Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer
Halo zusammen,
ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????
DANKE!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Eceli_Canel_43
Halo zusammen,ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????DANKE!
Du gehörst zu jener Gruppe, die meine Meinung bestärken.
"In der Gesellschaft wird fahren unter Alkeinfluß immer noch als Kavaliersdelikt gesehen."
Es wird nicht aber es sollte 1000 € und 1 J Öffis.
Solltest du dann nochmal erwischt werden (was leider sehr selten vorkommt ,zu wenig Kontrollen) gar keinen FS mehr, da "Wiederholungstäter"
243 Antworten
Mist bauen?? Unter Alkoholeinfluss ein Auto führen ist kein Mist bauen!!
Das ist auf Deutsch gesagt, scheisse !!!!
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Mist bauen?? Unter Alkoholeinfluss ein Auto führen ist kein Mist bauen!!
Das ist auf Deutsch gesagt, scheisse !!!!
Da stimme ich allerdings zu....
Aber hier den Moralapostel raushängen lassen ist auch scheisse ^^
Die Bestrafung erfährt der TE sicher durch die Exekutive...
Hallo lieber TE,
für die Trunkenheitsfahrt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Buße von 500,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Außerdem wird Dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt - diese freiwillige Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wenn nach der Neuerteilung abermals ein A-Verstoß begangen wird, dann ist eine MPU fällig.
Ach ja, die hirnlosen Pöbeleien einiger User bitte ich Dich zu ignorieren. Leider verkommt dieses Forum immer mehr zu einem Tummelplatz geistig degenerierter Psychopathen...🙁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Hallo lieber TE,für die Trunkenheitsfahrt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Buße von 500,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Außerdem wird Dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt - diese freiwillige Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wenn nach der Neuerteilung abermals ein A-Verstoß begangen wird, dann ist eine MPU fällig.
Ach ja, die hirnlosen Pöbeleien einiger User bitte ich Dich zu ignorieren. Leider verkommt dieses Forum immer mehr zu einem Tummelplatz geistig degenerierter Psychopathen...🙁
Hat nur 3 Seiten gebraucht bis zu ner "normalen" Antwort. Klasse 😁
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@jarompe
Wenn künftig hier nach deinem Rezept verfahren werden soll, werden die solche Themen mit einer Seite abgehandelt sein. Das wird dann wie beim Arztbesuch: Wo schmerzt es / Diagnose / Rezept / Medizin / Ende. Aber ich denke, dass es durchaus menschlich und vertretbar ist, jemandem ins Gewissen zu reden. Das tut ein guter Arzt auch!
Was mich wundert, dass Betroffene hier quasi "auspacken", wo es doch in der vernetzten Welt nicht schwer ist, an handfeste Infos zu kommen. Ist man da zu faul oder denkt man nicht so weit?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Hallo lieber TE,für die Trunkenheitsfahrt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Buße von 500,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Außerdem wird Dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt - diese freiwillige Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wenn nach der Neuerteilung abermals ein A-Verstoß begangen wird, dann ist eine MPU fällig.
Ach ja, die hirnlosen Pöbeleien einiger User bitte ich Dich zu ignorieren. Leider verkommt dieses Forum immer mehr zu einem Tummelplatz geistig degenerierter Psychopathen...🙁
Bist Du Dir da sicher ? Hab jetzt mal aus Spass nachgesehen und speziell für Fahranfänger und die 0-Promille Grenze finde ich da andere Bußgelder (die ich nicht für besser halte !!!):
>Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft. <
Auch sonst sind die genannten 500 EUR etc. nicht die Grenze. Es kommt darauf an ob bei der Kontrolle auch Anzeichen einer Fahrunsicherheit festgestellt wurden (Schlangenlinien gefahren o.ä.). Dann sind wir nämlich schon bei
7 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) und Entzug der Fahrerlaubnis. (Dieses halte ich persönlich für eine angemessene Strafe)
Der Anfangspost konnte ja vermuten lassen dass Anzeichen einer Fahrunsicherheit vorlagen da er ja angehalten wurde und nicht unbedingt ganz zufällig in irgendeine Kontrolle geraten ist. Ich denke dann könnte er seeeeehr lange laufen.
Oh ein Anschauungsunterricht was mache ich mit "störenden" Neuankömmlingen die das TL Thema runterdrücken.
Aber hey sobald der "Schwächere" das Weite gesucht hat wirds hier wieder kuschelig.
TE schau dich hier um, da wird geholfen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=idx
gibt ne tolle Grafik zu Probezeitverstößen und man versteht was von der Materie.
Hier im "OT" tummelt sich meist der Bodensatz des Forums. (neben Versicherung und Finanzierung) Und der ist bei so vielen Mitgliedern eben etwas höher. 😁
Hier fast der selbe Fall http://www.bussgeldkatalog-forum.de/dasforum/showthread.php?t=24499
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Bist Du Dir da sicher ? Hab jetzt mal aus Spass nachgesehen und speziell für Fahranfänger und die 0-Promille Grenze finde ich da andere Bußgelder (die ich nicht für besser halte !!!):Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Hallo lieber TE,für die Trunkenheitsfahrt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog eine Buße von 500,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot vor. Außerdem wird Dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt - diese freiwillige Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt. Bei einem erneuten A-Verstoß in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wenn nach der Neuerteilung abermals ein A-Verstoß begangen wird, dann ist eine MPU fällig.
Ach ja, die hirnlosen Pöbeleien einiger User bitte ich Dich zu ignorieren. Leider verkommt dieses Forum immer mehr zu einem Tummelplatz geistig degenerierter Psychopathen...🙁
>Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft. <Auch sonst sind die genannten 500 EUR etc. nicht die Grenze. Es kommt darauf an ob bei der Kontrolle auch Anzeichen einer Fahrunsicherheit festgestellt wurden (Schlangenlinien gefahren o.ä.). Dann sind wir nämlich schon bei
7 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) und Entzug der Fahrerlaubnis. (Dieses halte ich persönlich für eine angemessene Strafe)Der Anfangspost konnte ja vermuten lassen dass Anzeichen einer Fahrunsicherheit vorlagen da er ja angehalten wurde und nicht unbedingt ganz zufällig in irgendeine Kontrolle geraten ist. Ich denke dann könnte er seeeeehr lange laufen.
Der 24c deckt eigt den Bereich <0,5 Promille ab. Es ist auch kein "0,0 Promille Paragraph", da erst ab 0,2 Promille entsprechende Bußgelder verhängt werden. Es ist nämlich der natürliche Prozess eines Körpers durch Gärungsprozesse im Magen einen bluteigenen Alkoholwert zu erzeugen.
Also fällt grob gesagt für alle Fahranfänger und Leute unter 21 gilt der 24c, wobei alle anderen vom 24c nicht mehr betroffen sind. (alles ohne Ausfallerscheinungen)
Wird Fahrunsicherheit und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, so reichen schon 0,3 Promille für die relative Fahruntüchtigkeit 😉
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hier fast der selbe Fall http://www.bussgeldkatalog-forum.de/dasforum/showthread.php?t=24499
Sorry, aber der is ja richtig geil :-) Ich befürchte allerdings fast das der, soweit man ihn aus den Forenposts beurteilen kann, niemals aus irgendeiner MPU heil rauskommt.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Der 24c deckt eigt den Bereich <0,5 Promille ab. Es ist auch kein "0,0 Promille Paragraph", da erst ab 0,2 Promille entsprechende Bußgelder verhängt werden. Es ist nämlich der natürliche Prozess eines Körpers durch Gärungsprozesse im Magen einen bluteigenen Alkoholwert zu erzeugen.
Also fällt grob gesagt für alle Fahranfänger und Leute unter 21 gilt der 24c, wobei alle anderen vom 24c nicht mehr betroffen sind. (alles ohne Ausfallerscheinungen)Wird Fahrunsicherheit und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, so reichen schon 0,3 Promille für die relative Fahruntüchtigkeit 😉
Aha, man lernt nie aus. Danke. (Wobei ich die Strafe des 24c ja echt für zu niedrig halte)
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Sorry, aber der is ja richtig geil :-) Ich befürchte allerdings fast das der, soweit man ihn aus den Forenposts beurteilen kann, niemals aus irgendeiner MPU heil rauskommt.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hier fast der selbe Fall http://www.bussgeldkatalog-forum.de/dasforum/showthread.php?t=24499
Nur gut das sich gewisse Typen selbst aus dem Rennen nehmen. 😁 Leider aber viel zu selten😉
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
...alle zwo Jahre Mist bauen, als wenn das jetzt so ne miese Quote wäre. Grade als Fahranfänger ist man damit doch gut unterwegs.
Wo bleibt da der eigene Leistungsanreiz, wenn man sich selbst die Meßlatte so niedrig ansetzt? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ach komm, alle zwo Jahre Mist bauen, als wenn das jetzt so ne miese Quote wäre. Grade als Fahranfänger ist man damit doch gut unterwegs.
Naja, mal geblitzt werden...ok. Wem ist das noch nicht passiert. Mir ja auch. Aber Alkohol am Steuer...das passiert nicht mal so aus Unachtsamkeit. Das ist schon mit Vorsatz.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Das ist schon mit Vorsatz.
Um zu begreifen, was Vorsatz bedeutet, bedarf es doch wirklich nicht viel. Daß es aber immer noch Gestalten gibt, denen selbst das nicht gelingt, macht mehr als betroffen...🙄