Privatkauf habe ich Gewährleistung? erheblicher Mangel

Opel Omega B

Hallo.Aktueller fall.Mal angenommen A hat vor 4 Tagen einen Pkw für 1000 euro von B Privat gekauft.A hat am selben tag noch gemerkt das der Wagen Kühlmittel verliert.A War nach 4 Tagen in 2 Werkstätten die A einen Kostenvoranschlag von 700 euro machten für die Reperatur bzw.Austausch des HeizungsKühlers der Defekt ist.A glaubt der PrivtVerkäufer B hat ihn übers ohr gehauen weil B den wagen auch selber nur 2 Wochen gefahren hatte nach dem er ihn von einem Händler gekauft hatte.A glaubt das Verkäufer B ihn wegen den teuren Reperaturkosten wieder so schnell verkauft hat.A hat nun den Privatverkäufer B gebeten den Wagen zurück zu nehmen oder die Reperaturkosten zu übernehmen,dies will B nicht tun.B sagt er wußte nichts von dem schaden.Im Kaufvertrag steht (Ausschuß der Gewährleistung">Gewährleistung">Gewährleistung.Dieser Ausschuß gilt nicht für Schadensansprüche aus Sachmängelhaftung die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.)Hat A eine chance sein Geld wieder zu sehen weil ihm der Mangel verschwiegen wurde?oder muß vieleicht der Händler der B 1jahr Gewähleistung geben muß von dem der Wagen vor 4 Wochen vom B gekauft wurde in haftung genommen werden?Geht die Gewährleistung des Händlers von B nach A als dritten über?Oder bleibt A jetzt auf dem schaden als letzter Dummer alleine sitzen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.MfG Omega

80 Antworten

Moin
Du hast den Vertrag "bekommen" oder hast du den Vertrag unterschrieben und ein Duplikat davon erhalten?
Für meine Begriffe solltest du statt zum Anwalt lieber ins Cafe und in Ruhe ein Käffchen reinkippen..🙂
Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von Ivan_777


Ein Händler der das Auto als privat verkauft oder besser gesagt gekauft wie gesehen Bastlerauto mit mängeln, da kann man ja auch nichts reklamieren!

Ok das hatte ich vergessen ein Händler kann die Gewährleistung umgehen wenn im Vertrag drinsteht "Als Bastlerauto verkauft" aber der Satz "gekauft wie gesehen" zählt heutzutage nicht mehr.

@ suzidriver0815
wenn Du mehr weist dann Informier hier mal den mich Interessiert das wie die Rechtslage heute ist.

so led wa mir auch tut, aber du wirst meiner Meinung nach auf allen Kosten sitzen bleiben, auch auf den Kosten die dazukommen, Anwalt usw! Investier lieber die paar Kröten in das Auto, hast mehr von! Der Heizkühler ist ja nicht die Welt! Nächtes mal einfach mehr aufpassen beim Autokauf! Für einen 1995 sind 1000€ meiner Meinung nach zu teuer! Ich hoffe für meinen 1998er im guten Zustand 1500€ zu bekommen...

Hallo miteinander.

Ich hatte letztes Jahr ein ähnlichen Fall.
Da hatte ich mir einen 125ccm Roller beim Händler gekauft.
Da Witterung bedingt keine Probefahrt gemacht werden könnte habe ich nur den Roller per Hänger abgeholt.
Nach der ersten ausfahrt bemängelte ich eine zu schwache Leistung.
Man hat dann den Motor versucht einzustellen nach diesen Versuch ist mir 3 Tage der Auspuff kaputt gegangen.
Den Schaden am Auspuff wollte der Händler nicht über nehmen, da bei der Auslieferung kein Schaden an der Auspuffanlage zu erkennen war.
Laut Anwalt hatte ich auch keine Chance die Reparaturkosten ersetz zu bekommen da ich beweisen müsst das schon ein Schaden beim Kauf vorhanden war.

Wenn ich das jetzt auf dem hier diskontieren Fall um sticke,
müsse A > B beweisen, dass der Wärmetauchen, schon beim verkauf defekt war und das B davon wusste. (Beweislastumkehr)
Des weitern, die Gewährleistung kann nicht an eine dritte Person übertragen werden. (Auskunft meinen Anwalts)
Hatte meine Anwalt dies bezügliche gefragt, ob ich die Gewährleistung weiter geben könnte, wenn ich den Roller an Privat weiter verkaufen würde.
Antwort NEIN.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Ivan_777


Nächtes mal einfach mehr aufpassen beim Autokauf! Für einen 1995 sind 1000€ meiner Meinung nach zu teuer! Ich hoffe für meinen 1998er im guten Zustand 1500€ zu bekommen...

Ich habe für meinen 1999 auch 1500€ bezahlt und finde auch 1000€ für einen 1995 zu teuer.

Zitat:

Original geschrieben von suzidriver0815


Ok,danke erstmal für euro Antworten ich habe jetzt erstmal Dienstag einen termin beim Anwalt zur Rechtsberatung.Ich habe auch noch festgestellt das Der kaufvertrag den ich als käufer bekommen habe (ein kaufvertrag von Mobile.de)modifiziert wurde das heist das KM laufleistung und andere sachen nicht drin stehen die aber Im Orginalkaufvertrag auszufüllen sind.Teil 3 im Kaufvertrag steht garnicht drin.Zusicherung des Verkäufers wurde einfach weggelassen.

Und so einen Kaufvertrag hätte ich nicht unterschrieben. Du hast doch mit deiner Unterschrift diese Willenserklärung angenommen.

Also wenn ich den wagen samstags gekauf habe und er wurde mir erst Montags übergeben und ich stelle ca.1 stunde spätte fest im beisein eines zeugen das der wagen kühlmittel verliert war der schaden doch beim verkäufer vorhanden.Ich sehe das als arglistige täuschung und somit habe ich in jedem fall doch eine chance auf reperatur oder rückgabe.Es ist doch betrug!

Also Versuchen kann man es aber viel Chancen geben ich Dir nicht.

Den mein Bruder hat mal ein Polo gekauft und bei der Rückfahrt von dem Käufer zu mein Bruder hat der Motor einen Kolbenfresser gehabt.

Der Gutachter meinte nur das der Kolbenfresser schon vorher gewesen sein könnte, aber es kann auch sein das der Kolbenfresser erst auf der Rückfahrt passiert sein könnte.

Somit hat der Richter gegen mein Bruder entschieden, er blieb auf seine Anwaltskosten, so wie von seinem Gegner sitzen Plus Gerichtskosten plus die Reparatur vom Motor.
Gut das ist jetzt schon fast 20 Jahre her, aber ich glaube viel hat sich da nicht geändert.

Somit solltest Du dich mal Informieren aber eine Klage wegen dem geringen Schaden würde ich nicht eingehen.

Ist aber jetzt nur meine Meinung.

ich habe ne rechtschutz und es wird mich erstmal nicht kosten.ich ´werde es auf jeden fall versuchen.

Wenn du von einem Privatmann gekauft hast, hast du keine Chance hier etwas geltend zu machen. Gekauft wie gesehen.

Der Satz "gekauft wie gesehen" zählt auch nicht mehr für Privatleute, dann stehen sie soviel ich weiß 1 Woche in Gewährleistung, man muss es aber beweisen das der Schaden schon vor den Kauf war.

Aber wenn Steht "Verkauft an Basler" Oder "Als Baslerauto verkauft" hat man keine Chance mehr.

Also Vorsicht mit dem Satz "Verkauft wie gesehen"

Vielleicht solltest Du beim Händler anrufen wo dein Verkäufer den her hat, ob der Wagen mit Mängeln verkauft wurde ? Hatte ich mal gemacht, danach mußte mir der Renaulthändler ein AT-Getriebe für den Omega 2,5 TD bezahlen.

Du musst leider nachweisen, dass der Verkäufer wusste , dass der Schaden zuvor schon da war! Es kann ja sein, dass der Schaden erst zustande gfekommen ist, wo du das Fahrzeug übernohmen hast! Wenn ich zb ein Auto als privat verkaufe und da zwei stunden später der Motor kaput geht muss mir der Käufer nachweisen, dass ich wusste, dass der motor fast hin ist!

Soviel Stress und Ärger wegen einem Heizungskühler! Ich würd mir die ganze rennerei mit Anwalt nicht antun! einfach selber wechseln nach anleitung von kurt,dann ist ruhe!

Zitat:

Original geschrieben von steph0211


dann stehen sie soviel ich weiß 1 Woche in Gewährleistung,

Das steht wo bitte?

Deine Antwort
Ähnliche Themen