Problem beim Autoverkauf
Hallo,
habe gestern meinen golf II verkauft.
Am Vormittag habe ich noch ne AU gemacht. Beim Wegfahren hab ich dann, wenn man über eine Unebenheit fährt, so ein verdächtiges Knacken von hinten rechts gehört.
1. Was könnte das sein?
2. Am Nachmittag sind dann einige Leute gekommen, um das Auto anzuschauen, 1ner hat es dann nach einer Probefahrt auch gekauft. Dieser holt das KFZ nächste Woche ab.
Wie schaut das aus, das Knacken war ja bei der Probefahrt schon da, wie ist das Rechtlich, wenn er im Nachhinein sagt, dass ich da was verschwiegen hätte. (Ich weiß selbst nicht was es ist, hab Radlager, Stoßdämpfer und Federn, Auspuff schon überprüft).
PS: Fahrzeug ist spurtreu und alles, auch bei holpriger Straße versetzt es nicht.
Bitte um Hilfe was es ist, dann kann ich das ja noch rep.
THX
23 Antworten
Also ich weiß wirklich nicht, was das sein könnte.
Hab den Wagen schon auf der Bühne gehabt und so.
Habe mir auch den Vertrag von Autoscout runtergeladen und benutzt. Habe ihm auch alle Mängel gesagt, nur eben das poltern, dass bei der Probefahrt auch deutlich zu hören war, habe ich nicht extra angesprochen. Er hat aber auch nicht gefragt ob mir da was bekannt sei ( zu dem Geräusch).
Wenn ihr mir tipps geben könnt, was es sein kann und wo ich nachsehen kann, reparier ich das ja auch.
Kostet ja meist net viel und ich will mir nachträglichen Ärger ersparen.
THX
Ok, was ich meinte war daß der Käufer dann das Recht hat den Vertrag zu widerrufen bzw. sein Geld zurückfordern kann.Zitat:
Original geschrieben von Nietnagel
Das stimmt leider so nicht. Der Vertrag ist noch lange nicht nichtig. Das würde bedeuten, daß beide Vertragsparteien so gestellt würden als hätte der Kauf nie statt gefunden. Und das ist nicht der Fall. Vielmehr muß der Verkäufer für diese Mängel oder Fehler haften.Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Falsch! Du kannst tausendmal reinschreiben "gekauft wie gesehen", wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung und der Vertrag damit nichtig!
Naja, das meinte ich ja eigentlich, daß jemand wegen einem "Bagatellfehler" einen Aufstand macht habe ich jetzt einfach mal ausgeschlossen. Ich meinte mehr z.B. das Wissen von einer kaputten ZKD z.B. oder andere relevante Mängel.Zitat:
Original geschrieben von Nietnagel
Da muß man aber auch unterscheiden. Es gibt sog. "Bagatellfehler", die muß Niemand angeben, auch wenn er sie kennt. Anders siehts tatsächlich aus, wenn er Unfallschäden etc. verschweigt. Er muß diese schweren Mängel ungefragt angeben. Arglist liegt auch nicht nur vor wenn ich etwas Wesentliches verschweige, sondern auch, wenn ich dem Auto eine wesentliche Eigenschaft zusage. (z. B. Leistungssteigerung)Zitat:
Original geschrieben von Olligof
wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung
Naja, was ich eigentlich meinte war ja auch daß der "Sachmängelhaftungsausschuß" nicht greift wenn ein relevanter Mangel wissentlich vom Verkäufer verschwiegen wurde...Zitat:
Original geschrieben von Nietnagel
Das nützt schon was. In der letztlichen Rechtspraxis ist es regelmäßig sehr schwer einem Verkäufer Arglist nachzuweisen. Dann würd einem der sog. "Sachmängelhaftungsausschluss" schon was nutzen. Trotzdem möchte ich hier niemandem dazu raten ! Das grenzt ja schon dann schon fast an betrügerisches Verhalten und dann sind wir auch schon wieder ganz schnell im Strafrecht.Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Da kannst Du auch alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ausschließen, das nützt nix.
Stimmt, allerdings gibt es ja leider auch immer wieder Spezis die ganz genau von einem relevanten Mangel wissen, den man aber bei einer normalen Besichtigung nicht erkennt, und sich dann genau mit dieser Formulierung vor nachträglichen Forderungen des Käufers absichern wollen...Zitat:
Original geschrieben von Nietnagel
Rechtsgültig in dem Sinne wie du es meinst wahrscheinlich nicht, trotzdem hat diese Formulierung vor Gerichten durchaus Bestand. (siehe u.a. lfd. Rechtsprechung BGH) Sie gilt dann aber im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen könnenZitat:
Original geschrieben von Olligof
Eine rechtsgültige Klausel "gekauft wie gesehen" gibt es nicht, allerdings hält sich bei vielen hartnäckig die Meinung es wäre so, aber das stimmt nicht...
Hurra, wenigstens ein Punkt wo Du mir zustimmst! 😉Zitat:
Original geschrieben von Nietnagel
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Alles angeben was man weiß bzw. natürlich auch was man evtl nicht weiß. Alles wahrheitsgemäß, dann haben beide Vertragsparteinen auch was davonZitat:
Original geschrieben von Olligof
Wie gesagt, bekannte Mängel mußt Du sie reparieren oder dem Käufer sagen bzw. am besten schriftlich festhalten
Hätte ich gewußt daß ein Spezialist unterwegs ist hätte ich ja meine Klappe gehalten, hab mich ja (fast) blamiert! 😉
@Olligof
Finde ich gar nicht, das Du Dich blamiert hast!
Ist hier ja oft so, das erst mal jemand mit einer pauschalen Beschreibung los legt und das dann genauer vertieft wird. So ist es für alle am verständlichsten.
Und nun hat auch jeder was davon.
Danke Euch beiden (Olligof und Nietnagel)
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Hätte ich gewußt daß ein Spezialist unterwegs ist hätte ich ja meine Klappe gehalten, hab mich ja (fast) blamiert! 😉
Ach was, blamiert hättest du dich, wenn du was grob falsches gesagt hättest. Und wenn man mit seinem erweiterten Allgemeinwissen auf einen Experten trifft, sieht man immer alt aus 😉
Was glaubst du wie mir die Kinnlade bspw. angesichts der Posts eines gewissen Herren Sterndocktor runtergeklappt ist. Ich dachte mal mein Wissen über Öl wäre ausreichend und frei von gefährlichen Irrtümern. Ein Punkt davon hat sich aber nach der Lektüre des Öl Threads im VW Motorenforum schlagartig geändert. Lektüre unbedingt empfohlen, aber Zeit mitbringen.
Also lass dich nicht entmutigen, es gibt immer einen, der besser ist und mehr weiß 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Ach was, blamiert hättest du dich, wenn du was grob falsches gesagt hättest. Und wenn man mit seinem erweiterten Allgemeinwissen auf einen Experten trifft, sieht man immer alt aus 😉
Was glaubst du wie mir die Kinnlade bspw. angesichts der Posts eines gewissen Herren Sterndocktor runtergeklappt ist. Ich dachte mal mein Wissen über Öl wäre ausreichend und frei von gefährlichen Irrtümern. Ein Punkt davon hat sich aber nach der Lektüre des Öl Threads im VW Motorenforum schlagartig geändert. Lektüre unbedingt empfohlen, aber Zeit mitbringen.Also lass dich nicht entmutigen, es gibt immer einen, der besser ist und mehr weiß 🙂
Gibt es da einen Besondweren Thread, wo man sein Wissen über Öl erweitern kann?
Wäre nett wenn du mir den Link da zu gibst.
Oder meinste den hier?
Ist ja nicht so dass ich zu faul zum suchen wäre😉
http://www.motor-talk.de/t230315/f62/s/thread.html
Zitat:
Original geschrieben von denniswvw
Oder meinste den hier?
Ist ja nicht so dass ich zu faul zum suchen wäre😉http://www.motor-talk.de/t230315/f62/s/thread.html
Ach du große Scheiße, da bin ich ja mal beschäftigt
Zitat:
Original geschrieben von querys
Ach du große Scheiße, da bin ich ja mal beschäftigt
Und hinterher dafür schlauer.