Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer
Halo zusammen,
ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????
DANKE!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Eceli_Canel_43
Halo zusammen,ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????DANKE!
Du gehörst zu jener Gruppe, die meine Meinung bestärken.
"In der Gesellschaft wird fahren unter Alkeinfluß immer noch als Kavaliersdelikt gesehen."
Es wird nicht aber es sollte 1000 € und 1 J Öffis.
Solltest du dann nochmal erwischt werden (was leider sehr selten vorkommt ,zu wenig Kontrollen) gar keinen FS mehr, da "Wiederholungstäter"
243 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Um zu begreifen, was Vorsatz bedeutet, bedarf es doch wirklich nicht viel. Daß es aber immer noch Gestalten gibt, denen selbst das nicht gelingt, macht mehr als betroffen...🙄Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Das ist schon mit Vorsatz.
Ja und ? was willst Du damit ausdrücken ? Ich finde es vorsätzlich. Fahre ich mit dem PKW in eine Kneipe um ein Bier zu trinken hab ich doch hier schon den Vorsatz mit Alkohol auch wieder heimzufahren (und erzähle mir keiner dass er sich jemals innerlich gesagt hat dass er zwar mit dem Auto hinfährt aber von vorneherein geplant hat mit nem Taxi heimzufahren :-) ). Werde ich ohne das ich die Absicht hatte zu nem Bier eingeladen , weiß aber dass mein Auto vor der Tür steht und ich nehme dennoch die Einladung an ist es auch Vorsatz usw.
Juristisch sind die Definitionen und Tatbestände sicherlich enger gestrickt. Aber es gibt auch noch sowas wie Moral und Verantwortung...wenn auch leider immer weniger bei uns. Da werden zwar vorsätzlich irgendwelche juristischen Regelungen umgangen, dann wenn man aber erwischt wird wird plötzlich genau mit juristischen Winkelzügen versucht sich aus der Schlinge zu ziehen (vgl diverse Bltzerth. hier :-) ) Und Doppelmoral verabscheue ich nun mal total
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Um zu begreifen, was Vorsatz bedeutet, bedarf es doch wirklich nicht viel. Daß es aber immer noch Gestalten gibt, denen selbst das nicht gelingt, macht mehr als betroffen...🙄Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Das ist schon mit Vorsatz.
Bist du jetzt wegen dir betroffen weil du es nicht Verstehst was Vorsatz bedeutet?
Wissendas man nicht mit Alk in der Probezeit fahren darf.
Aber trozdem trinken und fahren
wollenund tun
Klarer Fall
Vermutlich wollte uns der Römer mit seinem Wiki-Link nur in die Irre führen. 😉
Nachfolgend der richtige Link, der hier zutrifft: http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich bin in 42 Jahren noch nie geblitzt worden. 😰
Du Glücklicher. Ich schon war halt aus Unachtsamkeit, dumm gelaufen, nicht aufgepasst und halt n TL Schild übersehen oder zumindest nicht bewusst wahrgenommen, 15 EUR Lehrgeld bezahlt und gut is.
Vorsatz bedeutet nur mit Wissen und Wollen die objektiven Tatbestandsmerkmale verwirklichen.
Das ist nunmal in diesem Fall ein Kraftfahrzeug führen (+), geschieht immer vorsätzlich (Motor an, Räder rollen, Fahrer lenkt grob gesagt)
Alkohol trinken geschieht auch vorsätzlich (+), da jeder weiß dass er gerade Alkohol trinkt. Ausnahme man kriegt was in den Drink gemixt wenn man sich eine Cola bestellt hat z.B.
Vorsätzlich handelt, wer die Fahrt antritt, obwohl er weiß oder min. billigend in Kauf nimmt, dass der konsumierte Alkohol zu einer BAK von min. 0,2 %o bzw. einer AAK von 0,1 mg/l geführt hat oder wem es gleichgültig war, welche Alkoholkonzentration er hat.
Zumal Hadrian hier seine Hausaufgaben hier nicht gemacht hat und der 24c auch Fahrlässig begangen werden kann.
Fahrlässig handelt, wer trotz Kenntnis des Alkoholkonsums ein Kfz führt. Es gibt zwar keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Kraftfahrer aufgrund seines subjektiven Befindens feststellen müsste, dass der getrunkene Alkohol bereits eine Wirkung erzielt hat. Jedoch ist aufgrund der niedrigen Werte und der allgemeinen Kenntnis über die Wirkung von Alkohol zu unterstellen, dass der Betroffene annehmen konnte, unter der Wirkung von Alkohol zu stehen.
Das ist die Rechtsprechung und da brauch man jetzt auch nicht argumentieren, dass man selber nicht weiss ob man jetzt >0,2 Promille hat.
Also bitte bevor man wieder hier juristische Bauchlandungen erlebt und haltlose Behauptungen aufstellt, bitter vorher informieren.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Geschwindikeitsüberschreitung ist das eine,(will ich nicht verhamlosen) aber Alk und Auto fahren geht überhauptnicht.
Der TE hat doch bewiesen, dass es geht. ^^
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
ist kein Mist bauen!!
Das ist auf Deutsch gesagt, scheisse !!!!
Hast du schon mal über die Bedeutung der beiden Worte "Mist" und "Scheiße" nachgedacht?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Aber ich denke, dass es durchaus menschlich und vertretbar ist, jemandem ins Gewissen zu reden. Das tut ein guter Arzt auch!
Es gibt nen Unterschied zwischen "ins Gewissen reden" und anpöbeln.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wo bleibt da der eigene Leistungsanreiz, wenn man sich selbst die Meßlatte so niedrig ansetzt? 😰Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
...alle zwo Jahre Mist bauen, als wenn das jetzt so ne miese Quote wäre. Grade als Fahranfänger ist man damit doch gut unterwegs.
Das nennt sich Realismus. Und Realismus hindert einen nicht daran, sich zu bemühen keinen Mist zu bauen. Bemühung allerdings ändert auch nichts dran, dass es einfach mal vorkommt.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
(und erzähle mir keiner dass er sich jemals innerlich gesagt hat dass er zwar mit dem Auto hinfährt aber von vorneherein geplant hat mit nem Taxi heimzufahren :-) )
Weil nicht sein kann was nicht sein darf? Das sagt uns so einiges über dich und die Gesellschaft mit der du dich umgibst.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Juristisch sind die Definitionen und Tatbestände sicherlich enger gestrickt. Aber es gibt auch noch sowas wie Moral und Verantwortung...
Ach, geht's also nicht mehr um's Gesetz. Na gut, wenn wir über Moral und Verantwortung reden, dann wird's ganz leicht: DU hast keine Ahnung, ob der TE noch fahrtauglich war. Also hast du überhaupt nix zu melden. Moralisch gesehen obliegt die Einschätzung ganz allein dem Fahrer selbst. Moralisch gesehen hat der TE nen Fehler gemacht. Nicht mehr und nicht weniger. Fehler macht man auch nicht vorsätzlich. Ob der Fehler nun die Allohool-Fahrt war oder sich erwischen zu lassen, das können wir nicht beurteilen.
Interessant wie du dich immer oberflächlich an dem Themen bewegst und nie mal wirklich in die Materie einsteigst und was fachkundiges dazu sagen kannst. Auf keine der fundierten Aussagen gehst du ein, sondern versuchst durch irgendwelche rhetorischen Mittel rumzustänkern und durch einen gezwungen-klingenden akademischen Schreibstil hier zu nerven.
Wenn du aber denkst, dass wir uns auf Kindergartenniveau begeben um die Begrifflichkeiten und die Unterschiede von "mist bauen" und "scheisse" jetzt ausdiskutieren sollten, und du es ablehnst einfach mal in die Thematik konstruktiv einzusteigen, dann spiel doch deine Spielchen in den anderen OT-Threads hier weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
DU hast keine Ahnung, ob der TE noch fahrtauglich war.
In der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze (faktisch also 0,2 Promille). Ob der Fahrer bei höherer BAK noch voll fahrtauglich ist, bleibt hier juristisch vollkommen unerheblich.
@wrairhrider
Was für ein schöner und komplett sinnloser Beitrag 🙄
@te
Wenn man so blöd ist, und nachdem die Probezeit schonmal verlängert wurde, nochmal nen Scheiss baut überhaupt nicht leid. Dank.solchen.Spasten wie dir haben Fahranfänger so einen beschissenen Ruf.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Weil nicht sein kann was nicht sein darf? Das sagt uns so einiges über dich und die Gesellschaft mit der du dich umgibst.
Nein, weil ich es schlicht und einfach nicht glauben würde dass jemand so blöd wäre und sich den blödsinnigen Aufwand gibt mit dem Privatwagen hinzufahren in dem wissen dass er mi´m Taxi heimfährt um am nächsten Tag wieder mi´m Taxi hinzufahren um seinen Wagen dann, zumindest vermeintlich nüchtern heimzufahren.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Ach, geht's also nicht mehr um's Gesetz. Na gut, wenn wir über Moral und Verantwortung reden, dann wird's ganz leicht: DU hast keine Ahnung, ob der TE noch fahrtauglich war. Also hast du überhaupt nix zu melden. Moralisch gesehen obliegt die Einschätzung ganz allein dem Fahrer selbst. Moralisch gesehen hat der TE nen Fehler gemacht. Nicht mehr und nicht weniger. Fehler macht man auch nicht vorsätzlich. Ob der Fehler nun die Allohool-Fahrt war oder sich erwischen zu lassen, das können wir nicht beurteilen.
Natürlich gehts auch ums Gesetz und das ist ja eindeutig. Und ja. der TE hat zum einen moralisch einen Fehler gemacht. Juristsich war es Vorsatz. Ferner hab ich auch nicht behauptet dass der TE fahruntauglich war sondern aufgrund der Schilderung einfach vermutet. Natürlich kann es auch sein dass er ganz ohne diesen konkreten Anhaltspunkt angehalten wurde. Vielleicht war es einfach allgemein und Zufall, vielleicht war sein Rücklicht kaputt und das ist der Streife aufgefallen oder aber er hat sich halt auffällig (eben z.b. die obligatorischen Schlangenlinien) verhalten und wurde aufgrund dessen angehalten (mit dem konkreten Verdacht auf Alkoholkonsum) und damit wäre ja dann das Bußgeld bzw. die Strafe entsprechend deutlich höher. Und nein: Moralisch unterliegt die Einschätzung eben nicht dem Fahrer. Das ist nämlich nichts weiter als purer egoismus. Wäre der Fahre moralisch gewesen würde dieser th. nämlich gar nicht eröffnet worden weil der Fahrer dann nämlich gar nicht mehr gefahren wäre oder absolut nüchtern gefahren wäre weil er sich der Verantwortung gegenüber anderen bewusst gewesen wäre aber sowas versteht Du ja leider nie :-)
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze (faktisch also 0,2 Promille). Ob der Fahrer bei höherer BAK noch voll fahrtauglich ist, bleibt hier juristisch vollkommen unerheblich.
Nur dass die Juristerei für diesen Absatz vollkommen unerheblich war. Aber das zu verstehen wäre von DIR zu viel verlangt.
@hardcoreaudi
Ist dir das nicht peinlich, was du da verzapfst? Dass hier mindestens drei Leute drauf reingefallen sind ist ja das eine, aber ist dir das Denunziantentum morgens vor'm Spiegel nicht unangenehm?
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Nein, weil ich es schlicht und einfach nicht glauben würde
Das ist doch aber ganz und gar deine persönliche Unfähigkeit, so simplen Gedankengängen nicht folgen zu können und weitere Elemente hinzuzudichten um sie nicht glauben zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von NeuerBesitzer
Und nein: Moralisch unterliegt die Einschätzung eben nicht dem Fahrer.
Doch, die Moral ist einzig und allein Sache jeder einzelnen Person selbst. Es KANN gar niemand anderen als den Fahrer selbst geben, dem die Einschätzung aus moralischer Sicht obliegt. Aber auch von deinem beschränkten Geist wäre es zu viel verlangt, das zu verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nur dass die Juristerei für diesen Absatz vollkommen unerheblich war.
Fahren unter Alkoholeinfluß ist ein
Straftatbestand. Da kann die Juristerei überhaupt nicht unerheblich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Fahren unter Alkoholeinfluß ist ein Straftatbestand. Da kann die Juristerei überhaupt nicht unerheblich sein.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Nur dass die Juristerei für diesen Absatz vollkommen unerheblich war.
Ach wenn du doch nur lesen könntest...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Fahren unter Alkoholeinfluß ist ein Straftatbestand. Da kann die Juristerei überhaupt nicht unerheblich sein.
Aha. Wenn ich also mit 0,3 % durch die Gegend fahre, begehe ich eine Straftat? Interessant.
So long
Ghost