nun aufgetaucht oder wurde eine Aufbietung gemacht?

LG

Udo

Udo, der Brief wurde aufgeboten. Ich bin vor 3h erst aus China wieder gekommen und werde morgen mal mit dem zuständigen Herrn in Wolfsburg vom Phaeton Bestandsmanagement telefonieren.

Die 14 Tage Frist sollten morgen oder übermorgen auch rum sein.

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