Problem mit ebay: Felgen

BMW 3er E36

Hallo!

Ich habe ein Problem mit einem Verkäufer! Ich habe ihm das Geld sofort überwiesen. Am Mittwoch hat er mich angerufen, dass seine Frau alle 4 ! Felgen zerstört hat und er mir das Geld wieder Überweist. Wie kann ich sicher gehen, dass er die Wahrheit erzählt? Ich habe ihm bereits mehrmals geschrieben, dass ich gerne ein Foto von den kaputten Felgen sehen will, doch er hat sich seitdem nicht mehr gemeldet. Was soll ich machen?
Achja hier ist der Artikel

Bitte helft mir! Tut mir leid dass ich das hier poste, aber ich wusste nicht wohin damit!

41 Antworten

§ 433 ff BGB solltest du bei Kaufvertrag noch zu schreiben, da denken die LEute eher, man weiß wo von man spricht 😉

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


Ich würde ihm (per Einschreiben) ungefähr folgendes schreiben:

Betr.: ebay-Auktion Nr. ...

Sehr geehrter Herr...,

da ich bei Beendigung Ihrer Auktion als Höchstbieter hervorgegangen bin, ist zwischen Ihnen und mir ein rechtskräftiger Kaufvertrag über die angebotene Ware zustande gekommen. Ich fordere Sie daher auf, Ihren Pflichten nachzukommen und die beschriebene (oder gleichwertige) Ware bis spätestens zum (Frist von 14 Tagen) an mich zu übersenden. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich leider gezwungen mir bei nächstmöglicher Gelegenheit gleichwertige Ware auf anderem Wege zu verschaffen und ggf. den Differenzbetrag sowie weitere mir entstehende Kosten als Schadenersatz auf gerichtlichem Wege von Ihnen einzufordern. Unabhängig davon werde ich in jedem Falle duch meinen Anwalt prüfen lassen, ob hier Ihrerseits ein Betrug(sversuch) und/oder Nötigung vorliegt und diesen ggf. zur Anzeige bringen sowie eine entsprechende ebay-Bewertung abgeben. Bei der Abgabe einer ebay-Bewertung durch Sie bitte ich Sie in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, daß ich ggf.eine evtl. nicht gerechtfertigte negative Bewertung als Verleumdung ansehe und zur Anzeige bringen werde.

MfG
......

GOIL.

OK.

An dieser Stelle revidiere ich meine Meinung.

@ daniel....

Bist Du aus der Branche der Rechtsverdreher??? 😁

@ Böser Onkel 666:

Nein, bin ich nicht, gehöre aber zu den Leuten, die sich generell nichts bieten lassen und habe mich aus gegebenem Anlaß schon öfter mit sowas befaßt.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger


@ Böser Onkel 666:

Nein, bin ich nicht, gehöre aber zu den Leuten, die sich generell nichts bieten lassen und habe mich aus gegebenem Anlaß schon öfter mit sowas befaßt.

Respekt.

Guter Text.

Vielleicht bin ich auch zu weich oder zu nachgiebig.

Egal. Dass geht hier jetzt zu weit.

Schön wenn man sowas kann. Und vielleicht ist es wichtig, dass man es sich zumindest aneignet, um solchen Machenschaftten einen Riegel vor zu schieben.
Weil FAIR ist dass bei Laibe nicht.

Und Schluß jetzt.

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zuviele gerichtsshows gesehen?

also ihr übertreibt ein wohl ein bisschen!

ne ich finds nich übertrieben weil es langsam richtig ab****t (entschuldigt bitte meine wortwahl) dass man ständig in sorge sein muss ob das nun ein schnäppchen ist, oder ob der verkäufer nicht doch noch abspringt. So macht das ganze schon lange keinen Spaß mehr...Ich hoffe du ziehst das mit rechtlichen Schritten durch, dann kriegt wenigstens einer dieser Betrüger mal sein Fett weg und wird sich wohl kein zweites mal wagen einen Käufer dermaßen an der Nase rumzuführen...

also...pack ihn bei den Eiern!! 😁

@Daniel:

ein paar Fehler hat der Text schon, Nötigung (§240 StGB) liegt keinesfalls vor. wie solle r ihn den genötigt haben un dzu was?
Verleumdung ist auch eine schwierige Sache mit den Bewertungen, da es u.U. eine freie Meinungsäußerung ist.
Falls du den Breis so abschickst wird der andere sich gedrängt fühlen auch mim Holzammer zu agieren.

Ich würde ihm eine Frist setzen von 14 Tagen zu Lieferung udn aderenfalls wenn du rechtschutzversichert bist ihn Anzeigen wegen Betrugs und evtl. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung klagen.

Bei einem Brief am besten den Rechtsbeistand zu Rate ziehen.

Gruß
Stefan

Man muss bei solchen Fällen ganz genau untersuchen und darf nicht einfach wischiwaschi Kaufvertrag feststellen und somit eine Pflicht begründen.
Ich versetze mich mal in die Rolle des Verkäufers bei ebay.
Nur so zur Info, wenn ich jetzt nicht verkaufen wollen würde, würde ich folgendermaßen vorgehen:

Der ebay-Verkäufer könnte gemäß § 275 BGB die Lieferung verweigern, da nach Absatz 2 der Schuldner die Leistung verweigern kann, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebote von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Auch ist zu Berücksichtigen das laut seiner Aussage nicht er, sondern seine Frau das Leistungshindernis zu vertreten hat.

Somit würde ich, wenn ich der Verkäufer wäre, mir keine Gedanken machen. Da die Beschaffung der BBS 18" Felgen inkl. Bereifung den ursprünglichen Verkaufspreis weit übersteigen könnte und somit unverhältnismäßig sein könnte.

Es ist nicht immer so einfach bei solchen Dingen, auch wenn sie für einen Laien immer ganz einfach, klar und eindeutig erscheinen. Die Praxis ist außerdem zusätzlich noch von der Theorie zu unterscheiden, da meist die Beweißfrage eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

Es kann natürlich sein das dies nur eine billige Ausrede des Verkäufers ist, weiterhin ist fraglich wie die Beweißlage aussieht und wie letztendlich der Anwalt agumentiert und der Richter entscheidet.

Daher sollte man generell eine Rechtsschutzversicherung abschließen die sich generell lohnt (wie ich finde) und sich bei solchen Dingen einen Rechtsbeistand nehmen, was für einen selbst sehr einfach und konfortabel ist, da man keinerlei Arbeit hat. Es gibt nun mal auch viele Schlupflöcher durch die man legal solchen Dingen entgehen kann, die einem ein Anwalt auch näher bringen kann. (z.B. wenn man den sich vorgestellten Kaufpreis nicht erreicht)

Daher könnte es sehr gut sein, dass gem. § 275 BGB der Verkäufer keine Plicht hat an dich zu leisten. Auch wenn hier immer der § 433 II BGB zitiert wird, der ja grundsätzlich die Anspruchslage darstellt, aber hier durch die Vorschrift des § 275 BGB ergänzt wird.

Dies ist keine Rechtsberatung.
Alle deutschen Gesetze, falls bedarf besteht, kostenlos unter:
www.gesetze-im-internet.de

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Auszug aus dem BGB.
§ 275 BGB Ausschluss der Leistungspflicht

(1) ...

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

Hier noch mal was für die, die es interessiert.
Literatur über Unmöglichkeit der Leistung.
Vielleicht auch für die unter euch die viel in Ebay handeln.

http://www.rechtslexikon-online.de/Unmoeglichkeit_der_Leistung.html

Gruß elrabit

Zitat:

Original geschrieben von johnny44


also ihr übertreibt ein wohl ein bisschen!

Ich finde die Handlungsweise absolut nicht übertrieben. Hier soll ein erfolgreicher Bieter quasi mit linken Methoden vom Verkäufer über den Tisch gezogen werden. Solchem Treiben muß Einhalt geboten werden, bevor durch solche schwarzen Schafe das Ansehen der tadellosen Verkäufer in den Schmutz gezogen wird...

@ ThePilot:

Das ist mir schon klar, ein bißchen Übertreibung und Einschüchterung schadet aber garantiert nicht. In meinen Augen ist die Holzhammermethode jedenfalls die einzig richtige. Mit "Bitte, Bitte" kommt man hier nicht weiter.

Hi,

sicherlich kann ich euch verstehen, denn ich bin auch kein Freund von solchen Leuten, aber es handelt sich hier um ein Technisches-hilfsforum. Und ich denke das ich den Thread nun lang genug geöffnet lassen hab.
Aber nun werde ich ihn schließen.
@Threadsteller, bitte wende dich an die Personen, die dir hier weiter geholfen haben, via PN.

MfG

* * * c l o s e d * * *
Fragen hierzu werden gerne per PN beantwortet

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