Gewährleistung vom Händler?!?
Ich habe jetzt folgendes Problem.
Mein Omi, noch nicht ganz eine Woche in meinem Besitz, erdreistet sich beim Bremsen zu schlackern wie eiene Rüttelplatte. Die Bremsen sind rundrum komplett neu (original)
Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass beide Vorderen Radlager ein kräftiges Spiel aufweisen.
Wie sieht es jetzt mit der Händler-Gewährleistung aus?
Gehört es dazu oder nicht, weil "Verschleißteil".
Was meint Ihr, oder was habt Ihr erlebt?
31 Antworten
hallo
wenn du den wagen erst seit einer woche im besitz hast müsste der händler so kulant sein und die teile erneuern. hat der wagen neuen TÜV???
Ich schließe mich dieselpower_110 inhaltlich an !
Falls dein Händler was dagegen hat, vielleicht rechnet der schon : 110.000 km hat er, bis 560.000 km fährt er seine Wagen gewöhnlich, also der kauft in diesen Leben sowieso keinen mehr.
Ne, mal Spaß beiseite. Das wird im Rahmen der Gewährleistung gemacht. Allerdings stellt sich mir eine andere Frage ? Du hast den Wagen ja schon fast eine Woche und so schnell haben die Radlager ja auch kein Spiel bekommen. Wie hat es der Omega (oder der Händler)geschafft dieses Problem fast eine Woche zu verheimlichen ?
Indem man die Lager bis zu Stehkragen mit Fett volldrückt.
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Sie haben nur Spiel.
Hinzu kommt, dass ich den Wagen kaum gefahren habe, sondern meine Frau und die wollte mir schon vorgestern mitteilen, dass die Bremsen rubbeln.
Es tritt auch hauptsächlich auf der Autobahn auf!
Ich glaube es ist aber egal WANN ich es gemerkt habe, oder nicht?
@ Dotti
Ich denke ein Radlager unterliegt nicht den Gesichtspunkten eines Verschleisteils wie zB. ein Auspufftopf , der kann heute abbrechen oder durchrosten oder erst in 5 Monaten.
Wenn der Händler einigermaßen seriös ist , wird er ohne weh und ach die Lagern auf Gewährleistung erneuern.
Ich bin nicht mehr auf dem Laufendem , werden die Lager heute immer noch nach einbau neuer Bremsscheiben eingestellt? Wenn ja , ist es vllt. nur ein Montagefehler der sich durch nachstellen beheben läßt.
Hi Dotti,
hast doch sicherlich einen Kaufvertrag mit ner 2-jährigen Gewährleistung.
Was sagt denn zunächst das Kleingedruckte?
Sind an den Reifen Spuren einer Bordsteinberührung zu sehen?
Sind eventuell vom Händler gar neue Reifen aufgezogen worden, die diese Spuren verdecken sollen?
Auch der oder die Vorbesitzer sind manchmal sehr hilfsbereit bei der Aufklärung, ob ein Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. 😰
Gruß Axcell
Hier noch was zur Gewährleistung:
Das neue Recht 2002: Die wichtigsten Gesetzesinhalte
Bis zu sechs Monate muss der Verkäufer alles übernehmen und beweisen, dass der Wagen ohne absehbare Mängel übergeben wurde. Danach haftet der Händler weitere sechs Monate. In dieser Zeit aber muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden oder absehbar war. Das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach; es drohen erst einmal Kosten für Gutachten, einen Anwalt, eventuell Gerichtskosten, zumindest dann, wenn sich der Händler nicht überzeugen lässt.
Eigentlich gilt die Haftung noch weitere zwölf Monate, also insgesamt zwei Jahre. Der Händler kann dies aber im Kaufvertrag grundsätzlich ausschließen. Dann haftet er auch nicht mehr.
Grundsätzlich gilt das neue Gewährleistungsgesetz auch für den Verkauf von privat an privat. Doch da kann man es vertraglich ausschließen. Wer ein Auto hingegen aus einer unternehmerischen Tätigkeit verkauft, muss gewährleisten, er kann diese Gewährleistung allenfalls auf ein Jahr verkürzen. Wenn er das nicht tut, muss er zwei Jahre gewährleisten. Und das gilt für alle unternehmerisch Tätigen – zum Beispiel auch für Rechtsanwälte, niedergelassene Ärzte und freiberufliche Journalisten.
Doch zurzeit herrscht noch eine große Rechtsunsicherheit, weil man nicht weiß, wie die Gerichte in konkreten Streitfällen entscheiden, meinen die Rechtsexperten vom ADAC: „Wenn man ein Auto kauft, das 20.000 Kilometer gelaufen ist, und bei 50.000 geht die Kupplung kaputt, ist das höchstwahrscheinlich noch ein Gewährleistungsfall. Kauf ich einen Golf, der hat 100.000 weg, und nach 120.000 ist die Kupplung kaputt, dann ist das sicherlich kein Gewährleistungsfall mehr. Weil bei 120.000 kann eine Kupplung kaputt gehen, ohne dass bei 100.000 ein Anzeichen dafür da war. Die Gerichte werden in den nächsten Monaten und Jahren diese Grenzen fahrzeugspezifisch, fallspezifisch festlegen.“
Der Kauf und die Tricks der Händler
Die Händler gehen mit dem neuen Gesetz ganz unterschiedlich um. Das merken wir bei verdeckten Verkaufsgesprächen. Fangen wir mit einem positiven Beispiel an. Auf einem Platz im Dortmunder Norden wird angeblich kein Auto verkauft, das nicht genau durchgecheckt wurde – von einem unabhängigen Gutachter. Der Verkäufer: „Wir lassen alle Autos, die wir an den Endverbraucher verkaufen, durch einen unabhängigen Sachverständigen prüfen. Diesen Prüfbericht bekommt der Käufer bei der Abholung des Fahrzeugs mit und kann vorab schon die Mängel, die an dem Fahrzeug festgestellt worden sind, durchsprechen. Er erfährt also alles, was der Sachverständige festgestellt hat.“
Damit hofft man, dem neuen Gewährleistungsgesetz zu entsprechen. Das schreibt nämlich vor, dass ein Händler alle bekannten und erkennbaren Mängel im Kaufvertrag erwähnen muss. Bei den im Vertrag schon erwähnten Mängeln hat der Kunde hinterher keine Möglichkeit mehr, den Händler haften zu lassen.
Auf dem Platz gegenüber hat man sich für ein anderes Verfahren entschieden. Das erfahren wir bei unserem verdeckten Kaufgespräch. Vor der Kamera möchte der Verkäufer nichts sagen. Man mache mit dem Kunden eine ausführliche Probefahrt, der könnte dann alles untersuchen und alles wird protokolliert. So einfach scheint das neue Gesetz aber dann doch nicht auslegbar zu sein. Denn nicht jeder Kunde ist in der Lage, wesentliche Mängel während einer Probefahrt zu erkennen. Das befreit den Händler vermutlich nicht davon, die ihm bekannten oder von ihm wahrgenommenen Mängel in den Vertrag zu schreiben, meint man beim ADAC.
Rechtsexperte Dr. Peter Meintz vom ADAC: „Beim Händler setzt man professionelles Wissen voraus. Das heißt, er muss Fehler erkennen und kann sich durch solche Dinge nicht herausreden. Die Gerichte werden ein solches Verhalten als Umgehungstatbestand werten. Das heißt, er will mit so einem Verhalten die gesetzlichen Bestimmungen umgehen. Und das werden die Gerichte mit Sicherheit nicht zulassen. Es gibt viele solche Umgehungstatbestände. Beispielsweise: Unternehmer verkaufen ihr Auto erst an die Ehefrau, die verkauft es dann als Privatperson weiter. Das wird nicht funktionieren, dass sind Umgehungstatbestände, die werden von Gerichten bekämpft.“
Das gilt auch auf so genannten privaten Automärkten. Das Publikum hier, nach einem persönlichen Eindruck: Viele Händler die, als Privatleute getarnt, verkaufen wollen. Doch Händler bleibt Händler, und der muss gewährleisten. Tipp: Am besten den Fahrzeugbrief zeigen lassen. Stimmt der letzte Besitzer nicht mit dem Verkäufer überein – besser die Finger vom Fahrzeug lassen.
Noch ein Tipp: Steht im Kaufvertrag eine Formulierung wie „nur für Bastler“ oder „zum Ausschlachten“, gibt es keine Gewährleistung. Auch andere schriftlich festgehaltene Fehler bieten später keine Möglichkeit der Reklamation. Also aufpassen, was im Kaufvertrag aufgenommen wird.
Gewährleistung und Garantie – was ist der Unterschied?
Viele Verkäufer verunsichern die Kunden auch mit Garantien, die für das Fahrzeug gegeben werden. Deshalb hier der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend. Alles, was schon vor dem Kauf defekt ist oder absehbar kaputt gehen könnte, muss ersetzt oder erstattet werden, wenn die Mängel nicht im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden. Alle Teile des Fahrzeugs sind eingeschlossen. Der Kunde muss sich nicht an den Kosten beteiligen.
Die Garantie gibt der Händler freiwillig (wenn sie nicht schon in den Verkaufspreis eingerechnet wurde). Es werden in der Regel nur einzelne Teile wie Motor oder Getriebe bezuschusst. Je nach Alter des Fahrzeugs muss der Besitzer große Teile der Reparatur mitbezahlen.
Also: Garantie ist schön – aber Gewährleistung ist Gesetz!
Das neue Gesetz – Für manche Händler abschreckend
Letzte Station: Wir sind wieder in Dortmund – eine kleine Reparaturwerkstatt nahe Schwerte. Der Besitzer, Ralf Budzus, wollte eigentlich auch in den Gebrauchtwagenmarkt einsteigen. Aufgrund des neuen Gewährleistungsgesetzes hat er den Gedanken aber verworfen – zu viel Ärger könnte kommen.
Aber er kennt die Tricks der Branche, die er aber nicht mitmachen will. Zum Beispiel, „dass Händler Pkws von privat verkauft haben, etwa von der Ehefrau, von einem guten Freund, von der Schwester oder vom Bruder – für eine Woche vielleicht anmelden und dann das angemeldete Fahrzeug an den Privatmann verkaufen, um die Gewährleistung auszuschließen.“ Auch das dürfte aber nach Ansicht des ADAC-Experten vor Gericht nicht ausreichen.
Auf dem Hof von Ralf Budzus rackert sich gerade sein Ex-Lehrling Sascha Friedhoff am Fahrzeug des Bruders ab. Ein Heizungsschlauch ist geplatzt. Der Bruder, Tim Friedhoff, hat den Omega im Januar gekauft, ist gerade Mal gut 5.000 Kilometer gefahren. Doch der geplatzte Schlauch ist längst nicht der einzige Mangel, wie der befreundete Kfz-Meister feststellte. „Zu bemängeln ist: Da war zum einen der Kühler kaputt, das ABS-System funktioniert nicht ordnungsgemäß, das Fahrzeug hat anscheinend einen Unfallschaden auf der rechten Seite gehabt, weil die komplette rechte Seite nachlackiert wurde.“
Und nach Aussage des Besitzers macht das Radlager Geräusche und seit neuestem blinkt die Getriebewarnlampe. Trotz geringer Laufleistung seit Verkauf und trotz Beweispflicht des Verkäufers meint dieser, keine Gewährleistung geben zu müssen. Und in diesem Fall kommt er damit wahrscheinlich sogar durch.
Wer nicht prozessiert, verliert
Denn obwohl Rechtsexperten zur Klage raten, kann sich der junge Autofahrer einen Prozess nicht leisten. Tim Friedhoff: „Ich hab einfach Angst davor, den Prozess zu verlieren, weil dann ja die Kosten auf mich zukommen würden. Das kann ich mir einfach nicht leisten. Denn ich denke, Recht haben und Recht kriegen in Deutschland, das sind einfach zwei verschiedene Sachen. Deswegen hab ich ein bisschen Panik davor.“
Resümee: Das neue Gesetz ist da. Doch weder seriöse Verkäufer noch Kunden wissen, wie sie damit umgehen sollen. Nur die schwarzen Schafe unter den Autohändlern sind weiter – nutzen alle Lücken. Es wird Zeit, dass Gerichtsurteile konkrete Vorgaben machen.
Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der ServiceZeit Verkehr vom 11. Juni 2002 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Quelle: WDR
Hier noch ein aktueller Beitrag.
Re: Gewährleistung vom Händler?!?
Zitat:
Original geschrieben von DottiDiesel
Wie sieht es jetzt mit der Händler-Gewährleistung aus?
Gehört es dazu oder nicht, weil "Verschleißteil".Was meint Ihr, oder was habt Ihr erlebt?
also, ich hab meinen Omi bei einem großen freien Gebrauchtwagenhändler (also nicht beim FOH) gekauft.
Bei mir ging ohne Problem folgendes auf Gewährleistung:
2x Radlager, 1x Ausrücklager, 1x Simmering der Kurbelwelle, 1x beide Ventildeckeldichtungen, 1x 2-Massen-Schwungrad, 1x Fensterheberschalter
da sollte doch Dein "kleines" Problem mit dem Radlager auch lösbar sein !! 😎
Re: Re: Gewährleistung vom Händler?!?
Zitat:
Original geschrieben von peterpio
also, ich hab meinen Omi bei einem großen freien Gebrauchtwagenhändler (also nicht beim FOH) gekauft.
Bei mir ging ohne Problem folgendes auf Gewährleistung:2x Radlager, 1x Ausrücklager, 1x Simmering der Kurbelwelle, 1x beide Ventildeckeldichtungen, 1x 2-Massen-Schwungrad, 1x Fensterheberschalter
da sollte doch Dein "kleines" Problem mit dem Radlager auch lösbar sein !! 😎
wenn der händler mehr als 2 Omegas verkauft hat ist er pleite
😁
duckundwech
@Dotti
hole den alten wieder aus dem Pferdestall
ach dotti du könntest auch noch ne Bremse im pizzateller format von mir bekommen dann schlackerts wenigstens richtig
dafür siehts beim grillen besser aus 😁
Jetzt würden die Pizzateller wenigstens reinpassen. Habe nämlich 17" drauf. *boeyvollkrassfettesRad*
Mir graut es jetzt schon, wenn die Dinger blank sind....
ach was die 17 zoll wanli kosten auch nicht viel 😁
wie die willst du nicht mehr ??hängst wohl doch am Leben was ?😁
ich sage ja du wirst demnächst noch auf Opeltreffen fahren und vorm Platz das Auto waschen und polieren
"OOHh da kommt der dotti-putzer hahaha"
ja so sind die Jungs von der Show und Shine fraktion
deshalb wolltest du dich auch nicht mehr in openheim treffen da werden die alus dreckig und die kinder nachher auf den sitzen ojeoje
ich lach mich schlapp 😁
betreff der reifen
Nimm dann die Hankook 104 da machst du nichts falsch und sie sind recht preißwert
habe sie ja auch auf dem diesel
gruß Thom