Problem mit 07´er Zulassung
Hallo,
ich war heute auf der Zulassungsstelle und wollte eine 07´er Oltimerzulassung beantragen.
Auszug Zentralregister, Führungszeugnis, FZG-Brief, etc. alles dabei. Fzg hat auch noch "normalen" Tüv. Bj.1978 also alt genug.
Die Zuteilung wurde mir verwehrt, mit der Begründung:
es fehlt ein Gutachten, das bescheinigt, das dies ein Historisch Wertvolles Fzg ist. ( das Alter allein genügt nicht? )
es würde nur ein Fzg angemeldet, keine Sammlung. Anmerkung von mir das noch min. 1 weiteres Fzg folgt wurde ignoriert. Wäre egal, ich solle doch lieber ein Saisonkennzeichen nehmen, ist auch billiger??!!
es dürften mit der 07´er Nummer sowieso keine Fahrten mehr gemacht werden. Fahrten zur Werterhaltung des Fzg wären verboten. Nur noch direkt zu und von einer Werkstatt / Tüv und zu offiziell Angemeldeten Veranstaltungen. Nachweis wäre mitzuführen!!
Es handelt sich um einen Opel Senator A 2,8S Zustand 2- alles Original, also keinen getunten Schrott.
ist das so in Ordnung??
ist die 07´er Nutzung so beschnitten worden?
gefrustete Grüsse
Sven
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von globalwalker
..........
Ich bitte letztmalig, dass die Diskussion an dieser Stelle nicht weitergeführt wird sondern an der bereits genannten Stelle weitergeführt wird.MfG
globalwalker
Hier der Link zu sagt's uns: "Verbannen von Sasquatch"
http://www.motor-talk.de/.../verbannen-von-sasquatch-t2376955.html?...
Ich bin erschüttert von der Vorgehensweise in diesem Forum!
Uwe
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bocanegra
bei jeden anderen hätte ich mich beim moderator beschwert, aber ich kann mich schlecht bei ihm über ihn beschweren... was also tun?
Klar -
Bekanntlich moderiert Kester das gesamte MT mit seinen 1,25 Millionen Mitgliedern vollkommen alleine.
Forenbetreiber, Aministratoren oder andere Ansprechpartner gibt es natürlich auch nicht.
Ernsthaft: Du kannst jederzeit andere Moderatoren hinzuziehen, dich im "Sagt's uns" äußern (bitte nicht, diese Jammerthreads will doch keiner lesen 😛 ...), PNs schreiben, ...
Die Liste an Ansprechpartnern ist lang:
http://www.motor-talk.de/mitglieder/aktion/ListModerators.html
Grüße,
MARV
danke für den tip, das wusste ich nicht. beim nexten mal werd ich darauf zurückkommen, für diesmal lassen wirs gut sein. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von bocanegra
für diesmal lassen wirs gut sein. 🙂
Eben -
Man will ja nicht streiten 😁 ?!
(Und Kester ist ja ein Guter 😉 ...)
Grüße,
MARV
Cannonball, dann erkläre mir mal, warum
1. niemand, absolut und vollkommen niemand von den vielen Ansprechpartnern darauf reagiert hat, als ich Rotherbachs Post, in dem er mir Ignoranz vorwirft, gemeldet habe?
2. niemand, absolut und vollkommen niemand von den vielen Ansprechpartnern bisher auf meine Mitteilung der vergangenen Woche, in der ich diese leidige Angelegenheit und Rotherbachs Fehlverhalten nochmals detailliert wiedergegeben habe, reagiert hat?
3. Rotherbach sich vollkommen und absolut außerstande sieht, sich zu entschuldigen? Offensichtlich sind diese seine Entgleisungen und Versuche, User, die anderer Ansicht sind als er, mundtot zu machen, kein Einzelfall. Toller Moderator. Dass er ein Guter sei habe ich auch einmal gedacht.
Ich bin auf die Reaktion gespannt, sehr gespannt. Vielleicht kommt ja diesmal eine.
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Ich wollte mich eigentlich zu dem Thema zurückhalten auch weil Juristen die sich in der Sachlage auskennen immer wieder von dem"Rotherbach"übers Maul gefahren werden.....
Meiner meinung nach sollte man den guten aus M-T Löschen ohne wenn und aber auch schon weil dies ja nicht das erste mal ist !!!!
Auch ich hatte eine Beschwerde geschrieben..........und ??? wo ist die Antwort darauf ?????
In meinen Augen sollten Menschen zu ihren fehlern stehn und nicht auf ein"eigenes" Recht pochen!!!
Ich wiederhole mich dazu ungerne ..aber in dem Fall trifft es den Nagel auf den Kopf...
WER KEINE AHNUNG HAT SOLLTE DIE FRESSE HALTEN
Und in dem Fall bitte ich solche Modaratoren sperren !!! Den solche Leute werden sich nie bei irgendwem entschuldigen.
Sorry aber das is nu mal meine Meinung
Grüße aus dem Schwarzwald
P.s Danke an die Juristen...die eine AHNUNG haben 😉
Moin,
Sorry ... mein letzter Beitrag war etwas bissiger geschrieben, als er gemeint war. War bisserl in Eile und wollte ihn eigentlich nochmal überarbeitet haben, bin ich aber nicht mehr zu gekommen.
Was ich sagen will bzw. wollte.
Die Herren Juristen ... deren Art und Weise auch alles andere als "Astrein" ist ... gehen von der aktuellen Interpretation und Sichtweise der Rechtsprechung aus. Dies steht im Kommentar. Der Gesetzgeber ist aber nicht identisch mit den Juristen, welche hier das Recht interpretieren. Es ist, da der Gesetzestext hier sehr dehnbar geschrieben ist, ein U-Boot versteckt. Ein U-Boot mit dem der Gesetzesgeber oder irgendwelche Beauftragte nur durch eine Dienstanweisung einen Paradigmenwechsel durchführen können. Sehr zum Nachteil der bisherigen Nutzer. Findet ein solcher Paradigmenwechsel statt, hier reicht ein einzelnes Urteil völlig aus, um den Gesetzgeber zu einer strikteren Auslegung zu zwingen, sind ALLESAMT, die sich völlig an dieser Formulierung Rechtstext vorbeibewegen die Gelackmeierten. Das hier MEHR hinter steht, als einige meinen, sieht man schon daran ... das man mit dem Auto umbau- und zustandtechnisch nicht machen kann was man will. Auch dies liegt ja im Grunde in meinen Händen, wenn es keine "Oberhoheit" gäbe, die einen Zweck verfolgt. Unterschied zur Nutzung und dem Zustand - Die Nutzung ist nach AKTUELLER Rechtslage so gut wie NICHT zu kontrollieren. Der Zustand hingegen sehr einfach bei der HU.
Hier der Unterschied - Für mich ist das was heute ist ziemlich uninteressant. Interessant sind Entwicklungen, Perspektiven und Strategien. Die ZENTRALE Strategie muss im Fall des H-Kennzeichens sein, dem Gesetzgeber gar nicht erst auf die Idee zu bringen das H-Kennzeichen stärker zu reglementieren. Es steht dem Gesetzgeber relativ simpel frei, massive Änderungen hier einzubringen. Wer die entsprechenden Diskussionen verfolgt wird mit Leichtigkeit feststellen, dass eine entsprechende Lobbyarbeit durch z.B. den TÜV und die Dekra, aber auch andere Organisationen, welche mit Autos gerne Geld verdienen wollen ... permanent geleistet wird. Dann festzustellen, das man das H-Kennzeichen wie jedes andere zu Verwenden - ist gelinde gesagt ein herbes Risiko mit großer Gefahr des KNIESCHUSSES. Denn die entsprechenden Verschärfungen, bis hin zu Fahrten zu z.B. durch bestimmte Vereine anerkannte Veranstaltungen inkl. Fahrtenbuch sind alles - aber nicht schwer um- und durchzusetzen - DENN die Grundlage dafür ist da. Dafür braucht man nicht einmal viel Fantasie für.
Wem die Kreativität für selbiges fehlt möchte sich bitte die Veränderungen vom Chemikalienrecht der 80er und 90er Jahre hin zum aktuellen Chemikalienrecht ansehen. Auch hier gab es im alten Recht die sehr weich formulierte Aufforderung an die Industrie die verwendeten Chemikalien auf ihr Anwendungsrisiko hin zu untersuchen. Das wurde kaum gemacht - Quittung gab es 2006. Auch in anderen Verbraucherschutzbereichen ist das Recht entsprechend GESCHÄRFT worden, immer verbunden mit z.T. heftigen Paradigmenwechseln.
@An alle die meinen sich beschweren zu müssen ... Ich bitte darum. Die entsprechenden Stellen sind im Impressum zu finden. Ich melde eure Anliegen direkt einmal per Alarm. Allerdings bitte nicht beschweren, wenn euer Verhalten ebenfalls entsprechend BEWERTET wird.
Mit besten Grüßen,
Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,Sorry ... mein letzter Beitrag war etwas bissiger geschrieben, als er gemeint war. War bisserl in Eile und wollte ihn eigentlich nochmal überarbeitet haben, bin ich aber nicht mehr zu gekommen.
Was ich sagen will bzw. wollte.
Die Herren Juristen ... deren Art und Weise auch alles andere als "Astrein" ist ...
Sachlich und fachlich werde ich noch Stellung nehmen, aber erst einmal hierzu.
Der letzte Beitrag hat mir eigentlich keine Probleme bereitet. Das Problem war der Diskussionsstil von Rotherbach und 3.0CS. Und da ist bisher nichts weiter gekommen. Null, nada, niente. Was ich daran auszusetzen habe und hatte habe ich bereits formuliert.
Da ich als einer der "Herren Juristen" hier ja auch direkt angesprochen bin möchte ich wiederum darum bitten, Ross und Reiter zu nennen: wo war meine "Art und Weise" "alles andere als "Astrein""? Ich bin gerade in dieser Hinsicht durchaus kritikfähig und kann mich mit konstruktiver Kritik auseinandersetzen. Oder ist es bereits nicht "Astrein" wenn jemand seine Ansicht vertritt und sich nicht durch Beleidigungen (ja, ich halte einige Äußerungen von Rotherbach und 3.0CS immer noch dafür) davon abbringen läßt? Ist es "nicht "Astrein"" wenn man sachlich argumentiert, Kommentare bemüht und nicht herumschreit?
Auf die Folgen der Meldung per Alarm durch Rotherbach bin ich wirklich gespannt, auch auf die Drohungen, die insofern unterschwellig mitschwingen. Mein Verhalten könne entsprechend "BEWERTET" werden. Meine zwei Meldungen dieses Threads haben bisher zu keiner messbaren Reaktion seitens der Forenleitung geführt. Naja, vielleicht muss man Moderator sein, damit Meldungen nicht ungehört in den Tiefen des Forums verhallen.
Hallo zusammen
Da ich noch nicht so lange einen Oldtimer mit H-Kennzeichnung besitze,hat mich manches posting hier in diesem Thread arg erschreckt.
Einerseitz möchte ich nicht als Steuerhinterzieher dastehn,andersseitz habe ich auch keine grosse Lust meinen Oldtimer nur in der dunklen Garage ab und zu abzustauben.
Ob er fährt,oder in der Garage bleibt ist allein wetterabhängig.Und mein "Oldtimertreffen"findet eben dann statt,wenn es mir die Zeit und das Wetter erlaubt.Manchmal sogar auf dem Aldi-Parkplatz oder beim Baumarkt.
.........dass ich dabei kein schlechtes Gewissen habe liegt daran,dass es nicht verboten ist....Spassfahrten mit seinem H-zu unternehmen.
bestärkt dazu hat mich ein Thread eines anderen Forums......
http://forum.mercedes-benz-clubs.com/viewtopic.php?t=20667
nette Grüsse
Clasicar
Moin,
Das denken überlasse ich gerne dir. Da du dich ja schon angesprochen fühlst - Scheint der Schuh ja zu passen.
@clasicar ... Das entspricht durchaus dem, was ich hier mehrfach geschrieben habe. Was Kultur ist, kann dir niemand vorschreiben - und es wird dir GLÜCKLICHERWEISE heute auch nicht vorgeschrieben. Ganz richtig - Kultur kann auch auf dem Aldiparkplatz zwischen zwei Menschen stattfinden. Kultur ist aber eben nicht - Hinrichten im schlimmsten Alltag. Dieser Gedankengang und die Trennung zwischen beiden Extremen scheint nicht immer so klar zu sein. Entsprechend neigen einige dann zur Eskalation und "nicht Duldung" der entsprechenden Meinung ...
Und GENAU die fehlende formale Definition, die der Verfasser in deinem Link ebenso wie ich sieht, ist das Problem. Im Endeffekt sagt er durchaus genauso wie ich, das Vorsicht geboten ist, wenn man gewisse Dinge übertreibt, das ist mehr - als hier unsere Juristen wahrhaben wollen. Ansonsten ist die formale Definition schneller da, als man Hallo sagen kann ...
Gruß Kester
So, wohl wissend, dass King Kesters Ansicht wohl durch nichts abzuändern ist, ich hatte sachliche Stellungnahme angekündigt, also versuchen wirs mal.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Was ich sagen will bzw. wollte.Die Herren Juristen ... deren Art und Weise auch alles andere als "Astrein" ist ... gehen von der aktuellen Interpretation und Sichtweise der Rechtsprechung aus.
wovon soll man denn bitteschön sonst ausgehen? Ganz davon abgesehen habe ich von weiter vorn im Thread in Erinnerung, dass gerade Sie und 3.0CS Rechtsprechung (ich erinnere, nicht erstinstanzlich, nein, vom BUNDESFINANZHOF!), vermeintlich aktuelle Rechtsprechung sogar zum Beleg dessen anführen, dass es doch Nutzungseinschränkungen gerade auf dem H-Kennzeichen gäbe. Wer beruft sich denn hier nun auf die aktuelle Rechtsprechung? Ich oder Sie?
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Dies steht im Kommentar. Der Gesetzgeber ist aber nicht identisch mit den Juristen, welche hier das Recht interpretieren.
Aber diese Juristen, die in Kommentierungen das Recht interpretieren sitzen nicht in der Kammer und denken sich was lustiges zu dem, was der Gesetzgeber da wieder verzapft hat, aus. Da gibt es durchaus Quellen, aus denen die Verfasser der Kommentierungen schöpfen können, ebensowenig wie der Gesetzgeber sich Gesetze ohne irgendwelche Zusammenhänge ausdenkt, ohne dass vom Gesetzgebungsprozess irgendetwas dokumentiert wäre. Ich denke, Ihre Darstellungsweise des Gesetzgebungsprozesses ist ein wenig naiv. So funktioniert das schlicht nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Es ist, da der Gesetzestext hier sehr dehnbar geschrieben ist, ein U-Boot versteckt. Ein U-Boot mit dem der Gesetzesgeber oder irgendwelche Beauftragte nur durch eine Dienstanweisung einen Paradigmenwechsel durchführen können. Sehr zum Nachteil der bisherigen Nutzer. Findet ein solcher Paradigmenwechsel statt, hier reicht ein einzelnes Urteil völlig aus, um den Gesetzgeber zu einer strikteren Auslegung zu zwingen, sind ALLESAMT, die sich völlig an dieser Formulierung Rechtstext vorbeibewegen die Gelackmeierten.
Hier ignorieren Sie weiterhin, dass die Gesetzgebung mit der Einführung der FZV gerade den umgekehrten Weg beschritten hat. Weg vom "einsetzen" hin zum "dienen". Es ist in der Fachwelt die einhellige Meinung, dass damit eine freiere Nutzung ermöglicht wird, nicht umsonst hat der Gesetzgeber mit dieser Novelle auch die gewerbliche Nutzung von Oldtimern ermöglicht, die zuvor mehrfach gerichtlich als nicht möglich festgestellt wird. Wie, wenn nicht so, soll man denn bitteschön schreiben, dass etwas nicht reglementiert ist? Das, worauf Sie abheben wird nicht über die Nutzung geregelt, sondern über den Fahrzeugzustand. Aber, wenn man einen gepflegten Oldtimer bewegt, warum dann nicht jeden Tag. So sehen es übrigens auch die User in dem zuvor von clasicar verlinkten Thread. Ich finde es übrigens nett, dass Sie den Usern dort Recht geben, die nichts anderes schreiben als ich von Beginn an geschrieben habe: es gibt keine Nutzungseinschränkung für das H-Kennzeichen, und das ist aktuelle Rechtslage. Was in drei, vier, zehn Jahren ist weiß niemand von uns, und, ehrlich gesagt, interessiert es mich auch nicht.
Im Übrigen hehre Worte von U-Booten und Paradigmenwechseln, aber wie bereits zuvor auf einer etwas naiven Sicht von Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt. Und vor allem werden Begrifflichkeiten munter durcheinandergeworfen. Vor allem funktioniert irgendein "Paradigmenwechsel" nicht so, dass der Gesetzgeber dann plötzlich seine Gesetze selbst auslegt (das tut er nicht, hat mir das zuständige Ministerium bestätigt). Wer wechselt denn Ihrer Ansicht nach welches Paradigma? Und welche Folgen soll das dann haben? Eine neue FZV? Das wäre ganz neu, dass eine geänderte Rechtsprechung eine Gesetzesänderung so einfach nach sich zieht. Wenn jemand hier einen Paradigmenwechsel vollziehen kann, dann am ehesten die, die den Richern das Instrument zum Auslegen der Gesetze an die Hand geben, und das sind die Verfasser der Kommentare und nicht irgendwelche Beauftragten oder Dienstanweisungen.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Das hier MEHR hinter steht, als einige meinen, sieht man schon daran ... das man mit dem Auto umbau- und zustandtechnisch nicht machen kann was man will. Auch dies liegt ja im Grunde in meinen Händen, wenn es keine "Oberhoheit" gäbe, die einen Zweck verfolgt. Unterschied zur Nutzung und dem Zustand - Die Nutzung ist nach AKTUELLER Rechtslage so gut wie NICHT zu kontrollieren. Der Zustand hingegen sehr einfach bei der HU.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge, der Zustand hat mit der Nutzung primär wenig zu tun. Oder kann man mit einem Neuwagen umbau- und zustandstechnisch machen was man will?
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Hier der Unterschied - Für mich ist das was heute ist ziemlich uninteressant. Interessant sind Entwicklungen, Perspektiven und Strategien. Die ZENTRALE Strategie muss im Fall des H-Kennzeichens sein, dem Gesetzgeber gar nicht erst auf die Idee zu bringen das H-Kennzeichen stärker zu reglementieren. Es steht dem Gesetzgeber relativ simpel frei, massive Änderungen hier einzubringen. Wer die entsprechenden Diskussionen verfolgt wird mit Leichtigkeit feststellen, dass eine entsprechende Lobbyarbeit durch z.B. den TÜV und die Dekra, aber auch andere Organisationen, welche mit Autos gerne Geld verdienen wollen ... permanent geleistet wird. Dann festzustellen, das man das H-Kennzeichen wie jedes andere zu Verwenden - ist gelinde gesagt ein herbes Risiko mit großer Gefahr des KNIESCHUSSES. Denn die entsprechenden Verschärfungen, bis hin zu Fahrten zu z.B. durch bestimmte Vereine anerkannte Veranstaltungen inkl. Fahrtenbuch sind alles - aber nicht schwer um- und durchzusetzen - DENN die Grundlage dafür ist da. Dafür braucht man nicht einmal viel Fantasie für.
Dann erklären Sie mir bitte (wenn notwendig in einfachen Sätzen mit weniger als fünf Worten, damit ich es auch endlich verstehe) wie Sie mit dieser Ihrer vollmundigen düsteren Darstellung der Zukunft des H-Kennzeichens damit in Einklang bringen, dass die bis vor zwei Jahren nicht gestattete gewerbliche Nutzung nunmehr möglich ist? Das sind sämtlich Signale, die in eine andere Richtung weisen. Auch die Tatsache, dass man mit H-gekennzeichneten Oldtimern unreglementiert in Umweltzonen einfahren darf deutet in dieselbe Richtung, und die ist nun einmal eine andere als die von Ihnen düster prognostizierte. Dass Gesetzgebung auch immer ein Stück Lobbyarbeit ist ist klar. Insofern muss man sich eher die Frage stellen, wie man diese Lobbyarbeit forcieren und effektiver machen kann anstatt hier in vermeintlich vorauseilendem Gehorsam mögliche Reglementierungen von morgen schon heute zu befolgen, damit sie nie Wirklichkeit werden. Das H-Kennzeichen kann wie ein ganz normales verwendet werden, das ist Fakt, es unterliegt keinen Nutzungseinschränkungen.
Und wenn irgendjemand mal ein Paradigma wechseln will dann tut er das, gleich ob ich die Jahre zuvor nur heimlich Alltagsfahrten mit meinem Oldtimer gemacht oder öffentlich darüber diskutiert habe. Es kommt da auf die Lobbyarbeit an, auf nichts anderes. Das H-Kennzeichen hat eine ganz andere Zielsetzung als die rote 07, wenn man es mit denselben Einschränkungen versehen wollte hätte man es auch gleich lassen können, weshalb auch der Unterschied zwischen diesen beiden Zulassungsarten durch die FZV noch vertieft wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Wem die Kreativität für selbiges fehlt möchte sich bitte die Veränderungen vom Chemikalienrecht der 80er und 90er Jahre hin zum aktuellen Chemikalienrecht ansehen. Auch hier gab es im alten Recht die sehr weich formulierte Aufforderung an die Industrie die verwendeten Chemikalien auf ihr Anwendungsrisiko hin zu untersuchen. Das wurde kaum gemacht - Quittung gab es 2006. Auch in anderen Verbraucherschutzbereichen ist das Recht entsprechend GESCHÄRFT worden, immer verbunden mit z.T. heftigen Paradigmenwechseln.
Erstens hat Chemikalienrecht mit Straßenverkehrsrecht wenig zu tun. Zweitens gab es da wenigstens eine Aufforderung, wenn auh weich formuliert. Drittens gibt es diese Nutzungseinschränkungen fürs H-Kennzeichen in der FZV nicht, weder weich noch hart formuliert. Anstatt mir diese im geltenden Recht nachzuweisen schreiben Sie hier von Unterseeboten und Paradigmen.
In einem anderen Post kündigen Sie an, dass dieser Wechsel vom Finanzamt kommen werde. Können Sie mir einmal erklären, wie ein Finanzamt mir die Nutzung eines Autos verbieten soll? Das geht einzig, wenn ich lange genug die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahle, ansonsten geht es das Finanzamt einen feuchten Kehricht an, wie ich einen Oldtimer nutze. Das Finanzamt ist da der denkbar falsche Ansprechpartner.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
@An alle die meinen sich beschweren zu müssen ... Ich bitte darum. Die entsprechenden Stellen sind im Impressum zu finden. Ich melde eure Anliegen direkt einmal per Alarm. Allerdings bitte nicht beschweren, wenn euer Verhalten ebenfalls entsprechend BEWERTET wird.Mit besten Grüßen,
Kester
Wie gesagt, habe ich bereits zweimal getan, hat aber bisher (die letzte Meldung an die Geschäftsleitung ist inzwischen auch wieder zwei Tage her, wie von mir erwartet ohne Reaktion) keinerlei Folgen gezeitigt.
Vollkommen neben der sachlichen Argumentation: ich denke, dass ich mehr als deutlich gemacht habe, dass ich anderer Meinung bin als Rotherbach. Was mich menschlich enttäuscht hat, das war die Art, mit der Rotherbach versucht, User, die von seiner Ansicht abweichendes vertreten, mundtot zu machen. Er wird ausfallend, versucht, die Argumente des anderen Users als Ignoranz abzuqualifizieren und duldet auch beleidigende Äußerungen anderer User gegen diesen User. Rotherbach kann seine Ansicht vertreten, das ist mir eher wurscht. Aber wenn, dann bitte fair und auf Augenhöhe. So wie das hier gelaufen ist war das weit davon entfernt.
Sollte ich mich insofern im Sinne einer fairen Diskussion falsch verhalten haben, so kann man mir das auch durchaus nahebringen, ich bin da kritikfähig. Aber selbst das vermag Rotherbach nicht. Er zieht meine Aufforderung ins Lächerliche. Wenn er bis hier noch nicht verstanden hat, was mich aufgebracht hat, dann tut er mir leid. Aufgrund anderer Projekte kann ich mich nicht vollständig aus m-t verabschieden, aber das, was Rotherbach hier abzieht, als einer von zwei Moderatoren in diesem Bereich hat mich bewogen, hier in Zukunft nicht mehr zu schreiben, es sei denn diese Angelegenheit erfährt eine Klärung.
In diesem Zusammenhang muss ich abschließend feststellen, dass es traurig ist, wenn hier mehrere Meldungen verschiedener User (ich weiß definitiv, dass noch andere User außer mir diesen Thread der Forenleitung gemeldet haben) einfach ignoriert werden. Vielleicht ist das, was der schwarze Rabe weiter oben geschrieben hat wirklich das Beste.
Ich hatte ehrlich gehofft dieses Thema wäre endlich ad acta zu legen. Leider zeigt die Unbelehrbarkeit und das absolute fahrzeug- und zulassungsrechtliche Unverständnis Rotherbachs das Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Sorry ... mein letzter Beitrag war etwas bissiger geschrieben, als er gemeint war. War bisserl in Eile und wollte ihn eigentlich nochmal überarbeitet haben, bin ich aber nicht mehr zu gekommen.Was ich sagen will bzw. wollte.
Die Herren Juristen ... deren Art und Weise auch alles andere als "Astrein" ist ...
Von einer Entschuldigung an Sasquatch weit entfernt ist auch dieses "mein Beitrag war vielleicht..." keine besondere Leistung, wenn es von einem "...aber die anderen haben ja angefangen und sind auch nicht besser" gefolgt wird. Lieber Kester, ich rate dringend dazu die zwischenmenschlichen Fähigkeiten ein wenig aufzupolieren. So werden Sie in Ihrem hoffentlich noch langen Leben noch auf viel Granit beißen müssen.
Zitat:
...gehen von der aktuellen Interpretation und Sichtweise der Rechtsprechung aus. Dies steht im Kommentar. Der Gesetzgeber ist aber nicht identisch mit den Juristen, welche hier das Recht interpretieren.
Das ist richtig.
Der Gesetzgeber hat aber das Recht auch gar nicht anzuwenden, das tut die Rechtsprechung. Und die ist, wie ja bereits eingestanden wurde, im Kommentar festgehalten und berücksichtigt.
Zitat:
Es ist, da der Gesetzestext hier sehr dehnbar geschrieben ist, ein U-Boot versteckt. Ein U-Boot mit dem der Gesetzesgeber oder irgendwelche Beauftragte nur durch eine Dienstanweisung einen Paradigmenwechsel durchführen können.
Das ist absoluter Unfug. Dienstanweisungen, also Verwaltungsvorschriften (VV), ergehen von der Verwaltung selbst, der dritten Gewalt die Sie hier systematisch falsch einschätzen. Da hat der Gesetzgeber nichts mit zu tun. Der Ansatzpunkt ist, wie ich aber auch bereits dargelegt habe, die Änderung an den Begutachtungsrichtlinen für die Begutachtung nach § 23 StVZO.
Zitat:
Findet ein solcher Paradigmenwechsel statt, hier reicht ein einzelnes Urteil völlig aus, um den Gesetzgeber zu einer strikteren Auslegung zu zwingen, ...
Absoluter Unfug. Wie sollte denn ein Urteil den Gesetzgeber zwingen etwas auszulegen? der Gesetzgeber darf seine eigenen Gesetze gar nicht auslegen! Das Urteil ist damit nur für andere Gerichte interessant, und für die nicht einmal bindend. Ich rate Ihnen dringend sich einmal mit den Bundesministerien für Verkehr, Bau und Städeentwicklung und dem der Justiz in Verbindung zu setzen, und sich grundlegend über Gesetzgebungsverfahren, Anwendung von Gesetzen durch die Verwaltung und Grundlagen der Rechtsprechung in Deutschland zu informieren. In diesem Bereich offenbaren sie deutliche Wissenslücken.
Zitat:
Das hier MEHR hinter steht, als einige meinen, sieht man schon daran ... das man mit dem Auto umbau- und zustandtechnisch nicht machen kann was man will. Auch dies liegt ja im Grunde in meinen Händen, wenn es keine "Oberhoheit" gäbe, die einen Zweck verfolgt. Unterschied zur Nutzung und dem Zustand - Die Nutzung ist nach AKTUELLER Rechtslage so gut wie NICHT zu kontrollieren. Der Zustand hingegen sehr einfach bei der HU.
Es fällt mir schwer diesen Absatz nachzuvollziehen, da jeder sachliche Zusammenhang fehlt. Ich versuche daher nach Kräften auf die unterschiedliche Behandlung von Zustand und Nutzung einzugehen:
Der Zustand, und damit die von Ihnen angesprochenen Umbauarbeiten, ist deswegen reguliert, weil das H-Kennzeichen dem Schutz von Kulturgut dienen soll. Durch Umbauten am Kfz. besteht die Gefahr dass es verfälscht wird bzw. gar nicht mehr erkennbar ist. Damit geht der Kulturwert verloren und eine privilegierte Zulassung mit H-Kennzeichen scheidet aus.
Die Nutzung eines Fahrzeuges das jedoch nach § 23 StVZO als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft wurde unterliegt keiner Nutzungseinschränkung mehr. Denn das Fahrzeug ist eo ipso Kulturgut, seine Verwendung ist die Pflege dieser Kraftfahrzeugkultur.
Zitat:
Hier der Unterschied - Für mich ist das was heute ist ziemlich uninteressant. Interessant sind Entwicklungen, Perspektiven und Strategien. Die ZENTRALE Strategie muss im Fall des H-Kennzeichens sein, dem Gesetzgeber gar nicht erst auf die Idee zu bringen das H-Kennzeichen stärker zu reglementieren. [...] Denn die entsprechenden Verschärfungen, bis hin zu Fahrten zu z.B. durch bestimmte Vereine anerkannte Veranstaltungen inkl. Fahrtenbuch sind alles - aber nicht schwer um- und durchzusetzen - DENN die Grundlage dafür ist da. Dafür braucht man nicht einmal viel Fantasie für.
Dazu braucht man sehr wohl Phantasie und, viel schlimmer auch hier wieder fehlendes juristisches Wissen:
1. Der Gesetzgeber hat von Haus aus kein Interesse daran stets Gesetze zu revidieren um sich Arbeit zu machen.
2. Die FZV wurde erst 2007 entsprechend gefasst, so dass der Wille des Gesetzgebers, eine umfangreichere Nutzung der Fahrzeuge zu ermöglichen, deutlich wurde. Wo sehen Sie einen akuten Anlass, dass er diesen Willen nun wieder umkehren wollte?
3. Ist die Grundlage durch die FZV eben nicht mehr da, es müsste dieses formale Gesetz abgeschafft oder geändert werden, um die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen rechtlich zu ermöglichen. Die Grundlage
dazuwiederrum besteht tatsächlich: sie nennt sich Deutscher Bundestag.
Zitat:
Wem die Kreativität für selbiges fehlt möchte sich bitte die Veränderungen vom Chemikalienrecht der 80er und 90er Jahre hin zum aktuellen Chemikalienrecht ansehen. Auch hier gab es im alten Recht die sehr weich formulierte Aufforderung an die Industrie die verwendeten Chemikalien auf ihr Anwendungsrisiko hin zu untersuchen. Das wurde kaum gemacht - Quittung gab es 2006. Auch in anderen Verbraucherschutzbereichen ist das Recht entsprechend GESCHÄRFT worden, immer verbunden mit z.T. heftigen Paradigmenwechseln.
Ich weiß nicht welche Ausbildung oder welches technische Studium Sie absolviert haben, aber auch das regelmäßige Pochen auf Ihre Erfahrung mit dem Chemikalienrecht ändert nichts daran, dass Sie dadurch vom Verkehrsrecht noch nichts verstehen müssen.
Vergleichen Sie doch zunächst einmal einfach die Einflussnahme auf das Chemikalienrecht durch EU/EG-Rechtsakte (im Verbraucherschutzrecht waren sie enorm) mit denen auf das Verkehrsrecht. Die Regelung der §§ 23 StVZO, 2, 9 FZV sind keine Gesetzgebungskompetenz der EG, so dass hier - anders als in den von Ihnen genannten Rechtsbereichen - eine Änderung nur vom Deutschen Gesetzgeber initiiert werden kann. Und dazu habe ich mich ja nun bereits ausführlich ausgelassen.
Da ich nicht zu den Juristen zähle, ich diese Diskussion aber schon länger verfolge,
( obwohl diese leider immer wieder sehr persönlich wurde ),
und es meinen Interessenbereich unmittelbar betrifft, möchte ich zu der sachlichen
Aussage nochmals mein Dank an die Fachmänner abgeben.
Da man zu diesem Thema ja die unterschiedlichsten Aussagen bekommt, es ja aber im wesentlichen
interessant ist, was der Stand jetzt und zu diesem Zeitpunkt ist, lese ich hieraus, daß im Moment
die Nutzung meines alten Opels ohne Einschränkung möglich ist, wenn ich demnächst das
H-Kennzeichen beantragen würde.
Und ich fand es Klasse, wie hier die Literatur gewälzt wurde, um eben auch belegen zu können,
daher auch für die Mühen dazu einen Dankesgruß.
( Ich wäre bestimmt zu ungeduldig, wenn ich alles lesen müßte 🙂😉
Mittlerweile habe ich keine Zweifel mehr, das H in Angriff zu nehmen.
Moin,
Achso ... Ob ein UMDENKEN beim Gesetzgeber möglich ist oder gar eine Verschärfung von Auflagen durchgeführt wird - ist also von der Herkunft des Rechts abhängig. Seltsamer Gedankengang. Soweit mir bekannt ist - ist der deutsche Staat auch an EU Rechtsprechung beteiligt. Anyway - die EG gibt es schon einige Jahre nicht mehr.
Das Chemikalienrecht war lediglich ein leicht zu greifendes Beispiel, wo eine massive Veränderung der Paradigmen und Voraussetzungen stattgefunden hat. Ähnlich wie Zulassungsrecht ist es auch ein Anwendungsrecht - es steht genau drin was zu erfüllen ist, und was nicht zu erfüllen ist. Welche Teile des Rechtes aktuelle Relevanz besitzen - ist eine andere Baustelle.
Ist dies der Wille des Gesetzgebers - oder seiner ausführenden Organe - dann kann er dies durchführen. Insbesondere wenn er lediglich durch Verordnung oder Dienstanweisung einen Formalismus definieren muss - Die Grundlage (!) dafür ist bereits vorhanden. Sie muss lediglich mit INHALT gefüllt werden. Anyway hat die Finanzrechtsprechung durch die KFZ Besteuerung hier sicherlich Zugriffsmöglichkeiten. Für mich als NUTZER eines KFZ ist es vergleichsweise unerheblich ob ich eine Lampe wegen eines Steuervergehens oder wegen eines Zulassungsvergehens erhalte.
Aber - Das kann man ruhig weiter abstreiten. Die Warner werden TRADITIONELL solange gemieden, bis die Katastrophe eintritt. Das gab es schon in der Illias ...
Ist das eigentlich Zufall, das euer Stil so identisch ist?
Gruß Kester