Privatkauf habe ich Gewährleistung? erheblicher Mangel

Opel Omega B

Hallo.Aktueller fall.Mal angenommen A hat vor 4 Tagen einen Pkw für 1000 euro von B Privat gekauft.A hat am selben tag noch gemerkt das der Wagen Kühlmittel verliert.A War nach 4 Tagen in 2 Werkstätten die A einen Kostenvoranschlag von 700 euro machten für die Reperatur bzw.Austausch des HeizungsKühlers der Defekt ist.A glaubt der PrivtVerkäufer B hat ihn übers ohr gehauen weil B den wagen auch selber nur 2 Wochen gefahren hatte nach dem er ihn von einem Händler gekauft hatte.A glaubt das Verkäufer B ihn wegen den teuren Reperaturkosten wieder so schnell verkauft hat.A hat nun den Privatverkäufer B gebeten den Wagen zurück zu nehmen oder die Reperaturkosten zu übernehmen,dies will B nicht tun.B sagt er wußte nichts von dem schaden.Im Kaufvertrag steht (Ausschuß der Gewährleistung">Gewährleistung">Gewährleistung.Dieser Ausschuß gilt nicht für Schadensansprüche aus Sachmängelhaftung die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.)Hat A eine chance sein Geld wieder zu sehen weil ihm der Mangel verschwiegen wurde?oder muß vieleicht der Händler der B 1jahr Gewähleistung geben muß von dem der Wagen vor 4 Wochen vom B gekauft wurde in haftung genommen werden?Geht die Gewährleistung des Händlers von B nach A als dritten über?Oder bleibt A jetzt auf dem schaden als letzter Dummer alleine sitzen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.MfG Omega

80 Antworten

Ich würde sagen, Dass A auf dem Schaden sitzen bleiben wird! A kaWnn ja auf keinster eise B nachweisen, dass der Schaden verschwiegen wurde! Gekauft als privat und damit ist schon einiges gesagt! Einen Anwalten würde ich NICHT empfehlen, sonst sitz A anschließend noch auf den Anwalts - und Gutachterkosten! Ob der Händlarantie gibt ist fraglich! Geschweige für den Heizkühler! Der Händler wird das Auto ohne Garantie als Provat verkauft haben, nehme ich mal so an jetzt!

Desweiteren verstehe ich icht woher so ein Preis für Heizkühlerwechsel zustandekommt! In welcher werkstatt warr A denn?

Kostenvoranschlag von Opel 700 und von ATU 560 euro.Wer macht das den Billiger???
Soweit ich weiß kann der Händler nicht von Sachmängelhaftung befreit werden auch wenn er Privat verkauft.Nicht falsch verstehn es geht nicht um Garantie.

N opel kannst du bei dem fahrzeug knicken, da rentiert sich so eine Reparatur nicht! ATU nehme ich nicht ernst! Fahr doch mal in eine kleine freie Werkstatt und lass es dort machen! In meinen Augen, wenn ein Händler ein Auto als Privat verkauft, verkauft er sein Eigenes Auto und ist somit jeun Händler in dem Fall, so verstehe ich das! Es hängt davon ab was in dem Kufvertrag steht!

Was ist es denn für ein Omega? Bj, km-stand , Austattung?

Es ist ein Omega B Kombi 136 PS 2.0 16V Bj.1995.Um den Heizungskühler auszutauschen muß bei diesem Opel das Komplette Amerturenbrett ausgebaut werden.Dadurch die hohen Kosten.

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@ suzidriver

Das sagen die Werke, das Du das komplette A Brett ausbauen musst, es gibt da eine Möglichkeit wie Du es selber machen kannst. KurtBerlin hat da zu diesem Thema schon öfters eine Fotoserie eingestellt.

Wenn Du einen Moment warten kannst schaue ich mal ob ich die Serie finde

Gruss Holger 🙂

Zitat:

Original geschrieben von suzidriver0815


Es ist ein Omega B Kombi 136 PS 2.0 16V Bj.1995.Um den Heizungskühler auszutauschen muß bei diesem Opel das Komplette Amerturenbrett ausgebaut werden.Dadurch die hohen Kosten.

Warum baust du ihn nicht selbst aus. Kurt Berlin hat hier eine schöne Fotodokumentation reingestellt.

Wie du den Heizungskühler ausbauen kannst ohne das gesammte Amaturenbrett auszubauen. Damit Sparst du dir

auch etwas Geld.

cyberman-one

Hier auch nochmal der Versprochene Link

http://picasaweb.google.com/.../...etauscherWechselnEinfachGemacht?...

Zitat:

Original geschrieben von suzidriver0815


Hallo.Aktueller fall.Mal angenommen A hat vor 4 Tagen einen Pkw für 1000 euro von B Privat gekauft.A hat am selben tag noch gemerkt das der Wagen Kühlmittel verliert.A War nach 4 Tagen in 2 Werkstätten die A einen Kostenvoranschlag von 700 euro machten für die Reperatur bzw.Austausch des HeizungsKühlers der Defekt ist.A glaubt der PrivtVerkäufer B hat ihn übers ohr gehauen weil B den wagen auch selber nur 2 Wochen gefahren hatte nach dem er ihn von einem Händler gekauft hatte.A glaubt das Verkäufer B ihn wegen den teuren Reperaturkosten wieder so schnell verkauft hat.A hat nun den Privatverkäufer B gebeten den Wagen zurück zu nehmen oder die Reperaturkosten zu übernehmen,dies will B nicht tun.B sagt er wußte nichts von dem schaden.Im Kaufvertrag steht (Ausschuß der Gewährleistung">Gewährleistung">Gewährleistung.Dieser Ausschuß gilt nicht für Schadensansprüche aus Sachmängelhaftung die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.)Hat A eine chance sein Geld wieder zu sehen weil ihm der Mangel verschwiegen wurde?oder muß vieleicht der Händler der B 1jahr Gewähleistung geben muß von dem der Wagen vor 4 Wochen vom B gekauft wurde in haftung genommen werden?Geht die Gewährleistung des Händlers von B nach A als dritten über?Oder bleibt A jetzt auf dem schaden als letzter Dummer alleine sitzen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.MfG Omega

auch verkäufer von privat können in haftung genommen werden!

ABER: der käufer ist in nachweisspflicht,(gutachten/zeugenaussage, der teure weg uber anwalt u. gericht) das dem verkäufer der mangel bekannt war und das der verkäufer den (u.u. geringfügigen)mangel nicht beim "verkaufsgespräch" bekanntgegebne hatt.

sowas ist dann interessant, wenn es sich z.b. um unfallschäden handelt.

bei einem techn. defekt an einem 16 jahre alten wagen, denke ich, ist es allein aus der finanziellen sicht hoffnungslos....

das thema hatte ich im jahr 2000 bei einem tacho, der nur im "betriebswarmen"zustand die kilometer gezählt hatt.

Termin in der Werkstatt mit prüfing., techn. defekt festgestellt (KEINE manipulation), anschließend termin bei ra-beratung über adac: einstimmiger teno😛ech gehabt, der finanzielle aufwand um festzustellen, das der tacho länger als 2 wochen defekt ist ist gegenüber dem fahrzeugwert/minderwert der höheren laufleistung nicht in relation zu stellen.

Hinweiss an alle (selbsternannten?) rechtsanwälte/prüfingenieure:
wissensstand aus dem jahr 2000!!!!

Soviel ich weiß stimmt es was Kombiniero geschrieben hat, Privatverkäufer haben eine 1 Woche Gewährungfrist (glaube ich) danach ist es Sache des Käufers. Problem ist man muss es beweisen das der schaden schon vorher war und das kann man nicht.

Wenn im Kaufvertrag steht " gekauft wie gesehen" wird das kein Richter nicht mehr anerkennen und die Gewährleistung bleibt für eine Woche, steht aber "gekauft wie gesehen als Baslerfahrzeug verkauft" erlischt die Gewährleistung.
Darum verkaufen jetzt viele Autobesitzer ihre Autos ohne TÜV und ASU.

Ein Händler hat eine Gewährleistung von 1 Jahr und da ist es Egal ob es sein eigener Wagen ist oder ihn im Auftrag verkauft, der Händler weiß was er verkauft und davon geht jeder Richter aus.

Problem dabei ist soviel ich weiß das der Händler nur auf schmierende teile und Fahrwerk die Gewährleistung bringen muss, somit gehört der Heizungkühler nicht mit in der Gewährleistung rein, ist aber jetzt nur meines Wissens, es kann sich auch geändert haben.

Ist jetzt aber alles ohne Gewähr was ich geschrieben habe.

Moin
Bei der Kaufsumme von 1000eur für ein Auto wird dem Käufer egal ob er Ahnung hat oder nicht ganz einfach unterstellt das er mit erheblichen Mängeln zu rechnen hat.
Für den Fall das einer die Gerichte wegen sowas zumüllt..
Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi


Moin
Bei der Kaufsumme von 1000eur für ein Auto wird dem Käufer egal ob er Ahnung hat oder nicht ganz einfach unterstellt das er mit erheblichen Mängeln zu rechnen hat.
Für den Fall das einer die Gerichte wegen sowas zumüllt..
Gruss Willy

Und ausserdem war es ja nur als Beispiel gedacht!!!Ist ja nicht in echt passiert!!

Hab ich zumindest so verstanden, weil es gibt doch keinen Herrn "A" und Herrn "B"!!!!😁

deswegen sage ich ja, dass es keinen Sinn macht zu probieren das Auto zu wandeln! Ein Händler der das Auto als privat verkauft oder besser gesagt gekauft wie gesehen Bastlerauto mit mängeln, da kann man ja auch nichts reklamieren! Man kann aber auch für 1000€ ncht zu viel erwaeten! Sicherlich kann man dafür ein besseres Auto erwerben, aber bei 10000 siet es sicherllich anders aus, obwohl auch da kann man in den Saueren Apfel beißen!

Zitat:

Original geschrieben von Phoenix-Pulling



Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi


Moin
Bei der Kaufsumme von 1000eur für ein Auto wird dem Käufer egal ob er Ahnung hat oder nicht ganz einfach unterstellt das er mit erheblichen Mängeln zu rechnen hat.
Für den Fall das einer die Gerichte wegen sowas zumüllt..
Gruss Willy
Und ausserdem war es ja nur als Beispiel gedacht!!!Ist ja nicht in echt passiert!!
Hab ich zumindest so verstanden, weil es gibt doch keinen Herrn "A" und Herrn "B"!!!!😁

ich glaube das ist in echt Passiert! Sonst würde er keine Kostenvoranschläge heranziehen und nachfragen wo er die Reparatur preiswerter bekommt!

Ok,danke erstmal für euro Antworten ich habe jetzt erstmal Dienstag einen termin beim Anwalt zur Rechtsberatung.Ich habe auch noch festgestellt das Der kaufvertrag den ich als käufer bekommen habe (ein kaufvertrag von Mobile.de)modifiziert wurde das heist das KM laufleistung und andere sachen nicht drin stehen die aber Im Orginalkaufvertrag auszufüllen sind.Teil 3 im Kaufvertrag steht garnicht drin.Zusicherung des Verkäufers wurde einfach weggelassen.

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