Problem mit Autohändler Gewährleistung Motorschaden
Hallo Motortalk-Community,
und zwar habe ich folgendes Problem:
Habe meinen Audi A6 4F 3.0 TDI (BJ 09/2005) mit 128.000 km Anfang April bei einem seriösen Autohändler (mit sehr hochwertigen KFZ) gekauft. Im Kaufvertrag stand unter Sonderleistungen: 12 Monate Gewährleistung.
Nun das Problem: Ende August plötzlicher Motorschaden, mitten auf der Autobahn hatte das Auto keine Leistung und habe es gerade so mit 60 km/h zur Ausfahrt und der nahegelegenen Werkstatt geschafft. Da ich eben diesen Gewährleistungsanspruch habe, habe ich am nächsten Tag frühs den Händler angerufen und informiert, dieser wollte von der Werkstatt eine genaue Untersuchung. Es geschah knapp zwei Wochen nichts (da der Händler nichts zahlen will), Auto wurde zum nächstgelegenen Audi Zentrum durch ihn abgeschleppt, um dort eine Untersuchung durchzuführen und einen Antrag auf Kulanz zu stellen.
Ergebnis: nach der Untersuchung im Audi Zentrum ergab sich, dass keine Kulanz gestattet wird (aus Ingolstadt), da der Händler für den Sachschaden haften muss, aufgrund der ersten 6 Monate des Gewährleistungsanspruches.
Das Audi-Zentrum hat mir geraten, zu einem Anwalt zu gehen (gleich mal die Frage: zu welchem? für Vertragsrecht?), da der Händler mich wohl veräppeln möchte. Denn genau heute war ich bei ihm und er möchte für einen neuen Motor nicht zahlen und bei Audi gibt es keine Kulanz.
Aber eigentlich müsste der Autohändler ja die Kosten für einen neuen Motor übernehmen! Komme ich nur mit einem Anwalt an ein für mich positives Ergebnis? Stehe nun schon seit 3 Wochen OHNE Auto da, Ersatzwagen hat er keinen -angbelich- und ich glaube, dass er abwartet, bis die ersten 6 Monate vorbei sind (wären Anfang Oktober vorbei).
Ich wäre für alle möglichen Tipps dankbar!
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xtreemM
Vielen dank für die Antwort.
Das Auto war este 2 Jahre in der Niederlassung bei Audi , dannach bei der Ärztin.Das Auto ist Bj. 2005 das stimmt. und das ist sehr komisch, dass mit soviel KM das passiert ist. Habe Bekannten er hat 330km und fehlerfrei.
Ich weiß das ich ein Austauschmotor bekomme werde selbst bei Audi bauen die regenerierten Motor ein.
P.S. Hallo cordon84 ,
über eine Internetseite würde ich mich auch freuen.
Klar einaml die adresse John Kronenburg spaarport-oost 19 566kt geldrop Nederland Telefon Nr.0031402854064 Email info@vankronenburg.nl
Ich hoffe das ich dir damit weiter hefen konnte die sprechen auch deutsch
Ps das stimmt was hier geschrieben wird du hast nur denn anspruch das der händler denn motor austauschen muss, was für einen motor er einbaut bleibt in überlasen und er muss dir ein Leihwagen zu verfügung stellen bis dein auto fertig ist so war es bei mir, las dich nicht verarschen geh zum Anwalt und kläre es sonst wird es schwer und teuer für dich
wenn ich das richtig mitgelesen habe, ist er heute beim Anwalt.
Gruß Wolfgang
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und seit dem hat man nichts mehr von ihm gehört. Oder er ist immer noch dort...
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
-----------------------------
bis 6 Monate ist der Händler für Beweislast zuständig
Hallo Motortalker, tut mir leid das ich nicht geantwortet hab, ich war in Urlaub 🙂)
so zu meiner Thema: mein Autohändler wurde angeklagt, nun warte ich auf Prozess.
Wie der Anwalt gesagt hat, es wird ein langer Weg sein 🙁(
Viel Glück und Geduld wünsche ich dir
Und jetzt, was machst du jetzt?
Jetzt bist du genau so schlau wie vorher, und weiterhin ohne fahrbaren Untersatz. Ich will hiermit nicht sagen dass die Klage bzw. die Statements hier im Forum falsch waren, nein ganz im Gegenteil, ich hätte sofort einen Anwalt konsultiert, und genauso gehandelt.
Jetzt nur mal den "Teufel" an die Wand gemalt.
Der Händler ist bis zur Verhandlung, die erst irgendwann (in Monaten) wohl stattfinden wird, Pleite.
Das Geschäft führt seine Frau, Bruder, Kumpel oder so.
Der Laden existiert nicht mehr, oder... es gibt keinen den du greifen kannst. Wenn es noch ein Tü.... ist geht der in seine "Heimat" und du kannst ihn im Urlaub in seinem Land besuchen.
Dann hast du einen vollstreckbaren Titel, der das Papier nicht wert ist, und immer noch kein repariertes Auto.
Wie wirst du bis dahin wieder Mobil?
Ich meine du kannst natürlich den Wagen abmelden, und auf den Hof stellen bis zum Tag X.
Dafür hat man aber normalerweise kein Auto, wie sieht die Sache aus, wenn du den Motor zunächst Instandsetzen, Austauschen oder einen gebrauchten vom Verwerter einbaust/einbauen läßt? Ich meine klar keinen neuen, eine sinnvolle vertretbare Lösung, aber auch dabei werden Kosten an dir hängen bleiben, und das kann heute keiner beziffern, weil keiner weiß wie das Gericht entscheidet. Dir wird, so meine Sicht der Dinge, nichts anderes übrigbleiben, so du nicht über ausreichend Barmittel verfügst, einen Kredit aufnehmen zu müssen, man kann wohl die dabei anfallenden Zinsen beim dann gerichtlich zur Regulierung verpflichteten erstattet verlangen, aber siehe zuvor, wo nix ist, is nix, ausser deinem ToM (Titel ohne Mittel)
Was sagt denn zu dieser Vorgehensweise der Rechtsverdreher? Es kann doch nicht sein, dass du nun gute Mine zum bösen Spiel machen sollst, und bis zum St. Nimmerleins Tag, zu Fuß gehst. Wenn du Pech hast und der gut streitet (erscheint nicht zur Verhandlung, Revision, usw.) hast du in 2 Jahren noch nichts greifbares. Du must ja irgendwie wieder Mobil werden.
Bitte berichte weiter, wie die Sache auch bei kleinsten Änderungen verläuft.
UNO
Zitat:
@cordon84 schrieb am 11. Oktober 2014 um 23:48:05 Uhr:
Viel Glück und Geduld wünsche ich dir
Vielen Dank, werde ich brauchen ))
Zitat:
@uno60 schrieb am 12. Oktober 2014 um 18:53:42 Uhr:
Und jetzt, was machst du jetzt?
Jetzt bist du genau so schlau wie vorher, und weiterhin ohne fahrbaren Untersatz. Ich will hiermit nicht sagen dass die Klage bzw. die Statements hier im Forum falsch waren, nein ganz im Gegenteil, ich hätte sofort einen Anwalt konsultiert, und genauso gehandelt.
Jetzt nur mal den "Teufel" an die Wand gemalt.
Der Händler ist bis zur Verhandlung, die erst irgendwann (in Monaten) wohl stattfinden wird, Pleite.
Das Geschäft führt seine Frau, Bruder, Kumpel oder so.
Der Laden existiert nicht mehr, oder... es gibt keinen den du greifen kannst. Wenn es noch ein Tü.... ist geht der in seine "Heimat" und du kannst ihn im Urlaub in seinem Land besuchen.
Dann hast du einen vollstreckbaren Titel, der das Papier nicht wert ist, und immer noch kein repariertes Auto.
Wie wirst du bis dahin wieder Mobil?
Ich meine du kannst natürlich den Wagen abmelden, und auf den Hof stellen bis zum Tag X.
Dafür hat man aber normalerweise kein Auto, wie sieht die Sache aus, wenn du den Motor zunächst Instandsetzen, Austauschen oder einen gebrauchten vom Verwerter einbaust/einbauen läßt? Ich meine klar keinen neuen, eine sinnvolle vertretbare Lösung, aber auch dabei werden Kosten an dir hängen bleiben, und das kann heute keiner beziffern, weil keiner weiß wie das Gericht entscheidet. Dir wird, so meine Sicht der Dinge, nichts anderes übrigbleiben, so du nicht über ausreichend Barmittel verfügst, einen Kredit aufnehmen zu müssen, man kann wohl die dabei anfallenden Zinsen beim dann gerichtlich zur Regulierung verpflichteten erstattet verlangen, aber siehe zuvor, wo nix ist, is nix, ausser deinem ToM (Titel ohne Mittel)
Was sagt denn zu dieser Vorgehensweise der Rechtsverdreher? Es kann doch nicht sein, dass du nun gute Mine zum bösen Spiel machen sollst, und bis zum St. Nimmerleins Tag, zu Fuß gehst. Wenn du Pech hast und der gut streitet (erscheint nicht zur Verhandlung, Revision, usw.) hast du in 2 Jahren noch nichts greifbares. Du must ja irgendwie wieder Mobil werden.
Bitte berichte weiter, wie die Sache auch bei kleinsten Änderungen verläuft.UNO
Ja, ich gebe dir voll recht.
Ich bin weiterhin nicht Mobil, und bin am überlegen einen Auto für 1000€ zu holen. Meine A6 steht immernoch aufm Parkplatz von Audi Center. Das Auto ist noch nicht abgemeldet, dass problem ist, ich habe keine Garage oder Privaten Parkplatz wo ich meine A6 abstellen kann.
Zitat:
@xtreemM schrieb am 12. Oktober 2014 um 22:18:41 Uhr:
Ja, ich gebe dir voll recht.Zitat:
@uno60 schrieb am 12. Oktober 2014 um 18:53:42 Uhr:
Und jetzt, was machst du jetzt?
Jetzt bist du genau so schlau wie vorher, und weiterhin ohne fahrbaren Untersatz. Ich will hiermit nicht sagen dass die Klage bzw. die Statements hier im Forum falsch waren, nein ganz im Gegenteil, ich hätte sofort einen Anwalt konsultiert, und genauso gehandelt.
Jetzt nur mal den "Teufel" an die Wand gemalt.
Der Händler ist bis zur Verhandlung, die erst irgendwann (in Monaten) wohl stattfinden wird, Pleite.
Das Geschäft führt seine Frau, Bruder, Kumpel oder so.
Der Laden existiert nicht mehr, oder... es gibt keinen den du greifen kannst. Wenn es noch ein Tü.... ist geht der in seine "Heimat" und du kannst ihn im Urlaub in seinem Land besuchen.
Dann hast du einen vollstreckbaren Titel, der das Papier nicht wert ist, und immer noch kein repariertes Auto.
Wie wirst du bis dahin wieder Mobil?
Ich meine du kannst natürlich den Wagen abmelden, und auf den Hof stellen bis zum Tag X.
Dafür hat man aber normalerweise kein Auto, wie sieht die Sache aus, wenn du den Motor zunächst Instandsetzen, Austauschen oder einen gebrauchten vom Verwerter einbaust/einbauen läßt? Ich meine klar keinen neuen, eine sinnvolle vertretbare Lösung, aber auch dabei werden Kosten an dir hängen bleiben, und das kann heute keiner beziffern, weil keiner weiß wie das Gericht entscheidet. Dir wird, so meine Sicht der Dinge, nichts anderes übrigbleiben, so du nicht über ausreichend Barmittel verfügst, einen Kredit aufnehmen zu müssen, man kann wohl die dabei anfallenden Zinsen beim dann gerichtlich zur Regulierung verpflichteten erstattet verlangen, aber siehe zuvor, wo nix ist, is nix, ausser deinem ToM (Titel ohne Mittel)
Was sagt denn zu dieser Vorgehensweise der Rechtsverdreher? Es kann doch nicht sein, dass du nun gute Mine zum bösen Spiel machen sollst, und bis zum St. Nimmerleins Tag, zu Fuß gehst. Wenn du Pech hast und der gut streitet (erscheint nicht zur Verhandlung, Revision, usw.) hast du in 2 Jahren noch nichts greifbares. Du must ja irgendwie wieder Mobil werden.
Bitte berichte weiter, wie die Sache auch bei kleinsten Änderungen verläuft.UNO
Ich bin weiterhin nicht Mobil, und bin am überlegen einen Auto für 1000€ zu holen. Meine A6 steht immernoch aufm Parkplatz von Audi Center. Das Auto ist noch nicht abgemeldet, dass problem ist, ich habe keine Garage oder Privaten Parkplatz wo ich meine A6 abstellen kann.
Also drängt die Zeit, du mußt eine Entscheidung treffen, sonst trifft der Audi Händler als erstes eine für dich. Und die ist gewiss nicht in deinem Sinn. (Mietgebühren) Sprich doch mal deinen Anwalt an, was nun zu tun ist. Wenn du einen Wagen für 1000.- Euro kaufst wirst du nichts vernünftiges finden/bekommen. Wenn du Pech hast bekommst du ein Sparschwein und das kannst du gar nicht gebrauchen. Dazu kommen noch die Kosten (Miete) für einen geeigneten Abstellplatz, dieser sollte möglichst in einer Garage sein, denn sonst könnte es dumm laufen und dir wird der Wagen aufgebrochen bzw. entwendet, und dann? Hast du das nächste Problem. Stilllegen ist nicht unbedingt die Wahl.
Wenn du mich fragst, klär umgehend/sofort die vorweg genommene Rep. einmal mit dem Anwalt ab. Dann entscheide dich für eine Rep. ( es gibt verschiedene Anbieter für derartige Probleme) und steck das Geld für den angedachten Übergangswagen in den Audi, ich glaube da hast du mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Toll wäre wenn du alle Kosten erstattet bekämst, das sind im Moment aber absolut ungelegte Eier, und wie sagt mein Anwalt stets? Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
Du solltest für dich folgende Rechnung aufmachen:
Standgebühren / Miete Stellplatz ca 1 Jahr.
Kosten Verbringung dort hin.
Abmelde und Zulassungsgebühren Zeitaufwand
Ankauf Investition Übergangsfahrzeug + Anmelde evtl. Tüv usw.
Evtl. Rep.-kosten / neue Reifen für Übergangsfahrzeug
Und wie geschrieben wenn es dumm läuft kommen zu diesen Kosten noch die der Audi Rep. irgendwann dazu, ausschließen kannst du es ja gar nicht. Und selbst wenn du einen Teilerfolg erzielst bleiben Kosten für dich übrig, zusätzlich zu den erwähnten.
Woher kommst du?
Kannst gerne per PN antworten.
UNO
Ganz ehrlich: Musst das "VOLL"-Zitieren der eigenen Texte sein? Du antwortetst doch sowieso direkt auf einen Beitrag, der auf Dich antwortet... und DIch sinnloser Weise auch schon komplett zitiert. 🙁
Hallo,
hier sieht man wieder, dass ein Anwalt doch nur das macht was er am besten kann: Hoffnung auf nichts machen!
Punkt 1: Du hast einen Motorschaden durch ein Verschleißteil erlitten, hier ist schon fraglich ob der Händler in der Haftung ist!
Punkt 2: Die Vorschrift von Audi, dass man alle 6 Glühkerzen nur gleichzeitig tauschen darf, ist technisch gesehen völliger Quatsch! Es macht allerdings aus "Kundenpoltischer" Sicht sehr wohl Sinn, da es je nach km Stand durchaus sein kann, dass wenn die erste Glühkerze defekt ist, die nächsten bald folgen.
Wenn man da jeweils einzeln in die Werkstatt muss, wirft das ein schlechteres Bild auf den Service.
(Die Umstellung von Keramik auf Stahl Glühkerzen ist hier einen Ausnahme, wobei deiner schon mit Stahl ausgeliefert wurde)
Punkt 3: Falls der Händler eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er dem ganzen Prozess gelassen entgegen sehen.
Sollte es für Ihn eng werden, kann er immer noch kurz vor der Verhandlung den Motor tauschen, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Nicht ohne Grund, kosten Gebrauchtwagen beim Fachhändler ein paar € mehr.
Grüße