Privatfahrzeug für die Führerscheinausbildung A2 nutzen
Halli Hallo Leute,
Ich bin der Andreas, komme aus NRW und bin neu hier 😉
Da ich momentan 17 bin und bald den A2 Führerschein machen werde habe ich mir bereits einige Gedanken gemacht.
Nämlich habe ich vor den Führerschein mit meinem eigenen Motorrad zu machen, welches ich zum 18. Geburtstag bekommen werde.
Nun meine Frage:
Weiß vielleicht jemand, wie stark (PS, Hubraum, etc.) das Motorrad mindestens sein muss um damit ein A2 Führerschein machen zu können, oder kann ich dies selbst mit einer 125er tun?
Vielen Dank schonmal im vorraus, und ich hoffe wir sehen uns hier im Forum wieder! 😁
Beste Antwort im Thema
Der Sinn dahinter bleibt aber noch immer verborgen. Du hast primär nur Nachteile:
- Die Fahrstunden werden sicherlich nicht günstiger werden.
- Bei einem Schaden bleibst du selber darauf sitzen. Einmal bei der Kreisfahrt gelegt, schon hast du bleibende Andenken und evtl. teure Reparaturen.
- Vermutlich zusätzliche Kosten bei der Versicherung.
- Und: Die Fahrschule muss erst einmal mitspielen. Der Fahrlehrer ist für den Zustand der Fahrzeuge verantwortlich.
Wenn du nicht schwarz fährst bringt dir der - ohnehin subjektive - Vorteil der eigenen Maschine auch nichts.
Sinnvoll wäre eine solche Aktion meiner Meinung nach nur dann, wenn die Fahrschule kein adequates Fahrzeug zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise weil du aufgrund einer Einschränkung eine umgebaute Maschine bzw. eine mit entsprechenden Eigenschaften brauchst (z.B. andere Schaltung oder gar Automatik).
Oder weiil du so klein bist das du bei der Fahrschulmaschine nicht mit den Füßen auf den Boden kommst, der niedrige Chopper aber schon daheim steht.
Grüße, Martin
46 Antworten
Guten Abend,
ich hatte gestern meine Versicherung angeschrieben, wie es aussieht, wenn ich mit meinen eigenen Bike die B196 Schulung machen möchte, daraufhin bekam ich folgende Antwort.
Ausbildungs- oder Schulungsfahrten sind mit dem versicherten Fahrzeug beitragsfrei eingeschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese unter Aufsicht eines Fahrlehrers durchgeführt werden und diese behördlicherseits genehmigt sind.
Das Fett gedruckte ist mir nicht ganz klar, was soll das genau bedeuten?
Wann sind Ausbildungs- oder Schulungsfahrten behördlicherseits genehmigt?
Mit freundlichen Grüßen
Arne
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Ausbildungsfahrten einer Fahrschule mit Fahrlehrer sind immer behördlicherseits genehmigt, sofern es sich um eine richtige Fahrschule handelt. Nicht genehmigt sind jedoch Fahrten zur Fahrschule ohne Fahrlehrerbegleitung. Die Fahrt sollte also schon von Zuhause aus direkt begleitet starten und natürlich auch enden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Kann man auch mit einem eigenen Roller die Schulung machen oder muss es ein Schaltfahrzeug sein?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Zitat:
@KarateRider schrieb am 23. Januar 2020 um 10:43:09 Uhr:
Kann man auch mit einem eigenen Roller die Schulung machen oder muss es ein Schaltfahrzeug sein?
Dieses Jahr nicht,ist ein Schaltjahr.😛
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
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Man kann auch eine Schulung auf dem eigenen Automatikroller machen. Ich kenne einige, die das mit richtig großen Rollern gemacht haben. Da Fahrschulen solche Fahrzeuge nicht im Bestand haben, blieb nur die Möglichkeit des eigenen Fahrzeugs übrig. Allerdings gab es dann jeweils - wie es beim Auto auch üblich ist - eine Beschränkung in der Fahrerlaubnis auf Automatik.
Ob es beim Zusatzcode genauso gehandhabt wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis und sollte mit der Fahrschule abgeklärt werden. Da es sich hierbei um keine Fahrerlaubnisklasse handelt, könnten andere Bestimmungen gelten.
Aber auf jeden Fall eine interessante Frage.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Ich habe in einer Fahrschule nachgefragt, er meinte dass er sich wohl einen Roller anschaffen würde wegen den ganzen Anfragen für 196. Er fragte mich was ich dann fahren wollte, habe Roller gesagt. Das wollen die Meisten sagte er und deswegen guckt er nach nen Roller.
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Wundert mich nicht, aber das klärt nicht, was nachher gefahren werden darf. Du hättest bei dieser Gelegenheit direkt mal fragen sollen, ob dies eine Automatik-Beschränkung zur Folge hat.
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Habe ich nicht dran gedacht, aber ich gehe mich da anmelden. Wenn's nicht bis dahin geklärt ist, frage ich nach
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Im Forum "125ccm mit Auto Führerschein" ist eine Fahrschule verlinkt. Da steht dass man danach Schaltung und Automatik fahren darf
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Wenn man auf Automatik den Zusatzcode macht? Könntest du den Link bitte hier einstellen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Ich meine das ich vor kurzem noch gelesen habe das es weggefallen ist mit Automatik und Schaltfahrzeug beim Auto-Führerschein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Schon möglich, man kann ja nicht alles wissen und jede Änderung mitkriegen. Aber Schwarz auf Weiß sollte man es schon haben. Nicht das man sich auf "ich habe gehört" verlässt und dann wird es schnell zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Der Logik nach müßte es eigentlich legal sein, auch Schaltmotorräder mit dem Zusatzcode zu fahren, wenn die Ausbildung auf Automatik gemacht wurde.
Da der Zusatzcode keine Fahrerlaubnisklasse ist sondern lediglich eine Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnisklasse darstellt, dürften die Befugnisse der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse - hier also B - weiterhin ihre Gültigkeit haben und sich auch die Erweiterung übertragen.
Wenn also Klasse B ohne Einschränkung auf Automatik vorhanden ist, könnte das auch für den Zusatzcode gelten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Da werden die Gebrauchten 125ger dieses Jahr sicherlich stark nachgefragt werden. Kommt mir entgegen, da ich einen meiner drei Roller aus Platzgründen verkaufen möchte.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]
Die Händler haben sich jedenfalls bereits jetzt schon reichlich mit Neuware eingedeckt und bewerben dies auch, teilweise auch mit (verhaltenen) Rabattaktionen.
Das wird sicher wieder wie Mitte der 1990er Jahre (1996?), wo man die 125er-Regelung mit der Klasse 3 vor dem 1.4.1980 eingeführt hat. Da boomte der 125er-Markt auch für einige Jahre wie blöd.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]