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Private Haftpflicht lehnt Regulierung ab

Ist das korrekt?

Die Mutter meiner Unfallgegnerin (Fußgängerin/Verursacherin/12 Jahre alt) hat den Schaden zwar ihrer privaten Haftpflichtversicherung telefonisch gemeldet, reagiert jetzt jedoch nicht auf die Aufforderung der Versicherung, die Schadenmeldung zurück zu schicken.
Darum zahlt mir die Versicherung meinen Schaden nicht und sagt, ich soll das Geld von der Versicherungsnehmerin holen.

Beste Antwort im Thema

Offensichtlich hast Du nicht gelesen, was hier passiert ist.
Mir fehlt absolut jedes Verständnis für diese "Handy-Zombies".
Nach meinem Dafürhalten gehört das Gör übers Knie gelegt und mit Handyverbot und Hausarrest bestraft, bis sie 35 ist.:D

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Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt. Mit 12 darf man bis 20uhr raus.

Die Aufsichtspflicht wurde dann eventuell verletzt, wenn der Fehler nachweislich in Begleitung eines Erwachsenen nicht passiert wäre. So mein Anwalt.
Ob man das nachweisen kann, das ist die Frage.
Wenn nicht auch egal, dann muss eben die 12 Jährige selber haften. Gehaftet wird in jedem Fall :)

Was willst du bei einer 12 jährigen holen - richtig garnichts

Dann habe ich einen Titel. Der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Und heutzutage haben 12 Jährige schon so einiges. Nen Handy z.B. (Das hatte sie ja sogar vor der Nase). Playstation?, Taschengeld?, Sparbuch? Fahrrad?......ich schick da denn auch nen Gerichtsvollzieher hin zur Not.
Da sie eigentlich versichert ist, ist das ganze mehr als unnötig. Aber schon aus Prinzip, lass ich sie damit nicht durchkommen.
Meine Kinder lernen eins: Hast du Mist gebaut, steh dafür grade!

Ob man gegen eine 12 Jährige einen Titel erwirken kann ist fraglich. Also ob ein Richter das macht meine ich. Theoretisch ja.

Die Zeiten zum draußenbleiben gibt es nicht, sind alles Empfehlungen.

Wie hoch ist denn der Schaden?

Zitat:

@Raghul schrieb am 25. April 2016 um 16:42:45 Uhr:


Ob man gegen eine 12 Jährige einen Titel erwirken kann ist fraglich. Also ob ein Richter das macht meine ich. Theoretisch ja.
Die Zeiten zum draußenbleiben gibt es nicht, sind alles Empfehlungen.
Wie hoch ist denn der Schaden?

Wieso nur theoretisch?

Streitwert 2000,- Euro.
12 Jährige sind im Straßenverkehr haftbar. Ergo kann mir der Anspruch nur zugesprochen werden, da sie den Schaden verursacht hat. Das ist dann ein Urteil, also ein Titel.

Meine Meinung kommt jetzt:
Naja, am Ende entscheidet ja immer der Richter, und der wird dann auch entscheiden ob es sich lohnt ein solches Urteil zu sprechen.
Ich sehe da persönlich folgendes Problem sie ist 12, und war sich vlt. Nicht komplett bewusst was sie tat und sich deren folgen bewusst.
Nun wenn der Schaden ein paar hundert Euro sind kann es natürlich sein das er ja sagt und ein Titel ausspricht. Wenn es aber um mehrere Tausend sind kann er sagen das man einem Kind die Zukunft nicht ruinieren kann und belangt die Eltern bzw. deren Versicherung.
daher die Frage nach dem Schaden.
Lohnt es sich für 200Euro z.B 6-10 Jahre warten?

Daher Theoretisch ist sehr viel möglich im deutschen Rechtsstaat aber praktisch wird nur ein Bruchteil dessen gemacht.
Natürlich meine reine persönliche Meinung.

Man kann bei der Titelerwirkung einiges falsch machen, z. B. nicht die Formulierung "die minderjährige X, vertreten durch ihre Eltern Y und Z" verwenden. Wird alles richtig gemacht, kann ein Richter den Titel nicht verweigern.

Du benötigst ein Vollstreckbaren Titel das ist nicht gleich das Urteil. Das kenne ich selber. Nun, für 2000 Euro, kann ich es verstehen. Das ist eine Summe. Diese wäre für eigentlich jeden (ab)zahlbar.
Ich bin selber Vater geworden und ich würde zwar meinen Kind beibringen es muss dafür gerade stehen aber den Schaden abzahlen um sie zu schützen.
Ich glaube du hast die erwischt, die meinen es ist unter 14 da passiert nix.

Wir reden von 2000,-!!! Euro. Das für mich ne ganz schöne Stange Geld.
Mir würde es ja schon reichen, die Eltern, bzw. das Kind werden/wird dazu verurteilt, den Schaden endlich ordnungsgemäß über Ihre Haftpflicht regulieren zu lassen.
Die haben mir ja schon gesagt, sie würden es sofort bezahlen, weil die Sachlage klar ist. Da aber die Versicherungsnehmerin (in diesem fall die Mutter) nicht bestätigt, dass der Schaden geschehen ist, zahlen sie nun mal nicht.
Ist doch hier alles schon durchgekaut worden :)

Das regelt dann mein Anwalt...Urteil, Titel, vollstrecken..dafür bekommt er ja nun schließlich sein Geld.

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