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Problem mit Werkstatt

Renault Twingo I ( C06)
Themenstarteram 28. Juli 2005 um 17:13

hallo,

meine Schwiemu hat Ihren Twingo heute bei einer Werkstatt (da hat sie den Wagen auch gekauft) wg. ASU abgegeben. Als sie den Wagen wieder abholte, wurde ihr mitgeteilt, dass es ein Problem gaebe. Der Mechaniker haette das Fenster runtergelassen (wieso auch immer) und nun waere der FH Motor defekt. man wuerde Ihr einen KV machen und weil "Sie es sind" berechnen wir nur 180 Eu statt 288.

Erstmal, was sind denn das bitte fuer Mondpreise und zudem, spinnt der Kerl, sollen wir nun dafuer zahlen, dass einer seiner Leute "den FH Motor geschrottet hat".

Das waere Zufall, da koenne man nichts dafuer.....da freut sich der ADAC Anwalt :)

:-O

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40 Antworten
am 28. Juli 2005 um 17:25

Also bitte, wenn die Karre den ganzen Tag in der Sonne steht, darf ich ja wohl das Fenster runterlassen, oder? Und wenn dabei der FH kaputt geht, ist das auch nicht mein Problem, sondern tatsächlich Zufall und glücklicherweise in der Werkstatt passiert und nicht im Urlaub. Meine Fresse, solche Kunden hab ich gefressen. Dann schalt mal dein Anwalt ein und weise nach, dass der FH in der Werkstatt durch unsachgemässen Gebrauch zerstört wurde.....lächerlich.

T.S.

P.S. Dass Renaultteile sehr teuer sind, ist bekannt und oft nicht nachvollziehbar, gebe ich zu.

Themenstarteram 28. Juli 2005 um 17:57

ja is klar..

 

hab direkt mal nachsehen muessen, ob Du nicht der Haendler bist ;)

Vermutlich hast du mit sochen Dingen einschlaegige Erfahrungen, sonst wuerdest Du nicht so hochgehen. Wieso man in der Halle allerdings das Fenster runtermachen muss, ist weiterhin unklar.... dass da mutwillig was zerstoert wurde, ist ja auch nie behauptet worden.... fraglich ist zudem, wer wem was nachweisen muss. Der Wagen war ok, als er uebergeben wurde und hatte einen Defekt, als er zurueckkam..... das ist Fakt.

P.S. de rWagen stand nicht den ganzen Tag in der Sonne, sondern wurde direkt angenommen...

Re: ja is klar..

 

Zitat:

Original geschrieben von ask_me

Wieso man in der Halle allerdings das Fenster runtermachen muss, ist weiterhin unklar....

Auf engem Raum Rangieren? Vermute ich zumindestens mal, da bisweilen in Werkstätten die Platzverhältnisse sehr beengt sind und ein Blick aus dem offenen Fenster vor Schrammen schützen kann. Die Rechtslage ist jedenfalls grenzwertig, da der FH auch bei der Schwimu beim nächsten Beutzen kaputt gegangen wäre (häfte können o.ä.). Als Stammkundin der Werkstatt sollte ein Gespräch mit dem Geschäftsführer hilfreicher sein, als gleich mit dem Anwalt zu kommen - natürlich vorausgesetzt, dass die Möglichkeit für solch ein Gespräch überhaupt möglich ist.

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 28. Juli 2005 um 18:39

ja logen

 

haben wir zuerst das klaerende Gespraech gesucht... Ergebnis war nur, dass es den "Sonderpreis" gibt.. ob der FH sowieso kaputtgegangen waer, ist reine Spekulation, kann sein, oder nicht. Jedenfalls werden wir uns nun mal den fachl. Rat einholen und dann schaun mer mal... niemand ist auf Streit aus.... finds halt nur ne Frechheit... wuerde sich eine Werkstatt meiner Hausmarke nicht trauen....

am 28. Juli 2005 um 18:41

Tja, mein Guter...da haste tatsächlich Recht. Was Ähnliches ist mir auch schon widerfahren. Und zwar ist bei nem Werkstattaufenthalt mal eine Wapu undicht geworden. Allerdings war der Kunde sehr verständnisvoll und nicht so einer wie du. Der war nicht der Meinung, dass wir Schuld am Undichtwerden der Wapu waren. Was kann denn der Mechaniker dafür, wenn der FH kaputt geht beim öffnen??? Und ein Entgegenkommen seitens der Werkstatt war doch auch da, also was willst du noch? Dass die Werkstatt dein defektes Auto kostenlos repariert? Wer sagt denn, dass der FH nicht schon vorher defekt war oder schon Anzeichen dafür vorhanden waren? Damit steht Aussage gegen Aussage...fertig.

T.S.

P.S. Willst also tatsächlich behaupten, dass deine Werkstatt den Schaden ohne Weiteres übernehmen würde? Schön blöd! Wie lange soll deine Werkstatt, denn deiner Meinung nach noch bestehen bei so einem Verhalten? Sag mir mal die Werkstatt, dann fahr ich hin und behaupte dann das und das war vorher nicht...bitte kostenlos reparieren.

Themenstarteram 28. Juli 2005 um 18:53

ahso

 

ok, tenor aller Antworten ist eindeutig "der Fh war schon defekt", "waer eh verreckt" ,"kann keiner was dafuer"

merci fuer die Einschaetzung...

@Thor Da musst Du auch Dein Auto wechseln, bei Renault scheint das ja Standard zu sein....

THREAD CLOSED

am 28. Juli 2005 um 19:31

Zitat:

@Thor Da musst Du auch Dein Auto wechseln, bei Renault scheint das ja Standard zu sein....

Muss ich nicht verstehen, oder? Woher willst du wissen, was ich für ein Auto fahre?

Übrigens fällt mir zu dem Thema ne kleine Story ein. Es war einmal ein Kunde, der brachte sein Auto in unsere Werkstatt( meine Lehrwerkstatt) um einen Schaden am Fensterheber reparieren zu lassen. Dabei musste natürlich die Türverkleidung ab, in deren Leder sich zahlreiche kleine Löcher befanden, welche aussahen, als ob sie mit Nadeln reingestochen wurden. Nachdem der Kunde sein Auto abgeholt hatte, kam er nach einer Viertelstunde wieder und behauptete wir hätten diese Löcher beim Reparieren reingemacht, mit nem Schraubenzieher oder Ähnlichem. Um den Kunden nicht zu verlieren, wollten wir ihm kulanterweise (Kulanz = freiwillige Leistung) eine neue Türverkleidung bezahlen. Zufälligerweise wurde sein altes Auto, welches noch zum Verkauf auf unserem Gebrauchtwagenplatz stand, am selben tag verkauft und sollte daher zur Auslieferung fertig gemacht werden. Und siehe da, was fiel uns da auf? Genau dieselben Löcher in der Türverkleidung, wie bei seinem neuen Auto. Nachdem wir den Kunden zur Rede stellten, gab er zu dass es der kleine Hund seiner Frau gewesen sein könnte, denn dieser biss immer in die Türverkleidung.

Ja, ja...auch solche Kunden gibt es.

T.S.

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 5:47

:)

 

da alle Deine Beitrage in der Renault-Abteilung erstellt wurden habe ich daraus einfach Schluesse auf Deinen Karren gezogen...

Dein Beispiel ist eine nette Story; dass es natuerlich!!! auch Kunden gibt, die das Autohaus verarschen wollen, ist ebenso eine Frechheit, keine Frage. Da gibt es hueben wie drueben masssenweise Beispiele, der Kunde jubelt einen Defekt unter, der Mechaniker faehrt mal grad mit einem abgegebenen Wagen einkaufen usw.....

Gluecklicherweise gehoere ich nicht zu diesen Leuten, die jmd. was unterschieben wollen, allerdings erwarte ich das auch von meinem Gegenueber. Es passieren Dinge und dafuer hat man gradezustehen....

am 29. Juli 2005 um 7:01

@ ask_me

ich würde sagen, dass in Eurem Fall eine art Putt-Situation vorhanden ist.

Auf der einen Seite habt Ihr das Auto zwar ohne Mängel in der Werkstatt abgegeben, könnt aber auch nicht abstreiten, dass der FH-Motor kurz vor seinem exotus war, oder?

Immerhin kann es ja sein, dass sich wirklich schon Anzeichen für ein Ableben gezeigt haben, diese aber falsch oder gar nicht erkannt wurden.

Auf der anderen Seite, kann die Werkstatt genauso wenig nachweisen, dass der FH-Motor einen Schuss hatte und kurz vor seinem Ableben war.

Ich schliesse ausserdem mal eine unsachgemäße Behandlung des Mechanikers aus. Was soll er denn am Betätigen des FH-Schalters falsch machen?

Ausserdem ist es vollkommen normal und gängig, dass die Mechaniker in der Werkstatt das Seitenfenster öffnen.

Zum einen, wie schon erwähnt wurde, zum besseren Rangieren und zum anderen dass sich keine Abgase im Fahrerraum anstauen können, die evtl. durch die Lüftung in die Fahrgastzelle eindringen können. Sonst könnte es passieren, dass das Auto hinterher stark nach Abgas riecht, wenn man es zurück gekommt.

Ich finde das Angebot der Kulanz seitens der Werkstatt mehr als fair und mÍhr solltet darauf eingehen, bevor die ganze Situation ins Bodenlose eskaliert.

Gruss

Ken

am 29. Juli 2005 um 7:30

Dass das Ding ausgerechnet in der WS kaputt gegangen ist muss ich als dummen Zufall bezeichnen. Sicherlich hat es keine Rolle gespielt welcher Mensch den Fensterheberschalter betätigt.

Die elektrischen Fensterheber sind eine Schwachstelle beim Twingo. Mit Sicherheit ist nicht der Fensterhebermotor defekt. Beim Öffnen oder Schliessen des Fensters ist eine Plastikhalterung an der Fensterheberführung abgebrochen. Diese gibt es allerdings bei Renault nicht einzeln zu kaufen. Da bekommt man für ca. 230,--€ nur den kompletten Mechanismus inkl. Motor.

Dass das Teil bereits bei der Abgabe in der WS nicht kaputt war kann ich in dem Fall glauben. Die Seitenscheibe wäre sonst schief gewesen und nicht geschlossen.

Meiner Meinung nach ist das für beide Seiten dumm gelaufen. Den Sonderpreis der WS finde ich in Ordnung. Wenn der neue Fensterheber eingebaut ist kann man sich ja mal den alten zeigen lassen.

Gruss

Haedy :D

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 10:36

"anderen dass sich keine Abgase im Fahrerraum anstauen können, die evtl. durch die Lüftung in die Fahrgastzelle eindringen können. Sonst könnte es passieren, dass das Auto hinterher stark nach Abgas riecht, wenn man es zurück gekommt."

so wars aber nicht.... das Fenster war 2 Finger breit offen und der Mech hat es komplett aufgemacht.

Nunja, wer wem was zu beweisen hat, werden wir klaeren und drolligerweise sind die Einschaetzungen und Meinungen bei ***.auto-treff.com genau andersrum.

Kann ja mal berichten....

am 29. Juli 2005 um 13:49

Eine Frage an Dich:

Bist du dir 100% sicher, dass bevor das Auto in die Werkstatt gekommen ist, der mechanismus des FH`s nicht schon einen schaden hatte, der aber einfach nur durch das herunetrlassen des Fensters durh den Mechaniker zur volendeten Schaden geführt hat?

Ich gehe mal davon aus: NEIN.

Es sei denn Du würdest jeden Tag die Türpappe abnehmen und alles penibel untersuchen.

Oder hast Du einen Röntgenblick?

Du kannst es nicht wissen.

Wenn also der Mechanismus einen kleinen Riss erlitten hat, den du deffinitiv nicht hättest sehen können, benötigt es wohl nur wenige Betätigungen des FH`s, um den Bruch perfekt zu machen.

Sieh es doch mal positiv:

sei froh, dass es in der Werkstatt passiert ist und die Dir ein solches Angebot aus Kulanz machen.

Wäre es zu Hause passiert, müsstest Du den vollen Preis bezahlen.

Die Werkstatt muss nur dann voll Haften, wenn die auch nachgewiesen die Schuld an dem Schaden haben. Also z.B. der Mechaniker öffnet die Fahrertür und haut sie gegen die Hebebühne, mit dem Resultat, dass eine Beule in der Tür ist. Dann muss die Werkstatt die Rep bezahlen.

Gruss

Ken

am 29. Juli 2005 um 14:37

Ich weiss gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Der FH war vorher nicht defekt...gut, das sei dahingestellt. Der Mechaniker lässt die Scheibe herunter und der FH geht kaputt. So, das ist Tatsache. Nun ist der Schaden in der Werkstatt passiert ohne die Schuld einer der beiden Seiten. Der Mechaniker kann nichts dafür, er hat den FH fachgemäss betätigt, indem er auf den Knopf gedrückt hat. Da kann man nun wirklich nicht viel falsch machen. Der Kunde kann nichts dafür, denn er war an dem Defekt in dem Moment gar nicht beteiligt. Also was bleibt ist eine Einigung, die beiden Seiten gerecht wird. Da keine der beiden Seiten die volle Schuld an der Sache trägt, steht auch ausser Frage, dass eine der beiden Seiten den vollen Schaden tragen sollte...ist ja wohl klar. Die Werkstatt hat einen Vorschlag gemacht, der sehr kulant ist, denn 100€ sind ja wohl nicht zu verachten, wenn man bedenkt, dass der FH wahrscheinlich beim nächsten betätigen zu Hause genauso kaputt gegangen wäre und der Kunde dann den kompletten Schaden hätte tragen müssen. Desweiteren ist mir unbekannt, dass der FH beim Twingo oft kaputt geht. Habe noch nie einen wechseln müssen. Achso nochwas, ask_me, wie ich sehen konnte gehörst du der BMW-Fraktion an und ich wage doch sehr zu bezweifeln, dass BMW kulanter ist, als Renault, die dafür ja bekanntlich bekannt sind. Und wenn deine Werkstatt in diesem Fall den kompletten Schaden bezahlt hätte, dann kann ich echt nur sagen, bis demnächst beim Insolvenzverwalter. Übrigens kostet beispielsweise das Spiegelglas eines 7-BMW knappe 300€ (Abblendfunktion, und daher mit einem Gel gefüllt)...nur mal so zur Info und zur Tatsache Mondpreise.

T.S.

am 29. Juli 2005 um 14:45

lächerlich

 

Also das ist ja wohl das dümmste was man sich vorstellen kann.

Wie kann man so besch. sein und dafür die Werkstatt verantwortlich machen. Da hättet Ihr am bessten schon bei der Abgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt schon dazusagen sollen:

"Bitte nicht anfassen was nicht unbedingt nötig ist!!!"

Solche Leute sollten die Gerichtskosten dann auch selbst tragen!

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