Privatkauf Multitronic Probleme

Audi A4 B7/8E

Hallo Gemeinde
um mein problem auch im richtigen Forum zu schreiben und zu diskutieren

vorne weg hab natürlich die SUFU benutzt und das nicht nur hier sondern auch Google und mich gestern bis 4 uhr frü durch diverse Foren gefressen
aber bin noch nicht auf eine definitive Lösung gekommen, und schildere euch mein Beobachtungen

Zum Auto:
A4/S4 Avant 2,5 TDI V6 120KW 8E
EZ:7/2004
Motor: BFC
Laufleistung 122.500 km

so Auto wurde am Donnerstag privat gekauft, mit Ankaufstest neuem Pickerl, alles zur Zufriedenheit, nur kurze fahrt nach Hause fertig, Am Freitag dann die erste längere Fahrt, auch Autobahn, und da stellte ich
A:beim wegfahren ein ruckeln fest und
B:auch während der fahrt beim hochschalten ein ziemlich starkes ruckeln, gefühlmäßig 3-4 hintereinander wie wenn er den gang nicht findet

bei meinen Regergen ergab sich vollgendes

1. ist es anscheinend schonmal Fakt das das MT Getriebe zu schwach ist für das Drehmoment der Dieselmotoren.
2. wurden großteils nur kurzfristige (ca.1000 bis 10000km) Verbesserungen nach Tausch diverser Teile wie: Steuergerät, Schieberkasten, Tausch 6 lamellen auf 7 Lamellen Kupplung, komp. Getriebe erziehlt
3. Schuld daran ist nach Aufzeichnungen eines Tüftlers die steigende Öltemperatur bzw schwankender Öldruck im MT Getriebe, verursacht durch die Eingangswelle, und dadurch spielen die Sensoren verückt bzgl Anpressdruck etc.

eigentlich eine recht plausible Erklärung, die sich dann aber mit ca. 1500 Euro zu Buche schlägt.
jedoch gibts auch hier wieder das Phenomän das es nach kurzer wieder auftreten kann lt. Berichten

so heute früh hab ich dann eine kurze Fahrt gemacht, und besonders darauf geachtet, und siehe da "kein Ruckeln" im kalten Zustand während der Fahrt, beim Anfahren leicht, kann aber auch noch Gewöhnunssache des MT sein
also vermute ich das das Problem auftritt wenn die MT auf Betriebstemp ist.

hat einer von euch diese Erfahrung gemacht und eine erfolgreiche Lösung vom 😁 dissbezüglich erhalten

bin um jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Bei dem ruckelnden High-End-Getriebe würds mich nicht wundern, wenn BEULEN von innen ins Dach getreten werden...

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Zitat:

Original geschrieben von 307CC-User


Ja sicher, fällt in so einem Fall ( ehemaliger Mitarbeiter, also jemand mit KFZ-Sachverstand ) auch nicht auf, wenn das Getriebe ruckelt. Und ganz sicher kommt es ausgerechnet dann, wenn es jemand gekauft hat. Denkst Du die Gerichte + Sachverständigen sind so naiv?
Was passiert wenn man das MT auseinander nimmt und sieht, das der Verschleiß an den Teilen sicher nicht von 500km stammen kann, schon mal daran gedacht?

Darum geht es jetzt erst mal gar nicht. Um das zu klären muss du den Klage Weg gehen und der ist gespickt mit Selbstsüchtigen, die nur auf ihren eigen Vorteil erpicht sind und auf der anderen Seite ist dieser Weg gesäumt mit Paragraphen Reitern, die das Leben als Fallbeispiel kennen anstatt es zu leben, welche wiederum auf dritte und deren Augenmaß, abzüglich großzügiger Toleranzen angewiesen sind.

Wie willst du dem Verkäufer das alles Nachweisen? Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, der TS hat nach dem Autokauf nicht zufällig noch mal den doppelten Kaufpreis irgendwo herum liegen. Wie willst du die ganzen mit der Klage anfallenden Kosten bedienen? Kredit aufnehmen?
Mir wäre das alles zu gewagt aber wen fragste etwas über wagen, ich spiele ja nicht mal Lotto.

Zitat:

Original geschrieben von schipplock


bei der Ueberhitzung findet aber schon ein Verschleiss statt oder? bin nur neugierig.

Eine Nasskupplung arbeitet afaik weitestgehend verschleißfrei. Jedenfalls viele Potenzen verschleißärmer als eine Trockenkupplung.

Die Reibwertänderung erfolgt imho durch Verformung.
Joki

Das Ding geht def. nach hinten los. Du (der TE) wird die Reparaturkosten selbst tragen müssen. Das ist meine Meinung dazu.

Und ganz ehrlich. Wenn ich von privat etwas kaufe und Schäden nicht gleich bei der Probefahrt mitbekomme, dann heißt es einfach Pech gehabt und Lehrgeld zahlen!

Dieser Meinung schließe ich mich einfach mal an. Um wirklich Geld wiederzusehen, müsste nachgewiesen werden das dieser Mangel überhaupt vom Verkäufer wissentlich kaschiert wurde und somit halt ein Betrug vorliegt..Wird in der Praxis wohl sehr schwierig. (So wie du schreibst wäre ja die Ausschließung der Gewährleistung für jeden Privaten wirkungslos..)

Egal halte uns mal auf dem Laufenden..vielleicht gibt der Verkäufer ja aus "Kulanz" nach...

Aber ich sag mal so, würde ich ein Auto privat verkaufen und hinterher kommt jemand mit Ansprüchen würde ich die auch ablehnen.

Trotzdem viel Erfolg..

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Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd


Aber ich sag mal so, würde ich ein Auto privat verkaufen und hinterher kommt jemand mit Ansprüchen würde ich die auch ablehnen.

Genau aus diesem Blickwinkel sehe ich das auch!

Also Leute , auch und gerade in Deutschland kann der Privatverkäufer egal ob in der Bucht oder im echten Leben schreiben was er will, Sätze wie "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich.“ sind für die Ablage Rund gedacht.
Das ist nach Deutscher Rechtssprechung bzw Gesetzen totaler Nonsens den § 437 BGB gibt dem Käufer im Falle mangelhafter Lieferung die Möglichkeit Nachbesserung zu verlangen.
Wichtiger noch und jetzt kommts "bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten"
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Da kann der Verkäufer machen was er will und ist das Problem nur wenige Tage nach Kauf aufgetreten naja dann macht das die Sache noch einfacher.
Ich würde mir von einem Unabhängen Sachverständigen oder Audi Vertragswerksatt den Mangel bestätigen lassen incl. Kostenvoranschlag und dem Verkäufer aufm Tisch knallen und Nachbesserung verlangen, besser noch zurücktreten vom Verkauf und dazu kann ich nur Raten oder du fängst schon mal auf ein Austauschgetriebe an zu Sparen , Preise liegen so bei 5000,-

Für Joker hab ich mal was aus einer Audi TPL zum Thema MT und Anfahrtruckeln kopiert!!

Zitat:

Beim Schließen der Anfahrkupplung wird der Reibwert an den Belaglamellen zu hoch. Im Zusammenspiel mit der aktiven Kupplungsregelung kommt es beim Schließen der Kupplung -der Reibwert ist gerade zu hoch (d.h. die Kupplungslamellen 'kleben' ungewollt schon zusammen) -sofort wieder zu einer Reduzierung des Kupplungsdrucks, um den Anfahrkomfort durch Kupplungsschlupf aufrecht zu erhalten. Dieser Regelkreis wird einige Male durchfahren und führt zu einem Längsruckeleffekt im Fahrzeug.

Untern Strich und so wars bei mir um so länger man mit dem Ruckeln leben will um so stärker leiden Getriebeeingangswelle , ZMS , sowie die Innereien der MT,

Nach dem Umbau meiner MT von 6 auf 7 Lamellen hat das Getriebe noch knapp 2 Jahre gehalten dann waren die "neue" 7 Lamellenkupplung , das ZMS sowie Laschenkette Schrott und eine Komplett neue MT musste her . AAAAAber seit dem isss nu Ruhe muss ich ma sagen.

Theoretisch müsste der Verkäufer dir eine überholte MT spendieren um den Mangel dauerhaft zu beheben das wird er nienich tun, also Rückabwicklung bzw vom Kauf zurücktreten wäre meine Option.

Alles schön und gut, aber dafür musste der Verkäufer von den Problemen wissen und das ist in den meisten Fällen sehr sehr schwer bzw. nicht nachzuweisen.

Ich sage, dass der TE nicht einen Cent vom Verkäufer sehen wird auch wenn der Rechtsweg eingeschlagen wird nicht. Ich lass mich aber gern eines Besseren belehren.

Verfolgen wir die Sache einfach mal weiter und wir werden sehen wer richtig liegt.

Als verkäufer würde ich folgendes zitieren: (BGB, § 434)

Zitat:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Im Vertrag steht ja "wie gesehen" und das ist dann die vereinbarte Beschaffenheit - wie gesehen, evtl. mit MT-Mangel, vielleicht mit Motorschaden...halt so, wie es der KÄUFER ja gesehen hat...

Wenn ich noch gemeiner wäre:

Zitat:

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Defekte MT ist bei dem Bj ja üblich, war ja zu erwarten... 🙄

gelöschter Doppelpost

TPL kannte ich schon - wie schon gesagt, in 500 km kann das Ding 500 Mal überhitzen!!!

Klar können Privatleute die Sachmängelhaftung ausschließen. Dann bleibt nur noch, dass die Sache natürlich dem beworbenen Zustand entsprechen muss, wie oben schon steht.

Das aber wiederum muss der Käufer widerlegen!!! Und jetzt kommen wieder die theo 500 möglichen Überhitzungen seit dem Kauf ins Spiel. Klingelts?
Joki

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Defekte MT ist bei dem Bj ja üblich, war ja zu erwarten... 🙄

Guter Gag 😁 Aber als Verkäufer würde ich das typische Audi-Zitat rauskramen: "Keine Schadenshäufung..." 😎

Joki

Ne ne, du hast mich nicht verstanden: Ich würd genau andersrum argumentieren: Weil MT-Scheiß üblich, wusste der Käufer ja davon, also kann er sich jetzt nicht aufregen...

Als Käufer würde ich höchstens Audi zitieren, um zu behaupten, dass ich das eben nicht wusste...

Zitat:

Original geschrieben von propeller-head


eine Komplett neue MT musste her . AAAAAber seit dem isss nu Ruhe muss ich ma sagen.

Na wie lange ist denn seit dem? Und wie viele KM hat die MT seit dem sang und klang los verkraftet?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Weil MT-Scheiß üblich, wusste der Käufer ja davon

Dann hätte aber auch der Verkäufer davon wissen müssen - so zu argumentieren ist gefährlich 😁

Joki

Wieso, der Verkäufer verkauft ja wie gesehen. Dass so ein Auto z.B. auch keine 8mm Profil hat oder dass die Bremsbeläge nicht mehr so wie beim Neuwagen sind, muss er ja auch nicht extra sagen. Es sei denn, der Käufer fragt und der Verk. macht falsch Angaben. "Wie gesehen" bedeutet aber auch "wie nicht gesehen und nicht drüber gesprochen..."

Ich will dem TE ja nix, aber er hat hier 0 Chance. Anders wäre es nur, wenn er einen Betrug oder eine Täuschung (Verkauf durch Ex-Mitarbeiter privat um Gewährleistungspflicht zu umgehen) nachweisen könnte.

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