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Problem Phaeton Kauf - Fahrzeugbrief verschwunden ...

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 16. November 2016 um 13:33

Folgende Situation:

Ich hab letzte Woche einen gebrauchten Phaeton bei einem VW Autohaus probegefahren und mich später zum Kauf entschieden.

Das Fahrzeug wurde dann per Mail bestellt und sollte morgen bereit zur Abholung sein.

Nun ist aber anscheinend irgendwo bei der VW Bank der Brief abhanden gekommen.

Dieser wurde am Montag vom Autohaus angefordert und ist seit dem unauffindbar.

Der VK meinte wenn dieser nicht wieder auftaucht wird ein neuer Brief bestellt, was aber ca 14 Tage dauern würde.

Ich würde den Wagen aber eigentlich trotzdem gern morgen abholen.

Der VK meinte er schickt mir den Brief dann zu und ich behalte dafür einen Teil der Summe bis ich den Brief habe.

Das Auto ist sauber, ich habe die Historie bei VW checken lassen.

Normal kauft man kein Auto ohne Brief - ganz wohl ist mir dabei auch nicht.

Aber was spricht dagegen wenn man alles schriftlich hat?

Ist wie gesagt ein großes VW Autohaus, kein dubioser Fähnchenhändler.

Er würde mir zur Überbrückung Kurzzeitkennzeichen machen das ich das Auto nutzen kann, denn ohne Brief kann ich es ja nicht anmelden.

Eure Meinungen dazu ?

Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn Du den Brief nicht hast, den Wagen aber teilweise bezahlst und der Händler insolvent wird, bevor Du den Brief in Händen hältst, hast Du ein Problem. Du darfst Dich mit Deinem bereits gezahlten Teil bei der Insolvenzquote anstellen, sofern Masse vorhanden ist.

Ich würde warten oder alternativ den Wagen beim Händler leihen (sollte dann natürlich Vollkasko versichert sein), Leihgebühr zahlen und diese auf den Kaufpreis anrechnen. Das ist die einzige Variante, bei der Du das Auto fahren kannst, aber kein Risiko hast, wenn man von der Selbstbeteiligung der Versicherung im Schadensfall absieht.

Warum ich das weiß? So ähnlich geschehen bei uns im Ort mit einem bekannten und etablierten Möbelhaus, bei dem zwischen Bestellung einer Küche (80% Anzahlung) und Liefertermin der Küche (10 Wochen später) eine Inso lag. Sehr dumme, aber lehrreiche Situation :(

Gruß Andreas

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Mache es so, wie vom Händler vorgeschlagen.

Sehe da keinerlei Risoko für dich.

Abholen, fahren, freuen!

LG

Udo

ich wollte eigentlich gar nichts dazu schreiben, bin nur überrascht zu welchen Mitteln Autohäuser heute greifen und dann noch ein Überführungskennzeichen zur längeren Nutzung anbieten. Ich kann nur den Kopf schütteln.

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 16. November 2016 um 13:42

Zitat:

@OpiW schrieb am 16. November 2016 um 14:39:36 Uhr:

ich wollte eigentlich gar nichts dazu schreiben, bin nur überrascht zu welchen Mitteln Autohäuser heute greifen und dann noch ein Überführungskennzeichen zur längeren Nutzung anbieten. Ich kann nur den Kopf schütteln.

Gruß Wolfgang

Das mußt Du jetzt näher erläutern ...

Der VK hat mich nicht versucht zu irgendetwas zu überreden, er würde ebenso den Wagen im Autohaus behalten bis die Situation geklärt ist.

Er hat mir ebenfalls den Emailverkehr zw ihm und der VW Bank weitergeleitet das ich sehe das es kein leeres gebrabbel von ihm ist.

Hä?

Wolfgang, der Händler hat doch ein sehr faires Angebot gemacht.

Er bezahlt für das Kurzzeitkennzeichen und verlangt einen Teil des Kaufpreises erst, wenn der Brief aufgetaucht ist oder ein neuer ausgestellt wurde.

Hätte David deiner Meinung nach noch unnötig auf den Warten warten sollen?

LG

Udo

 

Zitat:

Abholen, fahren, freuen!

LG

Udo

Drück die Daumen,dass es so klappt! Kann auch anders gehen

@TE

Zu der verschwundenen ZB 2

Das AH bzw die Bank (der die ZulassungsBescheinigung verloren hat) muss diese aufbieten und nach Ablauf der AufbietungsFrist kann eine neue ZB 1 und 2 ausgegeben werden.

Wenn das AH die Aufbietung veranlasst hat, kann die entsprechende ZulassungsStelle auch eine UnbedenklichkeitsBescheinigung an Deine Zulassungsstelle schicken und Du beantragst gleich nach Ablauf die Umschreibung bei Dir. Dann brauch nicht erst eine ZulassungsBescheinigung vom Vorhalter gedruckt werden und die muss ja auch erst mit der Post zu Dir.

Musst fragen ob Deine Zulassungsstelle das so machen würde

Gruß m

Warum dieser kompliziertere Weg für den TE?

Der Vorschlag des Händlers ist doch für beide Seiten sehr pragmatisch und David kann den Wagen bereits morgen abholen.

LG

Udo

Themenstarteram 16. November 2016 um 14:01

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. November 2016 um 14:54:21 Uhr:

Zitat:

Abholen, fahren, freuen!

LG

Udo

Drück die Daumen,dass es so klappt! Kann auch anders gehen

@TE

Zu der verschwundenen ZB 2

Das AH bzw die Bank (der die ZulassungsBescheinigung verloren hat) muss diese aufbieten und nach Ablauf der AufbietungsFrist kann eine neue ZB 1 und 2 ausgegeben werden.

Wenn das AH die Aufbietung veranlasst hat, kann die entsprechende ZulassungsStelle auch eine UnbedenklichkeitsBescheinigung an Deine Zulassungsstelle schicken und Du beantragst gleich nach Ablauf die Umschreibung bei Dir. Dann brauch nicht erst eine ZulassungsBescheinigung vom Vorhalter gedruckt werden und die muss ja auch erst mit der Post zu Dir.

Musst fragen ob Deine Zulassungsstelle das so machen würde

Gruß m

Das Autohaus hat nur eine Briefkopie, da es ein Leasingrückläufer ist hatte das Autohaus den originalen Brief noch nie laut dem VK.

Genau, "aufbieten" waren die Worte des Verkäufers.

Dann muss die Bank die Aufbietung veranlassen und jemand von denen die EV abgeben.

Kommt öfter vor,dass Dokumente bei einer finanzierenden Bank bzw von dort auf dem Postweg verloren gehen

Santander ist da SpitzenReiter,die verschicken auch solche wichtigen Dokumente mit einfachem Brief. Ist für sie in der Summe günstiger als alle mit einschreiben zu verschicken. Da kann man auch regelmäßig mal ein Aufbietungsverfahren bezahlen.

Der Fahrzeugbrief ist das zentrale Dokument, das die Eigentümerschaft beweist. Ohne dieses Papier würde ich KEIN Geld zahlen, sondern einen Kaufvertrag abschliessen, der das Nachliefern des Briefes als Bedingung hat, damit er rechtsgültig wird. Ansonsten wie vom Autohändler vorgeschlagen verfahren...

Wenn in der von Dir vorgeschlagenen Abwicklung "irgendwas" schiefgeht, musst Du dem Geld hinterherlaufen- obwohl Du an allem schuldlos bist. Daher sollte der Verkäufer auch das Risiko tragen, da er das Problem verursacht (und NICHT Du).

Falls er unbedingt einen Vertrag will, dann mach einen Mietvertrag für die Übergangszeit, dessen Kosten auf den Kaufpreis angerechnet werden, sobald Du das Auto anschliessend kaufst. Wenn der Verkäufer dann den Brief nicht liefern kann, zahlst Du die Miete und bist raus aus der Nummer...

Gruss

Mark

Der Verkäufer wird den Brief ja liefern. Entweder das Original oder den Aufgebotenen.

Dem TE ist doch eine Lösung angeboten worden, die ihm auch schriftlich keine Nachteile, auch finanzieller Art, zusichert.

Wer ein Haar in der Suppe finden möchte, findet auch eins. Anders kann ich die Beiträge einiger User in diesem Thread nicht bewerten.

LG

Udo

Dann bist Du geschäftlich noch nie auf die Nase gefallen...

Hier geht es nur um Risikomanagement von Geld- und die einzige Frage ist, wer trägt das Risiko...

Gruss

Mark

Der Händler trägt in diesem Fall das Risiko und die zusätzlichen Kosten.

Er übergibt den Wagen, ohne unmittelbar den vereinbarten vollen Kaufpreis zu bekommen.

Und nein, ich bin geschäftlich noch nie auf die Nase gefallen. Und ich habe auch keine Phobie gegen Autohändler...

LG

Udo

Ich weiß ja nicht, wie der TE vor hat, das Auto zu versichern. Aber während der Zeit, in der die Kurzzeitkennzeichen da dran sind, dürfte der doch wohl nur minimal versichert sein, oder? Was ist, wenn in diesen 14 Tagen etwas passiert, was wir ja alle nicht hoffen wollen? Aber wer zahlt dann die Zeche?

Ist nur so ein Punkt, der mir dazu einfällt.

Gruss

Jens

Der Händler versichert den Wagen mit der Vergabe des Kurzzeitkennzeichens auf sich.

Wenn was passieren sollte, zahlt seine Versicherung.

Ich gehe mal davon aus, dass der Händler für das Fahrzeug für diese Zeit nicht nur eine Haftpflichtversicherung abschließen wird. Der TE wird da sicherlich drauf achten.

LG

Udo

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