Problem beim Autoverkauf
Hallo,
habe gestern meinen golf II verkauft.
Am Vormittag habe ich noch ne AU gemacht. Beim Wegfahren hab ich dann, wenn man über eine Unebenheit fährt, so ein verdächtiges Knacken von hinten rechts gehört.
1. Was könnte das sein?
2. Am Nachmittag sind dann einige Leute gekommen, um das Auto anzuschauen, 1ner hat es dann nach einer Probefahrt auch gekauft. Dieser holt das KFZ nächste Woche ab.
Wie schaut das aus, das Knacken war ja bei der Probefahrt schon da, wie ist das Rechtlich, wenn er im Nachhinein sagt, dass ich da was verschwiegen hätte. (Ich weiß selbst nicht was es ist, hab Radlager, Stoßdämpfer und Federn, Auspuff schon überprüft).
PS: Fahrzeug ist spurtreu und alles, auch bei holpriger Straße versetzt es nicht.
Bitte um Hilfe was es ist, dann kann ich das ja noch rep.
THX
23 Antworten
warum schreibst du in den kaufvertrag nicht einfach rein gekauft wie gesehen.
dann hast du keine probleme mehr.
ciao
Klatsch, Klatsch!
Dass hat ihn jetzt bestimmt weiter gebracht.
Wenn du Geräusche suchst, dann fahr mal zu 2. oder4. im Auto. dann kann man die Geräusche besser orten.
Hast du denn ne Ahnung ob es von aussen oder innen ist?
Steht natürlich schon drinnen. Habe sämtliche Garantie ausgeschlossen. Aber da er das Auto erst später holt, als wie er es besichtigt hat, könnte er sagen, ich hätte im Nachhinein noch etwas kaputt gemacht oder so. Deshalb möchte ich da keine bösen Überraschungen erleben.
Ach ja, Kaufpreis waren 750-, EUR für nen 2er Golf mit 167t km.
Wird schon klappen. Ist ja kein Neuwagen.
Und wenn er sagt du hättest was gemacht dann sagste einfach der Stand nach der Besichtigung nur Rum.
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Das einzigste was den Kaufvertrag rückgängig bzw. ungültig machen könnte wäre ein Unfallschaden den du ihm nicht gesagt hast! Aber so ein Klappern oder Rasseln tritt doch bei einem ca. 15 Jahre alten Auto häufiger auf, dass wird wohl kein Grund sein sich sorgen zu machen!
Zitat:
Original geschrieben von GOlf2GL90PS
Das einzigste was den Kaufvertrag rückgängig bzw. ungültig machen könnte wäre ein Unfallschaden den du ihm nicht gesagt hast! Aber so ein Klappern oder Rasseln tritt doch bei einem ca. 15 Jahre alten Auto häufiger auf, dass wird wohl kein Grund sein sich sorgen zu machen!
Das Seh ich eigentlich genauso ! In so einem alten auto kann morgen auch die maschine platzen !! Was ich nicht hoffen will !
Zitat:
Original geschrieben von z_iDane
warum schreibst du in den kaufvertrag nicht einfach rein gekauft wie gesehen.
dann hast du keine probleme mehr.
ciao
Falsch! Du kannst tausendmal reinschreiben "gekauft wie gesehen", wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung und der Vertrag damit nichtig! Da kannst Du auch alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ausschließen, das nützt nix. Eine rechtsgültige Klausel "gekauft wie gesehen" gibt es nicht, allerdings hält sich bei vielen hartnäckig die Meinung es wäre so, aber das stimmt nicht...
Wie gesagt, bekannte Mängel mußt Du sie reparieren oder dem Käufer sagen bzw. am besten schriftlich festhalten, andernfalls hat er das Recht entweder sich von Dir die Reparatur bezahlen zu lassen oder den Kauf rückgängig zu machen...
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Falsch! Du kannst tausendmal reinschreiben "gekauft wie gesehen", wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung und der Vertrag damit nichtig! Da kannst Du auch alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ausschließen, das nützt nix. Eine rechtsgültige Klausel "gekauft wie gesehen" gibt es nicht, allerdings hält sich bei vielen hartnäckig die Meinung es wäre so, aber das stimmt nicht...
Wie gesagt, bekannte Mängel mußt Du sie reparieren oder dem Käufer sagen bzw. am besten schriftlich festhalten, andernfalls hat er das Recht entweder sich von Dir die Reparatur bezahlen zu lassen oder den Kauf rückgängig zu machen...
Aber in diesem Fall muss man erstmal nachweisen, dass er von dem Schaden wusste und wie ich oben schon geschrieben hab bei einem 15 Jahre altem Auto ist es normal das es hier und da mal rasselt und klappert, wenn man in so einem Kaufvertrag jedes Geräusch, dass das Auto je gemacht hat reinschreiben würde wird das glaube ich ein Buch!
Also wenn wir jetzt schon Päpstlicher als der Papst werden, dann richtig.
Ist auch Falsch!
Nach aktueller Rechtslage muss nicht der Käufer sondern der Verkäufer Beweisen dass vorher alles in Ordnung war.
IMHO:
Das ist aber bei gewerblichen Anbietern so:
Generell gilt 2jährige Gewährlieistungspflicht. Innerhalb der ersten 6 monaten wird angenommen, daß der Fehler von vornherein vorhanden war, danach (Beweislastumkehr) muß der Käufer das nachweisen. Das betrifft aber nicht etwaige freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers.
Gebrauchte Artikel können von einem Händler mit kürzerer Gewährleistungszeit verkauft werden, dann aber nur bis 12 Monate runter.
Da hier Privatverkauf mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung sehe ich für den Verkäufer keine Probleme.Abgesehen davon ist der Wagen auch schon uralt.
wenn du schon alles nachgesehen hast und nix locker oder gebrochen ist dann ist für dich alles ok. Du musst nur in den Kaufvertrag reinschreiben das er ohne Gewährleistung verkauft wird. Als Privatperson darfst Du das. Ich habe da von Autobild einen Kaufvertrag, den musst Du dir mal runterladen.
www.autobild.de dann unter Geld und Recht den Punkt Musterkaufvertrag anklicken und dann kommt der Vertrag für Privatleute als PDF Datei.
Gruß Horst
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Falsch! Du kannst tausendmal reinschreiben "gekauft wie gesehen", wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung und der Vertrag damit nichtig!
Das stimmt leider so nicht. Der Vertrag ist noch lange nicht nichtig. Das würde bedeuten, daß beide Vertragsparteien so gestellt würden als hätte der Kauf nie statt gefunden. Und das ist nicht der Fall. Vielmehr muß der Verkäufer für diese Mängel oder Fehler haften.
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
wenn Du ihm einen Dir bekannten Fehler verschweigst ist das eine arglistige Täuschung
Da muß man aber auch unterscheiden. Es gibt sog. "Bagatellfehler", die muß Niemand angeben, auch wenn er sie kennt. Anders siehts tatsächlich aus, wenn er Unfallschäden etc. verschweigt. Er muß diese schweren Mängel ungefragt angeben. Arglist liegt auch nicht nur vor wenn ich etwas Wesentliches verschweige, sondern auch, wenn ich dem Auto eine wesentliche Eigenschaft zusage. (z. B. Leistungssteigerung)
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Da kannst Du auch alle Garantie- oder Gewährleistungsansprüche ausschließen, das nützt nix.
Das nützt schon was. In der letztlichen Rechtspraxis ist es regelmäßig sehr schwer einem Verkäufer Arglist nachzuweisen. Dann würd einem der sog. "Sachmängelhaftungsausschluss" schon was nutzen. Trotzdem möchte ich hier niemandem dazu raten ! Das grenzt ja schon dann schon fast an betrügerisches Verhalten und dann sind wir auch schon wieder ganz schnell im Strafrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Eine rechtsgültige Klausel "gekauft wie gesehen" gibt es nicht, allerdings hält sich bei vielen hartnäckig die Meinung es wäre so, aber das stimmt nicht...
Rechtsgültig in dem Sinne wie du es meinst wahrscheinlich nicht, trotzdem hat diese Formulierung vor Gerichten durchaus Bestand. (siehe u.a. lfd. Rechtsprechung BGH) Sie gilt dann aber im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können
Zitat:
Original geschrieben von Olligof
Wie gesagt, bekannte Mängel mußt Du sie reparieren oder dem Käufer sagen bzw. am besten schriftlich festhalten
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Alles angeben was man weiß bzw. natürlich auch was man evtl nicht weiß. Alles wahrheitsgemäß, dann haben beide Vertragsparteinen auch was davon