Probezeit Führerschein

Hallo ich habe mal eine Frage,
Ich habe meinen Führerschein erst seit ca. 3 Monaten und habe es schon geschafft mich blitzen zu lassen.
Die Briefe sind noch nicht da, aber ich habe angst, dass ich meinen Führerschein wieder abgeben muss.
Das eine mal waren es 140 kmh bei 100 die Toleranzen abgezogen wären es noch ca. 25 kmh drüber. Das war außerorts. Und das andere mal waren es fast 100 kmh bei 50 das wären dann mit Toleranz ca 35 drüber. Allerdings war das innerorts und das würde dann 2 Punkte geben. Dann hätte ich insgesamt 3 Punkte. Jetzt habe ich gelesen, dass mit 3 Punkten in der Probezeit der Führerschein entzogen wird. Und das für 6 Monate bis 5 Jahren. Ich frage mich jetzt, ob man irgendwas machen kann, um der Strafe zu entgehen. Und wenn ich den Entzug bekomme, wovon hängt es ab wie lange der Führerschein weg ist? Was würdet ihr in meinem Fall denken? Muss ich dann trotzdem ein Aufbauseminar machen? Oder eine MPU oder so etwas?
Das Auto ist auf meinen Vater gemeldet.
Ich weiß selber, dass es total bescheuert ist zu schnell zu fahren und das vor allem wenn man auf Probe ist.
Ich würde mich trotzdem freuen, wenn ihr mehr wisst als ich oder Ideen habt.

63 Antworten

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. Oktober 2021 um 23:27:33 Uhr:



Zitat:

@lukami schrieb am 1. Oktober 2021 um 23:06:16 Uhr:


Wird es da eher bei den 6 Monaten bleiben?

Wieso 6 Monate? Der innerorts (wenn deine Rechnung mit 35 km/h zu schnell stimmt) 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und A-Verstoß, siehe hier, Seite 382 (PDF-Seite 500): klick mich

Der außerorts (wenn deine 25 km/h zu schnell stimmen) gibt kein Fahrverbot, 1 Punkt, A-Verstoß.

Wie gesagt, du musst bloß aufpassen, dass wenn du den zweiten Bescheid kommt, der ersten nicht schon rechtskräftig ist. Wenn du beide zeitnah zusammen bezahlst, passiert das nicht, und sie werden als unabhängige einzelne Fälle behandelt.

Alles gilt natürlich nur, wenn du vor den beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht bereits Bußgeldbescheide hattest.

Im Übrigen sollte man die 3% Toleranz nicht abziehen, denn sie sollen ja die Messabweichungen ausgleichen. Es kann also sein, dass die Messung tatsächlich Abweichungen hat (vermutlich aber deutlich weniger als 3%).

Gruß

Uwe

Danke für deine Hilfe, aber irgendwie verstehe ich nicht warum das dann nicht mehr gelten sollte wenn ich das raus zöger, denn die Punkte werden ja sowieso auf geschrien. Ich hätte sie ja eigentlich auch alle auf einmal machen können und es hätte gegolten. Und ich müsste meinen Führerschein abgeben.

Wie kommst du auf 15km/h Toleranz Abzug?
Der Lappen ist weg
So wie du fährst und rechnest zurecht

Zitat:

@lukami schrieb am 2. Oktober 2021 um 00:13:21 Uhr:


Danke für deine Hilfe, aber irgendwie verstehe ich nicht warum das dann nicht mehr gelten sollte wenn ich das raus zöger, denn die Punkte werden ja sowieso auf geschrien. Ich hätte sie ja eigentlich auch alle auf einmal machen können und es hätte gegolten. Und ich müsste meinen Führerschein abgeben.

Ich kenne den genauen Verlauf nur für den Fall, dass man nicht mehr in der Probezeit ist. Bekommt man ein Bußgeldbescheid, so schaut die Behörde nach, ob es Voreintragungen gibt, die sich auf den Bußgeldbescheid und Fahrverbote auswirken können.

Eintragungen gibt es aber nur, wenn ein Vorgang abgeschlossen ist. Das ist doch auch logisch, bei einem laufenden Verfahren ist ja noch nichts nachgewiesen.

Also hat man das erste Bußgeldverfahren so lange herausgezögert, dass es noch keine Eintragungen gibt, können die zukünftigen Eintragungen keinen Einfluss auf die Ausstellungen des zweiten Bußgeldbescheides haben.

Wie schon geschrieben, mit den Konsequenzen in der Probezeit kenne ich mich nicht aus, habe aber irgendwo gelesen, dass sich das ähnlich verhalten soll.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat aber auch die Möglichkeit abweichend von dem normalen Verfahren Maßnahmen zu treffen, wenn sie an deiner Fahreignung zweifelt.

Eigentlich sehe ich in deinem Fall eine Erstberatung bei einem Anwalt als sinnvoll an, um die Konsequenzen, die kommen werden, so gering wie möglich zu halten. Diese Investition von 100 oder 150,- € sehe ich in deinem Fall als sinnvoll an.

Gruß

Uwe

Ja. Anwalt wäre sinnvoll, weil unfähig sich selbst schlau zu machen über relativ einfache Vorschriften, die schwarz auf weiß zu lesen sind.
Generation Internet hat es dabei noch ganz besonders einfach dank Google und Co.

Dazu kommt dann noch der unbedingt empfehlenswerte Chaffeur oder Fahrsienst um die restliche Probezeit unbeschadet zu überstehen.

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. Oktober 2021 um 05:46:40 Uhr:


Ja. Anwalt wäre sinnvoll, weil unfähig sich selbst schlau zu machen über relativ einfache Vorschriften, die schwarz auf weiß zu lesen sind.
Generation Internet hat es dabei noch ganz besonders einfach dank Google und Co.

Dazu kommt dann noch der unbedingt empfehlenswerte Chaffeur oder Fahrsienst um die restliche Probezeit unbeschadet zu überstehen.

Mein Problem ist, dass im Internet überall etwas anderes steht und alles was man herausfinden kann ist, dass es ab 3 Punkten eng wird. Nirgendwo wie lange diese Sperrfrist sein könnte oder ob man da irgendwie raus kommt. Eigentlich hab ich ja auch nur 2 A Verstöße. Die dann aber 3 Punkte bringen. Ich habe ewig gegoogelt aber werde einfach nicht schlauer.

Manchmal hilft es die Bildersuche zu verwenden, weil man dann Grafiken findet, die das ganz gut erklären, z.B. diese hier: Klick mich

Dennoch empfehle ich dir, dich von einem Fachmann beraten zu lassen, denn es können Fallstricke lauern, die du übersiehst.

Gruß

Uwe

Dazu bist du noch Wiederholungstäter, darfst du nicht vergessen.

Screenshot_20211002-092418.jpg
Screenshot_20211002-092625.jpg

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 2. Oktober 2021 um 09:27:28 Uhr:


Dazu bist du noch Wiederholungstäter, darfst du nicht vergessen.

Mit Abzug der Tachotoleranz wäre ich es doch nicht. Das gilt doch nur wenn man 2 mal 26 drüber ist oder?

Der Tachovorlauf wird bei der Messung nicht abgezogen. Bis 100km/h werden 3km/h Messtoleranz des Messverfahrens in Abzug gebracht. Über 100km/h werden 3% des Messergebnisses als Toleranz des Messverfahrens in Abzug gebracht. Je nachdem was dann auf dem Zettel steht gehts dann weiter. Bis dahin wirst du dich nunmal gedulden müssen.

Ich hab beim Tacho das abgezogen was er falsch anzeigt. Also das bei mir ca. 11 km/h bei der Geschwindigkeit

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Oktober 2021 um 04:37:49 Uhr:


Eintragungen gibt es aber nur, wenn ein Vorgang abgeschlossen ist. Das ist doch auch logisch, bei einem laufenden Verfahren ist ja noch nichts nachgewiesen.

Also hat man das erste Bußgeldverfahren so lange herausgezögert, dass es noch keine Eintragungen gibt, können die zukünftigen Eintragungen keinen Einfluss auf die Ausstellungen des zweiten Bußgeldbescheides haben.

Kann ein Amt eigentlich nicht auch nachträglich die Eignung zur Fahrerlaubnis prüfen? So rein verwaltungstechnisch und -rechtlich? Ist sowas schon mal vorgekommen? Oder sind mit dem Begleichen der beiden Bußgeldbescheide alle Verwaltungsakte soweit und absolut abgeschlossen?

Zitat:

@lukami schrieb am 1. Oktober 2021 um 23:06:16 Uhr:


Weil an sich ist es ja nicht so schlimm.

Weil dabei nichts Schlimmes passiert ist? 😕

Das kann auch Glück gewesen sein und kann deshalb nicht als Maßstab herangezogen werden.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 2. Oktober 2021 um 12:11:00 Uhr:


Kann ein Amt eigentlich nicht auch nachträglich die Eignung zur Fahrerlaubnis prüfen? So rein verwaltungstechnisch und -rechtlich?

Ja, durchaus, wenn es in der Führerscheinstelle berechtigte Zweifel diesbezüglich gibt. Der Nachweis ist dann vom Fahrerlaubnisinhaber in Form einer bestandenen MPU zu erbringen.

Zitat:

@lukami schrieb am 1. Oktober 2021 um 16:37:16 Uhr:


Ich habe meinen Führerschein erst seit ca. 3 Monaten

Wie hast'n Du das neulich mit der Fahrprüfung geschafft? Normalerweise ist man bereits durchgefallen, wenn der Prüfer die Tachonadel minimal über der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung sieht. Mit Tachovorlauf, Toleranz usw. brauchst Du da gar nicht erst anzukommen.

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 2. Oktober 2021 um 12:11:00 Uhr:


Kann ein Amt eigentlich nicht auch nachträglich die Eignung zur Fahrerlaubnis prüfen?

Die Bußgeldstelle nicht, aber ich denke, die Führerscheinstelle kann das. Das führt dann aber nicht sofort zu einem zusätzlichen Fahrverbot oder Führerscheinentzug, vielmehr wird der Fahrer aufgefordert seine Fahreignung nachzuweisen, z.B. durch ein MPU.

Siehe das bitte aber nicht als sichere Auskunft an. Hier muss der TE sich schon selbst informieren, daher ja auch meine Empfehlung auf eine Erstberatung durch einen Anwalt, denn der kann genau sagen, was auf den TE zukommt und eventuell noch zukommen könnte.

Gruß

Uwe

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