Privatfahrzeug für die Führerscheinausbildung A2 nutzen
Halli Hallo Leute,
Ich bin der Andreas, komme aus NRW und bin neu hier 😉
Da ich momentan 17 bin und bald den A2 Führerschein machen werde habe ich mir bereits einige Gedanken gemacht.
Nämlich habe ich vor den Führerschein mit meinem eigenen Motorrad zu machen, welches ich zum 18. Geburtstag bekommen werde.
Nun meine Frage:
Weiß vielleicht jemand, wie stark (PS, Hubraum, etc.) das Motorrad mindestens sein muss um damit ein A2 Führerschein machen zu können, oder kann ich dies selbst mit einer 125er tun?
Vielen Dank schonmal im vorraus, und ich hoffe wir sehen uns hier im Forum wieder! 😁
Beste Antwort im Thema
Der Sinn dahinter bleibt aber noch immer verborgen. Du hast primär nur Nachteile:
- Die Fahrstunden werden sicherlich nicht günstiger werden.
- Bei einem Schaden bleibst du selber darauf sitzen. Einmal bei der Kreisfahrt gelegt, schon hast du bleibende Andenken und evtl. teure Reparaturen.
- Vermutlich zusätzliche Kosten bei der Versicherung.
- Und: Die Fahrschule muss erst einmal mitspielen. Der Fahrlehrer ist für den Zustand der Fahrzeuge verantwortlich.
Wenn du nicht schwarz fährst bringt dir der - ohnehin subjektive - Vorteil der eigenen Maschine auch nichts.
Sinnvoll wäre eine solche Aktion meiner Meinung nach nur dann, wenn die Fahrschule kein adequates Fahrzeug zur Verfügung stellen kann. Beispielsweise weil du aufgrund einer Einschränkung eine umgebaute Maschine bzw. eine mit entsprechenden Eigenschaften brauchst (z.B. andere Schaltung oder gar Automatik).
Oder weiil du so klein bist das du bei der Fahrschulmaschine nicht mit den Füßen auf den Boden kommst, der niedrige Chopper aber schon daheim steht.
Grüße, Martin
46 Antworten
Gerade die Kleinen kippen öfter um, weil sie meist mit den Füßen nicht richtig auf den Boden kommen und auch weil deren Schwerpunkt anders liegt und die kippende Maschine schwerer zu halten ist.
Bei 20 Fahrstunden hast du grad mal 100 € gespart. Das lohnt sich mal gar nicht. Dein Verschleiß allein ohne das was kaputt geht ist ja fast so hoch. Dann das Risiko dabei. Macht keinen Sinn.
Vorher alles abklären mit der Fahrschule, Probesitzen etc. Bist nicht der Erste der klein ist und Motorrad fahren will. Dazu gibts noch Tricks wie höhere Sohlen bei Stiefeln, andere Sitzbänkle etc. Würd die eigene Maschine nicht aufs Spiel setzen, nur um mich etwas wohler zu fühlen und bisschen Geld zu sparen (wenn du überhaupt was sparst wie oben erwähnt). Keine Sorge, du gewöhnst dich schon an die Fahrschulmaschine und später auch an deine eigene.
Zitat:
@Kawasaki-FZ6 schrieb am 2. November 2015 um 01:50:32 Uhr:
Ich denke, die Versicherung wird das Problem sein. In den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen ist eine gültige Fahrerlaubnis regelmäßig Voraussetzung.
Das ist schlichtweg falsch.
Der Haftpflichtversicherung ist es Sch...egal ob der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat oder nicht.
Zitat:
@0016 schrieb am 2. November 2015 um 12:53:34 Uhr:
Das ist schlichtweg falsch.Zitat:
@Kawasaki-FZ6 schrieb am 2. November 2015 um 01:50:32 Uhr:
Ich denke, die Versicherung wird das Problem sein. In den Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherungen ist eine gültige Fahrerlaubnis regelmäßig Voraussetzung.
Der Haftpflichtversicherung ist es Sch...egal ob der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat oder nicht.
Also bei mir war das damals das Problem. Ich hatte ein Moped bevor ich einen FS hatte. Wollte den FS dann auf dem eigenen Moped machen, weil ich die Fahrstunden damit billiger bekommen hätte. Meine Versicherung hat da aber nicht mitgemacht.
Der Versicherung ist es vollkommen egal ob der Versicherte einen FS hat.
Es kann ja auch die Oma (ohne FS) ein Fahrzeug für ihren Enkel versichern.
Aber den FS auf dem eigenen Mopped machen ist natürlich ein ganz anderes
Risiko für die Versicherung.
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Ich versuche mal zu (er)klären:
Zitat:
@0016 schrieb am 2. November 2015 um 12:53:34 Uhr:
Das ist schlichtweg falsch.
Der Haftpflichtversicherung ist es Sch...egal ob der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat oder nicht.
Der Versicherungsnehmer braucht keinen FS. Richtig.
Aber der TE ohne entsprechende FS Klasse will das Fahrzeug bewegen. Das wiederum ist der Versicherung nicht egal.
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 2. November 2015 um 20:01:06 Uhr:
Ich versuche mal zu (er)klären:
Zitat:
@X_FISH schrieb am 2. November 2015 um 20:01:06 Uhr:
Der Versicherungsnehmer braucht keinen FS. Richtig.Zitat:
@0016 schrieb am 2. November 2015 um 12:53:34 Uhr:
Das ist schlichtweg falsch.
Der Haftpflichtversicherung ist es Sch...egal ob der Versicherungsnehmer einen Führerschein hat oder nicht.Aber der TE ohne entsprechende FS Klasse will das Fahrzeug bewegen. Das wiederum ist der Versicherung nicht egal.
Grüße, Martin
Und genau hier liegt wieder ein Irrtum vor.
Er bewegt das Bike ja unter Fahrschullehreraufsicht !Wenn die Versicherung Bescheid bekommt dass mit dem Bike eine Fahrausbildung gemacht werden soll
bekommt man eine Bestätigung für den Fahrlehrer und gut ist's.
Genau das hat mein Bruder im Sommer diesen Jahres praktiziert.
War überhaupt kein Problem.
Also wegen 5€ Ersparnis pro Fahrstunde lohnt sich das ganze absolut nicht.
Das ist für die Fahrschule ja sogar noch ein Gewinn, weil sie dir sicher nicht den Sprit zahlen werden.
Du verfährst ja pro Fahrstunde mehr Sprit als du durch die Nutzung deiner eigenen Maschine einsparst.
Dann auch noch Reifenabrieb, Versicherungsgebühren (du zahlst schliesslich dann schon 2 Monate Versicherung, die jemand der das Motorrad erst nach dem Führerscheinerwerb versichert, einspart)
Und bezüglich deiner Frage ob die Dinger so leicht umfallen.
Gerade wenn man noch nie Motorrad vorher gefahren ist, kommt das erste mal immer überraschend.
Es ist kein Problem ein Motorrad in der Geraden im Stand zu halten, egal ob 150kg Enduro, oder 300kg Harley.
Da wo es bei den meisten Fahrschülern das erste mal auf dem Boden endet ist meist beim Start,Ende der Fahrschule, wenn man zurück zur Garage fährt, oder an Ampeln, Stopschildern.
Fahrschüler stoppt/fährt an, würgt die Maschine ab, lenker ist nicht 100% gerade, kippt
Fahrschüler fährt Schritt bzw langsame Geschwindigkeit, fährt eine Kurve, muss bremsen, greift zuviel Handbremse.
Wirkliche Unfälle sind relativ selten, Umfaller dagegen nicht.
Zitat:
@Eberbacher schrieb am 3. November 2015 um 09:35:30 Uhr:
Wirkliche Unfälle sind relativ selten, Umfaller dagegen nicht.
Bei mir ist das Verhältnis noch bei 1:1 😉
Okay, wenn der Fahrlehrer damals nicht rechtzeitig gerettet hätte, wäre es 1:3 😁
Zitat:
Und genau hier liegt wieder ein Irrtum vor.
Er bewegt das Bike ja unter Fahrschullehreraufsicht !
Wenn die Versicherung Bescheid bekommt dass mit dem Bike eine Fahrausbildung gemacht werden soll
bekommt man eine Bestätigung für den Fahrlehrer und gut ist's.
Genau das hat mein Bruder im Sommer diesen Jahres praktiziert.
War überhaupt kein Problem.
Ich weiß zwar nicht wie das dann abläuft, denke aber dass das Motorrad entweder an der Fahrschule stehen wird oder halt bei mir, sodass der Fahrlehrer immer zu mir kommen müsste.
Versicherungstechnisch sollte da kein Problem bestehen ..
Jedoch habe ich nicht vor, mit dem Motorrad ohne Führerschein erstmal zur FS fahren zu müssen, das wäre auch sicher nicht legal.
@Eberbacher
Danke für deine ausführliche Antwort!
Ich werde auf jeden Fall trotzdem mal probieren, die Maschine der Fahrschule zu fahren, vielleicht klappts ja doch 😉.
Sonst wäre die eigene Maschine noch ein Ausweg, oder sogar eine andere Fahrschule mit passender Maschine.
So, nun bedanke ich mich nochmal bei allen die mir bei diesem Thema weitergeholfen haben und wünsche noch eine gute Nacht!
Grüße, Andreas
Egal was du machst, rechne es auf jeden Fall mal komplett durch.
denke auf jeden Fall schon alleine durch 2 Monate Steuer und Versicherung+Benzin würde dich das schon mehr kosten, als du durch 5€ weniger pro Stunde einsparst.
Und eben selbst wenn du keinen Unfall/Umfaller hast, das Risiko.
Wenn du mit der Maschine liegenbleibst, wegen was auch immer, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Krepiert dir die Fahrschulmaschine, weil du auf der Autobahn bei 160 im dritten Gefahren bist, oder ihr mit Platten in der Pampa steht, gehen alle Kosten zu Lasten der Fahrschule.
Steht ihr aber dort, weil deine Maschine kaputtgegangen ist, hast du das Problem
Grundsätzlich ist es ganz einfach auch so, dass wenn die Fahrschule dich als Fahrschüler annimmt, sie dir ein geeignetes Bike stellen müssen, darauf kannst du bestehen.
Das kann im Zweifelsfall auch bedeuten, dass sie eine Maschine für dich abpolstern lassen oder sich von irgendwoher eine Maschine leihen müssen.
Mach bitte nicht den Fehler Fahrschule auf einer Maschine zu machen, wo du nicht komplett mit beiden Beinen auf dem Boden stehen kannst.
Diese Unsicherheit, bei jedem Anhalten überlegen zu müssen, ob du mit den Füssen auf den Boden kommt, bringt sonst viel zu viel Unsicherheit in die Fahrstunde.
Denn es bringt nichts, wenn du im ebenen gerade so mit den Fußspitzen auf den Boden kommst, denn irgendwann, mit Pech in der Prüfung, musst du auch mal am Berg halten und anfahren.
"Grundsätzlich ist es ganz einfach auch so, dass wenn die Fahrschule dich als Fahrschüler annimmt, sie dir ein geeignetes Bike stellen müssen, darauf kannst du bestehen.
Das kann im Zweifelsfall auch bedeuten, dass sie eine Maschine für dich abpolstern lassen oder sich von irgendwoher eine Maschine leihen müssen. "
Ist das so? Wenn jemand etwas nicht anbietet was ich suche, gehe ich zu nem anderen Anbieter.
Aber ich kann ihm doch nicht aufzwingen was er anzubieten hat?
Gemeint war wohl, dass wenn die Fahrschule mit mir den Ausbilungsvertrag schließt (und mich nicht mit Hinweis auf ein fehlendes passendes Motorrad von Anfang an ablehnt), dass sie dann dafür sogen muss, dass ich ein passendes Motorrad zur Ausbildung bekomme. Damit sie der 1,65m Fahrschühlerin dann nicht auf ein Mal nen Crosser zum Lernen hinstellt.
Ob das rechtlich so stimmt, weiß ich nicht, aber das wird wohl gemeint gewesen sein. 😉
shoopnix hat es richtig erkannt,
bei uns in den Theoriestunden war auch einer im Rollstuhl, der hat hier bei uns dann die Theorie gemacht (da er hier in der Gegend gewohnt hat) und die Fahrschule hat mit einer anderen Fahrschule 40km weiter entfernt kooperiert, die für solche Fälle ein Fahrzeug hat.
Wenn die Fahrschule dich als Schüler annimmt, muss sie dir auch ein adäquates Fahrzeug bieten, sprich eines wo du mit beiden Beinen sauber auf den Boden kommst, Zehenspitzen reichen definitiv nicht.
Da muss man aber im Zweifelsfall eben etwas auf sein Recht beharren (ich weiß, sagt sich so einfach und als ich den Autoführerschein mit 18 gemacht habe, hätte ich dem Fahrlehrerer auch nicht widersprochen, es muss aber bei sowas einfach sein)
Bzw am besten nicht mit dem Fahrlehrer reden, sondern das gleich mit der Fahrschule selbst klären.
Bei Autos ist es doch das selbe.
Wenn eine Fahrschule, rein in der Theorie nur die alten winzigen Minnis als Autos hätte, müsste sie eben einfach alle Fahrschüler über 1,90m ablehnen
Zitat:
@0016 schrieb am 3. November 2015 um 05:57:02 Uhr:
Und genau hier liegt wieder ein Irrtum vor.
Nö. Siehe erste Seite von diesem Thread. Hättest du die mal aufmerksam gelesen wäre mal wieder Gezänk entfallen.
Nachfragen, klären, weitermachen <- das wurde ihm geraten. Genau darum ging es. Kostenabklären. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Das er zu klein für die Fahrschulmaschine ist, ist erst später herausgekommen. Das kannst du dem TE wiederum ankreiden: Nicht alle Infos geben aber allumfassende Beratung erwarten.
Grüße, Martin