Originalteile ohne Garantie/ Gewährleistung?

Opel Omega B

Hallo Freunde des Blitzes,

nachdem ich mir im Oktober 08 einen neuen KWS leisten musste, ist dieser nun schon wieder defekt.
Mein fOh teilte mir mit, das ich auf das "Originalersatzteil" nur dann Garantie hätte, wenn dieses auch bei einer Opel- Vertragswerkstatt verbaut worden wäre. Ich hätte also mein Fahrzeug damals für teures Geld abschleppen lassen müssen, statt der Werkstatt MEINES Vertrauens den Auftrag zu geben (immerhin hatten die ja auch schon mein liegengebliebenes Auto geborgen).

Kann mir hier wer sagen, ob das so rechtens ist?

16 Antworten

🙂
unter vorbehalt ,sag ich mal> nein ,es ist nicht rechtens

es gibt meines wissens eine 2 jahresgarantie bei ersatzteilen

Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung sind völlig unterschiedliche Schuhe.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Opel aber nicht für Ersatzteile gibt.
Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung, und sie beträgt auch 2 Jahre. Allerdings gibt es nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. DU mußt beweisen, daß der KWS schon fehlerhaft war, als Du ihn erhalten hast. Dies wird dir aber nicht gelingen können, und wenn Du es versuchen würdest, wäre der Aufwand teurer als ein neuer.
Du kannst es mal auf dem Kulanzweg versuchen, aber da Du den ja woanders hast verbauen lassen, sieht das nicht gut aus. Einen Rechtsanspruch hast Du jedenfalls nicht.

Was anderes wäre es in der Tat, wenn dein Freundlicher das Teil verbaut hätte, denn dann hätte er Dir einen Erfolg geschuldet, das heißt, eine erfolgreiche reparatur. Dann hätte er beweisen müssen, daß seine Reparatur mit dem jetzt aufgetretenen Fehler nichts zu tun hat, und das wäre wiederum schwer für ihn.

ah ja - gut zu wissen

im Klartext folgere ich für mich daraus, das "Originalteile" rausgeschmissenes Geld sind - oder ich muss es mir einfach schön rechnen : statt 130 EUR Abschleppkosten zum fOh kauf ich mir jetzt einen zweiten KWS - aber garantiert nicht mehr beim "Herstellervertreter".

Danke

Hi,

Bis jetzt hab ich mit Originalteilen beim FOH , noch keine Probleme gehabt , aber eines hat mir mein Teilefuzzi um die Ecke ,
mal bei einem nicht Original-Teil mit auf den Weg gegeben , als ich ihn nach der Garantiezeit fragte :

2 Jahre Garantie , bei fachgerechtem Einbau .

Heißt für mich , auch wenn ich es selber mache , das Teil einwandfrei korrekt einbaue ,
habe ich auf die Funktion und das Material des Teils , 2 Jahre Garantie , bei Ausfall diesem , ohne Fremdeinwirkung .

Ich weiß , jeder legt das irgendwie anders aus , aber so meine Interpretation , bzw . Verständnis damals .

Was den KWS angeht , braucht es nicht unbedingt original Opel sein , aber denke daran , solltest du keine Markenware ,
wie Hella, Siemens oder Bosch kaufen , währt die Freude am KWS wahrscheinlich , mit ziemlicher Sicherheit noch kürzer ,
als die jetzige . 🙂

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tja, "fachgerecht" dürfte ja wohl in einer Werkstatt gegeben sein - es gibt ja auch keinerlei mechanische Beschädigung. Ich hab mal auf die Rechnung geschaut - wenn alle 15tkm so'n Ding fällig wird, dann wird's wohl nicht mehr lange "mein" Opel sein. Da komm ich ja bei meinem neuen Job ein mal im Jahr zur Generalüberholung in die Werkstatt

Moin
Der Haken ist der "fachgerechte Einbau", das muss per Rechnung bewiesen werden. Das nächste wäre ob eine andere Ursache für den Schaden in Frage käme, also Folgeschäden? Überspannung beispielsweise...??
Entweder man bekommt das Teil ohne Fiesimatenten getauscht und gut, oder die Verkäufer winden sich wie ein Aal...und wenn sie sich erst winden ist es aussichtslos🙄
Dann gibts noch so eine Sache mit:
-"elektronische Teile werden niemals zurückgenommen"-, hab ich mal bei Steuergeräte-Beiträge gelesen in Bezug auf Opel🙄, daraus könnte man folgern das es auch keine Garantie auf sowas geben könnte.(KWS gehören ja auch zu Steuerteilen)
Bei Akkugeräten werden auch oftmals die Akkus von der Garantie/Umtausch ausgeschlossen.
Man sollte sich die Bedingungen genau durchlesen oder erfragen.
Gruss Willy

Hi,

Hmm...fachgerecht , heißt für mich aber auch , wenn ich zb. ein Elektrogerät kaufe und es fachgerecht benutze ,
habe ich Garantie darauf .
sollte ich es unter Wasser benutzen , ist das nicht mehr fachgerecht . 😁

Nur als Beispiel .

Auf ein neu erstandenes Autoradio hast du beim fachgerechten Einbau auch Garantie ,
wenn du es selber einbaust und keinen Kurzschluß fabrizierst , und das Gehäuse nicht geöffnet hast ,
hast du ebenso Garantie auf das Gerät , wie , wenn du es beim Einbaufritzen lassen machst .

Fachgerecht ist also immer relativ .

Auf eine Festplatte oder ein Prozessor zb. hast du auch Garantie , und wer läßt diese von einem Computerfachmann einbauen ,
daß konnte ich mir schon vor 25 Jahren verkneifen . 🙂

Ich denke da wie du , fachgerecht dürfte es auf jeden Fall sein .
Nur wird oder will sich der FOH da auf der sicheren Seite bewegen .

Für den umgekehrten Fall .
Bringst du ein nicht orginal Teil zum FOH mit , wird er es dir nicht einbauen , zumindest in den überwiegenden Fällen und übernimmt
falls doch , keine Garantie auf die Fremdteile .
Es gab hier schon den einen und anderen Fall .

Und meiner Meinung nach mit recht .

Fazit :
Da es bei dir aber andersrum ist , also original Teil in der Fremdwerkstatt eingebaut , würde ich sagen ,
dieser FOH will um deine Garantieansprüche drumrum kommen .
Was sagt eigentlich deine "nicht FOH Werkstatt" ?

die "Ursprungswerkstatt" gibt es nicht mehr, da der Inhaber im Ruhestand ist - und die "neuen" wollen sich natürlich nicht involvieren

Hi,

Das ist natürlich shit .
eventuell wäre über diese ehemalige Werkstatt ,geringfügig , was gegangen , aber so natürlich nicht .

Wenn du mich fragst , buche es , wenn es auch vielleicht etwas lässig klingt , unter Lehrgeld ab .

Ich würde wahrscheinlich den FOH wechseln , wenn die Möglichkeit zu einem anderen besteht , oder Markenware
bei dem Teilefuzzi holen , falls soetwas mal vorkommt .

Wenn man nach diesem Fall geht , dürfte kein FOH ein Ersatzteil verkaufen ...
er kann ja dann , keine Garantie dafür geben .
Oder er müßte beim Teileverkauf , gleich sagen , " aber Garantie bekommen sie auf das Teil keine " .

Gleichzeit muß man das , dann auch andersrum sehen , gäbe der FOH keine Garantie auf seine Teile ,
was mir unwahrscheinlich und undurchführbar erscheint , könnte er den letzten Ramsch verkaufen ,
da ja keiner Ansprüche auf Ersatz , bei defekt dieser Teile besteht .

Werft nicht so unbedarft die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander.
wenn ich ein Markenhändler wäre, würde ich auch keine No-Name-Produkte verbauen, weil ICH hinterher beweisen müßte, daß ich beim Einbau nichts verkehrt gemacht habe.
Und daß ein Verkäufer, der Ersatzteile verkauft, keine Gewährleistung übernehmen möchte, für Teile, die wohlmöglich ein Bürofuzzi mit zwei linken Händen versucht hat selber reinzufummeln, versteht sich ja wohl auch. Das würdet ihr nicht anders machen, nur leider steht ihr jetzt auf der andern Seite-und seid keine Bürofuzzis mit zwei linken Händen.

Hallöle,

Gewährleistung ist per BGB ( glaube § 437 ff ) bei Kaufverträgen geltendes Recht. Es kann von gewerblichen Händlern nicht ausgeschlossen werden. Lediglich für Gebrauchtteile kann von einer Minderung auf 12 Monate Gebrauch gemacht werden. Demzufolge ist nach meiner Ansicht auf die korrekte Funktion eines Ersatzteils Gewährleistung zu geben. Gibt der Hersteller eine wie auch immer geartete Garantie, die freiwillig ist, wird die Gewährleistung ( Mangelfreiheit bei Kauf ) davon ja nicht angetastet. Es ist also zu klären, ob es für das ET eine Garantie seitens des Herstellers gibt, und wie diese anzuwenden ist. Ansonsten gilt das BGB, und der Käufer muß nach 6 Monaten die Beweisführung des Mangels ab Kauf antreten.
Wenn ein Händler pauschal eine Gewährleistung ablehnt, ist das in meinen Augen ein Verstoß gegen geltendes Recht. Er kann je nach Kaufdatum den Kunden aufforden, den Beweis des Mangels bei Kauf ( Gefahrenübergang ) zu erbringen.
Und für die Gewährleistung ist es egal, ob das Produkt Marke oder No-Name ist. Wenn ein Händler ein "No-Name" Teil einbaut, gilt die Gewährleistung dafür genauso wie für ein anderes Teil.
Solange ein Einbau fachgerecht erfolgt, gilt Gewährleistung und/oder auch Garantie. Für vorsätzlichen oder aus "Unwissenheit" verschuldeten fehlerhaften Einbau wird kein Händler bzw. Hersteller gradestehen.
Bei Computern ( habe 10 Jahre im Handel gearbeitet ) kann ich ja auch Speicher oder ne Grafikkarte nachrüsten bzw. austauschen, auch wenn ein Garantiesiegel dran ist. Und die getauschten oder erneuerten Teile bringen die Gesamtgarantie des Herstellers sowie auch die Gewährleistung gegenüber dem Händler nicht zum erliegen.

Gruß Lars

PS:

Gewährleistung: Ansprechpartner = Händler / gesetzlich geregelt im BGB
Garantie: Anschprechpartner = Hersteller / freiwillig, Hersteller regelt die Konditionen, keine gesetztliche Pflicht
Händler übernimmt oftmals Garantieabwicklung, ist aber NICHT der Hersteller, das bitte nicht verwechseln

Also als Lehrgeld sehe ich das nicht an.
Ich arbeite auch im Verkauf und da gibt es Firmen die mir auch oft sagen, das Sie nur 6 Monate GARANTIE geben auf Ersatztteile.
Das ist schön und gut, aber das ist nicht die Gesetztliche GEWÄHRLEISTUG. Die beträgt 2 Jahre auf alle Artikel die Du kaufts.
In den ersten Sechs Monaten muss der Hersteller beweisen das es kein Mangel seiner Seits ist.
Der Fachgerechte Einbau kann auch durch eine Fachwerkstatt stattfinden (hat man ja, da ein Meisterbrief vorhanden sein muss, egal ob Opel oder nicht).

Nach Sechs Monaten muss man das selber Beweisen und da ist der ganze Haken, Du musst Dir sicher sein das es nicht zu einer Beschädigung durch irgenwelche äusseren Einflüsse gkommen ist ( zb. Steinschlag , Kabelbruch oder bei einer anderen Rep dagegen gekommen)

Ich würde in deinem Fall erst nochmals in der Opel Werkstatt vorsprechen und da auch nach dem Hausleiter oder dessen Stellvertreter fragen wenn Du gleich ein nein bekommst.
Die Namen merken und aufschreiben, wenn es kein Erfolg gebracht hat, dann über den Kunden Service gehen.
Dabei bitte immer nett und nicht aufbrausen, aber schon bestimmend sein. ( wenn mich einer dumm anmacht, stelle ich mich auch erstmal Stur, weil man mit mir Vernünftig reden kann)

Wenn das dann kein Erfog bringt, dann aber auch nur wenn Du Dir wirklich Sicher bist das es wirklich nur an dem Original Teil liegt und Du ne Rechtschutzversicherung hast würde ich den Weg einschlagen. Ob sich das loht, ist eine andere Frage , sollte ne SB vorliegen lohnt es nicht. (Ich gehe davon aus das Du noch über die Rechnung der Rep. verfügst)

Bei mir war mein Händler Kulant , habe mir für meine Hardyscheiben Schrauben bestellt, aber nur die die nicht mehr so dolle waren und das waren Sechs von 12, da hat mich dann weder der Verkäufer noch der Meister drauf hingewiesen das man alle tauschen muss. Habe es erst nach dem Einbau erfahren. Habe dann die Sechs kostenlos neu bekommen und Sechs dazu gekauft .

Wenn ich mich recht entsinne, hatte der TE das Ersatzteil im Jahr 08 gekauft, was bedeutet, daß der Kauf auf jeden Fall LÄNGER als 6 Monate zurückliegt. Und deshalb hat er keine GARANTIE, wie er meinte, sondern höchstens die ges. Gewährleistung. Jedoch obliegt ihm die Beweislast. Und das ist halt fast unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von gauloises caporal


Wenn ich mich recht entsinne, hatte der TE das Ersatzteil im Jahr 08 gekauft, was bedeutet, daß der Kauf auf jeden Fall LÄNGER als 6 Monate zurückliegt. Und deshalb hat er keine GARANTIE, wie er meinte, sondern höchstens die ges. Gewährleistung. Jedoch obliegt ihm die Beweislast. Und das ist halt fast unmöglich.

Hallöle,

deswegen der Tip, auch mal bei nem anderen FOH zu fragen, wie es mit der Garantie auf das Teil aussieht. Das ihm jetzt nach fast 2 Jahren die Beweislast obliegt, ist klar denke ich. Es wäre darum zu klären, ob und welche Garantie das ET besitzt und welche Bedingungen evtl. daran geknüpft sind. Dann kann man immer noch entscheiden was sich lohnt zu unternehmen.

Gruß Lars

@NeuerOmega

PS: Die Nummer mit der "Garantie ist aber nur 12 Monate" vom Hersteller kenn ich nur zu gut :-), das ist wohl übergreifend :-)

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