Problem mit ebay: Felgen
Hallo!
Ich habe ein Problem mit einem Verkäufer! Ich habe ihm das Geld sofort überwiesen. Am Mittwoch hat er mich angerufen, dass seine Frau alle 4 ! Felgen zerstört hat und er mir das Geld wieder Überweist. Wie kann ich sicher gehen, dass er die Wahrheit erzählt? Ich habe ihm bereits mehrmals geschrieben, dass ich gerne ein Foto von den kaputten Felgen sehen will, doch er hat sich seitdem nicht mehr gemeldet. Was soll ich machen?
Achja hier ist der Artikel
Bitte helft mir! Tut mir leid dass ich das hier poste, aber ich wusste nicht wohin damit!
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
wieviel sind die räder denn wirklich wert? denn wenn man nen anwalt einschaltet muss es sich ja schon richtig lohnen... würde an deiner stelle lieber das geld zurücknehmen und regelmässig schauen ob er die felgen wieder verkauft. und DANN richtig ärger machen.
Genau und dann kannste Ihn wegen Betrug und Schadenersatz verklagen. Deine Anwaltskosten muß er dann auch zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
wieviel sind die räder denn wirklich wert? denn wenn man nen anwalt einschaltet muss es sich ja schon richtig lohnen... würde an deiner stelle lieber das geld zurücknehmen und regelmässig schauen ob er die felgen wieder verkauft. und DANN richtig ärger machen.
Würd ich auch so machen!
Ich finde sowieo das bei eBay langsam aber sicher mal das ganze System überdacht werden sollte...
Mir geht die Unzuverlässigkeit und Willkür von Verkäufern, vor allem aber von KÄUFERN total auf die Eier...
Sowas wie Zwangs-Treuhand und dafür weniger eBayprovision sodass die die Kosten wieder rauskriegen.....
Bei eBay ist es mir viel zu lasch.
Das schöne ist bei eBay trotzdem noch das man Schnäppchen machen /kann/ und auch für viel Geld verkaufen /kann/ wenn denn alles klappt.
Grüßle
Dimle
das prob ist: die machen ihr geld! den ist es scheiß egal geworden.
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Mal was anderes an die "Ebayexperten" unter uns. Wie ist das eigentlich wenn mir jemand außerhalb Ebay, also über die Mitglieder kontaktieren funktion etwas anbietet - praktisch ein Privatgeschäft ohne Ebay.
Ich überweise ihm nun das Geld und warte, derjenige verschickt aber nichts. Was könnte ich in so einem Fall machen außer das übliche Geschnatter wie mit Polizei, Anwalt drohen etc.
Ich hab dazu schon meine eigene Theorie😉
So wie es aussieht ist in so nem Fall nichts zu machen. Beweisen kann derjenige es ja nicht das er die Ware auch tatsächlich nicht erhalten hat, es ist auch kein Vertrag zustande gekommen auf den er sich berufen könnte.
Er hätte das Geld auch einem Fremden in der Stadt in die Hand drückebn können, der im verspricht ich schicke dir dieses und jenes. Sowas ähnliches ist nem Bekannten passiert (jaja ich weiss was ihr jetzt denkt, nem Bekannten😁), er war so dumm und hat einem außerhalb Ebay Geld überwiesen, und dieser Fuchs hat ihn abgezogen.
das übliche geschnatter 😉
na nächstes mal schauer sein, sprich nen treuhand service oder sowas.
am betsen ist, allen e-mail verkehr speichern, kontoauszug aufheben etc.
@ Limo320:
Auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wird, hat der derzeitige Höchstbieter zum aktuellen Gebot Anspruch auf die Ware. Vorzeitiges Beenden ist also auch keine zulässige Variante.
@ Xenon_Stef:
Ich würde in jedem Falle gegen den Verkäufer vorgehen, solche Leute lernen es ja sonst nicht. Das Recht ist voll auf Deiner Seite. Als erstes würde ich den Typen wegen Betruges anzeigen, das wirkt meist Wunder. Soll er doch die Felgen zerstören, um defekte vorweisen zu können. Dann muß er halt neue besorgen um sie Dir zu liefern oder entsprechend Schadenersatz zahlen.
Danke erstmal für die vielen Antworten!
Er hat gesagt seine Frau ist quer über den Bordstei geknallt!
Schade das der Verkäufer so weit weg wohnt, sonst wär ich gestern schon vor seiner Tür gestanden!
Die e-mails hab ich alle abgespeichert und die Belege aufgehoben!
Mit was kann ich ihm jetzt genau drohen/anzeigen?
Anzeige möcht ich aber vermeiden!
Könnte ich von ihm verlangen, dass er die Felgen per Nachnahme schickt?
Schick dem das SEK ins Haus!!! Sowas geht ja wohl mal echt nicht, dass der dir die Felgen nicht gibt!
Geh zusätzlich an die Presse damit! Ist ja wohl ein Unding😠
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ Limo320:
Auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wird, hat der derzeitige Höchstbieter zum aktuellen Gebot Anspruch auf die Ware. Vorzeitiges Beenden ist also auch keine zulässige Variante.
Ne,so meinet ich das nicht! Ist ja trotzdem scheiße😁
wenn die Felgen günstig waren,würde ich auf Einhaltung des Kaufvertrags bestehen.Wenn er das nicht kann,hast du das Recht dir Felgen im gleichen Zustand zu besorgen und er müsste dir die Differenz erstatten.Darauf würde ich ihn erstmal hinweisen und schon mal mit ´nem Anwalt drohen.
Wie soll seine Frau mit den Felgen über dem Bordstein gefahren sein,wenn sie schon zum Zeitpunkt der Auktion abmontiert waren,wie man auf dem Foto sehen kann?
Dadurch hat er sich ja schon verraten.
Du hast das Geld überwiesen und wartest jetzt auf die Ware.Somit ist er jetzt im Verzug und falls du einen Anwalt einschaltest muß er den auch noch bezahlen.Aber frag nochmal vielleicht beim AndyE36 nach,weil er direkt vom Fach ist
Diese Felgen sind selbst in diesem Zustand fast dass Doppelte Wert.
Hat er verpennt einen Mndestpreis festzulegen??
Man kann wenn man will natülich Rechtlich gegen ihn vorgehen.
Man kann aber auch, und so würde ich es machen, es ganz einfach lassen. Wenn deine Kohle wieder da ist, SCHWAMM DRÜBER.
Kannst ja aus Spaß mal gucken ob die erneut von ihm bei E-GAY angeboten werden.
Ansonsten findest bestimmt noch schicke Felgen.
Obwohl. Wäre ja echt n Schnäppchen gewesen. Sehen gut aus.
Was solls. Ist halt n riesen ARS**L*C*.
Zitat:
Original geschrieben von Böser Onkel 666
Diese Felgen sind selbst in diesem Zustand fast dass Doppelte Wert.
Hat er verpennt einen Mndestpreis festzulegen??Man kann wenn man will natülich Rechtlich gegen ihn vorgehen.
Man kann aber auch, und so würde ich es machen, es ganz einfach lassen. Wenn deine Kohle wieder da ist, SCHWAMM DRÜBER.
Kannst ja aus Spaß mal gucken ob die erneut von ihm bei E-GAY angeboten werden.
Ansonsten findest bestimmt noch schicke Felgen.
Obwohl. Wäre ja echt n Schnäppchen gewesen. Sehen gut aus.
Was solls. Ist halt n riesen ARS**L*C*.
Wie gesagt,froh sein wenn das Geld wieder da ist und danach beobachten und abwarten! Sollten sie wieder auftauchen weitere Schritte überlegen😁
Würde zur Sicherheit auch die komplette Auktion ausdrucken und auch die Emails😉
Ich würde ihm (per Einschreiben) ungefähr folgendes schreiben:
Betr.: ebay-Auktion Nr. ...
Sehr geehrter Herr...,
da ich bei Beendigung Ihrer Auktion als Höchstbieter hervorgegangen bin, ist zwischen Ihnen und mir ein rechtskräftiger Kaufvertrag über die angebotene Ware zustande gekommen. Ich fordere Sie daher auf, Ihren Pflichten nachzukommen und die beschriebene (oder gleichwertige) Ware bis spätestens zum (Frist von 14 Tagen) an mich zu übersenden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich leider gezwungen mir bei nächstmöglicher Gelegenheit gleichwertige Ware auf anderem Wege zu verschaffen und ggf. den Differenzbetrag sowie weitere mir entstehende Kosten als Schadenersatz auf gerichtlichem Wege von Ihnen einzufordern. Unabhängig davon werde ich in jedem Falle duch meinen Anwalt prüfen lassen, ob hier Ihrerseits ein Betrug(sversuch) und/oder Nötigung vorliegt und diesen ggf. zur Anzeige bringen sowie eine entsprechende ebay-Bewertung abgeben. Bei der Abgabe einer ebay-Bewertung durch Sie bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, daß ich ggf.eine evtl. nicht gerechtfertigte negative Bewertung als Verleumdung ansehe und zur Anzeige bringen werde.
MfG
......
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Ich würde ihm (per Einschreiben) ungefähr folgendes schreiben:
Betr.: ebay-Auktion Nr. ...
Sehr geehrter Herr...,
da ich bei Beendigung Ihrer Auktion als Höchstbieter hervorgegangen bin, ist zwischen Ihnen und mir ein rechtskräftiger Kaufvertrag über die angebotene Ware zustande gekommen. Ich fordere Sie daher auf, Ihren Pflichten nachzukommen und die beschriebene (oder gleichwertige) Ware bis spätestens zum (Frist von 14 Tagen) an mich zu übersenden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich leider gezwungen mir bei nächstmöglicher Gelegenheit gleichwertige Ware auf anderem Wege zu verschaffen und ggf. den Differenzbetrag sowie weitere mir entstehende Kosten als Schadenersatz auf gerichtlichem Wege von Ihnen einzufordern. Unabhängig davon werde ich in jedem Falle duch meinen Anwalt prüfen lassen, ob hier Ihrerseits ein Betrug(sversuch) und/oder Nötigung vorliegt und diesen ggf. zur Anzeige bringen sowie eine entsprechende ebay-Bewertung abgeben. Bei der Abgabe einer ebay-Bewertung durch Sie bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, daß ich ggf.eine evtl. nicht gerechtfertigte negative Bewertung als Verleumdung ansehe und zur Anzeige bringen werde.
MfG
......
Das ist gut😁