Problem mit Autohändler Gewährleistung Motorschaden

Audi A6 C6/4F Allroad

Hallo Motortalk-Community,

und zwar habe ich folgendes Problem:

Habe meinen Audi A6 4F 3.0 TDI (BJ 09/2005) mit 128.000 km Anfang April bei einem seriösen Autohändler (mit sehr hochwertigen KFZ) gekauft. Im Kaufvertrag stand unter Sonderleistungen: 12 Monate Gewährleistung.
Nun das Problem: Ende August plötzlicher Motorschaden, mitten auf der Autobahn hatte das Auto keine Leistung und habe es gerade so mit 60 km/h zur Ausfahrt und der nahegelegenen Werkstatt geschafft. Da ich eben diesen Gewährleistungsanspruch habe, habe ich am nächsten Tag frühs den Händler angerufen und informiert, dieser wollte von der Werkstatt eine genaue Untersuchung. Es geschah knapp zwei Wochen nichts (da der Händler nichts zahlen will), Auto wurde zum nächstgelegenen Audi Zentrum durch ihn abgeschleppt, um dort eine Untersuchung durchzuführen und einen Antrag auf Kulanz zu stellen.
Ergebnis: nach der Untersuchung im Audi Zentrum ergab sich, dass keine Kulanz gestattet wird (aus Ingolstadt), da der Händler für den Sachschaden haften muss, aufgrund der ersten 6 Monate des Gewährleistungsanspruches.
Das Audi-Zentrum hat mir geraten, zu einem Anwalt zu gehen (gleich mal die Frage: zu welchem? für Vertragsrecht?), da der Händler mich wohl veräppeln möchte. Denn genau heute war ich bei ihm und er möchte für einen neuen Motor nicht zahlen und bei Audi gibt es keine Kulanz.
Aber eigentlich müsste der Autohändler ja die Kosten für einen neuen Motor übernehmen! Komme ich nur mit einem Anwalt an ein für mich positives Ergebnis? Stehe nun schon seit 3 Wochen OHNE Auto da, Ersatzwagen hat er keinen -angbelich- und ich glaube, dass er abwartet, bis die ersten 6 Monate vorbei sind (wären Anfang Oktober vorbei).
Ich wäre für alle möglichen Tipps dankbar!

43 Antworten

Hallo zusammen bei mir war es ähnlich der händer wollte erstmal nicht für denn motor schaden aufkommen , also ab zum Anwalt der Anwalt sgate mir der händler ist nicht dazu verpflichtet einen neuen motor zu bezahlen sondern nur ein gebrauchten km stand egal da man das sowieso nicht 100% nachweisen kann, also was tun die gebraucht wagen garantie bezahlt max 3000€ neuer motor bei audi zentrum wuppertal 13500 € viel zu teuer.über denn Anwalt mit dem händler geeinigt neuer motor in Holland 3500 ein und ausbau motor 800 plus 500 riemen kerzen wasserpumpe etc , zum schluss hab ich dann 1000 aus meiner eigenen tasche zahlen müssen aber ich war sicher das ein neuer motor drine ist und keiner der schon 500000 runter hat

Hmm wie alt ist dein Wagen wenn der 2005 ist kriegst du höchstens ne Austausch motor

Ich finde sowieso den Kilometerstand recht wenig...

14000 km /Jahr ist jetz nich Viel...

Soll keine Unterstellung sein aber der könnte auch 100000 mehr drauf haben.

das mit den KM habe ich auch schon überlegt.

Meiner ist von Mai 2004 - ich habe jetzt 215 tkm runter- bin aber seit 5 Jahren nicht mehr berufstätig.

Gruß Wolfgang

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Hallo cordon84,

hast du vielleicht eine Intenetadresse oder Anschrift des Holländischen Motorinstandsetzers??

Vielen dank für die Antwort.
Das Auto war este 2 Jahre in der Niederlassung bei Audi , dannach bei der Ärztin.

Das Auto ist Bj. 2005 das stimmt. und das ist sehr komisch, dass mit soviel KM das passiert ist. Habe Bekannten er hat 330km und fehlerfrei.

Ich weiß das ich ein Austauschmotor bekomme werde selbst bei Audi bauen die regenerierten Motor ein.

P.S. Hallo cordon84 ,
über eine Internetseite würde ich mich auch freuen.

Wenn du den Motor in eigenregie tauschen lässt, braucht der Händler sich an den entstehenden kosten NICHT zu beteiligen!

Die ganze Sache würde ich erst mal von einem Anwalt klären lassen, nach dem was der TE schreibt ist er ja im Recht und somit wird der Händler auch für den Anwalt aufkommen müssen.
Würde den Anwalt auch gleich mal fragen ob man den Händler nicht gleich für den Nutzungsausfall haftbar machen kann.
Den Angaben des AZ zufolge war eine Vorschädigung schon bekannt, wenn dem so war kann man das Ganze übrigens schon als Betrug auslegen.

Wenn der Händler den Schaden zahlen muss ist es sein Problem das Fzg. wieder instandzusetzen, würde allerdings darauf bestehen das es in einem Audi Zentrum bzw. bei einem autorisierten Händler durchgeführt wird. Somit ist man sicher das es vernünftig gemacht wird und nicht was in einer Hinterhofwerkstatt zusammengeflickt wird was ein paar Monate später wieder auseinander fällt. Bei einem autorisierten Händler hat man anschließend auch wieder Garantie auf die gewechselten Teile, alleine deshalb sollte man es schon richtig machen.

Erst wenn sicher ist das der Händler nicht in die Pflicht genommen werden kann kann man darüber nachdenken wie man es so kostengünstig wie möglich selbst reparieren lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Mic03


...würde allerdings darauf bestehen das es in einem Audi Zentrum bzw. bei einem autorisierten Händler durchgeführt wird.

wie & wo repariert wird, liegt im ermessen des händlers...

...wenn der das fahrzeug in der hintersten mongolei von einem eselstreiber richten lässt, hat der te hierauf keinerlei einfluss!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Mic03


...würde allerdings darauf bestehen das es in einem Audi Zentrum bzw. bei einem autorisierten Händler durchgeführt wird.
wie & wo repariert wird, liegt im ermessen des händlers...

...wenn der das fahrzeug in der hintersten mongolei von einem eselstreiber richten lässt, hat der te hierauf keinerlei einfluss!

Ehrlich gesagt kann ich das nicht glauben und würde das auch so nicht hinnehmen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Mic03


...und würde das auch so nicht hinnehmen.😉

Dann musst du im Gegenzug damit leben, dass der Händler nicht für die reparaturkosten aufkommen muss!

edit...im Kontext 😉

MagirusDeutz sagt was Phase ist, so ist das nun mal wenn man auf Schotterparkplätzen seine Autos kauft. Das ist nun Realität. Könnte ja jeder billig am kiesplatz kaufen und dann im Schadensfall teuer bei Audi reparieren lassen. Pustekuchen.

Und die Glühkerze nachzuweisen ist auch nicht ohne, wenn der Fehlerspeicher vorher gelöscht wurde. Da Glühkerzen als Verschleißteile gelten.

Dennoch viel Glück den TE.

Zitat:

Original geschrieben von Mic03


Wenn der Händler den Schaden zahlen muss ist es sein Problem das Fzg. wieder instandzusetzen, würde allerdings darauf bestehen das es in einem Audi Zentrum bzw. bei einem autorisierten Händler durchgeführt wird. Somit ist man sicher das es vernünftig gemacht wird und nicht was in einer Hinterhofwerkstatt zusammengeflickt wird was ein paar Monate später wieder auseinander fällt. Bei einem autorisierten Händler hat man anschließend auch wieder Garantie auf die gewechselten Teile, alleine deshalb sollte man es schon richtig machen.

Du hast leider keinen Anspruch auf die Auswahl der Reparaturbetriebe. Das ist so gesetzlich festgelegt und muss im Zweifelsfall hingenommen werden. Sollte die Arbeit so ausgeführt werden, dass der Schaden nicht behoben ist, hat man weiterhin ein Recht auf weitere Nachbesserung. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen darf man Wandeln.

Sollte man die Arbeit in Eigenregie beauftragen oder sich ein besonders dummer Händler darauf einlassen, dass der Kunde den Wagen beim Markenhändler reparieren lässt, hat man natürlich auf solche Arbeiten wieder eine Gewährleistung. Beim Nachbessern von Sachmängeln wird diese aber nicht verlängert. Eine Garantie kann im Prinzip jeder zusätzlich geben. Das ist auch bei Reparaturen eine Option der Werkstatt.

Wird ein Sachmangel nach 5 Monaten gefunden und im 7. nachgebessert, dann aber nach weiteren 5 Monaten festgestellt, dass das Teil wieder kaputt ist, muss zunächst der Käufer nachweisen, dass es von Anfang an kaputt war - er ist dann nun mal in Beweispflicht. Das kann im Zweifelsfall problematisch werden - auch wenn die Nachbesserung keine 6 Monate zurück liegt. Auf diese hat man aber keine Gewährleistung, sondern auf das gekaufte Fahrzeug ab Übergabe.

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