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Private Parkplatzanbieter als Abzocker?

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 11:11

Hi,

ich hatte mit einer privaten Parkplatzfirma zu tun, die bei uns im Ort Parkplätze von einem Hauseigentümer gepachtet hat.

Die Parkplätze sind damit zu Bezahlparkplätzen geworden.

 

Ich habe so einen Parkplatz genutzt, um mich im Fitnesscenter wegen eines Vertrages beraten zu lassen.

 

Ich musste etwas warten, um mir einen Parkausweis geben zu lassen, weil ich sonst einen Parkschein hätte ziehen müssen.

Aber es war zu spät. Als ich zum Wagen zurückkam, hatte ich schon ein Ticket. Der Parkwächter, mit dem ich das hätte klären können, hatte sich rar gemacht.

 

Ich habe das Ticket beim Fitnesscenter mit der Bitte um Klärung mit dem Pächter hinterlassen, der aber weigerte sich. Warum, weiss ich nicht.

 

Nun kam eine Zahlungsaufforderung von 33,57 €.

Der Scherz daran, die Firma nennt sich auch noch Playfair Parking.

 

Wie geht man da vor?

 

Viele Grüße

 

 

Thomas

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376 Antworten
am 7. Oktober 2022 um 6:24

Über die geforderte Summe kann ich nichts sagen.

Vergleichbares ist mir in der Schweiz passiert. Ich komme im Hotel an, der Parkplatz ist kostenpflichtig. Ich bezahle! Denn - zumindest auf Deutsch - wer mehr als 3 min hält oder sein Auto verlässt, der parkt. Im Hotel bekomme ich meinen Parkausweis. Sie sagten dann, ich hätte nicht zahlen müssen, im Fall eines Tickets hätten sie dann geklärt.

Aber die Parkgebühr wurde von der Gemeinde erhoben (deutlich deswegen, damit dort keine Touristen "wild" übernachten, und natürlich auch, um von Wanderern ein wenig Geld zu kassieren, vermutlich kommt das Geld der Pflege der Wanderwege zugute).

Für mich selbst gesprochen: ich würde mich nicht auf ein Hotel verlassen, um meine Parktickets mit der Gemeinde zu klären - erst Recht nicht im Ausland.

Bei diesen Pächtern kann der Verpächter Tickets per App beseitigen, kann auch Kennzeichen eintragen, die beliebig parken dürfen.

In Deinen Fall würde ich den Verpächter suchen, und fragen. Kostet nichts. Den Parkschein würde ich ihm zeigen. Ggf. Kannst Du mit einer Kopie vom Parkschein widersprechen (versuchen). Und in Zukunft immer die Parkgebühr zahlen. Kostet sehr geringe Summen und spart sehr viel Ärger.

Zitat:

@omasbioladen schrieb am 6. Oktober 2022 um 23:23:54 Uhr:

Wie würdest Du vorgehen wenn irgendjemand in Deinem Vorgarten parken würde, weil er etwas mit deinem Nachbarn zu besprechen hatte?

Naja, wenn wir die Sache einmal richtig betrachten, dann ist das Opfer der Täter.

Im Grund genommen kann Ich nichts machen.

Ruf Ich den Abschlepper, muß Ich das erstmal bezahlen und über eine Zivilklage mein Geld zurückfordern.

Ob Ich es wieder bekomme ist demnach fraglich.

Mache Ich das Hoftor zu, ist es Nötigung.

Lege Ich selbst Hand an, mache Ich mich ebenso strafbar.

Zitat:

@NOMON schrieb am 6. Oktober 2022 um 21:01:26 Uhr:

Was ist so schwer daran zu verstehen, dass der Bewirtschafter von Parkraum einen Parkschein oder eine andere Berechtigung sehen will? Warum diskutiert man hier seitenlang über Abzocker und Abwehrmethoden, über Amtsanmaßung und Bonuszahlung?

@racinggreen hat doch im besagten Fitnessstudio einen Parkschein, bzw. eine Parkberechtigung besorgt.

Das in der Zeit ein Knöllchen am Fahrzeug angebracht wurde zeigt für mich eindeutig, daß die Mitarbeiter der Parkraum-Firmen geradezu auf der Lauer liegen und sofort zuschlagen und sich dann schleunigst wieder vom Acker machen.

Von dem Ganzen will doch die Parkraum-Firma auch nichts wissen, daß der TS ein Ticket geholt hat.

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Oktober 2022 um 15:38:54 Uhr:

Das sieht der BGH aber anders.

Auf privaten Parkplätzen kann teilweise auch eine höhere Strafe als angemessen zählen. Ein erhöhtes Entgelt von 30 Euro als Untergrenze wird vom BGH (BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19, Rn. 24) als zulässig angesehen.

Mir ist bekannt, daß der doppelte Betrag für ein Parkverstoß, wie er im Bußgeldkatalog festgelegt ist, als Vertragsstrafe der Parkraum-Firmen als zumutbar und angemessen festgelegt wurde.

Höhere Vertragsstrafen sind nicht angemessen.

Das nun der BGH erneut diesen Parkraum-Firmen in die Karten spielt ist einfach nur eine Frechheit.

Heute sind es 33,57 Euro, morgen dann 50 Euro und übermorgen dann... ???

Alles angemessen und zumutbar.

Die Firma muss Geld verdienen,deshalb kostet so ein Ticket auch mehr.

Der Mitarbeiter der es Ausstellt, der der es verschickt, Gebäude Miete usw. Die Unkosten müssen wieder reinkommen, sonst lohnt sich das Geschäft nicht (außer für Habeck).

 

Die schreiben jeden auf, laufen weg und fertig. Job erledigt. Davon werden auch 80% einfach zahlen und der Rest streitet sich.

 

Ich würde nochmal zum Fitnessstudio gehen, wenn da nichts gemacht werden würde, dann würde ich

1. dort keinen Vertrag abschließen

2. wenn es eine Kette mit Facebook auftritt ist, das ganze dort mal auf der Seite posten, da bemühen die sich ganz anders….

Ich verstehe das Geheule nicht,die Bedingungen sind doch ausgeschildert.

Wenn man da ankommt und meint mal eben „kurz“ ins Fitnessstudio zur Beratung zu gehen,obwohl ersichtlich ist das ein Parktickdt gezogen werden muss,sollte man wohl auch ein Parkticket ziehen bevor man den Laden betritt.

Eine Leistung die in Anspruch genommen wird sollte auch bezahlt werden,egal wie lang man dort parkt.

Jeder hier würde das von der anderen Seite betrachtet genauso sehen.

Die sogenannten „mal kurz“ geparkt Typen blockieren den Platz für jemanden der vielleicht den ganzen Tag dort stehen möchte und zahlen würde.

Das ist ein Unternehmer der seine Rechte wahrnimmt,ihr würdet das genauso machen.

Also hört endlich das heulen auf.

Dass sich der TE ärgert ist absolut verständlich - allerdings müsste er sich nur über sich selbst ärgern.

Inzwischen müsste doch wirklich bei jedem angekommen sein, dass solche Parkraumbewirtschafter kein gemeinnütziger Verein sind, sondern gewinnorientierte Unternehmen.

Selbst bei kostenlosen Parkplätzen haben die Eigentümer allerdings auch berechtigte Gründe solche Unternehmen zu beauftragen.

In diesem Fall jetzt auch noch dem Fitnesstudio den schwarzen Peter oder einen Boykott hinschieben zu wollen ist für mich sehr schlechter Stil.

@Geisslein

Ein Mitarbeiter des Parkraumbewirtschafters liegt auf der Lauer, schlägt zu und macht sich dann schnell vom Acker? Nicht Dein Ernst, oder?

Tatsache ist, dass das Auto ohne Parkausweis abgestellt war und die Berechtigung erst später ausgestellt wurde. Warum sollte das Nachreichen des Parkausweises dann den Vorgang heilen? Zum einen wurde der Verstoß ja begangen, zum anderen wäre das Nachreichen dieses Ausweises, den es beim Abstellen des Autos ja noch gar nicht gab, genau genommen schon ein Betrugsversuch.

Ob die "Strafe" beim Parken ohne Ticket 10 oder 100 Euro ausmacht, ist letztlich ohnehin egal. Wenn ich damit nicht einverstanden bin, muss ich mir einen anderen Parkplatz suchen- oder einfach ein Ticket ziehen. Und wer meint, einen Euro sparen zu wollen und lieber ein 30-Euro-Ticket riskiert, sollte nicht die Schuld bei anderen suchen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. Oktober 2022 um 09:26:08 Uhr:

@Geisslein

Ein Mitarbeiter des Parkraumbewirtschafters liegt auf der Lauer, schlägt zu und macht sich dann schnell vom Acker? Nicht Dein Ernst, oder?

Es ist ja bekannt, daß viele Nutzer dieser Parkplätze, z.B. Supermarktkunden, denen es beim Holen des Einkaufswagen noch einfällt die Parkscheibe vergessen zu haben und zurück zum Auto gehen um sie auszulegen.

Da prangt schon das Ticket unterm Wischer, aber zu sehen ist weit und breit keiner dieser Kontrolleure

Wie erklärst Du dir das bitte ? Reiner Zufall kann Ich mir nicht vorstellen !

Zitat:

@Harig58 schrieb am 7. Oktober 2022 um 09:26:08 Uhr:

Tatsache ist, dass das Auto ohne Parkausweis abgestellt war und die Berechtigung erst später ausgestellt wurde. Warum sollte das Nachreichen des Parkausweises dann den Vorgang heilen? Zum einen wurde der Verstoß ja begangen, zum anderen wäre das Nachreichen dieses Ausweises, den es beim Abstellen des Autos ja noch gar nicht gab, genau genommen schon ein Betrugsversuch.

Tatsache ist, daß das Fahrzeug erst auf einem Parkplatz abgestellt werden muß damit man es verlassen kann, um ein Parkticket, bzw. eine Parkberechtigung zu holen.

Das hier eine Gewisse Zeit verstreicht zwischen dem Abstellen des Autos und dem Anfordern des Parktickets / Parkberechtigung ist unvermeidbar.

Wird man dafür auch noch bestraft, ist das Vorgehen des Parkraumbewirtschafters für mich eher strafrechtlich zu verfolgen.

Aber keinesfalls ist das ein Betrugsversuch vom Autofahrer, der sich ein Ticket geholt hat.

Was hier alles so als bekannt und Tatsache hingestellt wird

Da müsste man mal schauen wie das auf dem Parkplatz (meist privater Raum) geregelt ist. Steht ja meistens irgendwo ein Schild - bzw. muss sogar, wenn privat.

In der STVO gilt bspw. Parken wer länger als 3 Minuten steht. Wenn weniger, dann fällt das unter halten (und man das Auto in Sichtweite hat). Und die 3 Minuten sollten in der Regel reichen um einen Schein zu ziehen - ja auch hier gibt es bestimmt ausnahmen, dass im Urlaub am beliebten Parkplatz zur RushHour mal eine Schlange vorm Automaten steht ;)

Ich warte noch auf "Nötigung durch den Bewirtschafter", dann haben wir wieder alles durch.

Es muss dem Autofahrer eine Chance gegeben werden - wie hier im Fall des TE.

Wenn man ihm/ihr/es keine Chance läßt, ist das klare Abzocke, und nix anderes. Nur darauf zu lauern ein Ticket zu verteilen, wenn der FZ-Führer nicht mal die Tür zu hat, finde ich absolut daneben. Das hat nix mit "Geschäft" oder sonstwas zu tun.

Selbstverständlich "muss" man da nicht parken, doch wenn, sollte es einigermaßen verträglich ablaufen.

Sorry, wenn das einigen gegen den Strich geht.

Aber den Leuten die Kohle aus der Tasche zu ziehen, hat nichts, aber auch garnichts mit "Geschäft" zu tun...

Gruß Jörg.

@63er-joerg

Absolut richtig und der Ansicht nach gibts da auch nichts dran auszusetzen und da gebe Ich dir auch vollkommen Recht.

Wenn man schon aussteigen muß, um sich ein Parkticket oder eine Parkberechtigung holen muß, sollte man hier nicht auf der Lauer liegen und den Moment ausnutzen unberechtigt Knöllchen in Form von Vertragsstrafen zu verteilen.

Das man jetzt schon dem Autofahrer einen Betrugsversuch anheften will, obwohl der sich völlig richtig verhalten hat, haut dem Faß den Boden aus.

Bei welchem Fall sind wir gerade?

Noch beim TE?

Liest hier überhaupt jemand den Eröffnungsbeitrag?

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