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Führerschein weg, weil es könnte ja sein...

Themenstarteram 22. Juni 2008 um 16:21

Ich wurde von der Polizei wegen einer Verkehrskontrolle angehalten, dann erstmal so das übliche... Führerschein Fahrzeugschein...

"Haben Sie was Getrunken..." usw

Dann machte er erst den Alktest Null dan Drogentest... null, dann meinte das ich müde aussehe, was ich gegen 0 Uhr nicht ungewöhnlich finde, und dann meinte der "Schutzmann" das ich ja übermüdet kein Auto fahren dürfte... und hat den Führerschein in Beschlag genommen.

Er meinte das ich unsicher fahren würde, da ich mit 40km/h eine Kreuzung überfuhr, und danach zu weit rechts auf der Strasse... Im gegensatz zu der subjektiveb Meinung das ich nicht mehr Autofahren könnte war ich der subjektiven Meinung das ich ohne weiteres noch fahren könne, bin ja schliesslich ca. 40 km gefahren und fühlte mich keineswegs unsicher...

Nun hat die Polizei den Führerschein eingezogen, und ich musste die drauffolgende Woche mit Bus und Bahn fahren, was fast unmöglich war da meine Wohnung und der Arbeitsplatz schlecht verbunden sind...

Und dann habe ich den Führerschein nach einer Wo wieder bekommen....

Was kann man davon halten ???

Was kann da noch kommen ???

Was und wie soll ich jetzt machen ???

Wer hat erfahrungen, oder sowas schonmal erlebt ???

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2008 um 20:02

Also 1 Woche ohne Führerschein wegen Übermüdung? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen daß jemand so müde ist daß er eine ganze Woche schlafen muß.

Ich vermute mal, da fehlen uns ein paar Fakten um die Sache beurteilen zu können. Einfach nur mit den Worten "Sie sind zu müde" den Lappen einbehlaten und 1 Woche später kommetarlos zurückgeben wird ja wohl nicht alles sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Christyaan

Nun hat die Polizei den Führerschein eingezogen, und ich musste die drauffolgende Woche mit Bus und Bahn fahren...

Die Beamten haben dir direkt bei der Beschlagnahme gesagt, daß die Fahrerlaubnis für 8 Tage einbehalten wird?

Beratungsgespräch beim Anwalt(für ADAC Mitglieder kostenlos?) + schriftliche Beschwerde beim Vorgesetzten des Polizisten.

am 22. Juni 2008 um 19:52

Ohne dich angreifen zu wollen, aber vielleicht bist du ja wirklich etwas "komscih" gefahren. Schließlich haben sie dich auf Drogen und Alkohol getestet. Einfach so aufs blaue würden die das ja nicht tun. Schon gar nicht auf beides.

Dann war die Sicherstellung/Beschlagnahme eventuell sogar rechtens. Übermüdet darf man auch nicht fahren. (§315c StgB)

Dann einfach abwarten bis Post nach Hause kommt.

@ IAN@BTCC:

Was ist das eigentlich für eine Unart immer den Fehler sofort bei der Polizei zu suchen? Kommt das von der Durchdringung der Gesellschaft mit drittklassigen Gerichstsshows, halbherzig recherchierten Nachrichtenmagazinen und Reality-TV-Reportagen?

Einfach mal zu dem stehen was passiert ist.

am 22. Juni 2008 um 20:02

Also 1 Woche ohne Führerschein wegen Übermüdung? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen daß jemand so müde ist daß er eine ganze Woche schlafen muß.

Ich vermute mal, da fehlen uns ein paar Fakten um die Sache beurteilen zu können. Einfach nur mit den Worten "Sie sind zu müde" den Lappen einbehlaten und 1 Woche später kommetarlos zurückgeben wird ja wohl nicht alles sein.

Das denke ich mir nämlich auch.

Denn das hab ich noch nie gehört. Ich bin auch mal nachts um 1 noch müde in der Woche gefahren, Musik schön laut an, dann ging das. Mach ich natürlich nicht dauernd.

Aber wenns wirklich nur wegen der Müdigkeit gewesen wär, ich glaub da hätt ich auf der Wache den Damen und Herren die Köpfe abgebissen ;)

Also, das hab ich nicht mal im Ausland erlebt, diese Willkür. Kommt mir komisch vor.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Ohne dich angreifen zu wollen, aber vielleicht bist du ja wirklich etwas "komscih" gefahren. Schließlich haben sie dich auf Drogen und Alkohol getestet. Einfach so aufs blaue würden die das ja nicht tun. Schon gar nicht auf beides.

Dann war die Sicherstellung/Beschlagnahme eventuell sogar rechtens. Übermüdet darf man auch nicht fahren. (§315c StgB)

Dann einfach abwarten bis Post nach Hause kommt.

@ IAN@BTCC:

Was ist das eigentlich für eine Unart immer den Fehler sofort bei der Polizei zu suchen? Kommt das von der Durchdringung der Gesellschaft mit drittklassigen Gerichstsshows, halbherzig recherchierten Nachrichtenmagazinen und Reality-TV-Reportagen?

Einfach mal zu dem stehen was passiert ist.

Weil unsere Polizei oftmals einfach Fehler macht? ;)

Zumindest wenn es so war, wie es der TE geschildert hat, kann von §315c keine Rede sein. Von §315c kann der Polizist auch keinen Gebrauch machen, außer es ist Gefahr in Vollzug(Fahren unter Alkoholeinfluss z.B.) - da braucht es aber mehr zu, als einen Polizisten der sagt "der Fahrzeugführer statt erlaubten 50km/h nur 40km/h und orientierte sich am rechten Fahrbahnrand". Der TE könnte z.B. einfach etwas gesucht haben, oder er fuhr eben sehr "defensiv".

Außerdem bekam er nach einer Woche den Führerschein wieder - demnach kann er eig. nicht wg. §315c angezeigt worden sein, dann wäre der Führerschein nämlich bis zum Gerichtsentscheid weg.

Aber egal... Mein Rat an den TE: Geh unbedingt zu einem Anwalt mit Schwerpunkt Straf/Verkehrsrecht und lass dich zumindest mal beraten und hör dir seine Sicht der Dinge an - für ADAC Mitglieder ist es ja soviel mir bekannt ist, kostenlos.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Ich vermute mal, da fehlen uns ein paar Fakten um die Sache beurteilen zu können.

Sehe ich auch so. Wäre schön, wenn uns der TE die fehlenden Fakten noch nachreichen würde.

am 22. Juni 2008 um 23:06

vielleicht ist er in der fußgängerzone gefahren, ohne es zu merken :D :D

am 23. Juni 2008 um 6:26

Zitat:

315c StGB

1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

(...)

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(...)

Heißt wenn ich auf der Bahn mit dem Schlaf kämpfe und Schlangenlinien fahre bin ich dabei.

Wenn man den Schein wieder bekommt, sollte ja auch ein Schreiben dabei sein. Da stehts dann ja wohl endgültig drin.

am 23. Juni 2008 um 6:53

Also ich dachte eigentlich dass ich innerhalb der Fahrbahnbegrenzung dort fahren kann wo ich will und mich nicht sklavisch an die Mitte halten muss. Ist das nicht so? Welche Abweichungen sind dann eigentlich erlaubt? Also Schienen habe ich keine gesehen, dürfte schwer werden immer perfekt in der Mitte zu bleiben.

Und 40 sind doch auch legal, hat nicht mal einer hier erzählt dass es erst bei 1/3 unter Limit Ärger gibt? Wären dann ca. 33 km/h.

Ich war natürlich nicht dabei, wenn er mehr gemacht hat als das was man vorgeworfen hat, dann hat es wohl seine Berechtigung, aber die 2 genannten Punkte scheinen etwas wenig für ein Fahrverbot zu sein.

p.s.

Wie schon mal gesagt, man muss 55 fahren, dann wird man auch nicht angehalten ;)

am 23. Juni 2008 um 6:56

Zitat:

315c StGB

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

Auf die entgültige Begründung des Polizisten bin ich mal gespannt. Weil, das ist schwierig vor Gericht zu beweisen, sollte es hart auf hart kommen. Aber an sich kann man dem Polizisten doch die Eier lang ziehen, da es vor Gericht wohl keinen Bestand hat, wenn der behauptet, dass man zumüde gewesen sei. Er kanns nicht beweisen. Die Quittungen für die Bahn würde ich aufheben und^, sollte sich der Führerscheinentzug als "nicht rechtens" erweisen, die Kosten zurückerstatten lassen.

Also, sollte es nach dem oben genannten Artikel gehen, müsste noch viel viel viel mehr Führerschein eingezogen werden.

Und das jemand mit 40 über eine Kreuzung rollt, sollte eigentlich eher honoriert werden. Schliesslich ist das wirklich wirksam, wenn um die Vermeidung von Unfällen geht.

Wurde auch schon mit 55km/h bei erlaubten 60km/h herausgenommen wegen "Provokation von Überholmanöver". Dabei fuhr ich laut Tacho Strich 60... aber eben... die Polizei ist unfehlbar. "Allgemeine Verkehrskontrolle" hätte mir als Begründung auch gereicht als so ein Schwachsinn.

Moin,

Der Punkt "Unsichere Fahrweise" ... *zuckt mit den schultern* ist eine rein subjektive Empfindung. Schwer zu bewerten, wie ich finde.

MFG Kester

am 23. Juni 2008 um 7:09

also 1 woche wegen müdigkeit geht ja garnicht.

Normal selbst bei verdacht auf drogenkonsum im strassenverkehr ( ohne ausfallerscheinungen) bekommt man seinen lappen 24 std. später wieder.

schreib dein problem ma bei der jurathek rein dort gibts auch ein sehr gutes rechtsforum da kann man dir besser helfen als hier.

mfg

Es ist wirklich sehr interessant, wie viele versuchen, einen Fall zu beurteilen, obwohl wir nur die subjektiven "Fakten" des TE kennen. Schließlich wissen wir nicht, wie weit die Ausfallerscheinungen gediegen waren und ob sie nicht mehr als 40-Fahren und etwas stärkere Rechtsorientierung waren. Eventuell waren die Ausfallerscheinungen wesentlich gravierender und der TE hat dies nur nicht mehr bemerkt ... Aber das ist alles Spekulation, man müsste schon ein Video haben, um die Fehler genau zu sehen.

Ich finde es ebenfalls falsch, immer den Fehler bei der Polizei zu suchen, denn die hält niemanden aus Spaß an und kontrolliert, sondern macht dies eben nur, wenn es einen Grund dafür gibt. Genauso sieht es bei einem Führerscheinentzug aus, ein Polizeibeamter wird in sehr sehr wenigen Fällen den Führerschein einziehen, ohne wirklich mit Begründung beweisen zu können, warum dies passiert. Vor allem vor dem Hintergrund einer Klagewelle, da ja jeder eine Rechtsschutzversicherung hat und nichts anderes zu tun weiß, als alles zum Gericht zu tragen, von der Mücke bis zur Maus. Da müssten die Polizisten dann erklären, weshalb sie kontrolliert haben, weshalb diese Tests durchgeführt wurden und was letztenendes der Grund für den Entzug war. Ebenfalls einer der Gründe, weshalb die wirklich wichtigen Verfahren teilweise so lange bis zum Urteilsspruch brauchen, wegen der Klagewut der Bürger.

Warte einfach erstmal ab, was als Begründung genannt wird und dann kannst du ja beurteilen, ob das Entziehen nicht (nüchtern betrachtet) wirklich sinnvoll war. Denn auf eine Wackelpartie vor Gericht werden sich nur sehr wenige Polizisten einlassen. Wahrscheinlich gab es wirklich eine Gefährdung, dass der Fahrer immer mal wieder abgedriftet ist und ziemlich ruppig korrigiert hat und das wäre u.a. ein Grund, für den Entzug, da eben Gefahr für Leib und Leben des TE und der anderen Verkehrsteilnehmer ist. Außerdem wäre wohl ein Grund für die Kontrolle die Geschwindigkeit, denn eigentlich fahren in der Nacht viele schneller, als am Tag. Das soll nun nicht heißen, dass man unbedingt schneller fahren muss, sondern dass es sehr auffällig ist, wenn jemand noch nichteinmal die Normalgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht und die "Kandidaten" dann wirklich ein Alkohol-/Drogenproblem haben bzw. unter Schlafmangel fahren.

Wie schon gesagt, darüber zu debattieren ist müßig, wir kennen nur die "Fakten" die uns der TE hier mit auf den Weg gibt und nicht den "wahren" Hergang, daher ist das eigentlich unnütz (und ich tue es trotzdem, oh Mann :) ).

Ich würde abwarten, was als Begründung geliefert wird, und wenn die nicht gerade total abgedroschen ist, wie "hatte ein rosarotes Schwein von 1,80 Metern Größe auf dem Dach", würde ich es auf sich beruhen lassen. Bitte fangt nicht an mit: "Da fehlt ein Punkt ... dadurch ist der "Tathergang" verfälscht, lasst uns vor einen sowieso schon heillos überfrachteten Gericht (mit Nichtigkeiten) noch mehr Zeit von uns, dem Anwalt (ach nee, der verdient ja Geld) und der Polizisten (die etwas besseres tun könnten, nämlich unsere Straßen weiterhin sicherer zu machen) vergeuden. Aber ich kanns ja, habe ja eine Rechtsschutzversicherung und/oder Hilfe vom ADAC, da komme ich schon zu meinem (vermeintlichen) Recht."

Eigentlich will ich es nicht so sehen, aber so sieht die Realität einfach fast immer aus ...

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