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Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab

Ist das korrekt?

 

Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.

Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.😁

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Wenn dem Auto so ein Schaden entsteht, dann kann man wohl davon ausgehen, dass dem Kind auch einiges fehlt.

Ich glaube kaum, dass so ein Schaden dann ohne Staatsanwaltschaft abläuft.

Wobei 12 Jahre und 40 kg schon ziemlich moppelig ist. Meine Tochter wieft im selben Alter 28 sportliche kg

Nochmal, ein Gutachter war da und hat klar bescheinigt, dass die beschädigte Scheibe auf das Konto der Tasche, oder sogar des Handys geht.

Polizei war da und hat klar, auch auf Grund einiger Zeugenaussagen, festgestellt, das für mich der Unfall unabwendbar war. Als Verursacherin ist das Mädchen festgehalten worden. Ich als Zeuge. Daran hat sich auch nach Vernehmung der Zeugen bei der sachbearbeitenden Dienststelle nichts geändert!!!!

Das sich das Mädchen nicht verletzt hat (außer einigen leichten Prellungen) ist ebenfalls belegt.

An dem Fahrzeug war vorher keinerlei Schaden, auch das ist durch das Gutachten belegt.

Und warum soll ich mir nur nen Spiegel kaufen, wenn ich das recht habe, den Schaden in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen?

Nur weil mein Auto 1500,- Euro wert ist? Also wärs nen Neuwagen wär das anders oder wie?

Langsam werd ich sauer was mir hier alles unterstellt wird.

Ich wollte lediglich wissen, ob die Aussage der Versicherung stimmt!

Der Schaden wurde gemeldet. Die Versicherung verlangte das Gutachten und zahlt nun mit der Begründung nicht, dass die Versicherte die schriftliche Unfallmeldung nicht zurück schickt, trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung.
Eigentlich ist sie wenigstens dazu verpflichtet. Wenn sie den Schaden schon gemeldet hat, alles der Versicherung zukommen zu lassen, was die braucht um zu regulieren oder nicht.

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 10. April 2016 um 10:35:50 Uhr:


Nochmal, ein Gutachter war da und hat klar bescheinigt, dass die beschädigte Scheibe auf das Konto der Tasche, oder sogar des Handys geht.

Und der Scheinwerfer sowie der Nebelscheinwerfer?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 10. April 2016 um 11:05:26 Uhr:



Zitat:

@AndyEausB schrieb am 10. April 2016 um 10:35:50 Uhr:


Nochmal, ein Gutachter war da und hat klar bescheinigt, dass die beschädigte Scheibe auf das Konto der Tasche, oder sogar des Handys geht.

Und der Scheinwerfer sowie der Nebelscheinwerfer?

...gehen dich genau warum etwas an? Mit der Frage des TE haben sie jedenfalls nichts zu tun und zu anderen Diskussionen, die dem TE etwas unterstellen wollen, wurde doch schon etwas vom Moderator dazu gesagt.

Verklag das Mädchen/die Eltern (sofern das geht, sagt dir aber dein Anwalt) - und gut ist´s...

Zitat:

@svendrae schrieb am 10. April 2016 um 19:45:03 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 10. April 2016 um 11:05:26 Uhr:


Und der Scheinwerfer sowie der Nebelscheinwerfer?

...gehen dich genau warum etwas an? Mit der Frage des TE haben sie jedenfalls nichts zu tun und zu anderen Diskussionen, die dem TE etwas unterstellen wollen, wurde doch schon etwas vom Moderator dazu gesagt.

Habe ich dir die Frage gestellt oder dem TE?

Die Tasche kann ja durch die Stoßstange angeprallt worden sein. Man trägt ja eine Tasche in der Hand und lässt sie hängen. Die Tasche hat dann ungefähr die Höhe der Stoßstange. Dadurch ist der Nebelscheinwerger kaputt gegangen. Die Tasche wurde vom Anstoß massiv beschleunigt, hatte einen radialen Hebel, die Hand, der Arm. Damit ist die Tasche bestimmt hoch "geflogen" in die Frontscheine. Kein Mensch trägt die Tasche in Höhe der Frontscheibe.

Insofern war es die Tasche, die die Frontscheibe beschädigt hat. Wäre es der menschliche Körper, wäre es beim Unfall mit Fußgänger der Kopf gewesen. Dann wäre der Unfall nicht so glimpflich abgelaufen.

Es ist ja auch keine Frage, welches Fahrzeug der TE fuhr.

Werd nicht sauer. Es ist schwierig, den Ton zu waren und dennoch eine andere Meinung zu haben.

Du trägst deine Tasche wohl auch 1m vor dir am ausgestreckten Arm in 30 cm Höhe vom Boden rum.

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 10. April 2016 um 10:35:50 Uhr:



......
Ich wollte lediglich wissen, ob die Aussage der Versicherung stimmt!

Der Schaden wurde gemeldet. Die Versicherung verlangte das Gutachten und zahlt nun mit der Begründung nicht, dass die Versicherte die schriftliche Unfallmeldung nicht zurück schickt, trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Versicherung.
Eigentlich ist sie wenigstens dazu verpflichtet. Wenn sie den Schaden schon gemeldet hat, alles der Versicherung zukommen zu lassen, was die braucht um zu regulieren oder nicht.

Um in der Sache weiterzukommen fallen mir folgende Optionen ein:

1. Ruf bei der Schädigerin an und frag woran es hängt. Das wäre mal das Allererste, damit du weißt woran du bist.
2. Wenn du im ADAC bist, kannst du dort auch mal fragen, wie vorzugehen ist.
3. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dort nachfragen wie vorzugehen ist. Die machen oft auch eine telefonische Beratung über eigene Anwälte.
4. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hast, kannst du auch dort mal anrufen und fragen, was zu tun ist. Die enthält oft auch eine Rechtsschutzv. zur Durchsetzung versicherter Ansprüche.

Viel Erfolg.

Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 11. April 2016 um 09:01:59 Uhr:


@AndyEausB [url=http://www.motor-talk.de/.../...lehnt-regulierung-ab-t5651032.html?...]
4. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hast, kannst du auch dort mal anrufen und fragen, was zu tun ist. Die enthält oft auch eine Rechtsschutzv. zur Durchsetzung versicherter Ansprüche.

Aha.

Dass muss neu sein.

Welcher Versicherer bietet das an?

Die Halterung vom Nebelscheinwerfer war gebrochen, weil irgendwie der Stoßfänger mit berührt wurde und der Nachgegeben hat. Wie sowas zustande kommt...keine Ahnung.

Und damit verabschiede ich mich hier. Meine Frage wurde beantwortet. Noch weiter hier Rechenschaft für irgendwas abzulegen ist mit zu...........

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 11. April 2016 um 09:10:28 Uhr:



Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 11. April 2016 um 09:01:59 Uhr:


@AndyEausB [url=http://www.motor-talk.de/.../...lehnt-regulierung-ab-t5651032.html?...]
4. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hast, kannst du auch dort mal anrufen und fragen, was zu tun ist. Die enthält oft auch eine Rechtsschutzv. zur Durchsetzung versicherter Ansprüche.

Aha.

Dass muss neu sein.

Welcher Versicherer bietet das an?

Wenn eine Forderungsausfalldeckung abgeschlossen wurde übernimmt die Versicherung des VN die Schadenskosten für den Fall, dass der Schadensverursacher über keine Privathaftpflichtversicherung oder sonstige finanzielle Mittel verfügt. Kann bei der eigenen PH mit eingeschlossen werden

Anbieter HUK, VHV, u.a.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 11. April 2016 um 09:10:28 Uhr:



Zitat:

@zicke330dTA schrieb am 11. April 2016 um 09:01:59 Uhr:


@AndyEausB [url=http://www.motor-talk.de/.../...lehnt-regulierung-ab-t5651032.html?...]
4. Wenn du eine Privathaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung hast, kannst du auch dort mal anrufen und fragen, was zu tun ist. Die enthält oft auch eine Rechtsschutzv. zur Durchsetzung versicherter Ansprüche.

Aha.

Dass muss neu sein.

Welcher Versicherer bietet das an?

Forderungsausfalldeckung bieten viele an. Ob die alle die beschriebene RSV beinhalten, weiß ich nicht. Bei Janitos gibt es das, aber die sind mit Sicherheit nicht die einzigen.

Mir gehts eben um den angeblichen Rechtsschutz, der da mit dabei sein soll.

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