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Privatfahrzeug für die Führerscheinausbildung A2 nutzen

Themenstarteram 1. November 2015 um 19:38

Halli Hallo Leute,

Ich bin der Andreas, komme aus NRW und bin neu hier ;)

Da ich momentan 17 bin und bald den A2 Führerschein machen werde habe ich mir bereits einige Gedanken gemacht.

Nämlich habe ich vor den Führerschein mit meinem eigenen Motorrad zu machen, welches ich zum 18. Geburtstag bekommen werde.

Nun meine Frage:

Weiß vielleicht jemand, wie stark (PS, Hubraum, etc.) das Motorrad mindestens sein muss um damit ein A2 Führerschein machen zu können, oder kann ich dies selbst mit einer 125er tun?

Vielen Dank schonmal im vorraus, und ich hoffe wir sehen uns hier im Forum wieder! :D

Beste Antwort im Thema

Der Sinn dahinter bleibt aber noch immer verborgen. Du hast primär nur Nachteile:

  • Die Fahrstunden werden sicherlich nicht günstiger werden.
  • Bei einem Schaden bleibst du selber darauf sitzen. Einmal bei der Kreisfahrt gelegt, schon hast du bleibende Andenken und evtl. teure Reparaturen.
  • Vermutlich zusätzliche Kosten bei der Versicherung.
  • Und: Die Fahrschule muss erst einmal mitspielen. Der Fahrlehrer ist für den Zustand der Fahrzeuge verantwortlich.

Wenn du nicht schwarz fährst bringt dir der - ohnehin subjektive - Vorteil der eigenen Maschine auch nichts.

Sinnvoll wäre eine solche Aktion meiner Meinung nach nur dann, wenn die Fahrschule kein adequates Fahrzeug zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise weil du aufgrund einer Einschränkung eine umgebaute Maschine bzw. eine mit entsprechenden Eigenschaften brauchst (z.B. andere Schaltung oder gar Automatik).

Oder weiil du so klein bist das du bei der Fahrschulmaschine nicht mit den Füßen auf den Boden kommst, der niedrige Chopper aber schon daheim steht.

Grüße, Martin

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https://...fahrschule-greenorange.de/.../

 

Ziemlich in der Mitte

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]

Besten Dank. Damit dürfte die Rechtslage als geklärt erscheinen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung, eigenes Fahrzeug, B196 Schulung' überführt.]

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