Problem mit tieferlegung
also, da ich meinen golf nur ein kleines bißchen tiefer legen wollte, habe ich mir nen satz 35mm h&r federn gebraucht gekauft in verbindung mit roten konis (hinten mit 2 nuten). damit er hinten nicht mehr runterhängt habe ich die obere nut benutzt (untere soll standart sein), also eine tieferlegung von 15mm. soweit so gut. allerdings habe ich mich nach dem einbau schon etwas gewundert wie tief das doch geworden ist. ich habe leider bei mir vorher nicht gemessen, aber heute mal mit dem originalfahrwerk vom madison verglichen. habe von der nabe bis zum kotflügel gemessen und es hat sich herausgestellt, daß mein fahrwerk vorne und hinten ca. 45mm tiefer ist. wie kann das sein? weiß ja daß sich billige federn setzen, aber auch h&r? und vor allem hinten wo es doch nur 15 sein sollten??? jetzt habe ich auch das problem, daß meine scheinwerfer nur noch 49,5 cm über dem boden sind. wie macht ihr das denn mit den protection kits? vorne kein problem, aber hinten sitzt die staubkappe schon im stand auf dem federteller unten auf, da muß ja beim einfedern auf dauer die kappe oder der gummipuffer dran glauben. bilder gibts in meiner sig. ich finde es ist relativ tief für 35/15 oder?
31 Antworten
naja die kappe ist ja unten am puffer befestigt. klar, wenn man heftig einfedert, dürfte die kappe sich lösen und einfach nach oben rutschen, aber das is ja auch nicht der sinn der sache. sie ist jedenfalls schon etwas deformiert wo sie unten auf der feder (die windung verengt sich ja) aufsitzt. der federteller ist ja auch in der oberen nut, also 2cm höher als normal
Sorry, aber ich versuche es mal von ner anderen Seite.
Das die STVZO mit ihren Paragraphen die Zulassungsvorraussetzungen von Autos die in Deutschland zugelassen werden sollen regelt ist die bewusst, bzw da sind wir uns einig. Ich nehme das einfach mal an 🙂
Dass es schlechte und gute Menschen, fleißige und faule, peniple und ungenau gibt, da sind wir uns auch einig.
Nun ist der TÜV Prüfer auch nur ein Mensch, der aber keine Fehler machen darf, diese aber trotzdem tut wie jeder andere auch. Da es früher keinen gejuckt hat was diese 50cm betrifft, hatte man locker auch extreme Tieferlegungen eingetragen bekommen, bzw. die Hersteller ihre Gutachten erhalten. Das Hersteller mit ner dicken Tasche auch so manche Sachen "sponsoren" könnten, wenn der TÜV lieb ist, ist dir sichrlich auch klar.
Nun steht aber die STVZO über alldem, über den Fehlern der Prüfer und über dem Sponsoring. Ihr ist es egal, alles was nicht mit der STVZO übereinstimmt ist falsch und somit illegal. Dabei spielt die Eintragung des TÜV Prüfers genausowenig eine Rolle wie die Marke deiner Turnschuhe wenn du in einer Kontrolle stehst. Es zählt ganz allein die STVZO und deren Regeln.
Und ganz nebenbei: In jedem Bericht steht sinngemäß drin: "Das Auto enspricht zum jetzigen Zeitpunkt den Richtlinien der STVZO"
Wer sagt das du nichts im nachhinein gemacht hast? Verstehst was ich mein?
Jeder Prüfer muß bei einer eintragung die STVO beachten. Wenn er es einträgt kann dir niemand einen Vorwurf machen.
Wenn man also so rumfährt wie es eingetragen wurde und nachträglich nichts dran ändert braucht man bei keiner Kontrolle ein schlechtes Gewissen zu haben.
Und kein anderer Prüfer wird die Prüfung eines seiner Kollegen anzweifeln bzw. rückgängig machen.
Gruß Pepe
Wieso sollte der eine Prüfer eine Eintragung nicht anzweifeln nur weil ein anderer sie gemacht hat?
Nur weil sie den gleichen Beruf haben? Das ist doch keine Begründung!
Und wie beweist du es dass nachträglich nichts dran gemacht wurde??
edit: Rein rechnerisch könnte man z.B. bei den 80er Federn kein "Ur"gutachten erstellen, da man immer drunterliegt. Angenommen BJ 1988 und jünger.
@eagle: wenn mich mein verstand nicht ganz täuscht, dann der puffer aber zum teil auch IN der Kappe (2-3 so Abstufungen) und dann sollte es nicht mehr dranhängen wenn du die auch noch hast (gammeln aber gerne weg). Ansonsten einfach die Kappe dementsprechend kürzen.
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hab mir ja extra neue puffer und kappen geholt, weil die alten hin waren. daß die nicht passen könnten, habe ich überhaupt nicht bedacht. die kappen stecken in so einer nut in den puffern, die ragen also ca. 2cm in die kappe hinein. meiner freundin hab ich jetzt welche bei atu geholt, die haben nur einen faltenbalg über dem ganzen puffer und gar keine kappe mehr. wäre wohl die bessere lösung für mich gewesen
Genau, das mit den hineinragen meinte ich. Aber wenn die Puffer neu sind würde ich eher die Staubkappe kürzen, sie soll ja lediglich den groben Dreck fernahlten der sich über die Boruhng in der die Kolbenstange sitzt sonst in den Dämpfer weiterbewegen könnte. Einen tieferer Sinn ist mir nicht bekannt.
OK OK, also sind mindestens 50% aller 2er Golfs auf unseren Straßen illegal unterwegs.
Jeder Fahrwerk mit mehr als 35 mm tieferlegung ist illegal. (wegen der 50 cm Regelung)
Fast jeder Tüv Prüfer trägt illegale Fahrwerke ein.
Fast jedes Fahrwerksgutachten, fast alle ABE`s sind illegal da man mit jedem Fahrwerk ab 35mm unter die 50 cm kommt.
Gut zu wissen.
Eigentlich eine richtig lächerliche diskussion um die 50 cm.
Gruß Peter
Hab zwar davor nicht gewusst dass 50% aller Golf II extrem tiefergelegt sind, aber du scheinst sicher eine Quelle dafür zu haben.
Ausserdem gilt diese Regel wenn du aufmerksam gelesen hättest nicht für alle Golf II und wenn du mein Edit noch gelesen hättest, kann man locker ein Gutachten erstellen mit nem Golf BJ 1985 und alles legal bekommen als Hersteller. Der Prüfer schreibt rein, "im Falle nach BJ 87 auf 50cm achten" und die Sache ist gegessen. Und ABE's für Fahrwerke??
Da du leider nicht bereit bist auf meine Argumente einzugehen, bzw zu versuchst diese zu wiederlegen sondern eher den anschein für mich machst es ins lächerlich zu ziehen, empfehle ich hier nen Punkt zu setzen. Schau dir die Suche an da steht so manches.
Ich wünsche dir trotzdem nicht dass du je an meine Worte denken musst...
Was heißt extrem tiefer ? Mit deinem 60/40er Fahrwerk unterschreitest du sicher auch die 50 cm und bist daher illegal unterwegs. (Andere unterschreiten die höhe ja schon mit 35mm tieferlegung)
Nunja, da du ja eh alles besser weißt und anscheinend jede nacht die STVO studierst hast du vollkommen recht.
Gruß Pepe
Willst du es nicht peilen oder was? Was meinst was ich für ein Gezedere hatte bis ich alles eingtragen hatte? Meinst du mir macht es Spaß Sachen zu erzählen die zwar richtig sind aber inhaltlich keinen tieferen Sinn in meinen Augen haben?? 🙄
Ja und mit meinem FW hab ich auch die Grenze unterschritten, ich durfte aber auch schon bei ner 7Zoll Felge mit ET28 und 195/50 15 die Radkästen gut bearbeiten, was auch nicht sonderlich normal ist afaik. Bei mir waren es 47 oder 48 (lang is es her), bei 49 hätte er es mir eingetragen, den Rest wollte mir keiner von Dekra oder TÜV in der Umgebung eintragen!
}>Willst du es nicht peilen oder was? Was meinst was ich für ein Gezedere hatte bis ich alles eingtragen hatte?{<
Die eintragung ist illegal, denk an die 50 cm, was gibt es da zu kapieren Herr Oberlehrer Schlaumeier?
}>Meinst du mir macht es Spaß Sachen zu erzählen die zwar richtig sind aber inhaltlich keinen tieferen Sinn in meinen Augen haben??{<
Ok, was erzählst du dann die ganze Zeit
}>Ja und mit meinem FW hab ich auch die Grenze unterschritten, ich durfte aber auch schon bei ner 7Zoll Felge mit ET28 und 195/50 15 die Radkästen gut bearbeiten, was auch nicht sonderlich normal ist afaik.{<
Also entspricht dein Fahrzeug nicht der STVO, ist aber gesetzlich geprüft und abgenommen
}>Bei mir waren es 47 oder 48 (lang is es her), bei 49 hätte er es mir eingetragen, den Rest wollte mir keiner von Dekra oder TÜV in der Umgebung eintragen!{<
Hätte es dir eingetragen ?
Fazit: Du bist illegal unterwegs und es ist dir egal weil es eingetragen ist. Meine Rede, mir ist es nämlich auch egal. Da der Tüv Prüfer die eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften der STVO durchführt und daraufhin einträgt. Ganz einfach!
Mir langts jetzt mit dieser Schwachsinnigen Diskussion.
Pepe
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Die eintragung ist illegal, denk an die 50 cm, was gibt es da zu kapieren Herr Oberlehrer Schlaumeier?
Du blickst es echt nicht, is aber auch schon zu später Stunde:
Wer sagt das meine Eintragung illegal ist? Kennst du mein Auto, hast du es jemals gesehen? Weißt du was ich verändert hab? Nein? Na dann mal nich so vorschnell mit deinen Vermutungen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
}>Meinst du mir macht es Spaß Sachen zu erzählen die zwar richtig sind aber inhaltlich keinen tieferen Sinn in meinen Augen haben??{<
Ok, was erzählst du dann die ganze Zeit
Ich schreibe hier Dinge die korrekt sind, auch wenn ich den Sinn einer Begrenzung auf 50cm nicht ganz nachvollziehen kann! Meine Meinung dazu interessiert die rennleitung aber nen feuchten Kehricht!
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Also entspricht dein Fahrzeug nicht der STVO, ist aber gesetzlich geprüft und abgenommen
Achja? Siehe oben!
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
}>Bei mir waren es 47 oder 48 (lang is es her), bei 49 hätte er es mir eingetragen, den Rest wollte mir keiner von Dekra oder TÜV in der Umgebung eintragen!{<
Hätte es dir eingetragen ?
Ja bei 49cm hätte er es mir eingetragen, da es aber weniger waren ging es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Fazit: Du bist illegal unterwegs und es ist dir egal weil es eingetragen ist. Meine Rede, mir ist es nämlich auch egal. Da der Tüv Prüfer die eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften der STVO durchführt und daraufhin einträgt. Ganz einfach!
Mir langts jetzt mit dieser Schwachsinnigen Diskussion.
Fazit: Du gehst von Dingen aus die gar nicht zutreffend sind, und zu denen dich keiner verleitet hat diese anzunehmen. Und egal is es mir auch nicht, wenn ich bedenk dass ich bei jeder Kontrolle rausgezogen werd erst recht nich. Und die STVO hat damit wenig zu tun, hier geht es um die Zulassung (STV
ZO), und die kann erlischen.
Kleiner Denkanstoß: Wer sagt das ich überhaupt noch ne Golffront habe? 🙄
}>Kleiner Denkanstoß: Wer sagt das ich überhaupt noch ne Golffront habe?{<
Spielt doch keine Rolle, eine Ralley oder Corrado Front ist auch keine 3 cm höher (Warum jetzt wohl nur 3 cm ? Überleg mal...)
Zudem......ach, laß mal gut sein......der klügere gibt nach.
Pepe, der an dieser Diskussion nicht mehr teilnehmen wird
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
Laß mal gut sein......der klügere gibt nach.
Pepe
Ne billige Art einzusehen dass man unrecht hat 🙄
Was davor da stand will ich gar nicht wissen...
edit: na dann hast es auch nicht eingesehen. Wie schon oben geschrieben: Hoffe nie das du dich an meine Worte erinnern wirst bei ner Kontrolle, wenn doch dann weißt ja bescheid das die rennleitung es nicht umsonst moniert.
Eure Diskussion ist sowas von sinnlos....
Ich unterschreite auch die 50 cm....im übrigen wird nur die Lichtaustrittsunterkante gemessen. Aber egal.
Ob das nachgemessen wird oder nicht, hängt vom Prüfer ab. meinen Prüfer hat es nicht interessiert und ich wurde auch noch nie daraufhin geprüft.
Andere Länder, andere Sitten.
Ach Pepe, jede Eintragung kann angezweifelt werden...Und wenn's sein muß, schicken die Dich zum Tüv.