Probezeit und jetzt mit alkohol am steuer

Halo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????

DANKE!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eceli_Canel_43


Halo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????

DANKE!

Du gehörst zu jener Gruppe, die meine Meinung bestärken.

"In der Gesellschaft wird fahren unter Alkeinfluß immer noch als Kavaliersdelikt gesehen."

Es wird nicht aber es sollte 1000 € und 1 J Öffis.

Solltest du dann nochmal erwischt werden (was leider sehr selten vorkommt ,zu wenig Kontrollen) gar keinen FS mehr, da "Wiederholungstäter"

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Zitat:

EDIT: Natürlich machen wir auch Fehler, auch ich. Aber so eine Scheiße wie angetrunken / betrunken Autofahren, habe ich mir noch nicht erlaubt. Und weißt du woran das liegt? Weil ich mir der möglichen Konsequenzen / Folgen meines Hendelns bewusst bin!

Ja das ist auch schön und gut,dass bin ich auch! Bist du jetzt der Meinung das ich es Weltklasse finde was er macht, nur weil ich nicht wie alle andern die Moralkeule auspacke?

Und ja er wird schon selbst merken was er da angestellt hat wenn er Post bekommt, er wollte nur vorab Wissen, ob jemand sagen kann was den im Brief stehen wird.

Nicht mehr, nicht weniger!

Genau eure Antworte sind keine Frechheit... alles halt Ansichtssache..
Ich biete dir gerne an über PM´s mich weiter mit dir zu Unterhalten, aber den Thread vom Starter sollten wir damit nicht mehr "zu Schreiben" sonst wird im der Thread schneller zu gemacht, als wir gucken können, weil wir m.M. wieder absolut vom Startbeitrag abweichen.

Ansonsten einen schönen Tag allen!

Also meinem damaligen besten Kumpel wurde damals auch wegen zu schnell fahren die Probezeit verlängert (inkl Aufbauseminar und dem ganzen Zeug). Kurz vor Ende der verlängerten Probezeit wieder geblitzt.

-> Der FS wurde von der Polizei eingezogen. Er musste einen neuen beantragen, hat ihn 30 Euro gekostet. Dafür war sein Punktekonto danach leer.

Versteh ich zwar bis heute nicht wie das genau abgelaufen ist.... Aber schmarrn hat er mir sicher nicht erzählt, wie gesagt, bester Kumpel und so... Keine MPU, keine höhere Strafe, nix...?!?

Zitat:

Original geschrieben von jarompe


Ja das ist auch schön und gut,dass bin ich auch! Bist du jetzt der Meinung das ich es Weltklasse finde was er macht, nur weil ich nicht wie alle andern die Moralkeule auspacke?

Und ja er wird schon selbst merken was er da angestellt hat wenn er Post bekommt, er wollte nur vorab Wissen, ob jemand sagen kann was den im Brief stehen wird.

Nicht mehr, nicht weniger!

... weil wir m.M. wieder absolut vom Startbeitrag abweichen.

ok, bin ich bei dir, hast recht! Ich finde es aber auch wichtig, ihm diesen Blödsinn einmal bewusst zu machen. Anscheinend hat der erste Bescheid schon nicht gereicht.

An der Stelle des TE würde ich mal bei BaSt (Bundesanstalt für Straßenwesen) nachschauen. Dort wird erklärt wie denn ein wiederholtes Alkoholdelikt bei der MPU begutachtet wird und welche Voraussetzungen für eine positive MPU erforderlich sind.

§ 29 Abs 6 StVG
[...] Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist.

Für die Anordnung einer MPU nach § 13 Abs 2b FeV braucht es mindestens 2 verwertbare Delikte.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
[...] 2. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden

Nach dem Bußgeldkatalog wird eine Strafe von 500€ 4Punkten und 3 Monaten Fahrverbot fällig.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Also meinem damaligen besten Kumpel wurde damals auch wegen zu schnell fahren die Probezeit verlängert (inkl Aufbauseminar und dem ganzen Zeug). Kurz vor Ende der verlängerten Probezeit wieder geblitzt.
 
-> Der FS wurde von der Polizei eingezogen. Er musste einen neuen beantragen, hat ihn 30 Euro gekostet. Dafür war sein Punktekonto danach leer.

Versteh ich zwar bis heute nicht wie das genau abgelaufen ist.... Aber schmarrn hat er mir sicher nicht erzählt, wie gesagt, bester Kumpel und so... Keine MPU, keine höhere Strafe, nix...?!?

😕

Klär doch noch mal bitte den Sachverhalt ganz genau ab. So ergibt das nichts glaubwürdiges bzw. brauchbares.

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Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Also meinem damaligen besten Kumpel wurde damals auch wegen zu schnell fahren die Probezeit verlängert (inkl Aufbauseminar und dem ganzen Zeug). Kurz vor Ende der verlängerten Probezeit wieder geblitzt.
 
-> Der FS wurde von der Polizei eingezogen. Er musste einen neuen beantragen, hat ihn 30 Euro gekostet. Dafür war sein Punktekonto danach leer.

Versteh ich zwar bis heute nicht wie das genau abgelaufen ist.... Aber schmarrn hat er mir sicher nicht erzählt, wie gesagt, bester Kumpel und so... Keine MPU, keine höhere Strafe, nix...?!?

😕

Klär doch noch mal bitte den Sachverhalt ganz genau ab. So ergibt das nichts glaubwürdiges bzw. brauchbares.

Das wird etwas kompliziert.... Da gabs nen kleinen Vorfall 😉

Ich konnts auch nicht glauben....

Wenn ihr die Frage zu einfach findet, dann antwortet doch einfach nicht, statt den Thread mit der Moralapostelei voll zu müllen. Ich find's nicht so eindeutig einfach, rauszufinden, ob bei einer bereits verlängerten Probezeit noch mal zusätzliche Strafen fällig werden, weil ja die Strafe der Probezeitverlängerung weg fällt.

Ein Google-Treffer sagt mir zu den 500€, 4 Punkten und 1 Monat noch:
" 1. Wird während der Probezeit ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, ordnet die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall automatisch um zwei Jahre. Ein Rechtsmittel gegen die Verlängerung der Probezeit gibt es nicht.
2. Wird während der (verlängerten) Probezeit erneut ein A-Verstoß oder werden zwei B-Verstöße begangen, bekommt der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird ihm empfohlen, binnen zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer derartigen Beratung ist freiwillig jedoch nicht kostenlos. Um einen Anreiz zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung zu bieten, werden gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung zwei Punkte in Flensburg erlassen.
3. Wer trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar und trotz schriftlicher Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann frühestens nach drei Monaten erteilt."

Zitat:

Original geschrieben von FindusKitty


Anscheinend hat der erste Bescheid schon nicht gereicht.

Es IST doch der erste Allohool-Bescheid.

Trotzdem ist er schon angezählt, und daher gilt die verkehrspsychologische Beratung, wie ich es schon vorhin geschrieben, aber keiner beachtet hat anscheinend.😕

Zitat:

Original geschrieben von Eceli_Canel_43


Halo zusammen,

ich wurde vor etwa 2 jahren geblitzt mit meinem auto und musste die aufbauseminar besuchen, dadurch wurde meine porbezeit um
2 jahre verlängert also ist meine probezeit erst Juli 2012 vorbei , ärgerlicher weise wurde ich vor 2 wochen mit meinem auto angehalten und hatte 0.7 promille meine frage ist was wird auf mich zu kommen ??????????

DANKE!

Garantiert ein längerer Führerscheinentzug und MPU.

Glückwunsch! 😁

Zitat:

Original geschrieben von FindusKitty


Nein, dein größter Fehler war es, Gesetze (StZVO) außer acht zu lassen.

was ist die St

Z

VO? 😕

ich kenn lediglich die StVZO, aber die ist hier nicht zuständig... 😁

Zitat:

Original geschrieben von jarompe


Der größte Fehler war eh bei dem Götter (die nie Fehler in Ihrem Leben machen) nachzufragen, also hier im Forum ... 🙄

Hab ich mir heute morgen auch schon gedacht, allerdings beim Alk kann man es denen nicht mal übel nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von jarompe


Der größte Fehler war eh bei dem Götter (die nie Fehler in Ihrem Leben machen) nachzufragen, also hier im Forum ... 🙄
Hab ich mir heute morgen auch schon gedacht, allerdings beim Alk kann man es denen nicht mal übel nehmen.

Jah, wobei ich glaube, dass im Alter von 21 Jahren so manch ein Gott oder Psychopath aus diesem Forum auch mal mit n paar Zehntel Promille zuviel gefahren ist. Für Unsachlichkeit sollten die Mods hier abmahnen und nicht für ein paar unfeine Ausdrücke!

Hättest, könntest etc.. ist alles Lyrik. TE fragt, was auf ihn zukommen wird.

Ich würde zum einen darauf tippen, dass er die bereits besagten 500 EUR berappen und das Fahrverbot bekommt. Zudem wird der Verstoß als erneuter Verstoß in der Probezeit gewertet.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Alt genug um nen Fuehrerschein zu machen, alt genug um Alk zu trinken aber zu gruen um damit umzugehen und zu ....... mal selbst zu suchen. www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/probezeit-alkohol.php

na ja, wer in der probezeit zweimal mist baut, dem fehlt wahrscheinlich die geistige reife für alles, und da hofft er eben, dass man es ihm im forum erklärt, wie einem dreijährigen ...... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666


na ja, wer in der probezeit zweimal mist baut

Ach komm, alle zwo Jahre Mist bauen, als wenn das jetzt so ne miese Quote wäre. Grade als Fahranfänger ist man damit doch gut unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von JOE 666


na ja, wer in der probezeit zweimal mist baut
Ach komm, alle zwo Jahre Mist bauen, als wenn das jetzt so ne miese Quote wäre. Grade als Fahranfänger ist man damit doch gut unterwegs.

Wollt ich grad sagen....

Wenn ich bei jedem Unfug erwischt werden würde hät ich wohl schon ne Probezeitverlängerung bis ins nächste Jahrtausend! 😁

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i



Wollt ich grad sagen....
Wenn ich bei jedem Unfug erwischt werden würde hät ich wohl schon ne Probezeitverlängerung bis ins nächste Jahrtausend! 😁

Geschwindikeitsüberschreitung ist das eine,(will ich nicht verhamlosen) aber Alk und Auto fahren geht überhauptnicht.

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